Regulierer gehen gegen "Hanseaten-Dialer" vor

Habt ihr auch diese merkwürdige Adresse von Digital Web Media? Causeway House 1,Dane Street Bishops Stortford,Herts CM23 3BT,UK??????????
 
Rechnung von DigitalWeb Media - DIALER

:evil:
Ich bin echt stinksauer! Warum müssen es solche ....... Firmen immer auf die "kleinen Leute" abgesehen haben.

Ich bin zur Zeit arbeitslos und habe weiß Gott andere Problemen als mich mich mit solchem Mist herumzuschlagen.

Der Zeit- und Geldaufwand den ich im Netz vergäude um herauszufinden was ich gegen diese ..... unternehmen kann, könnte ich locker für die Jobsuche verwenden.

aus rechtlichen Gründen editiert tf/mod
 
Adresse in Hamburg

Katzenmischi schrieb:
Habt ihr auch diese merkwürdige Adresse von Digital Web Media? Causeway House 1,Dane Street Bishops Stortford,Herts CM23 3BT,UK??????????

:evil:

Ein paar Fragen:
Ich die Rechnung in Deutscher Sprache geschrieben?
Ist die Rechnung mit der Deutschen Post an Dich versandt worden?
Ist es auch bei Dir die Nordea Bank Finnland?

Wenn der Brief in Deutsch und aus Deutschland ist, solltest Du den Einspruch an dolgenden Adresse senden:
Digital Web Media Limited
Postfach 101204
20008 Hamburg
senden, das ich die Adresse auf meiner Rechnung und ich bin sicher das es sich bei Dir um die selbe Firma handelt und die mit der englischen Adresse nur versuchen, mögliche Einsprüche zu verhinden weil Leute eher einfach die Rechnung zahlen, als einen Rechtsstreit mit einer englischen Firma anfangen!!!
 
Re: Adresse in Hamburg

REGBKR schrieb:
Wenn der Brief in Deutsch und aus Deutschland ist, solltest Du den Einspruch an dolgenden Adresse senden:
Digital Web Media Limited
Postfach 101204
20008 Hamburg
senden,

Das ist nicht richtig! Der Widerspruch ist an die auf der Rechung angegebenen Adresse zu senden. Die Rechungen sind alle in deutsch. Entscheidend für einen "ordentlichen" Widerspruch des Absenders ist, dass er für sich die Adresse auf dem Rechungsbogen bedient. Ob die Post letztlich ankommt, ist nicht Sache des Absenders - wenn er ein Einschreibbeleg vorweisen kann, kann man ihm später auch nicht vorwerfen, nichts gegen die Forderung unternommen zu haben.

@ REGBKR, mach Dir nicht zu viele Sorgen. Erledige einfach den Widerspruch und laß´ Dich nicht von weiteren Schreiben einschüchtern. In der von Sascha ausgeliehenen Kristallkugel sehe ich, dass Du keinem Rechtsstreit mit einer englischen Firma ausgesetzt wirst.
Suche weiter im Internet nach einem Job, aber passe immer gut dabei auf Dich und Deinen Rechner auf! In diesem Forum hier bekommst Du alle Informationen, die Du brauchst - Du musst nur ein bisschen rumlesen.
 
Katzenmischi schrieb:
Habt ihr auch diese merkwürdige Adresse von Digital Web Media? Causeway House 1,Dane Street Bishops Stortford,Herts CM23 3BT,UK??????????
Die scheint aber zu stimmen. Jedenfalls landet man tatsächlich in der angegebenen Gegend, wenn man auf www.multimap.com den Postcode "CM23 3BT" eingibt. Damit sind diese seriösen Geschäftsleute schon einmal weitaus professioneller als sämtliche Banken der Nigeria-Connection.
 
