Tiscali: Riesen Problem!

...und ausserdem eine Information der Hausbank an den Kontoinhaber. Wo ist diese denn?

Genau so ist es. Das habe ich ja weiter oben schon gefragt.

Leider habe ich von 2001 keine Kontoauszüge mehr und kann das nicht ohne weiteres nachprüfen. Meine Bank müßte die Daten erst aus einem Zentralcomputer anfordern, da auch in den Filialen Kontobewegungen nicht über zwei Jahre gespeichert werden. Die Sucherei ist für mich also mit jeder Menge Zeit und Geld verbunden.

Wie gesagt, ich bin gespannt, ob Tiscali mir Einzelverbindungsnachweise und Belege über Rücklastschriften zur Verfügung stellen kann. Ich glaube aber, dass Tiscali für den fraglichen Abrechnungszeitraum wegen einer Umstellung im Billing-System im ersten Quartal 2002 überhaupt keine verwertbaren Daten mehr hat. Sollte sich das bestätigen, können alle Betroffenen eine Anzeige wegen Nötigung (siehe § 240 StGB) erwägen, wenn Tiscali oder ein Inkassounternehmen weiterhin mit irgendetwas droht.

Andre
 
Interessant ist ein alter Teltarif Bericht

http://www.teltarif.de/arch/2001/kw10/s4556.html

Teltarif schrieb:
Demnach soll Herr S. im November vorigen Jahres an den italienischen Stammsitz nach Cagliari zitiert worden sein, da angeblich bereits zum damaligen Zeitpunkt rund 75 Prozent des für das Folgejahr 2001 vorgesehenen Budgets verbraucht waren. Das Billingsystem habe nicht immer einwandfrei funktioniert, so dass teilweise von Kunden monatelang kein Geld abgebucht werden konnte. Davon seien in der Folge auch einige Reseller betroffen gewesen, die ihre Gutschriften erst nach drei bis sechs Monaten bekommen hätten. Auch von erheblichen personalpolitischen Querelen ist in den uns vorliegenden Berichten die Rede.
 
Nach einigen Tagen der Abwesenheit erste einmal: Frohes Neues Jahr allerseits.

Für alle anonymen Poster: Hallo, Kollegen. Es ist doch erfreulich, dass immer mehr Juristen hier posten - ich fände es aber noch erfreulicher, wenn diese sich auch anmelden würden. Dann könnte man (kollegial und freundlich) entdeckte Fehler "still" kommentieren und nicht wie jetzt öffentlich: Was schreibt ihr denn da??

fclmns schrieb:
Mein Rat-bleibt alle ruhig und wartet getrost ab.
Wenn Tiscali Geld will, müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht bis 31.12.2003 Mahnbescheid beantragen, ansonsten Verjährung!!!!

Selbst wenn dies Tiscali noch rechtzeitig tun würde,
was ich stark bezweifele, müßt Ihr ,falls die Mahnungen
berechtigt waren, allenfalls nur die reine Rechnungsgebühr
ohne Mahn-,Inkasso- oder Verfahrenskosten zahlen.
Tiscali bleibt also auf sämtlichen zusätlichen Kosten sitzen.

Sorry: Bullshit! Ist eine Mahnung berechtigt und es erfolgt keine Zahlung, ist Klage zulässig und eigentlich auch geboten. Kostenfolge: Der Schuldner zahlt alle Verfahrenskosten und (seit Mahnung spätestens) Zinsen. Alle anderen Informationen sind schlicht falsch!

fclmns schrieb:
Die allgemeine Rechtssprechung setzt voraus, das Tiscali
den ordnungsgemäßen Zugang von Rechnungen und Mahnungen beweisen muß, bei einem einfachen Brief können sie das nicht,
ein Einschreiben-/Rückschein hat wohl keiner erhalten.
Also im Fall der Fälle getrost den Erhalt bestreiten.

