Regulierer greifen wieder durch: 41.100 Dialer verboten

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dvill schrieb:
Aus dem TKG vom 22.6.04:
§ 67
Befugnisse der Regulierungsbehörde
(1) Die Regulierungsbehörde kann im Rahmen der Nummernverwaltung
.....
(3) Die Regulierungsbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.
Die Befugnisse reichen also noch weiter. Man darf gespannt bleiben, was noch unterwegs ist.
Dietmar Vill

Deutsche Behörde mahlen nicht schnell, aber gründlich.
 
Aber auch hier sehe ich mal wieder ein Haar in der Suppe.

Die RegTP hat die Möglichkeit, ein OWi-Verfahren einzuleiten. Sollten jedoch Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, das die Tat auch eine Straftat ist (z. B. Verdacht des Betruges gem. § 263 StGB), wird kein OWi-Verfahren durchgeführt sondern die Sache an eine Staatsanwaltschaft abgegeben. Blos, wer soll das machen? Eine Schnittstelle zwischen der Bußgeldstelle der RegTP in Konstanz und einer sich zuständig erklärenden StA konnte ich bislang noch nicht erkennen.
 
dvill schrieb:
Gut, dass dieser Spuk zu Ende geht.
Geht er das? Ich kann das derzeit nicht glauben. M. E. sind die ständigen Änderungen an den Bedingungen für Dialer Ausdruck krampfhaften Festhaltens an einer Fiktion. Der Fiktion vom ehrlichen, anständigen Kaufmann, dem man ein Werkzeug zum angeblichen Micropayment für "Mehrwert" an die Hand geben will. Nichts davon hat es je gegeben; weder den seriösen Anbieter, noch Micropayment - 30 Euronen löhnt man auf andere Weise preiswerter - noch irgendeinen Mehrwert. Es ging von Anfang an um Abzocke. Und der Spirale dieses staatlich sanktionierten Betrugs hat die Behörde noch ein paar Windungen hinzugefügt, als sie seinerzeit ohne Not die freie Festlegung der Entgelte ermöglichte, was kurzzeitig zu den berüchtigten 800 EUR Dialern führte. Die Maßnahmen, die man seit dem beschloss und mit denen diese Irrtümer nur teilweise zurückgenommen wurden, dienen nur scheinbar dem Verbraucherschutz. Vorrangig zeigen sie, dass Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden von Beginn an einseitig die Belange der Branche im Auge hatten und man an der oben erwähnten Fiktion festhalten will. Schrankenlose Telekommunikation schien in den letzten Jahren der Schlüssel zu unbegrenzter Prosperität zu sein. Anders sind m. E. auch die enormen Lizenzen für UMTS kaum erklärbar. Solange es diese sogenannten Mehrwertdienste gibt, solange wird da betrogen werden. Gut, es mag den Anbietern inzwischen etwas schwerer gemacht werden abzuzocken, aber bislang ist es ihnen noch stets gelungen sich innerhalb der Vorgaben zu arangieren. An Kreativität die Gesetze zu umgehen oder sie völlig zu ignorieren, hat es bisher jedenfalls nicht gefehlt. Wohl aber an Entschlossenheit Kriminellen das Handwerk zu legen und den Unsinn der "Mehrbetrugsnummern" zu beenden - endgültig. Bis die Behörde oder gar die Politik die nächste Betrugsmasche als solche zur Kenntnis nimmt, vergeht Zeit, zu viel Zeit, die von den Betrügern gut genutzt wird.

