Nun ist er da: der Probenzauber !

Anonymous schrieb:
also sollte ich einfach nichts unternehmen ?

Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden. Du bist schon im richtigen Thread - lesen musst du selbst und die Schlüsse aus dem Gefundenen ziehen.
Wenn die Lektüre der hier allgemein gehaltenen Überlegungen nicht ausreicht, wird anheim gestellt, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die Nutzungsbedingungen (NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:
 
Inkassobüro # Gerichtsvollzieher

habe irgendwie das Gefühl, daß ihr Inkassobüro mit dem Gerichtsvollzieher gleichsetzt....wenn ich richtig informiert bin hat das eine mit dem anderen nur bedingt gemein.....

ein Inkassobüro ist nichts anderes als ein privates Dienstleistungsunternehmen, welches versucht Geld von Schuldnern einzutreiben aber nicht automatisch dafür einen gerichtlichen Bescheid haben....die dürfen eigentlich net mal in die Wohnung...und dass sie in unserem Fall einen gerichtlichen Bescheid haben (ist zwar möglich) glaube ich beim besten Willen net, weil dazu müßte es erstmals ein Gerichtsverfahren geben soweit ich recht informiert bin ;o)

siehe auch Wikipedia ..Inkassobüro

Vielfach arbeiten Inkassobüros mit Privatdetektiven und/oder Anwaltskanzleien zusammen. Die Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien ist die Regel, weil Inkassounternehmen nur außergerichtlich tätig sein dürfen. Um offene Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können, benötigt das Inkassounternehmen einen sogenannten Schuld- oder Vollstreckungstitel. Dieser kann durch Klage vor Gericht oder über das gerichtliche Mahnverfahren erlangt werden.
 
Re: Inkassobüro # Gerichtsvollzieher

Anonymous schrieb:
habe irgendwie das Gefühl, daß ihr Inkassobüro mit dem Gerichtsvollzieher gleichsetzt..


nein, nur probenzauber kann sich net entscheiden was sie einem androhen :lol:
 
und komisch ist, das man über 3 verschiede seiten sich anmelden konnte,.... sachen gibts,....-die gibts nur bei probenzauber,..LOOOL
 
probenzauber.....

wie auch immer, würde mich freuen wenn sich einfach jemand mit mir in kontakt setzen würde,...

******@*****.de oder
icq 116774448

hab kein plan was sowas soll, hab mich nichtmal irgendwo angemeldet, da ich nicht mal internet habe... eine erste mahnung habe ich auch nicht gekriegt, ich habe sofort eine letzte mahnung gekriegt,.... LOL
wußte von nix, hab den alles geschrieben und die meinten nur,..bla bla, ich hab mich da angemeldet usw,....
naja werde denen nichts zahlen, habe ich denen auch geschrieben. abwarten,,.. bitte euch wenn irgendwer was neues weiß, bitte melden,..

haben übrigens alle jetzt erst ne mahnung gekriegt,.... kann das,..??? meine ist von januar, kundennummer :p 167....hehe LOL

naja an alle,.... abwarten, sind ja nicht alleine, uns kann ja eigentlich nichts passieren,...

LG aus Borken

DANKESCHÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖN

Beitrag editiert, Mailadressen unerwünscht. NUB beachten. BT/MOD
 
probenzauberei

Grüß euch .

