Tiscali: Riesen Problem!

KatzenHai schrieb:
WhiteSnow schrieb:
In dieser Zeit is es unzulässig ein Inkassobüro zu beauftragen, das diese nur bei Zahlungsverweigerung einegschaltet werden dürfen.

Falsch, stimmt ned.

Jeder darf jederzeit ein Inkassobüro einschalten, beauftragen oder konsultieren. Das ist nicht verboten! Es ist ausdrücklich zulässig!

Was du vielleicht meinst, ist, dass es keinen Sinn macht, weil das Inkassobüro keinen Erfolg haben wird und daher vom Beauftrager voll bezahlt werden muss. Das wäre richtig.

Darauf wollte ich hinaus ...;)


KatzenHai schrieb:
Gift beiseite:
Deinen Groll in allen Ehren, wirst du dein vermutlich berechtigtes Interesse leichter und schneller durchsetzen, wenn du dein Mütchen kühlst - Sachlichkeit ist im zivilrechtlichen Streit um Forderung ja/nein erfolgversprechender als Angriffe oder unhaltbare Vorwürfe. Lege Tiscali lässig dar, warum kein Anspruch besteht oder jedenfalls jetzt noch nicht fällig ist, und du wirst höchstvermutlich am Ende ohne Magengeschwür Recht bekommen.
Ich habe das Tiscali recht sachlich geschildert und habe es immerhin erreicht, das meine Schreiben endlich einen persönlichen Ansprechpartner haben und soweit ich es aus dem heutigen Schreiben gelesen habe, wurde Creditreform auch zurückferufen. Leider schafft Tiscali es aber ned mir dir Rechnungen zuzusende, also muß ich noch nen Schreiben aufsetzen.
Was mach ich eigentlich, wenn da steht "...und sehen dem Ausgleich der Forderung entegegen"? Bis wann soll ich da zahlen, dann wann ich will, oder wie?
 
Nur mal nebenbei:


Ein netter Versuch. Er bedeutet,
dass Tiscali erworbene Forderungen der ehemaligen (geschluckten) Firmen Nikoma, Addcom sowie Planet Interkom einzutreiben versucht

Ich war nie Kunde bei den Firmen Nikoma, Addcom oder Planet Interkom. Ich hatte mich 2001 direkt bei Tiscali auf der Homepage angemeldet. Und trotzdem habe ich eine Mahnung erhalten. D.h. Tiscali treibt nicht nur erworbene Forderungen der geschluckten Internetprovider ein, sondern versucht auch eigene Billing-Pannen, die mittlerweile jenseits der Verjährung liegen, einzutreiben.

Grüße,
Andre
 
Tiscali

Tiscali - mit irgendwas um die 2 Mio. Kunden ist mir ein riesen Rätsel. Beispiel DSL - wer sich dort anmeldet und keine Hardware bezieht (keine Lieferanschrift angibt), hinterlässt üblicherweise seine echten Daten für den Zugang und eine Kontoverbindung. Sollten die Daten nicht stimmig sein, wird der Anschluss nach Rückbuchung der Lastschrift ohne Konsequenzen für den unerreichbaren Nutzer gesperrt - ganz schön fahrlässig! Keine IP, keine Anzeige, kein nichts - nicht mal eine Rechnung oder Inkassoauftrag - die scheinen´s dicke zu haben.
 
Habe mal bei Tiscali recherchiert. Wes Reducal da postet ist offensichtlich (vorsichtig ausgedrückt) nicht unrichtig. Das würde bedeuten, dass unzuordenbare Rechungen womöglich deshalb zustande gekommen sind, weil irgendjemand falsche Daten, die eines Dritten, bei der Anmeldung eingegeben hatte.
 
Zahlungsaufforderung ohne Rechnung

Habe gestern eine Zahlungsaufforderung von tiscali erhalten.
Darin wird bedauert, seit 36(!) Monaten die Rechnungsstellung versäumt zu haben, diese sei aber im Kundenzentrum hinterlegt und könne nun da eingesehen werden und ich solle innerhalb der nächsten 14 Tage den Betrag von
2 775.00€
überweisen.

