Haftung/ rechtliche Frage

A

Anonymous

Hallo !

Ich habe mal eine Frage, die gehört eigentlich gar nicht unbedingt hierher und wäre eher etwas für einen Anwalt.
Aber vielleicht könnt ihr euch ja kundig machen.

ich selber bin vor Dialern etc. geschützt. Klar habe ich auch meine Familie/Verwandte drauf aufmerksam gemacht auf die Problematik.

Aber jetzt mal ne Frage : angenommen jemand der mit mir verwandt (blutsverwandt) ist (Geschwister, Tanten etc.) produzieren eine sehr hohe Telefonrechnung und können das nicht zahlen. Muß ich dann dafür gerade stehen, wenn der Telefonanschluß auf deren Namen läuft ( und ich auch kein Mitbenutzer bin). Ich meine können so "Dialerschulden" weitervererbt werden? Klingt zwar saudoof, aber interessiert mich eben.

Klaro ist es das beste sich zu schützen und andere auf die Problematik aufmerksam zu machen , aber trotzdem mal die Frage.
 
...dafür ist dieses Forum, m.E. nicht so zuständig. Versuch es mal unter
www.recht.de
und stelle die Frage dort im Forum. (kannste ja das Fachgebiet raussuchen...)
...also ich habe bis heute dort immer interessante Tipps bekommen... ;)
 
Hallo Gast1 ;),

1.) Nur bei echtem Internet by call (also wenn Du keine individuellen Benutzerdaten eingeben mußt) entstehen die Kosten am physikalischen Telefonanschluß. Sobald Du Dich mit Benutzerkennung anmeldest, entstehen die Kosten beim Benutzer dieser Kennung.

2.) Hast Du Dir einen 0190-er eingefangen, so trennt dieser normalerweise die bestehende Verbindung und baut eine "etwas teurere" neue Verbindung auf. Bei dieser Verbindung entstehen die Kosten wieder am physikalischen Telefonanschluß. D.h. Dein Bruder oder Schwager kann Dir keine 0190/0900/0192/0193... usw. Kosten reindrücken, wenn er z.B. Deine t-online-Zugangsdaten kennt, sondern er bleibt selber drauf sitzen.

3.) Stellen Deine Kinder etwas an, so mußt auch Du dafür in die Bresche springen. Beispiel: "Baustellenschild: Eltern haften für Ihre Kinder."
Umgekehrt müssen z.B. Kinder für Ihre Eltern aufkommen, wenn diese z.B. Pflegebedürftig sind und keine Kohle da ist.
Das hat auch nichts mit volljährig oder nicht zu tun. Es kommt nur auf die Verwandschaftsverhältnisse an.
Dabei gilt: Nur direkte Verwandschaft in vertikaler Linie "gilt" (aufsteigend und absteigend). Also Vater-Tochter oder Tochter-Mutter.
In horizontaler Linie (Bruder-Schwester) bestehen keinerlei Verpflichtungen zu Hilfe zu eilen. Und jeder sollte sich das genau überlegen. Es ist schön, wenn einer dem anderen helfen kann. Es macht aber keinen Sinn, wenn zwei Parteien bankrott sind, und das nur für diese Scheiß :bang: :bang: :bang: :bang: :bang: dialer.
Diese Beistandsverpflichtung gilt nur im Zivilrecht, nicht im Strafrecht. (Ist sowieso klar, das wäre ja noch schöner, Dein Sohn wird zu zwei Jahren verknackt und stirbt nach einem Jahr, dann mußt Du nicht das restliche Jahr absitzen :rofl: ).
Und da denke ich wird es auch irgendwelche Grenzen geben, denn es geht ja auch nicht, dass Dein Sohn in Saus und Braus lebt, Du am Hungertuch nagst und Dein Sohn immer nur meint "Rechnung geht auf meinen Vater, ich hab keine Kohle ".
Inwiefern diese Beistandsverpflichtungen auch eine Generation überspringen, also dass Du für Deinen Opa ... oder umgekehrt, weiß ich nicht genau, glaube aber, da gilt die Verpflichtung auch.

Hoffe hab weiterhelfen können

:p Rahmat :p
 
Recht

@Rahamat

Hey du hast mir sehr weitergeholfen.... sehr interessant....

ist ja im Prinzip auch nur hypothetisch.. aber schon wichtig...

Also für meine Eltern muß ich aufkommen, für meinen Bruder/ meine Schwester nicht.... Gerade die Geschwister die gehen ja auch ins Internet, haben Handy und so (all dieses moderne "Zeugs"). Letztendlich kann ich ja auch nicht auf meine Geschwister aufpassen was die im Internet machen, ich kann sie nur beraten.

