090090001087 !!! Ich finde den Dialer nicht!

Beitrag von Ghilli 14.07.2004

Chilli schrieb :
Habe nochmal mit dem Herren von der Telekom telefoniert, wegen der Sperrung der 0900/0190 Nummern...Also igendwie habe ich fast den Verdacht, die machen gemeinsame Sache.

Ich habe auch den Verdacht das der "Rosa Riese" gar kein Interesse an dem Verbot dieser Dialer hat.
Schließlich verdient er ja doppelt; am Dialer und der Rufnummernsperre (10€).

Post vom RR habe ich jetzt auch mit dem freundlichen Hinweis auf Seiler & Kollegen.
Mal sehen wies weitergeht.
 
Re: Beitrag von Ghilli 14.07.2004

speedmaster schrieb:
Chilli schrieb :
... die machen gemeinsame Sache.
... kein Interesse an dem Verbot dieser Dialer hat.
Leute, das ist ziemlich naives Gerede/-schreibse! Die T-Com hat es nicht nötig, sich hinter deratigen Minimalverdiensten stark zu machen - die nehmen nur ihre zugewiesenen Aufgaben aus diversen Vertragsverhältnissen wahr.

Beispiel: wird morgen einem Dialer der Netzwelt plus die Registrierung entzogen, dann interessiert die T-Com die Zahlungsverpflichtung von heute überhaupt nicht mehr. Da greift dann der Spruch: "...was interessiert mich heute mein Geschwätz von gestern!" ;)
Da die Netzwelt plus Großhändler von T-Com-Nummern ist, werden denen dann übrigens bei einer Folgeabrechnung die Storno´s wieder gegenbelastet. Sollte zwischenzeitlich die Anbietervergütung bereits auf das Konto der Consul-Info geflossen sein, dann gucken die Netzweltler genauso in die Röhre, wie heute die betroffenen Widerspruchsführer.
 
Re: Beitrag von Ghilli 14.07.2004

Reducal schrieb:
speedmaster schrieb:
Chilli schrieb :
... die machen gemeinsame Sache.
... kein Interesse an dem Verbot dieser Dialer hat.
Leute, das ist ziemlich naives Gerede/-schreibse! Die T-Com hat es nicht nötig, sich hinter deratigen Minimalverdiensten stark zu machen - die nehmen nur ihre zugewiesenen Aufgaben aus diversen Vertragsverhältnissen wahr.
Ob sie's nötig hat oder nicht, sie tut es!
 
Re: Beitrag von Ghilli 14.07.2004

Hallo Leute,

dass der RR. daran verdient oder nicht steht doch hier nicht zur Debatte. Es hat jeder die Möglichkeit sich durch die Rufnummernsperre zu schützen, dann ist nämlich der Schwarze Peter beim RR.
Wer es nicht tut, wie ich, hat dann halt den Ärger. :argue:

Nun was ist in meinem Fall passiert.
- Habe Einzugsermächtigung gecancelt
- Geld zurückgebucht
- Entgelte außer Dialer überwiesen
- Aufforderung erhalten Buchungskonto zu begleichen
- Anruf bei Rechnungsstelle RR kurze Klärung, denn die Damen die da sitzen machen auch nur ihren Job (Nichts ist schlimmer als alle über einen Kamm zu scheren), dass ich gegen die Ausgleichsaufforderung Widerspruch einlegen soll.:abgelehnt:
- Habe ich gemacht
- Nunmehr wird wohl die Telekom die Verbindungsentgeltzahlungsaufforderungen an Netzwelt Plus weitergeben

Auf das was dann kommt, bin ich sehr gespannt!!!!! :bash:

Also Leute palavert nicht ewig rum, sucht nicht nach der Seite, dem Programm usw. was für die Verbindungen verantwortlich ist -
...................., die durch den Dialer verursacht wurden (UND NUR DIE!!!!!) an den RR,
UND nehmt die 9,90 € für die Rufnummernsperre EINMALIG in die Hand und schütz Euch so vor weiteren Dialern, es sei denn jemand "braucht" die Dialer-Dienste.