Naja die Geschichte wie ich da hineingeraten ist dieselbe wie bei euch auch deshalb möchte ich nur kurz dazu sagen dass ich mich meiner Tochter auf den Barbieseiten geschaut habe als mir diese überaus nette Firma unterkam.
War auch erschrocken und erbost über diese fragwürdige Firmenpolitik und darauf hin habe ich mich mit dem Konsumentenschutz Innsbruck in Verbindung gesetzt um auszulotsen welche Möglichkeit man hat.
Sie raten DRINGEND AN NICHT ZU BEZAHLEN.
Weiters wurde mir geraten zu reagieren und an diese [...] eine E-mail zu entrichten in welcher darauf hingewiesen wird das es sich um verschleierte Kosten handelt die für den Kunden nicht offensichtlich sind und damit dass es eine [...] des kunden ist.
Wär ja lustig wenn diese Tattler hunderte gleiche E-mails bekommen oder wenn man mal eine Aktion in den Medien starten würde.Ich glaube es wären mittlerweile genug Leute da um das laut werden zu lassen.Da Kleinvieh ja bekanntlich auch Mist macht denke ich nicht dass es für die Firma leicht sein wird sich gegen so viele Beschwerden aufzulehnen.Einem einzelnen kann man ja mal unachtsamkeit nachsagen aber ich denke nicht dass wir alle bezahlen sollen weil uns [...] zu Kasse beten will.Hat schon jemand irgendetwas in die Hand bekommen.Persönlichen Brief oder so.
Der Konsumentenschutz hat mir noch gesagt dass ihnen noch kein einziger Fall bekannt ist in dem wirklich geklagt wurde

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
probenzauberei

Vielleicht kann mir ja jemand mitteilen ob er schon etwas weiter ist und mal nen brief von diesen [...] bekommen hat.
cyber7

[An markierten Stellen editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
Re: probenzauberei

cyber7 schrieb:
um verschleierte Kosten handelt die für den Kunden nicht offensichtlich sind
Wenn es darum geht, möglicherweise irreführende Angebote vom Markt zu "pusten", ist (in Deutschland) das Wettbewerbsrecht der effektivste und schnellste Weg.

Mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung kann ein Anbieter erheblich schneller "gestoppt" werden als z.B. mit den systembedingt langsameren strafrechtlichen Ermittlungen und Verhandlungen.

Siehe dazu Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG? (blaue Schrift anklicken)
 
Wichtig Recht in Österreich

Hallo Leute schaul mal was ich in einem anderen Forum fand.

Als Hinweis stand außerdem:

Widerrufsfrist nach österr. Rechtlage noch offen

Im gegenständlichen Sachverhalt kommt österreichisches Recht zur Anwendung, da der Unternehmer seine Tätigkeit explizit nach Österreich ausrichtet.

Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.

Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.

Der Hinweis auf das Rücktrittsrecht auf der Homepage der Firma reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann jederzeit vom Unternehmer geändert werden).

Gibt es keine ausreichende Rücktrittsbelehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass – nach dem derzeitigen Stand der Dinge - die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nach nicht korrekt über die Möglichkeit eines Widerrufes informiert.

Unser Rat

Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und erklären Sie unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz am besten schriftlich (mittels eingeschriebenen Brief) den Rücktritt vom Vertrag.

Gruß
Holger

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Holger für diese Info

Die Trollin
 
Probenzauber ---gar kein Vertrag

AN ALLE... guckt mal was ich gefunden habe...

Wenn Sie sich für einen solchen Dienst eingetragen, ihn aber nicht nutzen wollen, kündigen Sie umgehend schriftlich (am Besten per Einschreiben) bei der angegebenen Kontaktadresse. Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern nach § 312c BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist für den Widerruf beträgt in der Regel zwei Wochen, wobei der Widerruf schriftlich erfolgen, aber keine Begründung enthalten muss (§ 355 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Vertragsschluss (bei Warenlieferungen frühestens mit Eingang der Warenlieferung) und erst dann, wenn der Anbieter dem Verbraucher alle Informationen zum möglichen Widerruf in klarer und verständlicher Weise in Textform (z.B. zum Abspeichern und Ausdrucken über seine Webseite) mitgeteilt hat.

demnach ist noch bei niemanden ein Vertrag zustande gekommen, richöööög???
 
