Hi @ Gast 1,
ich habe noch keine Sozialhilfe beantragt, und im Moment schaut es so aus, als ob sich doch die eine oder andere Einnahmequelle auftut.
Und zu den Banken: Dürftest Du schon recht haben, aber ich denke mal, so Auskünfte laufen zum ersten alle zusätzlich über die Schufa, und dann denke ich kriegen das alle Banken dann über kurz oder lang mit, zum zweiten mußt Du über alle relevanten Konten über einen ordentlichen Zeitraum (ich glaub ein oder zwei Jahre) Auskunft geben.
So nach dem Motto, hier ein kleines Scheinkonto mit 2,50 Euro und auf dem eigentlichen Konto die Millionen horten geht auch nicht. (Ich weiß, das hast Du auch nicht gemeint.)
Und dann mußt Du Dir ja vorstellen:
Wir haben nicht viel Geld, aber wir sind kreditwürdig, haben unsere Schulden immer zurückgezahlt, haben eine gute Hausbank, einen ordentlichen Ruf, viele Leute kennen uns, auf der Bank aber auch Kundschaft von uns, andere Geschäftsleute usw. Das ganze in einer typischen Kleinstadt (nicht nur aber auch mit viel blabla und Ehrenkäsigkeit).
Wir sind nie in "gesellschaftlichen" Kreisen verkehrt, aber wir sind respektiert.
Das alles ist dann weg. D.h. mit der Sozialhilfe begibst Du Dich wirklich ins gesellschaftliche Abseits. Und das muß sich jeder halt klar machen.
Zu der Geschichte, wenn ein Angehöriger stirbt.
Es ist halt ein Unterschied, ob die Oma noch lebt oder nicht.
Wenn sie stirbt, tritt der Erbfall ein, und erben heißt ja nicht, dass Du Kohle bekommst, auch wenn das die meisten glauben, sondern dass Du in alle Rechte und Pflichten desjenigen eintritts, der gestorben ist.
Du kannst das Erbe annehmen oder ausschlagen aber nur insgesamt. Du kannst Dir also nicht die Rosinen rauspicken und sagen, das Haus von meinem Bruder finde ich ja ganz klasse, aber mit seinen Internetgewohnheiten, nein mit denen habe ich nun wirklich nichts zu tun...
Dann mußt Du halt einfach Deinen Taschenrechner rausholen... und die Sache ist geklärt.
Was in diesem Zusammenhang auch interessant ist, ist folgendes:
Angenommen, Dein Onkel stirbt und Hinterläßt ein Vermögen der römisch-katholischen Kirche (was schlimmeres ist mir gerade nicht eingefallen) und Dein Vater ist sein einziger Verwandter, so kann er seinen Pflichtteil geltend machen (das ist die Hälfte, der Erbschaft, die er "normal" bekommen würde). Macht er das nicht, so kannst Du dich im Kreise drehen und mit den Ohren wackeln, Du hast keinerlei Möglichkeiten diesen Posten aus den Klauen der katholischen Kirche herauszuholen (als Erbnachfolger deines Vaters). Das kann nur Dein Vater selber. Macht er das nicht ist das Geld für immer verloren, es sei denn, Dein Vater wäre entmündigt. Dann müßte dies sein Vormund für ihn erledeigen, aber auch im Sinne Deines Vaters. Aber das ist dann ein ganz heikles Thema, wo ich jedem nur wünschen kann, dass er damit nichts zu tun hat.
Ähnliches Problem, Dein Vater will Dich enterben. Das ist nur in den allerseltensten Fällen legitim (z.B. wenn Du einen Mordanschlag auf ihn verübt hast).
O.k. dann schenkt er halt schon zu Lebzeiten alles Deiner Schwester und räumt sich für den Rest seines Lebens das alleinige Nutzungsrecht der 4-Millionen-Euro-Villa in Bad Homburg ein.
Ist eigentlich in Ordnung.
Dann mußt Du halt versuchen über einen Rechtsanwalt Deine Rechte zu wahren und klar zu stellen, dass er Dich über einen Trick um Dein Erbe gebracht hat.
Sind alles sehr unschöne Sachen.
Erben geht auch in horizontaler Richtung, also Bruder, Schwester, wobei in diesem Fall zuerst der Ehemann/die Ehefrau an der Reihe ist, dann die Kinder ..., aber das muß man sich dann im Einzelfall genau anschauen, ist recht kompliziert und vernünftig ohne Gericht nur dann zu lösen, wenn man sich gütig einigt.
Rahmat