Das mit Oma und Opa erübrigt sich glaube ich, die hat eh kein Internet ....
 
Recht

@Rahamat

also nochmal für meinen Bruder /meine Schwester muß ich weder im Straf noch im Zivilrecht, d.h. also auch nicht für Dialerkosten, Speilschulden, und so aufkommen gell?

Meine Eltern müsen aber für meinen Bruder/meine Schwester aufkommen? Also wenn meine Schwester 100 000 Euro Dialerkosten produziert und das nicht zahlen kann, hab ich keinerlei Verpflichtungen und muß keinen Cent zahlen. Meine Eltern müssten dann blechen schlimmstenfalls .... Stimmt doch so?

Klingt jetzt ziemlich hart , ist ja aber auch nur hypothetisch alles.....
 
Genau,

ich habe das Problem allerdings nicht im Zusammenhang mit dialern kennengelernt, sonder in einem ganz anderen Zusammenhang.

Wir waren 13 jahre lang selbstständig, haben nachdem die Geschäfte nicht mehr so gut gingen verkauft und ich habe eine IT-Umschulung gemacht. Das war noch zu Greencard-Zeiten. Nach dem ich die Umschulung abgeschlossen hatte war die IT-Branche am Boden, etliche Pleiten hier in der Ulmer Gegend mit Masenentlassungen usw. D.h. Job: Pustekuchen.
Da wir selbstständig waren gibts natürlich auch kein Arbeitslosengeld. Und als Einzelunternehmen (nix GmbH usw.) mußt Du für jeden Pfennig selber gerade stehen. Und dann kommt man doch an den Punkt, wo man sich überlegt, ob man ohne Sozialhilfe noch existieren kann (wirtschaftlich), oder wenigstens befristet darauf angewiesen ist (bei 4 Kids).

Die Sozialhilfe mußt Du aber zurückzahlen, wenn Du kannst. Wenn nicht wendet sich das Sozialamt aber durchaus auch an Eltern, Schwiegereltern, erwachsene Kinder usw., aber nicht an Geschwister.
Außerdem mußt Du bei der Bank entsprechende Formulare und Bestätigungen bringen.
D.h. Du bist nicht mehr kreditwürdig, u.U. wird Dir sogar das Girokonto gekündigt.
Wenn Du eh schon keinen Job findest, ist es dann natürlich eine besondere Empfehlung, wenn Du kein Girokonto angeben kannst, auf das das Geld überwiesen werden soll. Macht sich immer besonders gut.
D.h. mit diesem Schritt bist Du wirklich unten durch.
Ein besseres Diskriminierungsprogramm bietet nicht einmal das indische Kastenwesen.

Von daher kann der Opa oder die Oma als Pflegefall dann gegebenfalls doch noch zu einem finanziellen Problem werden, auch wenn Opi nicht mit zittrigen Händen durch's Internet surft.

mfg
:p Rahmat :p
 
Haftung

@Rahmat

Und hättest nicht mal bei einer anderen Bank versuchen könne, da ein Girokonto aufzumachen? Vielleicht sind andere Bankden ja großzügiger...


:eek:

Was mich ja noch interessieren würde : wenn meine Geschwister Schulden haben und sterben würden, dann würden ja meine Eltern blechen müssen. Dann sind das ja praktisch die Schulden nicht mehr meiner geschwister, sondern meiner Eltern. Und somit könnten diese Schulden doch indirekt an mich weitervererbt werden, wenn meine Eltern sterben würden....

Na ja hat jetzt nix mit Dialern zu tun, werde das auch mal in nem rechtsforum fragen....
 
Hi @ Gast 1,

ich habe noch keine Sozialhilfe beantragt, und im Moment schaut es so aus, als ob sich doch die eine oder andere Einnahmequelle auftut. ;)

Und zu den Banken: Dürftest Du schon recht haben, aber ich denke mal, so Auskünfte laufen zum ersten alle zusätzlich über die Schufa, und dann denke ich kriegen das alle Banken dann über kurz oder lang mit, zum zweiten mußt Du über alle relevanten Konten über einen ordentlichen Zeitraum (ich glaub ein oder zwei Jahre) Auskunft geben.
So nach dem Motto, hier ein kleines Scheinkonto mit 2,50 Euro und auf dem eigentlichen Konto die Millionen horten geht auch nicht. (Ich weiß, das hast Du auch nicht gemeint.)