Für die Verbraucher änderte und ändert sich durch die regelmäßig aufs neue verschärften Regeln eigentlich gar nichts. Es wird künfig allenfalls noch schwieriger unberechtigte Forderungen betrügerischer Anbieter zurückzuweisen, weil ja die Regeln so wunderbar scharf sind. Aber sind sie das? Ähnliches wurde in der Vergangenheit auch behauptet; das Problem des Dialer-Betrugs aber blieb. Mich würde es daher z. B. nicht wundern, wenn Dialer-Installationen zunehmen zu denen man Alibi-Dailer auf PC vorfindet. Wie soll der Durchschnitts-PC-Nutzer das beweisen oder gar Beweise sichern? Meine Prognose: wir werden auch im zweiten Halbjahr 2005 und im Jahr 2006 mit dem Betrug im Dialer-Umfeld leben, die Auswüchse diskutieren. Zu Ende wäre es erst dann, wenn man per Default solche Nummern sperrt und die paar Trottel, die unbedingt Zugang zu solchen Rufnummern haben wollen, sich dafür bei ihren Anbietern freischalten lassen müßten. Noch besser wäre es, wenn man diese angeblichen Mehrwertdienste völlig vom Markt nimmt.

M. Boettcher
 
deine meinung!

ich verstehe jedoch nicht warum man nur manche und nicht alle mehrwertdienste abo fähig macht ! damit dürftest ja nicht mal du ein problem haben oder!? es kündigt ja ohnedies jeder nach der ersten rechnung, oder eben doch nicht!?
:roll:
 
Reducal schrieb:
Blos, wer soll das machen? Eine Schnittstelle zwischen der Bußgeldstelle der RegTP in Konstanz und einer sich zuständig erklärenden StA konnte ich bislang noch nicht erkennen.
Da braucht es nicht viel Schnittstelle. Einige Briefe und Telefonate reichen.

Die RegTP hat schon vorgeführt, dass sie weiß, wie das geht. In Gesprächen sagte man mir, dass Ordnungswidrigkeiten nach ihrer Feststellung automatisch zu entsprechenden Verfahren führen.

Dietmar Vill
 
walterlein schrieb:
Eine äußerst originelle Feststellung.

walterlein schrieb:
ich verstehe jedoch nicht warum man nur manche und nicht alle mehrwertdienste abo fähig macht ! damit dürftest ja nicht mal du ein problem haben oder!? es kündigt ja ohnedies jeder nach der ersten rechnung, oder eben doch nicht!?
:roll:
Was hat die Freiheit der Vertragsgestaltung zu einem regelmäßig wiederkehrenden Bezug von Leistungen und deren (bei Abonnements meist per Vorkasse erhobenen) Berechnung mit dem realen und staatlich gedeckten, wenn nicht sogar geförderten Betrug bei Mehrwertdiensten zu tun? Oder mit meiner Position zu solchen Modellen? Schlicht gar nichts, wenn man einmal von den vorhandenen Abo-Modellen a la "Jamba" absieht, deren Konzept m. E. so wackelig ist, dass
die Prozesse fürchten müssen wie der Teufel das Weihwasser. Hat man je davon gehört, dass Jamba klagt? Ich behaupte, das schon die Anwendung der üblichen Regeln für Fernabsatz der Dialerbranche den Garaus machen würde (Jamba auch). Und auch wenn geregelt wäre, dass nur schriftliche Verträge gelten, würde das Absahnmodell zusammenbrechen.

M. Boettcher
 
Hier auf Seite 9, Frage 14:
Das Einsetzen eines Dialers entgegen § 43b Abs. 5 Satz 1 TKG a. F., der die Mindestvoraussetzungen nicht einhält, stellt gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 9e TKG a. F. i. V. m. § 152 Abs. 1 Satz 2 TKG eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es wird darauf Bezug genommen, ob die Mindestvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, nicht nur, ob der Dialer registriert ist.

Dietmar Vill
 
ebenfalls deine meinung!

für das , dass alles so wackelt, der dialer , das psms abo ... hält es sich aber ausgezeichnet gut! nicht meine meinung sondern eine zeitliche feststellung ( wir haben 2005 und die Vergangeheit = Fakt )

aber schau ma mal was die zukunft bringt! ich glaub an eine art " dialer " abo!

wenn es dieses dann gibt, können wir ja wieder 5 jahre drüber diskutieren das es eigentlich auf wackeligen beinen steht, die rechtssprechung eigentlich immer auf seite der verbraucher ist, mit der kleinen ausnahme, dass es das art dialer abo sowie den dialer jetzt aber dennoch immer geben wird!

lg walter

PS:
"
Und auch wenn geregelt wäre, dass nur schriftliche Verträge gelten, würde das Absahnmodell zusammenbrechen.
"
---> muss man bei euch nun auch schriftlich ansuchen, bevor man sich einlogt , weil du ausgelogt bist?!
:D
 
walterlein schrieb:
aber schau ma mal was die zukunft bringt! ich glaub an eine art " dialer " abo!