Na super. Alle mir unangenehmen Briefe habe ich nicht erhalten. Ich gehe vor Gericht und behaupte, weder die Rechnung 2001, noch die Mahnung 2001, noch die Nichteinlöseinfo meiner Hausbank 2001 noch jetzt dieses Schreiben erhalten zu haben. Ob das ein durchschnittlich beflissener deutscher Richter glauben mag und somit eine Beweisfälligkeit der Gegenseite auch nur erwägt??

fclmns schrieb:
(...)Bin zwar kein Anwalt aber Hobby-Jurist und nach mehr als 2 Dutzend erfolgreicher Verfahren bis teilweise vors OLG
auch nicht ganz unbewandert.

Nur gut, dass es OLG-Anwälte gibt, die aushelfen, sonst wären wohl nicht unbedingt 24+x OLG-Prozesse erfolgreich verlaufen ... :evil:

Liebe Geschädigte,
es kann erneut nur darauf hingewiesen werden, dass hier keine verbindlichen Rechtsberatungen statt finden können und dürfen. Es sollte insbesondere Vorsicht bei anonymen Postings angewandt werden. Manche, die hier lesen und/oder schreiben, haben auch ein veritables Interesse an Falschinfos, z.B. an vergessenen Widersprüchen, nicht eingelegten Rechtsbehelfen, etc. - nicht vergessen.

Knurrige Grüße,
 
Guija schrieb:
Ich habe zudem im Hinterkopf noch etwas von den Informationen zum Mahnbescheid aus einer Ebaygeschichte, wonach ich den Schuldner erst nachweislich (also per Einschreiben) in Verzug setzen musste, dazu eine angemessene Frist von mindestens (?) Werktagen eingeräumt werden sowie die möglichen weiteren Schritte angekündigen musste damit die Beantragung einen Mahnbescheids überhaupt erst möglich wurde.

Da die Mahnung nicht mit einer nachvollziehbaren Art zugestellt wurde bin ich auch nicht in Verzug und ein Mahnbescheid kann garnicht beantragt werden ?

Nicht ganz richtig. Verzug tritt normalerweise ein, wenn ein vereinbarter Zahlungstermin nicht eingehalten wurde oder wenn eine Mahnung zugeht. Zwischen Unternehmern tritt er außerdem nach 30 Tagen ab Rechnung ein - gegenüber Verbrauchern auch, wenn hierauf in der Rechnung hingewiesen wurde.

Ob Verzug eingetreten ist, bestimmt sich also nach einfachen Tatfragen. Ist Verzugsnotwendigkeit eine Mahnung (es gibt also weder einen vereinbarten Zahlungstermin noch einen 30-Tage-Automatikverzug), sollte diese beweisbar sein. Hier ist dann ggf. ein Einschreiben oder parallel Post/Fax angesagt, falls sich ggf. der Schuldner darauf berufen möchte, einen unangenehmen Brief nicht bekommen zu haben (s.Posting oben).

Nur: Voraussetzung für den Mahnbescheid ist dies nicht. Der kann auch einfach so beantragt werden - und ist (spätestens) eine wirksam und beweisbar zugestellte Mahnung = Verzugsbeginn.
 
Hallo, Kollegen. Es ist doch erfreulich, dass immer mehr Juristen hier posten - ich fände es aber noch erfreulicher, wenn diese sich auch anmelden würden.

Damit alle zufrieden sind: hier der erste angemeldete Beitrag.

Bisher kam von Tiscali keine Reaktion - das ist ja auch nach meinen Erfahrungen erst mal nicht zu erwarten.

