rezepte-ideen.de - plötzlich Rechnung und Zahlungsaufforderung

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Es ist nicht gesagt, dass Du da hinfahren musst. Zunächst reicht sicherlich der Schriftverkehr mit den Ermittlern.
Solltest Du tatsächlich die 84 Euro bezahlt haben, muss das leider als Verlust verbucht werden. In solchen Fällen sieht man i.d.R. selbst im Anschluß an Strafverfahren regelmäßig nichts von dem Geld wieder.
 
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https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?
Staatsanwaltschaft Düsseldorf

90 Js 1388/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen T. F., geboren am 25.04.1980, wegen Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Firma Connects 2 Content GmbH und deren Internetseiten "www.fabriken.de" und "www.rezepte-ideen.de" hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten F. und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.

Verletzte aus der vorstehend genannten Straftat möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden.
 
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Das sind Summen! Beinahe wie beim Italien-Lotto!
 
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Hallo zusammen,

bin durch Zufall auf dieses Forum gest0ßen.
Ich gehöre auch zu den "geschädigten" von Rezepte-Ideen.
Als totaler Internet-Neuling habe ich mich letztes Jahr einschüchtern lassen, und die 84,--€ bezahlt.
Habr hier den Beitrag über "Einmal zahlen. immer zahlen" gelesen, bin mir aber nicht sicher wie es jetzt weiter geht.
Was mache ich, wenn jetzt im Februar wieder eine Zahlungsaufforderung kommt?
Ignorieren, oder wieder per mail wiedersprechen, was erfahrungsgemäß ja sowieso nicht funktioniert...????
Weiß mir jemand einen konkreten Rat?

LG ladyland
 
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Ein Köter, der Dich letztes Jahr angekläfft hat, und dem Du damals ein Leberwurstbrötchen gegeben hast, hat jetzt nicht automatisch Anspruch darauf, dass er dieses Jahr wieder ein Leberwurstbrötchen kriegt, wenn er wieder kläfft. Und er hat auch keinen Anspruch auf eine schriftliche Rechtfertigung deswegen.

Auch bei denjenigen, die einmal im Rechtsirrtum bezahlt haben, gilt: wer beim nächsten Jahr auf die Mahnungen nicht reagiert und nicht zahlt, kann sein Geld behalten.
 
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