Könnte aber auch heißen, dass mit der Eintragung in die Gratisprobendateien die Warenlieferung (hier Dienstleistung) begonnen hat. Blos irgendwo in den AGB steht auch, dass man keinen Anspruch auf Auskunft hat, dass man eingetragen wurde.
 
Re: Probenzauber ---gar kein Vertrag

Ludaaa schrieb:
Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Vertragsschluss (bei Warenlieferungen frühestens mit Eingang der Warenlieferung)

demnach ist noch bei niemanden ein Vertrag zustande gekommen, richöööög???
Nein, das passt mit dieser Begründung nicht.

Es geht hier nicht um Warenlieferungen, sondern um eine Dienstleistung, nämlich einen Eintragservice (für Warenproben).

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos siehe >HIER<
 
ingrid138 schrieb:
wer kann mir da mal kurz was dazu sagen.
wenn diese firma eine nachricht schickt
"Um datenmissbrauch zu verhindern bestätigen sie bitte ihre daten durch anklicken des folgenden linkes" und darauf niemand antwortet kann man ja nicht richtig angemeldet sein sonst könnte ja jeder schindluder mit persönlichen daten schreiben..oder

mir bleibt mein hirn stehen komm da überhaupt nicht mit was die wollen :argue:

Der Anbieter beschreibt das Zustandekommen des Vertrages so:
d) Technische Schritte zum Zustandekommen des Vertrages/Fehlerkorrektur
Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt in folgender Weise zustande:

1. Sie geben in der Registrierungsmaske die erforderlichen Daten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum) ein.
2. Die Registrierungsdaten können Sie bis zur Betätigung des Buttons „Jetzt anmelden“ jederzeit ändern. Die Änderungen können mittels Maus und/oder Tastatur vorgenommen werden.
3. Nach Bestätigung des Buttons „Jetzt anmelden“ geben Sie gegenüber dem Dienstleister ein verbindliches Angebot über die kostenpflichtige Nutzung des Probeneintragsservice Abo Dienstes ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Der Eingang Ihres Angbotes auf Registrierung wird Ihnen unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung über unsere Webseite angezeigt. Der Vertragsschluss erfolgt nach Annahme des Registrierungsantrages durch uns per gesonderter E-Mail.
h**p://www.probenzauber.de/kundeninfo.php
 
Probenzauber

Hallo

Eigentlich bin ich genauso angea[...] wie ihr alle hab ich gesehen...
Und eigentlich wollte ich einen Rat, was ich aber durch das hammergeile Forum schon bekommen habe :lol:

Repeeeeeeeekt weiter so!!!! :thumb:

ich hab da noch paar weitere fragen

bitte meldet euch gaaaanz bald bei mir per ICQ

ICQ Nr: 204 - 258 - 322

Liebe Grüsse

vero

[An markierten Stellen editiert - bitte NUBs beachten! Der Ausdrück war nicht ganz kommod ...] - modaction.sep
 
Hallo!

habe mich auch dummerweise bei diesem probenzauber angemeldet, und die AGB´s nur überflogen, und nichts davon gelesen das es was kostet. GRATISPROBEN heißt für mich auch das es nichts kostet. angemeldet hab ich mich am 02.03. und die rechnung kam am 20.03., also nach der 14tägigen wiederrufsfrist. habe denen gantwortet das ich der meinung war es ist gratis und ich nicht bezahlen werde, was sie natürlich nicht akzeptieren.
Kann mir bitte jemand einen hilfreichen tip geben was ich jetzt machen soll?

Danke und liebe grüße!!!!!!!!
 
Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos findest Du unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken), dort auch grundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?").

Da die Grundlagen zur Bindung an Online-Abos notwendigerweise allgemein gehalten und die Rechtslage sowohl für Dienstleistungen als auch für "echte" Warenbestellungen darstellen noch folgender klarstellender Hinweis:

Ein Eintragsservice für Warenproben ist regelmäßig kein Vertrag über eine Warenlieferung, sondern über eine Dienstleistung.
 
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