Die Zahl der Betroffenen scheint dieses mal relativ groß zu sein. Auch auf folgenden Seiten wird auch über die dubiosen Mahnungen diskutiert:

http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=547613
http://www.teltarif.de/forum/a-tiscali/
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=12958
http://www.happyforen.de/forum/viewtopic.php?t=1441

Grüße,
Andre
 
Heute ist der angekündigte Artikel bei Teltarif.de zu der dubiosen Mahnaktion von Tiscali erschienen:

http://www.teltarif.de/arch/2004/kw02/s12474.html

Auszug:

Die Frage ist nun, wie sich die Kunden verhalten sollten. Abwarten und Tee trinken wird die einfachste Strategie sein. Denn seit dem 31. Dezember 2003, 24 Uhr sind die Ansprüche des Anbieters verjährt. Weil es um Verbindungen geht, die im Jahr 2001 angefallen sind, muss eine Verjährungsfrist von zwei Jahren angenommen werden. Seit der Schuldrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre verlängert - das gilt aber in diesem Fall noch nicht. Die einfache Aussendung einer Mahnung hemme die Verjährung nicht, erklärte Rechtsanwalt Markus Philipp Förster gegenüber der Redaktion. Um die Verjährung zu unterbrechen, müsse das Unternehmen entweder eine Klage einreichen oder bei einem Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen. Hier reiche es nach § 167 ZPO allerdings aus, wenn der Bescheid bis zum 31. Dezember beim Gericht sei. Jetzt kann es also noch einmal spannend werden, ob nun tatsächlich Mahnbescheide kommen oder nicht.
 
das hier ist doch viel interessanter:

Doch auch wer tatsächlich einen Mahnbescheid bekommen sollte, muss nicht
gleich verzagen, denn Tiscali wäre damit in der Beweispflicht. Nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) muss der Anbieter nachweisen, dass der Kunde Leistungen im geforderten Umfang genutzt hat. Das dürfte für Tiscali schwierig werden, weil nach § 6 TDSV Verbindungsdaten nur bis zu 80 Tagen nach Versand der Rechnung gespeichert werden dürfen. Im Zusammenhang mit 0190-Kosten gibt es schon
Urteile, nach denen die Kunden ihre 0190-Rechnungen nicht zahlen mussten, weil die Anbieter nicht nachweisen konnten, welche Leistungen zu welchem Preis von den Kunden in Anspruch genommen wurden.

selbst wenn ein mahnbescheid eingereicht wurde und zugestellt wird hat tiscali ein problem: können sie bei einspruch die verbindugnen nachweisen haben sie gegen die datanschutzauflagen verstossen - haben sie das nicht können sie nix nachweisen.
 
genau das hatte ich auch im sinne !

ich habe bisher auch noch keine neue post von tiscali bekommen.
erst mal die mahnung abwartetn (wenn sie überhaupt kommt) und
dann mal nach einer einzelverbindung fragen.

mfg

ps: ich meld mich auch noch an, das thema hats mir jetzt mit dem recht angetahn ;) hab im moment aber keine zeit
 
Was wenn Dt. Telekom Fremdanbietern Teile des überwiesenen B

Was wenn Dt. Telekom Fremdanbietern Teile des überwiesenen Betrages zwar zuordnet, aber nicht mitteilt wie sie verrechnete und der Zeitraum schon weiter zurückliegt 2001 / 2002), das damals nicht kontrolliert wurde und nun die restlichen Forderungen erhoben werden, Dt. Telekom aber Einzelnachweise nicht vorzulegen glaubt?

Es war versäumt worden damals, im 80 Tage Zeitraum Einwendungen zu erheben. Genau darauf beruft sich die Telekom und Freenet hängt sich durch eigene Aktionen irgendwie an.

Mit Tiscali wurde erst im November 03 begonnen und die Monats-Pauschale von Eur 38,00 vereinbart.
 
Re: Was wenn Dt. Telekom Fremdanbietern Teile des überwiesen

FreiMein schrieb:
Was wenn Dt. Telekom Fremdanbietern Teile des überwiesenen Betrages zwar zuordnet, aber nicht mitteilt wie sie verrechnete und der Zeitraum schon weiter zurückliegt 2001 / 2002), das damals nicht kontrolliert wurde und nun die restlichen Forderungen erhoben werden, Dt. Telekom aber Einzelnachweise nicht vorzulegen glaubt?

Letztlich ist das Tiscalis Sache, wenn die Telekom den mit Tiscali vereinbarten Abrechnungsprozess verbockt.