Ich denke mal, wenn sich das häuft, werden auch die Verantwortlichen des RR. aufwachen und etwas gegen Netzwelt Plus tun.:motz:

Grüsse aus Berlin

icke40

aus rechtlichen Gründen editiert, pauschale Zahlungsbokottaufforderungen sind nicht zulässig,
siehe NUB tf /mod
 
Re: Beitrag von Ghilli 14.07.2004

Hallo mal wieder,
also die ersten 3 Schritte habe ich auch schon hinter mir...;)
Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass auf alle Fälle auch die Beschwerde/Meldung bei der RegTP sinnvoll ist. Einfach Formblatt downloaden, ausfüllen und wegschicken.

Bis bald
Chilli


>Nun was ist in meinem Fall passiert.
>- Habe Einzugsermächtigung gecancelt
>- Geld zurückgebucht
>- Entgelte außer Dialer überwiesen
>- Aufforderung erhalten Buchungskonto zu begleichen
>- Anruf bei Rechnungsstelle RR kurze Klärung, denn die Damen die da >sitzen machen auch nur ihren Job (Nichts ist schlimmer als alle über >einen Kamm zu scheren), dass ich gegen die Ausgleichsaufforderung >Widerspruch einlegen soll.:abgelehnt:
>- Habe ich gemacht
>- Nunmehr wird wohl die Telekom die >Verbindungsentgeltzahlungsaufforderungen an Netzwelt Plus weitergeben
>
>Auf das was dann kommt, bin ich sehr gespannt!!!!! :bash:
>
>Also Leute palavert nicht ewig rum, sucht nicht nach der Seite, dem >Programm usw. was für die Verbindungen verantwortlich ist -
>............................................ die >durch den Dialer verursacht wurden (UND NUR DIE!!!!!) an den RR,
>UND nehmt die 9,90 € für die Rufnummernsperre EINMALIG in die Hand >und schütz Euch so vor weiteren Dialern, es sei denn jemand "braucht" >die Dialer-Dienste.
>


aus rechtlichen Gründen editiert, pauschale Zahlungsbokottaufforderungen sind nicht zulässig,
siehe NUB tf /mod
 
Re: Beitrag von Ghilli 14.07.2004

Siehe da, geht doch...soeben kam der Anruf von der Beschwerdestelle des RR.
Da es sich um einen relativ kleinen Betrag (25€) handelt, es das erste mal ist, ich ein guter Kunde bin....bla bla bla, werden sie die Forderung von Netzwelt an mich kulanterweise stornieren.

Also, nur nicht locker lassen, Freunde!

Schöne Grüße

Chilli

>
Chilli schrieb:
Hallo mal wieder,
>also die ersten 3 Schritte habe ich auch schon hinter mir...;)
>Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass auf alle Fälle auch die >Beschwerde/Meldung bei der RegTP sinnvoll ist. Einfach Formblatt >downloaden, ausfüllen und wegschicken.
>
>Bis bald
>Chilli
 
Re: Beitrag von Ghilli 14.07.2004

Chilli schrieb:
Siehe da, geht doch...soeben kam der Anruf von der Beschwerdestelle des RR.
Da es sich um einen relativ kleinen Betrag (25€) handelt, es das erste mal ist, ich ein guter Kunde bin....bla bla bla, werden sie die Forderung von Netzwelt an mich kulanterweise stornieren.

Also, nur nicht locker lassen, Freunde!

Toller Spruch, oder?
Und exakt der gleiche, den ich auch eben am Telefon gehört hab.
"Aus Kulanzgründen verzichten wir auf die 30€".
Obwohl die Nummer bei der RegTP noch nicht als gesperrt auftaucht (die Dialer-DB funktioniert aber natürlich auch nicht...).

Da aber telefonsiche Auskünfte rechtlich nicht relevant sind, scheint nach wie vor alles offen zu sein, bis sich die Sache von selbst erledigt oder ich Post von der TK (positiv) oder Seiler (negativ) bekomme.
 
Dialer-DB

Captain Picard schrieb:
was verstehts du unter Dialer-DB ?
Die Reg-TP Anfrage für :
RegTP Anfrage 090090001087
funktioniert, und (leider!) stehn die Dialer noch als registriert drin...

