Sieg!!! Sieg!!! Sieg!!!

Gast der nicht aufgibt

Frisch registriert
:D Habe heute einen netten Brief von der Tele..... bekommen.
Orginaltext:
Die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Abschaltung der von Ihnen reklamierten Servicenummer 0900 90000049 ist noch nicht bestandskräfigt.
Wir haben uns in Ihren Fall, vorrangig jedoch aus wirtschaftlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung der relativ geringen Forderung dafür entschieden, die strittigen Entgelte für Gesprächsverbindungen zum Service 0900 in Höhe von insgesamt 29,95€ aus Kulanz und damit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erstatten. usw.

Danke liebe Tele...!!! :D
Ein großes :thumb: DANKESCHÖN :thumb: an all die, die mir mit Rat
und Hilfe zur seite standen und ohne die ich wohl bezahlt hätte!!!!! :respekt:
siehe: Beitrag "Global Netcom Gmbh"
Weiter so!!!!
 
Sorry, hab einfach keine Lust in den besagten Beitrag zu schaun;

Du hast die 29,95€ aufgrund eines Beitrags, welcher von der Global Netcom gefordert wurde, erstattet bekommen?
 
Der Originaltext der Rechnungsstelle ist originell verdreht.

Es wird keine Rufnummer abgeschaltet, sondern ein Dialer, der die gesetzlichen Anforderungen nach Ansicht der RegTP nicht erfüllt, wurde rückwirkend ausgemustert mit der Konsequenz, dass für Verbraucher keine Zahlungspflicht besteht (Sagt die RegTP).

Immerhin kann man das über den Einzelfall hinaus so verstehen, dass die Beträge nicht weiter eingefordert werden. Das ist schon einmal positiv.

Nur: Wie erfahren die übrigen Betroffenen von dieser Möglichkeit. Buchen die jetzt alle Beträge zu dieser Rufnummer zurück?

Dietmar Vill
 
Welche übrigen Betroffenen ?
Ich glaube du verwechselt hier HAS mit Global Netcom oder Intexus.
Wenn der Kunde Leistungen in Anspruch genommen hat (Logos und SMS, Sexchats, Downloads, Forumseintragen, Kontaktbörsen..) dann wird er auch dafür bezahlen müssen.
Wenn ich in eine Gaststätte gehe - dort mich betrinke - dann nach 4 Monaten erfahre der Wirt hatte angeblich keine Genehmigung hätte - dann kann ich ja wohl auch schlecht die Zahlung der Getränkerechnung verweigern
Ich glaube du machst es dir da ein bischen zu einfach lieber Dietmar.
Dein Schwarz/Weiss Denken wird nicht vor Gericht bestand haben.
Nicht bei Dialern die den User 3 mal nach einer Zustimmung fragen.
Aber lassen wir die Gerichte entscheiden.
 
Keines dieser Urteile ist vergleichbar mit dem Stand den die REGTP im April erzeugt hat.
Wir reden nicht von Autodialern oder unbewussten Einwählern.
Man sollte dem Gericht nicht Dummheit unterstellen.
Wer bewusst Leistungen in Anspruch genommen hat - wird diese bezahlen.
Das sehen die Gerichte auch so.

P.S. So jetzt bitte wieder einen niveaulosen Spruch ... damit das hier ja kein Diskussionsforum wird.
 
Die übrigen Betroffenen sind die, die ebenfalls einen Dialer gestartet hatten, der nun nachträglich ohne Registrierung dasteht.

Die können nun unter Bezug auf die Entscheidung der RegTP mit der Buchungsstelle ihrer Telefonrechnung Kontakt aufnehmen und die Ansicht der RegTP vortragen.

Das hat nun mit Gerichten erst einmal nichts zu tun.