FreiMein schrieb:
Es war versäumt worden damals, im 80 Tage Zeitraum Einwendungen zu erheben. Genau darauf beruft sich die Telekom und Freenet hängt sich durch eigene Aktionen irgendwie an.

Die 80-Tages Frist gab es 2001 nicht mehr. Die Einwendungen sollten seit 2001 innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsversand erhoben werden; wenn du länger gewartet hast, dann ist Tiscali von Nachweispflichten befreit.
 
Liebe Mitbetroffene,

es gibt Neuigkeiten von der Firma Tiscali. Für betroffene Kunden, die zusätzliche Informationen zu den Mahnungen benötigen oder berechtigte Einwände gegen die Forderung erheben, wurde ein E-Mail-Formular online gestellt. Es ist nicht über die Tiscali-Seite erreichbar, sondern ausschließlich über folgenden Link:

http://www.tiscali.de/hilfe/s-mahnung/

Ein neuer Artikel ist zu diesem Thema bei Teltarif.de erschienen:

http://www.teltarif.de/arch/2004/kw03/s12516.html

Grüße,
Andre
 
Eyh, das ist ja wohl der Hammer! Da hat der Verein offensichtlich seine Buchhaltung nicht im Griff und speist den Kunden dann mit einem Webformular ab. Aber:

Alternativ stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0190 - 85 2332 (1,86 €/min) telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus organisatorischen Gründen unter unseren sonst kostengünstigen Servicerufnummern leider keine Auskunft zum Thema Mahnung 03/2001 bis 05/2002 geben können

Ich glaube, es hackt...

Und wieder eine Fa. weniger, die sich Hoffnung machen darf, mich als Kunden zu gewinnen. :abgelehnt:

Gruß
Dino
 
Hab mir nun mal alles durchgelesen -uff- und mich daraufhin gleich ma gereggt :D

Habe derzeit auch ein riesiges Problem mit Tiscali, allerdings geht es bei mir ned um Rechnungen aus 2001 oder so, sondern um Rechnungen aus 2003. (April-August)

Am 04.12.2003 hat mir Tiscali eine Rechnung über eine offene Position in Höhe von über 900 Euro zukommenlassen. Man möge hier betonen, dass auf dem ganzen Schreiben, nirgends das Wort Mahnung oder so zu finden war.
Habe daraufhin erstma die in dem Schreiben befindliche 0180 Nummer angereufen, wo mir dann mitgeteilt wure, das man mich zurückrufen wird. Nachdem ich nach 4 Tagen immernoch keinen Rückruf hatte, habe ich Tiscali einen Brief geschrieben, in dem ich darum gebeten habe mir doch bitte die Rechnungen zuzulassen. Man glaubt es kaum, aber Tiscali hat mir doch tatsächlich einen Brief geschickt (18.12.03), allerdings nicht mit den Rechnungen, sondern lediglich mit einer rechnungsauflistung, die mir natürlich nicht viel bringt. Leider kam mir ein Urlaub dazwischen und ich konnte Tiscali erst im Januar wieder antworten und um kaufmännisch korrekte Rechnungen inklusive Einzelnachweisen beten. Zeitüberscheident(?) kam am 07.01.2004 eine neue Forderung von Tiscali, für dieselbe Kundennummer, aber über eine ganz andere Summe und zudem habe ich an diesem Tag auch noch einen Brief von Creditreform erhalten, einem Inkassounternehmen -grml-
Das war mir dann zuviel und ich habe an beide Unternehmen einen Brief als Einschreiben mit Rückschein geschrieben.(Auf die Antworten warte ich noch)
Wie kann Tiscali bitte ein Inkassounternehmen beauftragen, obwohl ich Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt habe?
Habe von Tiscali nie die Rechnungen bekommen, die nun eingefordert werden. Creditreform wurde von mir gebeten unverzüglich das Mandat niederzulegen, das die Beauftragung von Tiscali gesetzlich nicht gestattet war! Werde nun abwarten, ob Tiscali mir die Rechnungen inklusive Einzelnachweisen zusendet.