Wir verstehen uns schon richtig, aber du als Senior müsstest doch die Eigenheiten dieser DB kennen:
Meist heisst es statt deiner erfolgreichen obigen Auskunft "keine Datensätze vorhanden", was im Erklärungstext als "technisches Problem" dargestellt wird und ganz einfach bedeutet, dass man Ergebnisse praktisch nicht zwischen "DB funktioniert nicht" und "Kein Datensatz" unterscheiden kann - ein für meinen Geschmack typischer Service der RegTP / der Telekombranche ;)
Als seriöser Programmierer benennt man solche Ergebnisse ehrlich als Fehler.

Dass man momentan nicht mehr auf die Folgeseiten kommt, gehört für meinen Geschmack ebenfalls zur dilettantischen Beantwortungspolitik sehr ernsthafter Fragen.
 
@Dialomat

es scheint tatsächlich so , daß die RegTP (mal wieder ) DB-"Probleme" hat , bei der Abfrage
einer anderen Nummer kommt auch nur noch "kein Datensatz" ....

tf
 
Momentan scheint die RegTP tatsächlich Probleme mit ihrem System zu haben, da die ganze Site nicht erreichbar ist.
 
0900 9000 10 87

haben auch das hier beschriebene problem, und sind einer der wenig glücklichen die keine einzugsermächtigung der telekom gegeben haben. also habe ich die normale telekomrechnung bezahlt außer natürlich die verbindungen zu prs.
- natürlich auch schriftliche reklamation an die telekom und regulierungsbehörde,
das ist soweit klar und es sind "noch" keine kosten entstanden. :D

aber jetzt werde ich von der deutschen telekom wie folgt angeschrieben:

sehr geehrte frau . . . . . ,
vielen dank für ihr schreiben, mit dem sie uns gelegenheit zur
klärung ihres anliegens geben.

die deutsche telekom bietet ihren kunden - wie andere
netzbetreiben auch - rufnummer zu premium rate - diensten (rps)
mit der zugangskennzahl 0190/0900 an.

die hier strittigen verbindungen zu premium rate - diensten werden
von folgendem unternehmen betrieben:

0900 9000 10 87 Netzwelt plus gmbh (schon lange bekannt)

hierbei handelt es sich um einen anbieter, der von der deutschen
telekom die rufnummer erhalten hat.

seitens der deutschen telekom werden alle möglichkeiten ausgeschöpft, um im sinne unserer kunden einen optimalen
verbraucherschutz sicherzustellen. hierzu wird bereits vor vertragsabschluss mir dem jeweiligen inhalte - anbieter über eine 0190/0900 - rufnummer die seriosität seines angebots durch die
deutsche telekom geprüft.

erhalten wir nach inbetriebnahme der rufnummer hinweise, die an
der seriosität des angebotes zweifeln lassen, gehen wir diesen
umgehend und ausführlich nach. sofern hierbei ein vertragsverstoß
bzw. gekündigt und abgeschaltet.

demzufloge haben wir den von ihnen vorgetragenen sachverhalt
sorgfältig geprüft. hierbei konnten wir keinen anhaltspunkt dafür
finden, dass es sich um bei dem unter der o.g. - rufnummer angebotenen
dienst um ein unseriöses angebot handelt. auch ein anderer
umstand, der ihre zahlungspflicht entfallen ließe, konnte dabei
nicht festgestellt werden.

bitte haben sie verständnis dafür, dass wir aufgrund der
vorgnannten gründe eine zurücknahme unserer berechtigten
entgeldforderung nicht zustimmen können. soweit zwischenzeitlich
nicht bereits erfolgt, bitten wir sie daher , ihr buchungskonto
bis spätestens......................................06.08.2004
vollständig auszugleichen.

sollten sie dennoch eine beschwerde zu diesem registrierten
dailer haben, wenden sie sich bitte mit vordruck
"beschwerdeformular regtp.pdf" direkt an die regulierungsbehörde.

um weitere entgeldaufkommen bei den 0190/0900 - rufnummer zu ver -
meiden, bietet die deutsche telekom eine vielzahl von
sperrmöglichkeiten an. damit können sie sowohl alle 0190/0900 -
rufnummern, als auch die rufnummern von auskunftdiensten, welche
eine weitervermittlung anbieten, für ihren anschluß zuverlässig
sperren.