Und dann mußt Du Dir ja vorstellen:
Wir haben nicht viel Geld, aber wir sind kreditwürdig, haben unsere Schulden immer zurückgezahlt, haben eine gute Hausbank, einen ordentlichen Ruf, viele Leute kennen uns, auf der Bank aber auch Kundschaft von uns, andere Geschäftsleute usw. Das ganze in einer typischen Kleinstadt (nicht nur aber auch mit viel blabla und Ehrenkäsigkeit).
Wir sind nie in "gesellschaftlichen" Kreisen verkehrt, aber wir sind respektiert.
Das alles ist dann weg. D.h. mit der Sozialhilfe begibst Du Dich wirklich ins gesellschaftliche Abseits. Und das muß sich jeder halt klar machen.

Zu der Geschichte, wenn ein Angehöriger stirbt.
Es ist halt ein Unterschied, ob die Oma noch lebt oder nicht.
Wenn sie stirbt, tritt der Erbfall ein, und erben heißt ja nicht, dass Du Kohle bekommst, auch wenn das die meisten glauben, sondern dass Du in alle Rechte und Pflichten desjenigen eintritts, der gestorben ist.

Du kannst das Erbe annehmen oder ausschlagen aber nur insgesamt. Du kannst Dir also nicht die Rosinen rauspicken und sagen, das Haus von meinem Bruder finde ich ja ganz klasse, aber mit seinen Internetgewohnheiten, nein mit denen habe ich nun wirklich nichts zu tun...

Dann mußt Du halt einfach Deinen Taschenrechner rausholen... und die Sache ist geklärt.

Was in diesem Zusammenhang auch interessant ist, ist folgendes:
Angenommen, Dein Onkel stirbt und Hinterläßt ein Vermögen der römisch-katholischen Kirche (was schlimmeres ist mir gerade nicht eingefallen) und Dein Vater ist sein einziger Verwandter, so kann er seinen Pflichtteil geltend machen (das ist die Hälfte, der Erbschaft, die er "normal" bekommen würde). Macht er das nicht, so kannst Du dich im Kreise drehen und mit den Ohren wackeln, Du hast keinerlei Möglichkeiten diesen Posten aus den Klauen der katholischen Kirche herauszuholen (als Erbnachfolger deines Vaters). Das kann nur Dein Vater selber. Macht er das nicht ist das Geld für immer verloren, es sei denn, Dein Vater wäre entmündigt. Dann müßte dies sein Vormund für ihn erledeigen, aber auch im Sinne Deines Vaters. Aber das ist dann ein ganz heikles Thema, wo ich jedem nur wünschen kann, dass er damit nichts zu tun hat.

Ähnliches Problem, Dein Vater will Dich enterben. Das ist nur in den allerseltensten Fällen legitim (z.B. wenn Du einen Mordanschlag auf ihn verübt hast).
O.k. dann schenkt er halt schon zu Lebzeiten alles Deiner Schwester und räumt sich für den Rest seines Lebens das alleinige Nutzungsrecht der 4-Millionen-Euro-Villa in Bad Homburg ein.
Ist eigentlich in Ordnung.

Dann mußt Du halt versuchen über einen Rechtsanwalt Deine Rechte zu wahren und klar zu stellen, dass er Dich über einen Trick um Dein Erbe gebracht hat.
Sind alles sehr unschöne Sachen.

Erben geht auch in horizontaler Richtung, also Bruder, Schwester, wobei in diesem Fall zuerst der Ehemann/die Ehefrau an der Reihe ist, dann die Kinder ..., aber das muß man sich dann im Einzelfall genau anschauen, ist recht kompliziert und vernünftig ohne Gericht nur dann zu lösen, wenn man sich gütig einigt.

:p Rahmat :p
 
Recht

@Rahmat

Kennst dich ja wirklich sehr gut aus. Dsa muß ich mir erst noch mal alles in Ruhe durchlesen.

Das mit dem sterben das habe ich so gemeint : wenn meine Schwester stirbt dann müssen ja meine Eltern für die Schulden meiner Schwester aufkommen. Das sind ja Verwadte auf gerader Linie.

Die Schulden wandern also von meiner Schwester zu meinen Eltern.
Wenn nun meine Eltern sterben, muß ich ja für die Schulden meiner Eltern blechen, und somit würden ja indirekt die Schulden meiner verstorbenen Schwester doch bei mir landen über dne Umweg meiner Eltern oder?

Ich werde so Sachen auch mal einen Anwalt fragen... ist jetzt was sehr spezielles.... sicher sehr unschön alles....

aber man kann sich ja mal mit beschäftigen.......
 
Hi,

das war mir schon klar.