Bin aus allen Wolken gefallen, da ich
- im Laufe der vergangenen Jahre vergeblich in meinem tiscali-acount nach der Auflistung der Verbindungseinheiten suchte;
- innerhalb des gesamten Zeitraumes, bis zum September 2005, von meinem Konto im Lastschriftverfahren die jeweiligen Grundgebühren abgebucht bekam;
- seit der Kündigung meines Bankkontos im August, ab September 2005, jeweils eine Zahlungsaufforderung (max. 42.00 € - DSL bei mir nicht möglich) bekam und diese auch pünktlich (ohne detaillierte Rechnungsstellung) beglichen habe.

Es täte der Firma sehr leid, bisher versäumt zu haben, Rechnungen zu stellen, aber sie wollten sich in Zukunft bemühen und dankten mir für meine Kundentreue!

Zynischer geht´s wohl nimmer!
Habt Ihr Erfahrung, wie man damit umgeht?
 
Re: Zahlungsaufforderung ohne Rechnung

Piment schrieb:
Habe gestern eine Zahlungsaufforderung von tiscali erhalten.
Darin wird bedauert, seit 36(!) Monaten die Rechnungsstellung versäumt zu haben, diese sei aber im Kundenzentrum hinterlegt und könne nun da eingesehen werden und ich solle innerhalb der nächsten 14 Tage den Betrag von
2 775.00€
überweisen.

Sowas würde auch mich fassungslos machen. An deiner Stelle hätte ich wohl nicht schlecht Lust, denen eine Zahlung in 36 Monatsraten anzubieten, natürlich unverzinst, denn die Sache ist eindeutig von Tiscali verschuldet.

MfG
L.
 
Re: Zahlungsaufforderung ohne Rechnung

Stalker2002 schrieb:
...denen eine Zahlung in 36 Monatsraten anzubieten...
Wieso? Wenn ich Piment richtig verstehe (was allerdings schwer fällt), dann hat der im Lastschriftverfahren schon bezahlt - mtl. 46 € im Lastschriftverfahren.

@ Piment, wofür stehen die 46 €? Ist das eine Flatrate, die alle Kosten abdeckt oder ist das wirklich nur eine Grundgebühr und darauf sind noch Verbindungsentgelder zu entrichten?
 
re.: Reducal und Stalker2000

@ Piment, wofür stehen die 46 €? Ist das eine Flatrate, die alle Kosten abdeckt oder ist das wirklich nur eine Grundgebühr und darauf sind noch Verbindungsentgelder zu entrichten?

Es wurden mir über die gesamte Laufzeit (mehr als 4 Jahre, voher hieß die Firma 12move.de) monatlich "Grundgebühren" in immer gleicher Höhe per Lastschriftverfahren abgebucht (3.99€)
Ich habe kein DSL (weil das an meinem Wohnsitz nicht möglich ist, Telecom weigert sich, das einzurichten)

Dann, seit drei Monaten erhalte ich mtl. eine Zahlungsforderung (keine Abrechnung) in unterschiedlicher Höhe. Die letzte und betragmäßig höchste, lautete über 46.00 €; (42.- € plus 3.99 € "Grundgebühr"), die ich, wie die beiden vorhergehenden, pünktlich überwiesen habe, obwohl auch da keine richtige Abrechnung über die Verbindungszeiten usw. beigegeben war.

Ich nehme an, die Forderungsbriefe kamen deshalb, weil ich mein Konto bei der alten Bank kündigte und diese "Grundgebühren" nicht mehr abgebucht werden konnten.
Die schrieben daher, ich solle doch wieder bei meiner neuen Bank eine neue Abbuchungserlaubnis einrichten, was ich aber noch nicht erledigt habe, - zum Glück!, wie sich jetzt herausstellt!

Habe hier in diesem Forum nun auch alle zurückliegenden Beiträge gelesen und mich daher noch nicht bei tiscali in irgend einer Form gemeldet.
Mal sehen, wie die weitermachen, wenn die 14-Tage-Zahlungsfrist vorbei ist!
Übrigens, ich habe mich schon während der gesamten Laufzeit gefragt, warum tiscali keine Verbindungszeiten aufzeichnet und in Rechnung gestellt hat.
Ich habe in meinem "Kundencenter" (Account)verschiedene Male während der drei vergangenen Jahre nachgesehen, aber er war immer leer und es gab keine Aufzeichnungen über Verbindungszeiten.