Dietmar Vill
 
Ein Namenloser schrieb:
Keines dieser Urteile ist vergleichbar mit dem Stand den die REGTP im April erzeugt hat.
Wir reden nicht von Autodialern oder unbewussten Einwählern.
Soweit ich die Urteile gelesen habe, ist dort ebenfalls nicht von Autodialern die Rede. Es geht jeweils um alltägliche Dialer zu der Zeit, die jedoch den Verbraucher unzureichend informierten, das Produkt unzureichend beschrieben und um Anbieter, die nicht die erforderlichen Nachweise erbringen können.

Ein Namenloser schrieb:
Man sollte dem Gericht nicht Dummheit unterstellen.
Da könnte ich nicht besser sagen!

Dietmar Vill
 
@Dietmar Vill

Schön dass wir da einer Meinung sind.

Wer leistung nutzt - muss diese auch bezahlen. Wer keine Leistung nutzt oder durch Autodialer ect. betrogen wurde brauch nichts zu bezaheln.

So werden die Gerichte das sehen - so sehen die Gerichte dies bereits.
 
Anonymous schrieb:
Wer leistung nutzt - muss diese auch bezahlen. Wer keine Leistung nutzt
oder durch Autodialer ect. betrogen wurde brauch nichts zu bezaheln

Heiko schrieb:
Anonymous schrieb:
Wer bewusst Leistungen in Anspruch genommen hat - wird diese bezahlen.
Das ist genau die Meinung, die wir hier vertreten.
Reicht das?

Heiko hat bereits den Standpunkt dargelegt, wie oft soll das noch wiederholt werden?
 
Zwei Stühle, eine Meinung.

Gast schrieb:
Wenn ich in eine Gaststätte gehe - dort mich betrinke - dann nach 4 Monaten erfahre der Wirt hatte angeblich keine Genehmigung hätte - dann kann ich ja wohl auch schlecht die Zahlung der Getränkerechnung verweigern
Siehst Du völlig richtig. Schließlich ist der Wirt, ob mit oder ohne Schankgenehmigung um seine Bierchen entreichert. Und dafür hat jemand gerade zu stehen. Aber was ich mich gerade frage: Ist das bei euch die Regel, dass der Wirt nach 4 Monaten immer noch keine Kohle gesehen hat? Wo lebst Du denn? Da will ich auch wohnen!

Gast schrieb:
Dein Schwarz/Weiss Denken wird nicht vor Gericht bestand haben.
Hoffentlich nicht. Aber Du weißt ja: Vor Gericht und auf hoher See...
Nebenbei: Worin besteht eigentlich der Schaden, den ein Dialer- oder Inhalteanbieter hat, wenn der Geprellte nicht zahlt? Wurde der überhaupt schonmal vor Gericht nachgewiesen?

Gast schrieb:
Nicht bei Dialern die den User 3 mal nach einer Zustimmung fragen.
Was hat das eigentlich mit dem Dialer zu tun? Der ist doch sowas wie eine Kreditkarte, oder? Wenn jemand ohne Gegenleistung von meinem Kreditkartenkonto abbucht, dann hole ich mir mein Geld zurück. Wenn jemand ohne Gegenleistung über meine Telefonrechnung abrechnen möchte, dann halte ich die Zahlung zurück. Ist doch ganz einfach, oder?

Gast schrieb:
Wer bewusst Leistungen in Anspruch genommen hat - wird diese bezahlen.
Das sehen die Gerichte auch so.
Wer bewusst Leistungen in Anspruch nimmt und diese bezahlt, der wird wohl kaum vor Gericht landen, oder? Was soll der Richter feststellen? Dass die Parteien, die sich nicht streiten offensichtlich einer Meinung sind? Komische Ansichten.

Gast schrieb:
Wer leistung nutzt - muss diese auch bezahlen. Wer keine Leistung nutzt oder durch Autodialer ect. betrogen wurde brauch nichts zu bezaheln.

So werden die Gerichte das sehen - so sehen die Gerichte dies bereits.
Du hattest es doch fast: Du musst Deinen Satz ein wenig umformulieren: Wer Leistungen wissentlich entgeltlich nutzt...

Dann kommen wir sicher überein.
 