Rufen sie uns an ! wir beraten sie gern unter der kostenlosen
hotline 0800 33 0 1000 rund um die uhr.

mit freundlichen gruß
i.a. [...edit...]

2 anlage (n)
formblatt regulierungsbehörde

natürlich haben wir die deutsche telekom angerufen (0800 33 0 1000)
und uns wurde gesagt das wir die summe von 25,82 € bezahlen müssen.

was müssen wir jetzt tun?
wir haben derzeit keine finanzielle möglichkeit einen anwalt einzuschalten.

Name entfernt -siehe NuBs - Dino/mod
 
Was wirklich gtan werden kann, ist derzeit etwas unklar, die Meinungen hier Forum gehen da etwas auseinander. Generell sollte Dir dieser Link helfen: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4161&highlight=erste+hilfe

Das was die T-Com an Dich geschrieben hat, ist teilweise völliger Blödsinn und zeigt einmal mehr, wie ignorant mit den Endkunden umgegangen wird. Die allereinzige Prüfung, welche von der T-Com vorgenommen werden kann, ist die Prüfung der Dialerdatenbank der RegTP. Da dort aber ein Original-Dialer mit der Nummer registriert ist, entsteht daraus so ein unkorektes Schreiben. Die Nummer der Netzwelt plus GmbH wurde missbraucht, indem (parallel zum Original-Dialer) ein weiterer, illegaler Dialer mit genau den gleichen Parametern im Internet sein Unwesen trieb!

Die T-Com wird nie in der Lage sein, feststellen zu können, welche von den zwei Varianten bei Dir die Kosten verursacht hatte - letztendlich läuft alles auf ein Pattsituation hinaus, die bei einer Klage gegen Dich das Forderungsmanagement zum Einlenken bewegen wird.

Das alles braucht noch einige Zeit - Du musst durchhalten und darfst Dich nicht einschüchtern lassen. Wenn nur der unstrittige Teil bezahlt ist, passiert Dir gar nichts weiter. Die Einzelforderung musst Du mit der T-Com ausfechten. Wenn es nun darum geht, dass die nur noch die Einzelposition von Dir wollen, dann hattest Du bereits einen Widerspruch an die T-Com gerichtet. Hefte alle weiteren Schreiben säuberlich ab und antworte erst wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Dir eingeht. Dem kannst Du widersprechen und danach bewertet die Gegenseite das Prozessausfallrisiko und klagt oder auch nicht.
Bis dahin wird die Sache jedoch geklärt sein, d. h. gucke ab und an mal hier ins Forum und mache Dich über die Suchfunktion zur Nummer 090090001087 kundig.
 
telekomschreiben erhalten

schon wieder ein neues schreiben von der deutschen telekom innerhalb weniger tage. . .

Sehr geehrte Frau . . . . . . ,
die deutsche Telekom verfährt nach den vom BGH gemäß dem
urteil vom 04.03.04 (AZ.: III ZR 96/03) aufgestellten Grund-
sätzen, wonach für Kunden keine Zahlungspflicht für Ver-
bindungen besteht, wenn der zugehörige Dialer sich unbewusst,
ungewollt und ohne Verletzung der Sorgfaltpflichten durch den
Kunden installiert und aktiviert hat.

Der Nachweis hinsichtlich der vermuteten Wirkungsweise des
Dialers obliegt jedoch nach wie vor dem Kunden, da nur er in
Besitz des strittigen Dialers ist bzw. dessen Aktivitäten am
PC nachvollziehen kann.

Gemäß dem „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190 er-
/0900 er – Mehrwertdienstesrufnummern“ müssen alle Dialer seit
15.08.03 bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP) registriert sein. In diesen Zusammenhang wurden
Auch die Voraussetzungen für die Anbietung von Dialer – Programmen
Im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes erheblich
Verschärft.