Vorher, als der Betreiber des Servers noch 12move.de hieß, erhielt ich mtl. eine genaue Aufzeichnung aller Daten.
Ich frage mich daher, wie die überhaupt auf einen Forderungsbetrag kommen können und für welche Zeiträume der gelten soll?
Von wann bis wann mögen die 36 Monate gerechnet sein?

Jedenfalls muß ich nachsehen, ab wann es "tiscali" hieß und ich muß sehen, ob ich noch alle alten Kto.Auszüge aufgehoben habe.
Des weiteren muß ich meine PC-Reparaturrechnungen und Urlaubs-Abwesenheitszeiten zusammenstellen, damit ich, sollte mir tiscali eine Nutzungszeitrechnung erstellen, die Daten vergleichen kann.
In den genannten Zeiträumen können nämlich keine Nutzungszeiten angefallen sein.

Alles schwierig und ärgerlich!
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
 
Als erstes würde ich mal eine Zeittabelle anfertigen, um genau nachvollziehen zu können, wer wann für was wieviel Geld haben möchte und um sehen zu können, ob ich zu den Zeiten tatsächlich im Internet gewesen sein kann.

Tips zur Reklamation von Telefonrechnung, Anforderung von EVN und entsprechende Musterbriefe gibt es z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentrale BW.

Zu berücksichtigen sind dabei die Tiscali-AGBs, sofern sie wirksam eingebunden wurden:

Tiscali-AGBs schrieb:
§ 3 Entgelte, Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
...

(2) Dem Nutzer stehen je nach Tarif und Dienst bzw. Produkt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Soweit in den dienst- bzw. produktspezifischen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten nichts abweichendes vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Regelungen.

(3) Für die Nutzung von Tarifen mit Grundgebühr ist die Erteilung einer wirksamen Einzugsermächtigung erforderlich. ... Der Nutzer erhält in der Regel eine monatliche Rechnung. Erfolgt die Abrechnung direkt über Tiscali, so ist der in Rechnung gestellte Betrag sofort fällig. Sollte nach Ablauf von 14 Tagen ab Fälligkeit noch keine Zahlung erfolgt sein, tritt automatisch Verzug ein. Erfolgt die Abrechnung über einen externen Dienstleister, z.B. über die Deutsche Telekom AG, so gelten die Zahlungsfristen, die in der Rechnung genannt sind. In allen Fällen des Zahlungsverzuges gelten ergänzend zu den in diesen AGB genannten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Erfolgt die Abrechnung direkt über Tiscali, so erfolgt die Rechnungsstellung elektronisch, in der Regel an die dem Nutzer durch Tiscali bei der Anmeldung zugeteilte E-Mail-Adresse. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg generell nicht vorgesehen ist. Auf Anfrage des Nutzers versendet Tiscali eine Rechnung einmalig auf dem Postweg. Für diese Sonderleistung stellt Tiscali € 6,00 pro Vorgang für Aufwand und Porto in Rechnung.

(5) Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag können nur innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung erhoben werden, und zwar ausschliesslich per Brief oder Telefax. Die Einwendungen sind zu begründen und an die oben angegebene Postadresse oder Faxnummer zu senden. Die Unterlassung form- und fristgerechter Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung. Tiscali wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers nach Fristablauf bleiben unberührt.
 
Re: re.: Reducal und Stalker2000

Piment schrieb:
Von wann bis wann mögen die 36 Monate gerechnet sein?
web-archiv ist auf den ersten Blick noch nicht eindeutig, bis ca. 2/02 stand "12move" auf der Seite, dann tiscali. Die letzten 12move(?)-AGBs wurden im Februar 2002 eingestellt.
Es gab da eine Seite "auf einen Blick", von der ich aber nur eine Version aus 2001 sehen konnte
12move schrieb:
Ihre Kostenkontrolle ist uns wichtig.
Deshalb möchten wir die Abrechnung so klar wie möglich gestalten. Sie erhalten online Zugang zu Ihrem Online-Zeiten-Nachweis. Für Ihre Rückfragen ist eigens eine kostenlose Hotline und eine separate Email-Adresse reserviert. Ihre Anfragen bearbeiten wir innerhalb von 48 Stunden. Wenn wir unsere Zusage nicht halten, erhalten Sie von uns wiederum 2 Surf-Freistunden!
Und sollten Sie einen Fehler in Ihrer Abrechnung finden, kein Problem. Wir garantieren Ihnen die umgehende Rücküberweisung bis zu 3 Monate nach erfolgter Abbuchung über Lastschriftverfahren.
http://web.archive.org/web/20011117175803/http://www.12move.de/anmeldung/aufeinenblick.html