:lol: Das soll die neue Idee sein von der Du im DC schwärmst und die bei Tests so vielversprechend war ?

Na da bin ich ja gespannt
 
walterlein schrieb:
ebenfalls deine meinung!
Hat das schon jemand bestritten? Nein? Na gut.

walterlein schrieb:
für das , dass alles so wackelt, der dialer , das psms abo ... hält es sich aber ausgezeichnet gut! nicht meine meinung sondern eine zeitliche feststellung ( wir haben 2005 und die Vergangeheit = Fakt )
Hast Du ein schlechtes Kurzzeitgedächtnis? Ich sage nicht, dass sich "der Dialer" nicht hält, im Gegenteil fürchte ich, das sich dieses Mittel zum Absahnen länger hält als vielen lieb ist.

walterlein schrieb:
aber schau ma mal was die zukunft bringt! ich glaub an eine art " dialer " abo! ´
Glauben ist eine gewisse Zuversicht dessen, was man nicht weiß! (Martin Luther)

Mir ist im Übrigen die Form der Vertragsbeziehung völlig egal, solange nicht betrogen wird. Ein Abo wird sich also wie die übrigen angeblich jeweils geschlossenen Verträge daran messen lassen müssen, ob ggf. betrogen wird.

walterlein schrieb:
PS:
"
Und auch wenn geregelt wäre, dass nur schriftliche Verträge gelten, würde das Absahnmodell zusammenbrechen.
"
---> muss man bei euch nun auch schriftlich ansuchen, bevor man sich einlogt , weil du ausgelogt bist?!
:D
Tja, das ist Technik! Gelegentlich muss ich etwas arbeiten, dann schlug ein Timeout zu und schon ist man draussen und "Gast". Ein dabei verhunztes Quoting hat einer der Mods liebenswerter Weise korrigiert (Danke!). Was die Frage selbst angeht, so bin ich der falsche Adressat. Den Betreiber erfährst Du aber sehr leicht aus dem Impressum. Sofern alles noch beim Alten ist, werden hier aber wohl weder 30 EUR je Beitrag fällig, noch sind schriftliche Verträge vorgesehen.

M. Boettcher
 
Auszug von Seite 36 des vorstehend verlinkten Dokuments:
33. Zu Artikel 4 Nr. 3 (§ 66f Abs. 1 TKG)
a) Der Bundesrat erkennt an, dass die mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern erstmals eingeführte Registrierungspflicht für die Nutzung von Anwählprogrammen (Dialern) zu einem ganz erheblichen Rückgang der Verbraucherbeschwerden über Missbrauchsfälle mit Dialern geführt hat.
b) Dennoch haben sich in den letzten Monaten Verbraucherbeschwerden und Medienberichte über die Nutzung registrierter Dialer gehäuft, die darauf abzielen, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen für die eigenen kommerziellen Zwecke zu nutzen. Das Geschäftsmodell basiert darauf, dass mit Internetseiten wie „www*erdkunde*de“, „www*hausaufgaben*de“ oder auch „www*malvorlagen*de“ gezielt Kinder und Jugendliche angesprochen und zur Einwahl über einen Dialer animiert werden. Die Kosten pro Einwahl belaufen sich in der Regel auf einen Betrag knapp unter 30 Euro. Zum Preis eines Fachbuches werden dann Informationen zur Verfügung gestellt, die weit hinter den Informationen zurückbleiben, die im Netz üblicherweise kostenlos zur Verfügung gestellt werden und praktisch nur einen sehr geringen Nutzen haben.
Auch unerfahrene Erwachsene sind Ziel dieses Geschäftsmodells. So wird z. B. unter „www*waehrungsrechner*de“ eine Dialer-Einwahl beworben, wo für knapp 30 Euro z. B. die Umrechnung eines Euro in eine andere Währung vorgenommen wird.
c) Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher die Kenntnis des Preises für eine Dialer-Einwahl nicht ausreichend ist, um wirksam vor Missbrauch geschützt zu sein. Notwendig sind vielmehr auch Informationen über die Leistungen im Zusammenhang mit der Dialer-Einwahl, damit die Nutzer das Preis-Leistungs-Verhältnis als Ganzes beurteilen können. Um insbesondere auch unerfahrene oder leichtgläubige Personen vor Missbrauch zu schützen, muss z. B. die Anzahl der Malvorlagen oder die Anzahl und Qualität der Hausaufgabenunterstützung, die bei einer Dialer-Einwahl angeboten wird, klar und eindeutig dargestellt werden.
d) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, gegenüber der Regulierungsbehörde darauf hinzuwirken, dass bei den zu erfüllenden Mindestvoraussetzungen nach § 66f Abs. 1 TKG-E eine Vorgabe gemacht wird mit dem Ziel, dass für die Verwendung von Dialern nicht nur klare Preisangaben, sondern auch klare Leistungsbeschreibungen anzubieten sind. Darüber hinaus sollen die Mindestvoraussetzungen ausschließen, dass die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird.
Dietmar Vill
 