Somit muss ein Dialer ab den 15.08.03 z.B. vor Aufbau der kos –
tenindensiven Mehrwertverbindung deutlich auf die entstehenden
Kosten hinweisen. Weiterhin darf die Mehrwertverbindung erst
Dann aufgebaut werden, wenn der Nutzer dies vorher explizit
z.B. durch Eingabe der Buchstaben „ OK“ – bestätigt hat. Bei
Einhaltung dieser Vorgaben ist eine „ heimliche“ Installation
Bzw. Aktivierung des Dialers daher ausgeschlossen.

Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 29.07.04 dargelegt haben,
existieren für die Rufnummer 0900 9000 10 87 mehrere gültige
Registrierungen bei der RegTP. Damit haben wir gemäß den uns
Zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die <<Rechtsmäßigkeit dieser
Verbindung belegt.

Für eine konkrete Überprüfung der tatsächlichen Funktionsweise
des strittigen Dialer ist daher zunächst erforderlich, den Hashwert dieses
Dialers zu ermitteln. Anhand dieses „digitalen Fingerabdruckes“ kann
dann die individuelle Registrierung des Dialer inklusive einer detaillierten
Funktionsbeschreibung in der Dialer – Datenbank der RegTP verifiziert
werden.

Anschließend haben Sie die Möglichkeit, bei der RegTP unter Vorlage
entsprechender Beweismittel Beschwerde darüber zu führen,
dass sich der Dialer nicht gesetzeskonform verhält. Bestätigt sich im
Rahmen der Überprüfung Ihres Einwandes durch die RegTP dieser
Verdacht, so wird dem dialer die Registrierung entzogen. Nur dann
Entfiele dann auch der Zahlungsanspruch gegenüber der deutschen
Telekom.

Wir erwarten den vollständigen Ausgleich der Rechnung vom 24.06.04
Bis zum 12.08.04.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

...........

vor drei tagen habe ich schon mal was geschrieben, da war ich aber noch nicht registriert.

WIE SOLL ICH DEN HASHWERT ERMITTELN WENN ICH DEN DIALER NICHT FINDE ??? :help:

persönliche Daten gelöscht, siehe NUB tf/mod
 
wie gehe ich vor ???

was kann ich tun, die telekom besteht weiterhin auf mein rechnungsausgleichung und RegTP sagt die beweise reichen nicht aus :help:
der nächste schritt von der telekom ist bestimmt mahnung inklusive mahngebühr, und ich habe doch kein geld für solch ein quatsch.


:help:
 
Dann lass´ Dich halt erstmal mahnen. Solange der unstrittige Teil der Rechnung bezahlt worden ist, sollte nichts weiter passieren. Das Mahnwesen der T-Com wird (hoffentlich) in der nächsten Zeit eine Kehrtwendung machen. Bis dahin müsstest Du die Sache aussitzen.
 
Re: telekomschreiben erhalten

abgezockt schrieb:
schon wieder ein neues schreiben von der deutschen telekom innerhalb weniger tage. . .

Sehr geehrte Frau . . . . . . ,
die deutsche Telekom verfährt nach den vom BGH gemäß dem
urteil vom 04.03.04 (AZ.: III ZR 96/03) aufgestellten Grund-
sätzen, wonach für Kunden keine Zahlungspflicht für Ver-
bindungen besteht, wenn der zugehörige Dialer sich unbewusst,
ungewollt und ohne Verletzung der Sorgfaltpflichten durch den
Kunden installiert und aktiviert hat.

Der Nachweis hinsichtlich der vermuteten Wirkungsweise des
Dialers obliegt jedoch nach wie vor dem Kunden, da nur er in
Besitz des strittigen Dialers ist bzw. dessen Aktivitäten am
PC nachvollziehen kann.

Das ist meiner Meinung nach nicht richtig.