KANN MIR JEMAND SAGEN; WIE LANGE EINZELVERBINDUNGSDATEN LAUT TDDSG GESPEICHERT WERDEN DÜRFEN? 80 oder 180 Tage?

Egal, wielange auf jeden Fall, darf mir Tiscali die erste Rechnung, aus dem beanstandeten Zeitraum nicht nachweisen! Sollte Tiscali widerrechtlich doch machen, werde ich Tiscali eine Datenschutzklage an den Hals hängen.

Sry, aber Tiscali sollte sich anstatt soviel Geld für Mahnbescheide auszugeben, mal eine vernünftige Buchhaltung anlegen! -tz-

-sry is leider nen bissl lang geworden und eventuell auch leicht durcheinander- für Tipps etc. wäre ich dankbar!

Gruß Snow

Nichteinloggen korrigiert ;) tf
 
Inkassobüro

Habe ebenfalls ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten.
Dabei stellen sie mir Leistungen aus dem Jahr 2001 in Rechnung. Zu den 50 € Gesprächskosten addieren sich ca. 45 € für das Inkassobüro (für die ERstellung des Schreibens.

Das Schreiben trägt ein Datum von 2004.
Aufgeregt habe ich mich vor allem über die 45€. Meine Rechtsschutz sagt, die Forderung wäre verjährt (am 31.12.2003).

Jetzt meine Frage: Kann ich eigentlich den Aufwand, der mir durch die Beantwortung des Schreibens entsteht dem Inkassobüro in Rechnung stellen (schliesslich verlangen die ja auch 45 € pro Brief, ich wär auch schon mit 40 zufrieden :D :D )


Schöne Grüße
 
Anonymous schrieb:
sogenannte Holschuld

Ja, sicher ist es für Tiscali eine Holschuld. Das Unternehmen behauptet ja, dass die Gebühren "nicht wie gewohnt eingezogen werden konnten". Das heißt für mich mit anderen Worten, es hat angeblich eine Rücklastschrift gegeben.

Das es eine Rücklast gegeben hat, behauptet Tiscali nicht. Es wird lediglich angegeben, dass die Gebühren
nicht wie gewohnt eingezogen werden konnten"

Das gibt noch keine Auskunft darüber, ob Dein Konto nicht gedeckt war oder die schlicht zu blöd waren, den Einzug vorzunehmen.

Wenn die über Monate nicht eingezogen haben, sollte man das als Kunde aber eigentlich auch mal merken (aber man muss dem ja nicht hinterherrennen).

Wenn das der Wahrheit entspechen sollte, hätte ich eine zeitnahe Information durch Tiscali gewünscht und nicht ein nicht nachvollziehbares Schreiben über zwei Jahre später.

verständlich.
 
Ich versuche mal, ein wenig Ruhe hier herein zu bringen.

Tiscali-Mahnung

Tiscali-Mahnseite schrieb:
Sehr geehrter Tiscali-Kunde,

im Zusammenhang mit der Übernahme der Internet bzw. Telefonie-Anbieter Nikoma, Addcom sowie Planet Interkom durch Tiscali, konnten Rücklastschriften unserer Kunden im Zeitraum März 2001 bis Mai 2002 systemtechnisch leider zum Teil nicht in ein Erinnerungs- oder Mahnverfahren überführt werden.

Für diesen Umstand möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen.

Der betroffene Kundenkreis wurde zwischen dem 16. und 19. Dezember angeschrieben, mit der Bitte, die durch die Rücklastschriften entstandenen, offenen Forderungen umgehend zu begleichen. Ein entsprechendes Schreiben haben auch Sie erhalten.