Wer leistung nutzt - muss diese auch bezahlen. Wer keine Leistung nutzt oder durch Autodialer ect. betrogen wurde brauch nichts zu bezaheln.

So werden die Gerichte das sehen - so sehen die Gerichte dies bereits.

Sorry, dass ich auch noch einmal in die Kerbe schlage. Trotzdem meine Anmerkung: Die Frage, ob "Leistungen" bezahlt werden müssen, wenn diese über Dialer abgerechnet wurden, deren Registrierung nachträglich entzogen wurde, ist meines Wissens nach bislang von keinem Gericht beantwortet worden. Daher erübrigt es sich, hier Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Einwahlen über nachträglich als nicht registriert geltende Dialer dürften nämlich rechtlich nichts mit Auto-Dialern zu tun haben. Oder täusche ich mich da?
 
Anonymous schrieb:
So werden die Gerichte das sehen - so sehen die Gerichte dies bereits.

Ne Entscheidung wo Gerichte über die Dialer der Generation nach Gesetzesänderung entschieden hätten ist mir nicht bekannt, hast Du Fundstellen/Aktenzeichen ?
Mir ist auch kein einziger Fall bekannt in dem die DTAG eine Dialersache über einen halbherzigen Mahnbescheidsversuch hinaus durchgezogen hätte.
Allerdings würde sich dann die spannende Frage stellen, ob die Preisangaben in den Fensterchen tatsächlich zu einem Vertragsschluss führen. Kann es sein dass DTAG und Dialerbetreiber die Antwort auf diese Frage gar nicht genau wissen wollen ?

Teleton
 
Anonymous schrieb:
Wenn der Kunde Leistungen in Anspruch genommen hat (Logos und SMS, Sexchats, Downloads, Forumseintragen, Kontaktbörsen..) dann wird er auch dafür bezahlen müssen.
Da die Nummern der GN oder Intexus nicht von der T-Com sind, sondern von anderen Anbieter (z. B. Q1/MCN/eigene sind), befürchte ich, dass der Gast (sei es Moritz, Tonnos oder wer auch immer) womöglich separate Rechungen an die Widersprüchler versenden lassen wird - lassen wir uns überraschen!
 
Mein Gott, was hab ich den da vom Zaun gebrochen!!!!
Ich bin auch der Meinung das bei 2sek. Einwahl wohl keine Leistung erbracht wurde und auch nicht erbracht werden kann!!!
Oder irre ich mich da?!
Internetdialer ob versteckt, oder mit DREI mal Okay, oder mit sonstwas
für ein Aktiverungstool sind für mich Betrug.
Keine Leistung!!!! Keine klaren Kostenangaben in der Eingabemaske usw.
Und man kann nur hoffen das die Bundesregierung den ganzen Dialermüll
endlich einen Riegel vorschiebt.
 
Reducal schrieb:
Da die Nummern der GN oder Intexus nicht von der T-Com sind, sondern von anderen Anbieter (z. B. Q1/MCN/eigene sind), befürchte ich, dass der Gast (sei es Moritz, Tonnos oder wer auch immer) womöglich separate Rechungen an die Widersprüchler versenden lassen wird - lassen wir uns überraschen!

Ist das jemals passiert? Dazu müsste er doch Forderungsinhaber sein.
 
Noch nicht, aber es scheint, man arbeite daran.

Um Himmelsgotteswillen - ich mag niemanden entmutigen! Der Schritt aus der T-Com-Rechung ist der wichtigste. Die weiteren müssen durchfochten werden, wobei die Entscheidungsfreudigkeit der Gerichte wohl eher gen dem Endkunden tendiert. Bei 2 sec. Verbindung für 30 € scheint mir das Eis der Anbieter doch recht dünn.

Sollte es (bei so kurzen Verbindungen) tatsächlich zu einer Folgerechung kommen, würde ich jetzt zu früheren Empfehlungen tendieren - aber mein (hoffentlich) erholtes Verhältnis zu DF verbietet mir derartige Ratschläge hier. ;)
 
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