Der BGH hatte vielmehr entschieden, daß dann, wenn eine Schadensersatz-
pflicht des Mehrwertdienstebetrügers feststeht (sei es, weil der sich
durch eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung ersatzpflichtig
gemacht hätte, was etwa bei einer Veranlassung zum Vertragsschluß durch
eine vorsätzliche Täuschung mittels eines manipulierenden Dialers der Fall wäre,
sei es, weil er wegen nachweislicher vorvertraglicher Pflichtverletzungen schadensersatzpflichtig geworden wäre), daß dann die Frage offenbleibe
dürfe, ob wegen der heimlichen und ungewollten Anwahl schon von vorneherein
mangels wirksamer Willenserklärung überhaupt kein Vertrag zwischen dem Mehrwertdienste-Betrüger und dem Computernutzer (bzw. Anschlußinhaber) zustandegekommen sein könnte, der Grundlage für irgendwelche
Vergütungsansprüche des Mehrwertdienste-Betrüger hätte gewesen sein können:

"Dabei kann offen bleiben, ob .... eine vertragliche Beziehung zwischen
der Beklagten [Anschlußinhaberin] und dem Mehrwertdiensteanbieter
ausscheidet, weil es bei der Herstellung der Verbindungen zu dem Dienst
am Erklärungsbewußtsein des Sohnes der Beklagten fehlte (....) "
BGH - Heimliche Dialerverbindung
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/bgh040304.htm

Das bedeutet:
Wenn (etwa wegen selbstlöschendem Dialer) keine Schadensersatzpflicht
des Dialerbetrügers anhand des von ihm benutzten Dialers nachweisbar ist,
dann kann nicht offenbleiben, ob es überhaupt zu einem Vertrag zwischen
Dialerbetrüger und Anschlußinhaber[in] gekommen ist.

(Nur) Wenn eine Schadensersatzpflicht des Dialerbetrügers geltend gemacht
würde, dann hätte in der Tat der Anschlußinhaber die Beweislast für die
Umstände zu tragen, aus denen er seinen Schadensersatzanspruch her-
leiten möchte. (Nur) Insofern hat die Telekom Recht:

Die Telekom in ihrem Antwortschreiben schrieb:
Der Nachweis hinsichtlich der vermuteten
Wirkungsweise des Dialers obliegt jedoch nach wie vor dem Kunden, da nur er in
Besitz des strittigen Dialers ist bzw. dessen Aktivitäten am PC nachvollziehen kann.

Wenn der Anschlußinhaber jedoch keinen Schadensersatzanspruch geltend
macht, sondern vielmehr einen wirksamen Vertragsschluß bestreitet,
dann hätte der Dialerbetrüger zu belegen, daß der Anschlußinhaber eine
bewußte und gewollte Bestellung seiner Mehrwertdienstleistungen er-
klärt hat.

WIE SOLL ICH DEN HASHWERT ERMITTELN WENN ICH DEN DIALER NICHT FINDE ??? :help:

Der BGH sagt: Wenn Du den Dialer findest und es Dir gelingt, seine rechtswidrige
Wirkungsweise und somit eine Schadensersatzpflicht des Dialerbetrügers nachweisen,
dann braucht nicht mehr geklärt zu werden, ob überhaupt ein Vertrag (und damit eine
vertragliche Vergütungspflicht) zustandegekommen sein könnte. Denn dann könntest Du
vom schadensersatzpflichtigen Dialerbetrüger jedenfalls verlangen Dich so zu stellen, wie
Du ohne sein schädigendes Verhalten stehen würdest - nämlich ohne irgendeine
(vertraglich oder wie auch immer begründete) Zahlungspflicht.

D.h.: wenn Du keinerlei Spuren findest, hätte der Dialerbetrüger alle Tatsachen zu beweisen, mit denen er zweifelsfrei belegen kann, daß Du bewußt und gewollt eine Vertragsbeziehung zu seinen Bedingungen eingehen wolltest, wenn er aus diesem angeblichen Vertrag irgendwelche vertraglichen Zahlungsansprüche gegen Dich geltend machen wollte.

gal.
 
ich bekomme das Geld zurück von T-Com

Bin auch "Netzwelt-geschädigt" und hatte endlose Diskussionen mit der T-Com.

Das GUTE :D Ende vom Lied: eben rief mich der T-Com-Sachbearbeiter an und sagte, dass er ganz aktuell eine Nachricht erhalten habe, dass die Nummer gesperrt sei und ich eine Gutschrift über EUR 29,95 erhalte.

Juchu !

Ich hoffe, bei Euch klappt das auch ?!?!

Meldet Euch doch mal !
 
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