Sollten Sie zusätzliche Informationen zu diesem Vorgang benötigen oder berechtigte Einwände gegen unsere Forderung erheben, so haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, kostengünstig mit Tiscali mittels eines E-Mail-Formulars in Kontakt zu treten. Wir bitten Sie diesen Service nur dann zu nutzen, wenn Sie nicht bereits postalisch, per E-Mail oder telefonisch Ihr Anliegen vorgebracht haben.

Alternativ stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0190 - 85 2332 (1,86 €/min) telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aus organisatorischen Gründen unter unseren sonst kostengünstigen Servicerufnummern leider keine Auskunft zum Thema Mahnung 03/2001 bis 05/2002 geben können.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bearbeitung Ihres Einspruches gegen die Mahnung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Selbstverständlich werden wir in der Zwischenzeit von weiteren Maßnahmen absehen.

Ein netter Versuch. Er bedeutet,
  • dass Tiscali erworbene Forderungen der ehemaligen (geschluckten) Firmen Nikoma, Addcom sowie Planet Interkom einzutreiben versucht,
  • diese vielleicht vor über zwei Jahren eine Abbuchung nicht geschafft haben,
  • durch Verhandlungen ggf. eine Hemmung der Verjährung eintreten könnte,
  • manche Angeschriebene sich vielleicht trotz Verjährung bei Benennung der Daten zur Zahlung entschließen, und
  • Tiscali an den anderen schadensminimierend über die Telefonkosten etwas herein bekommt.
Creditreformmahnung

WhiteSnow schrieb:
Hab mir nun mal alles durchgelesen -uff- und mich daraufhin gleich ma gereggt :D

Habe derzeit auch ein riesiges Problem mit Tiscali, allerdings geht es bei mir ned um Rechnungen aus 2001 oder so, sondern um Rechnungen aus 2003. (April-August) (...)
Zeitüberscheident(?) kam am 07.01.2004 eine neue Forderung von Tiscali, für dieselbe Kundennummer, aber über eine ganz andere Summe und zudem habe ich an diesem Tag auch noch einen Brief von Creditreform erhalten, einem Inkassounternehmen -grml-
Das war mir dann zuviel und ich habe an beide Unternehmen einen Brief als Einschreiben mit Rückschein geschrieben.(Auf die Antworten warte ich noch)
Wie kann Tiscali bitte ein Inkassounternehmen beauftragen, obwohl ich Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt habe?
Habe von Tiscali nie die Rechnungen bekommen, die nun eingefordert werden. Creditreform wurde von mir gebeten unverzüglich das Mandat niederzulegen, das die Beauftragung von Tiscali gesetzlich nicht gestattet war! Werde nun abwarten, ob Tiscali mir die Rechnungen inklusive Einzelnachweisen zusendet.(...)

Mehrere Fehler:
  • Der Thread hier betrifft die Altfälle aus 2001, die Tiscali kurz vor Jahreswechsel und mit o.a. Taktik zu realisieren versucht. Hier aber steht eine Tiscali-Forderung aus 03 (unverjährt) im Raum, die anders zu lösen ist.

    Wenn ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist, werden Inkassounternehmen beauftragt. Das ist nunmal so und entspricht unserem Rechtssystem. Illegal ist daran nix. Auch dann nicht, wenn Widerspruch gegen eine Forderung eingelegt wird - das wäre ja noch schöner, wenn jeder Schuldner durch Einlegen eines Widerspruchs jede Forderung "killen" könnte ...

    Und deshalb wird Creditreform mit Sicherheit nicht das Mandat niederlegen, nur weil der Schneemann Widerspruch eingelegt hat.

    Und wenn unser Schneeweißer Recht hat, dass die Forderung entweder gar nicht entstanden, zumindest aber noch nicht fällig ist, dann wird er im ergebnis auch Recht bekommen, mit Creditreform wie ohne. Dann entscheidet nämlich in letzter Konsequenz ein Richter, also ein unabhängiger Dritter. Und dann ziehen alle Trümpfe, beiderseitig.
 