Bei diesem Dokument stößt man bei jedem Durchlesen wieder auf neue interessante Details.

Gesetzentwurf schrieb:
§ 66d
Preishöchstgrenzen
(1) Der Preis für zeitabhängig über Rufnummern für
Premium-Dienste abgerechnete Dienstleistungen darf höchstens 3 Euro pro Minute betragen soweit nach Ab-
satz 3 keine abweichenden Preise erhoben werden kön-
nen. (...)

(2) (...)Eine Kombination von zeitabhängigen und zeitunabhängigen Tarifierungen ist grundsätzlich un- zulässig. Telefaxdienste dürfen grundsätzlich nur zeit-unabhängig abgerechnet werden.

Dass künftig drei Euro statt zwei verlangt werden dürfen sollen, ist bekannt - man sollte es aber nochmal ins Gedächtnis rufen.

Zweiteres wäre imho nicht schlecht. Vielleicht bremst das die Verbraucher-Super-Sonderangebot-0190-Fax-Spammer mal ein bisschen ein, die beim Abruf neun Seiten versenden und dafür eine Stunde Sendezeit brauchen...

Noch'n kleiner Zusatz:

Gesetz schrieb:
§ 66f

(3) Die Regulierungsbehörde kann die Registrierung
von Dialern ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht die erforder-
liche Zuverlässigkeit besitzt. Dies ist insbesondere der
Fall, wenn der Antragsteller schwerwiegend gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen oder wiederholt
eine Registrierung durch falsche Angaben erwirkt hat.

Das gilt doch schon, oder? Obs dann nicht doch langsam etwas eng werden sollte für den einen oder anderen?
 
sascha schrieb:
Gesetz schrieb:
§ 66f

(3) Die Regulierungsbehörde kann die Registrierung von Dialern ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller schwerwiegend gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen oder wiederholt eine Registrierung durch falsche Angaben erwirkt hat.
Das erinnert mich an ein historisches Zitat der Dialer-Geschichte vom 1.9.03:
Auf einer Straße mit Höchstgeschwindigkeit 50km/h werden wir auch 50km/h fahren. Und nicht 10km/h wie manche hier ...
Ich wusste gleich, wo es langgehen wird und habe ein Sicherung aufbewahrt (siehe Bild).

Insofern sollte man ernsthaft die Voraussetzungen gemäß § 66f prüfen.

In Zeugnisssprache würde man sagen: Das Unternehmen war stets bemüht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Dietmar Vill
 

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sascha schrieb:
Dass künftig drei Euro statt zwei verlangt werden dürfen sollen, ist bekannt
Wer ist denn bloß auf diese Schnapsidee gekommen? Als wenn 2 € / min. (ganz zu schweigen von den alternativen 30 € pro Einwahl) nicht schon genug wären :schuettel:
 
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