Du hast geschrieben:
"Das mit dem sterben das habe ich so gemeint : wenn meine Schwester stirbt dann müssen ja meine Eltern für die Schulden meiner Schwester aufkommen. Das sind ja Verwadte auf gerader Linie. "
Das stimmt nicht. Sie können das Erbe antreten und müssen dann auch für die Schulden aufkommen, oder sie können das Erbe ablehnen und haben dann auch nichts mit den Schulden zu tun. Aber wie gesagt, sie können nicht nur die Habenseite in Anspruch nehmen und sich nicht für die Schulden interessieren. Alles oder nichts. Und Du hast auf diese Entscheidung keinen (oder nur einen kleinen) Einfluß.


Angenommen, Deine Schwester käme ums Leben, so muß jeder für sich überlegen, ob er ein Erbe antritt oder nicht, d.h. Du, Dein Vater, Deine Mutter.

Du hast dabei definitiv nur auf Deine Entscheidung Einfluß. Was Dein Vater macht, muß der entscheiden, was Deine Mutter macht muß die entscheiden.

Sollten dann irgendwann z.B. Dein Vater ums Leben kommen, so geht das gleiche Spiel von vorne los.

So kann es sein, dass Du indirekt Vorteile oder Nachteile aus bestimmten Entscheidungen hast, die Dein Vater oder Deine Mutter treffen. Das steht aber alles außerhalb Deiner Macht. Von daher ist es bestimmt nicht verkehrt sich prinzipielle Überlegungen zu machen, auch um Erbstreitigkeiten vorzubeugen.
Wie aber Dein Vater oder Deine Mutter in einer bestimmten Situation entscheiden ist rein deren Angelegenheit und Du brauchst Dir darüber den Kopf nicht zerbrechen.

In vielen Situationen, vor allem, wenn etwas vertrackte Familienverhältnisse herrschen (öfter geheiratet, Kinder aus anderen Beziehungen usw.) kann die Situation beliebig kompliziert werden.

Dann wird es sich für alle Beteiligten z.T. extrem auswirken ob z.B. der Vater zuerst stirbt oder die Mutter. In einem Fall wird der eine begünstigt, im anderen Fall der andere.

Man kann das für ungerecht ansehen oder auch nicht.
Solange Du nicht tatkräftig selber in diese Reihenfolge eingreifst (was ich nicht hoffe) ist es für Dich ohne Belang. Du bekommst das, was Du bekommst.

Man kann dem auch einen Riegel vorschieben, indem z.B. ein Mann sein Vermögen testamentarisch seiner zweiten Frau vermacht, gleichzeitig aber bestimmt, dass nach deren Ableben das Erbe an seine leiblichen Kinder aus erster Ehe zurückfallen soll und nicht an die Kinder der zweiten Frau, die diese aus einer früheren Beziehung mitgebracht hat.
Solch eine Regelung halte ich für sehr sinnvoll. Aber wie gesagt, es kommt immer auf den Einzelfall an. Und Du kannst immer nur für Dich entscheiden, nie für jemand anderes.

Und wie gesagt, solche Dinge können viel böses Blut geben und es ist immer sinnvoll eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Da fällt mir der Spruch ein:

"Gott gebe mir die Kraft, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann, die Gelassenheit, die Dinge zu belassen, auf die ich keinen Einfluß habe und die Weisheit zwischen diesen beiden Dingen zu unterscheiden."

Und wenn Du in Dich gehst, ist diese Regelung vielleicht u.U. nicht vorteilhaft für Dich, aber sie wird den unterschiedlichen Interessen doch gerecht. Jeder muß für seinen Bereich entscheiden. Und wenn er Glück hat bekommt er vom anderen was dazu.

Ich hoffe das beantwortet auch diese Frage, vielleicht nicht so wie Du gedacht hast aber halt etwas anders.

:p Rahmat :p
 
@Rahamat


Kompliment du kennst dich wirklich super aus...
Das beantwortet meine Frage schon.. Danke....

Das war mir so in dem Sinn nicht klar....


Was anderes ist es aber glaube ich bei pflegebedürftigkeit (das ist ja was anderes als erben)... da wird bei den Kindern schon das Geld geholt für die Eltern...


Wir haben ja jetzt über erben geredet die ganze Zeit.....

Und angenommen (mal hypothetisch) meine Eltern hätten 100 000 Euro Dialerkosten (klar ich hab meien Eltern dvaor geschützt wie gesagt nur hypothetisch) und sind noch am Leben dann könnten diese Dialer- Abzocker bzw. das Gericht schon gucken, ob bei mir Kohle da ist.


Andererseits können die nicht bei mir Forderungen stellen, wenn meien Schwester Dialerkosten produziert.. wie egsagt zu Lebzeiten...