Solange eine rechnung vom Kunden gegenüber dem Dienstleister bestritten wird, da es zu keinem Rechnungsversand kam, is der Dienstleister dazu verpflichtet, die Rechnungen mit zu zusenden und nachzuweisen.
In dieser Zeit is es unzulässig ein Inkassobüro zu beauftragen, das diese nur bei Zahlungsverweigerung einegschaltet werden dürfen. ich verweigere die Zahlung ja ned, sondern will lediglich meine rechnungen sehen, damit ich das auch mal nachvollziehen kann, denn schreiben kann Tiscali viel und das die Probleme in der Buchhaltung haben hat sicher schon fast jeder mitbekommen, denn sonat hätte ich ned für ein und dieselbe Kundennummer und exakt denselben Zeitraum 2 unterschiedliche Rechnungen bekommen, oder?

Danke das du mich darauf aufmerksam machst, das es hie rum ältere Rechnungen geht, aber da du dir ja anscheinend meinen Beitrag sehr gut durchlesen hast, wirst du sicherlich auch bemerkt haben, das ich das auch schon selbest mitbekommen habe ;) (steht im übrigen im ersten Satz)
 
Ähm, ich muss aber doch noch mal:

WhiteSnow schrieb:
Solange eine rechnung vom Kunden gegenüber dem Dienstleister bestritten wird, da es zu keinem Rechnungsversand kam, is der Dienstleister dazu verpflichtet, die Rechnungen mit zu zusenden und nachzuweisen.

Keine Diskussion, stimmt.

WhiteSnow schrieb:
In dieser Zeit is es unzulässig ein Inkassobüro zu beauftragen, das diese nur bei Zahlungsverweigerung einegschaltet werden dürfen.

Falsch, stimmt ned.

Jeder darf jederzeit ein Inkassobüro einschalten, beauftragen oder konsultieren. Das ist nicht verboten! Es ist ausdrücklich zulässig!

Was du vielleicht meinst, ist, dass es keinen Sinn macht, weil das Inkassobüro keinen Erfolg haben wird und daher vom Beauftrager voll bezahlt werden muss. Das wäre richtig.

WhiteSnow schrieb:
ich verweigere die Zahlung ja ned, sondern will lediglich meine rechnungen sehen, damit ich das auch mal nachvollziehen kann, denn schreiben kann Tiscali viel und das die Probleme in der Buchhaltung haben hat sicher schon fast jeder mitbekommen, denn sonat hätte ich ned für ein und dieselbe Kundennummer und exakt denselben Zeitraum 2 unterschiedliche Rechnungen bekommen, oder?

Hier hast du grundsätzlich recht. Übrigens gilt im Zweifel die zeitlich spätere Rechnung, da diese wohl die erste ersetzen sollte - wenn aber die erste niedriger war und du auf sie vertraut hättest, würde diese gelten - vorliegend kommt das wegen deiner Weigerung aber nicht in Betracht.

WhiteSnow schrieb:
Danke das du mich darauf aufmerksam machst, das es hie rum ältere Rechnungen geht, aber da du dir ja anscheinend meinen Beitrag sehr gut durchlesen hast, wirst du sicherlich auch bemerkt haben, das ich das auch schon selbest mitbekommen habe ;) (steht im übrigen im ersten Satz)

Und deshalb ist dein Problem in diesem Thread, in dem es um die komischen Mahnungen für erworbene, uralte und größtenteils verjährte Ansprüche geht, eben nicht ideal untergebracht. Hast du eigentlich mein Posting richtig gelesen?

Gift beiseite:
Deinen Groll in allen Ehren, wirst du dein vermutlich berechtigtes Interesse leichter und schneller durchsetzen, wenn du dein Mütchen kühlst - Sachlichkeit ist im zivilrechtlichen Streit um Forderung ja/nein erfolgversprechender als Angriffe oder unhaltbare Vorwürfe. Lege Tiscali lässig dar, warum kein Anspruch besteht oder jedenfalls jetzt noch nicht fällig ist, und du wirst höchstvermutlich am Ende ohne Magengeschwür Recht bekommen.
 
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