TV Winner vs. Bonus.net

Ich schreibe immer wieder emails in denen ich genau beschreibe was ich haben will z.B daten für meinen Anwalt aber immer kommt die selbe email von TV-A****.
Ausserdem schreibt TV-A**** ich hätte erst am 24.12 gekündigt sorry jungs aber am 24.12 hatte ich besseres zutun als vorm PC zu sitzen war nemlich die ganzen Weihnachtstage nicht @ home also nur Verarsche von den Behinderten TV-A****.
 
TV-Winner

Also bin ich nicht der einzigste der Schwierigkeiten mit Advo Billing und TV Winner hat. Gut zu wissen
 
Ja schreib doch mal was bei dir so abgeht ?

Ich muss morgen zur Verbraucherzentrale.

Könnt ihr Admins nich mal alles was für die Geschädigten und was gegen die Geschädigten sprciht auflisten ?

Und den LInk dann Posten?
 
Anonymous schrieb:
Könnt ihr Admins nich mal alles was für die Geschädigten und was gegen die Geschädigten sprciht auflisten ?

Und den LInk dann Posten?

... und ich hätte da gern noch ein Bierchen, Chips und das nächste Programm, bittschön!
 
Heute bei der Verbraucherzentrale Hamburg:

TV-Winner wird zum Verlierer
14.02.2005
Rechnung nicht bezahlen!

Konkreter:

TV-Winner wird zum Verlierer
Rechnung nicht bezahlen!


Seit November letzten Jahres gibt es eine Flut von Beschwerden über TV-Winner. Ahnungslosen Verbrauchern flattert plötzlich eine Rechnung über 60 Euro ins Haus...

Wir raten allen Betroffenen, die Rechnung nicht zu bezahlen, sofern sie nicht wirklich willentlich und wissentlich ein Abonnement bestellt haben!

Wer auf der Web-Seite von TV-Winner landet, dem wird die Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel nahegelegt, bei dem man einen Smart gewinnen könne. Doch wer an dem Gewinnspiel teilnimmt, gerät - ohne es zu merken - in eine Bestellfalle. Die Eingabe der geforderten Daten, ein "Häkchen" und ein Klick - das führt nach Meinung von TV-Winner zu einem Zeitschriftenabonnement. Doch die betroffenen Kunden wissen nichts von einem Abo - auch dann nicht, wenn sie die Teilnahmebedingungen genau studiert haben. Sogar diejenigen werden mit dem Abo "beglückt", die die Prozedur bewusst abgebrochen haben.

TV WINNER hat das Erscheinungsbild seines Internet-Auftritts einige Male geändert. Zwischenzeitlich fand sich für kurze Zeit auf der Einstiegsseite ein Hinweis auf das Abonnement als Voraussetzung für die Teilnahme an dem Gewinnspiel. Doch im November letzten Jahres und auch gegenwärtig (Januar 2005) fehlt zunächst jeder Hinweis auf Vertrag und Zahlungspflicht. Auch die Teilnahmebedingungen schweigen dazu. Erst nach Eingabe der vollständigen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon und e-Mail) gelangt man zu einem Hinweis auf das kostenpflichtige Abonnement. Wer dann abbricht, wird dennoch als Vertragspartner willkommen geheißen.

"Das Gewinnspiel ist so eingerichtet, dass man automatisch Abonnent wird, ohne dass man es registriert!" schreibt ein erzürnter Verbraucher.

Tatsächlich kommt auf diese Weise selbstverständlich kein Vertrag zustande. Wem so ein Vertrag untergeschoben wurde, der kann die Zahlungsaufforderungen von TV WINNER ignorieren. TV WINNER müsste - um die angebliche Forderung durchzusetzen - den Vertragsschluss beweisen - was nicht möglich ist. Die bloße Eingabe der Daten verpflichtet zu nichts.

Bleiben Sie stur! Zahlen Sie nichts! Auch dann nicht, wenn TV-Winner versucht, Sie mit Briefen von Inkassounternehmen einzuschüchtern.


Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
 
Also ich habe wohl auch ruhe habe ne mail hingeschrieben und noch nichtmal ne bestätigung erhalten.

Ich geb euch nen tip geht zur Verbraucherzentrale in eurem ort die haben nen Breif den ihr ausfüllen und zu TV-***** schicken müst ;)
 
Advo Billing TW winner []

Hallo zusammen,
Leider wuerde ich auch []...und habe 99,00 Euro an AdvoBilling bezahlen.
Wenn nur ich vorher diese forum gelesen haette!
Ist da jemand dass den gleichen fehler gemacht hat?
Was muss ich erwarten jetzt?