12move wurde Ende 2001 (November/Dezember) von Shell an Tiscali verkauft.
(12move war ein joint venture von "World Online" [Tiscali] und "Shell", die Cds gabs an den Tankstellen. Ende 2001 wurde das dann von Tiscali übernommen, müsstest Du mal googlen)
 
Auch 2006: Tiscali-Rechnung über 372,11 Euro

Hallo,
anscheinend schießen diese Rechnungen immer um das Jahresende aus dem Boden. Ich war mal Internet-Kunde bei tiscali (vormals nikoma). Die Rechnungen wurden per Lastschrift eingezogen. Im Oktober 2003 habe ich per Fax und per Brief (leider nicht per Einschreiben) gekündigt. Ich bekam auch keine Lastschriftabbuchungen mehr und war der Meinung "alles ist gut". Anfang Januar 2006 bekomme ich an meine neue Adresse (die ich Ihnen im Kündigungsschreiben von 2003 mitteilte) eine Rechnung in Höhe von 372,11. Üblicher Text: "systembedingt nicht möglich ....kann einen Zeiraum von bis zu 35 Monaten (ab März 2002) beinhalten."
Komischerweise scheint eine Summe von ca. 370 Euro des öfteren in Rechnung gestellt zu werden.
Ich schreib jetzt mal zunächst einen Musterbrief und halte Euch auf dem laufenden.
Gruß Uwe
 
Hallo,
mir ist es jetzt auch so ergangen.
Habe Anfang Januar 2006 eine Rechnung in Höhe von über 260 EUR bekommen. Ohne Nachweise, ohne alles.
Auch hier "... es uns bislang systembedingt nicht möglich war ..." und "... einen Zeitraum von bis zu 35 Monaten (ab März 2002) beinhaltet ...".
Bin mir jetzt nicht sicher ob ich reagieren soll.
Habe jetzt auch ein Schreiben aufgesetzt indem ich wegen Verjährung verweigere.

Was unternehmt ihr?

Gruß
Jan
 
Aufstellung kam ...immer noch rätselhaft

Hallo,
von tiscali kam jetzt ein Schreiben, dass sie zwar meine Kündigung im Oktober 2003 erhalten hätten, die genannte nachgeforderte Summe jedoch noch Zahlungen aus den Jahren davor betreffen würde.

Die Aufstellung ist auf Monatsbasis und es sind Zeiten und entsprechende Kosten angegeben.

In den benannten Zeiträumen wurden mir jedoch regelmäßig Lastschriften abgebucht, die ich auch akkzeptiert habe. Die Lastschriften weißen jedoch andere Summen auf, wie die Summen in der neuen Forderung.
Ist mir irgendwie unverständlich. Ich kann nicht nachvollziehen, dass ich an manchen Monaten im Jahr 2002 zu meinen 30 Euro nochmals ca. 25 Euro bezahlen soll.

Ich kann doch nicht Jahre später kommen und sagen: "Der damals eingezogene Betrag war nur ein Teil der Rechnung".

Ab wann ist eine solche Rechnungsstellung eigentlich verjährt? Meines Wissens 3 Jahre. Aber was mache ich mit den Beträgen, die von Januar bis Oktober 2003 nachgefordert werden? Auch für diesen Zeitraum gibt es regelmäßige Abbuchungen durch tiscali, die von mir bezahlt wurden.

Ich ackere mich jetzt erstmal durch meine uralten Kontoauszüge und mache Kopien. Auch von den letzten Lastschriften in 2004, die ich ja aufgrund meiner Kündigung zurückgegeben habe und woraufhin von tiscali keine weitere Zahlungsaufforderung kam.

Deren Buchhaltung muss ja echt ein Sauhaufen sein.....

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Gruß Uwe
 
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