Uii ist das kompliziert... ist ja auch nur für den Fall dre Fälle......



:holy:
 
Wie gesagt, ich kenne das eher von so Sachen wie Sozialamt usw.

Da sind halt Kosten da, und für die muß halt jemand aufkommen, ganz pragmatisch.

Und da wird sich dann halt an Kinder und Eltern gehalten.

Die sind halt auch dazu verpflichtet.

Und in bestimmten Fällen müssen "Eltern für ihre Kinder haften" usw.

Aber das denke ich gilt nicht für jeden Fall.

Und in so einem abgefahrenen Beispiel wie bei dialern, wo die Rechtslage meist sowieso schon vertrackt ist ...?

:p Rahmat :p
 
Recht

@Heiko

Ihr habt eben echt gute Mitglieder :p


@Rahamat

Also ich fasse das nochmal zusammen. Wenn mein Bruder/meine Schwester hohe Dialerkosten verursacht kann mir das aus rechtlicher Sicht total egal sein. Zu Lebzeiten wird keiner das Geld von mir holen weil ich "nur" der Bruder bin und das Erbe kann ich ausschlagen

Das Erbe und somit die vererbten Dialerkosten meiner eltern kann ich auch ausschlagen... Zu Lebzeiten na ja da muß ich schon gucken, wenn da Kohle bei mir wäre, könnte es eventuell sein, daß da jemand die dialerkosten meiner eltern bei mir holen will, aber da ist die Rechtslage strittig.

Was anderes ist es wenn man verheiratet ist wobei da kenne ich mich net so aus, aber wenn man keinen Ehevertrag hat, muß man wohl für die kosten seiner Frau aufkommen. In dre Regel läuft der Telefon/ Internetanschluß sowieso auf den Namen des Mannes....


@Rahamat Hast du denn deine ganzen Brüder/Schwestern/Onkel/Tanten/Omis etc auf diese dialerproblematik hingewiesen? Man kann ja nicht alle schützen, genauer gesagt, kann ich eigentlich nur mich schützen... Ich kann ja net immer prüfen, wo meine Großmutter so rumsurft :lol:
wäre ja noch schöner........ :eek:
 
Perfekt zusammengefaßt.

rechtlich würde ich mal die Sache so sehen, für dialerkosten Deiner Eltern würde ich an Deiner Stelle direkt mal nicht aufkommen (strittig ?). Falls Diese dann allerdings so erschrecken, dass sie gemeinsam vom Stuhl fallen und querschnittsgelähmt sind, wäre dann mit Sicherheit wieder Deine Solidarität gefragt.

Bei Eheleuten schaut die Sache wieder anders aus. Einmal die Frage Gütertrennung, Ehevertrag usw. Zum anderen bestehen meist davon unabhängig gemeinsame Kredite und Bürgschaften. Kann dann wieder beliebig kompliziert werden.
Und was macht es für einen Unterschied, ob Du für etwas bezahlen mußt, dass Deine Frau verbockt hat, für das Du aber nicht bürgst, oder Deine Frau verbockt und bezahlt es und Du mußt dann für Rechnungen einspringen, die Deine Frau nicht bezahlen kann, weil sie das Geld hat anderweitig ausgeben müssen.
gehupft wie gesprungen.
Wobei in diesen Konstellationen oft enormer Profit steckt. Ich denke mal an betrügerischen Bankrott - Gütertrennung - Schneiderafäre usw.
Ich denke aber mal, das ist eine andere Liga.

:p Rahmat :p
 
Hi Rahmat,

bei aller Leidenschaft zum interessanten und perspektivischem Posting, demnächst wird Dich vermutlich Gast1 fragen, ob er die defekte Klospülung dem Vermieter in Rechnung stellen kann, obwohl das ja auch nix mit Dialern am Hut hat...ich hab da so eine Ahnung... 8)
Dein alter Ego :p
 
am liebsten würde ich ja endlich meine Telefonrechnugn begrenzen indem ich eine Gebührenobergrenze bei der Telekom mache, das ist ja auch gesetzlich vorgeschrieben. Die von der Telekom sagen aber das geht nicht, oder man muß das am Gerät einstellen *shit*
 
Die Möglichkeiten der Telekom sind "technisch" immmer sehr begrenzt, wenn es um deren Nachteil geht, oder Du was von ihnen willst.
Es ist ihnen auch "technisch" einfach nicht möglich, mir zusammenfassend mitzuteilen, welche Telefonnummern ich z.B. habe alle sperren lassen.

Zur "technischen Höchstform" laufen sie nur dann auf, wenn es ums abzocken geht.

:p Rahmat :p
 
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