[Virenscanner: 2 Wörter entfernt]
 
Re: Advo Billing TW winner betrug

kupferkopf29i schrieb:
Was muss ich erwarten jetzt?
Du hast doch schon bezahlt, oder? Dann ist für Dich das Geld erstmal futsch -weiter kommt da nichts nach, es sei denn, Du hast noch nicht offiziell bei dem "Laden" gekündigt - dann nämlich verlängert sich der ursprüngliche "Vertrag" erneut um ein Jahr und die Frau Arda*** mit ihrem Team bittet Dich erneut zur Kasse.
 
Hallo,
da bin ich auch mal wieder. Vor Wochen bekam ich von TV-Winner bzw. AdvoBilling und auch von Quizionär GmbH die letzte Mahnung und zugleich Androhung für den Mahnbescheid. Ich ging damals zur Polizei und machte ne Anzeige gegen TV-Winner, AdvoBilling und Quizionär GmbH. Seitdem ist Schweigen im Walde. Keine Drohungen, Mahnungen und dergleichen füllen meinen Briefkasten. Was ich von Euch mal wissen wollte, ob denn nun schon jemand einen Mahnbescheid bekommen hat.

Grüße aus München

Sam
 
Dabei besonders wichtig der letzte Absatz des Berichts:

Wettbewerbszentrale erwirkt einstweilige Verfügung

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) hat am 11. Januar 2005 beim Landgericht Berlin einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die "TV Winner Verlagsgesellschaft mbH" wegen unlauteren Wettbewerbs gestellt. Das Landgericht Berlin schreibt in seinem Beschluss vom 12. Januar 2005: Der Antragsgegnerin (Anm. d. Red.: gemeint ist die "TV Winner Verlagsgesellschaft mbH") wird "untersagt,... unter der Internet-Seite 'www.tv-winner.de' die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel von dem Abschluss eines Test-Abonnements abhängig zu machen und/oder das Gewinnspiel entsprechend der Ankündigung durchzuführen, ohne dem Verbraucher deutlich die Möglichkeiten einer Alternativteilnahme ohne Abschluss eines Test-Abonnements aufzuführen."
 
auch im NDR:

http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID1057882_REF2436,00.html

der Bericht/Beitrag enthält noch ein paar mehr pikante Details
Was tun?

Zur Frage, ob man die Rechnungen von TV Winner bezahlen soll oder nicht, schreibt die Verbraucher-Zentrale Hamburg: "Wir raten allen Betroffenen, die Rechnung nicht zu bezahlen, sofern sie nicht wirklich willentlich und wissentlich ein Abonnement bestellt haben!"

Eine Reaktion ist erst erforderlich, wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht erfolgt. In diesem Falle ist fristgemäß Widerspruch einzulegen. Bislang sind jedoch keine Mahnbescheide seitens des Amtsgerichts erfolgt.
die immer wieder auftauchende Frage, ob es bereits gerichtliche Mahnbescheide gäbe...

j.
 
Bonus.net

die immer wieder auftauchende Frage, ob es bereits gerichtliche Mahnbescheide gäbe..
Ich kann das nur für den Fall meiner Enkelin beantworten. Sie soll sich am 07.01.2004 angeblich bei bonus.net angemeldet haben, an diesem Tag hatte sie aber nachweislich gar keinen Zugang zum Net. Wir haben erst später genau gelesen, wann sie sich angemeldet haben soll.
Rechnungsdatum vom 05.02.04 mit der Forderung über € 60,00 Jahresabo.
Am 16.03.04 haben wir dann Bonus.net darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie den Betrag nicht zahlen kann.
Am 30.03.04 kam dann eine Zahlungsaufforderung eines Kölner Inkasso Büros bis zum 09.04.04 nunmehr € 95,13 zu zahlen.
Am 12.04.04 dann unser Antwortschreiben, das meine Enkelin zahlungsunfähig ist.
Seither haben wir nichts mehr gehört.
 
Bei einer gemeinsamen aktion kann man vielleicht mehr erreichen. Es können sich auch gern betroffene aus dem ausland melden. Die interessengemeinschaft sitzt momentan im Saarland und ist am überlegen ob nicht gesetzlcih die Eintragung als e.V. (eingetragener Verein) beantragt wird, damit auch fördermittel beantragt werden können und eine sammelklage eingereicht werden kann. Andere Maßnahmen sind noch in der Planung (insbesondere gerichtliche)
 
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