Re: hanseatische abrechnungssysteme

Habe am 30.04.2004 ebenfalls eine dubiose Zahlungsaufforderung über 69,95 Euro der Firma Digital Web Media Limited für eine Dienstleistung, die ich weder bestellt , noch genutzt habe, erhalten. Sollte den Betrag nach Finnland (!) überweisen.
Dank Ihrer Webseite bin ich in dem ohnehin augekommenen Verdacht der Betrugsabsicht bestätigt worden und werde natürlich nicht zahlen.
Aber man sollte doch derartige Machenschaften medienpolizeilich verfolgen.
 
digital web media

hallo wer kann mir helfen .habe mit der oben genannten firma eigentlich nichts zu tun, erhalte aber eine rechnung von ihr. wer kann mir sagen wie man erfolgreich gegen diese firma vorgeht. meldet euch bitte bei [...]@aol.com danke
 
sascha schrieb:
Regulierer gehen gegen "Hanseaten-Dialer" vor

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat dem Treiben der Firma „Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH“ heute ein Ende gesetzt. Die Firma, die Dialer mit Ortsnetznummern-Einwahl einsetzte und dafür später Rechnungen verschickte, darf dafür künftig kein Inkasso mehr betreiben. Das gab die Behörde heute bekannt.
Der Link zur Reg TP
zum Verbraucherministerium
zu den Verbraucherzentralen
tf
 
DigitalWeb Media

Habe heute auch eine Rechnung über 69,95€ erhalten,

Absender der Rechnung:

Digital Web Media
BCM BOX 3386
London WC1N 3XX
England

Das ist wohl eine ganz neue Adresse??
 
DigitalWebMedia

Hallo Leute!
Ich bin grad sehr überrascht, dass sich anscheinend sehr viele Leute mit diesen DigitalMediaTypen rumschlagen müssen. Hab keine Ahnung, was man in diesem Fall machen muss! Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Hab den Leuten nach der ersten Rechnung bereits eine Zahlungsverweigerung geschickt (per Einschreiben) und jetzt die erste Mahnung erhalten. Kann man das einfach auf sich beruhen lassen oder machen die dann noch mehr Terror? Wär echt nett, denn das Ganze nervt!! [/b]
 
Hallo
Ich habe eine Rechnung von Digital Web Media bekommen.
Ich kann mich nicht daran erinnern das ich mich dort angemeldet habe.
Was soll man dagegen machen????
 
digitalwebmedia

Ich bekam letzten Mittwoch die 2. Mahnung von dieser Scheinfirma. Leider habe ich auf die erste Mahnung das geforderte Geld überwiesen. Was kann ich jetzt noch tun? Wäre nett wenn ich darauf Anwort bekommen würde.
worai
 
Re: digitalwebmedia

worai schrieb:
Ich bekam letzten Mittwoch die 2. Mahnung von dieser Scheinfirma. Leider habe ich auf die erste Mahnung das geforderte Geld überwiesen. Was kann ich jetzt noch tun? Wäre nett wenn ich darauf Anwort bekommen würde.
Offenbar willst Du je nicht voreilig nochmal den Betrag überweisen. Was erwartest Du also für Ratschläge? Den Tipp "zahl, bis Du schwarz wirst!" ja sicher nicht.

Ich selbst lege unberechtigte Forderungen immer erstmal ab. Dann erledigt sich das entweder von selbst, weil derjenige seinen Irrtum bemerkt, oder er wird aufdringlich. In letzten Fall weise ich schriftlich kurz und knapp darauf hin, dass die Forderung zu Unrecht besteht und warte weiter ab. Meist war's das dann. Wenn nicht, mag der andere einen Mahnbescheid erwirken oder klagen. Spätestens dan muss er seien Deckung verschiedener Tarnadresen verlassen, wird erreichbar und muss erstmal löhnen (ans Gericht). Ich bezweifle, dass die tatsächlich so dämlich sind, es darauf ankommen zu lassen.

M. E. ist in diesem Fall jede Hoffnung, man würde sein Geld zurückerhalten, vergeblich. Du kannst es natürlich versuchen, aber das Geschäftsmodell der Leute basiert auf Lug und Trug. Da zuzufassen ist aufwendig, mithin teuer und meist hoffnungslos. Es gibt Leute, die stellen Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug o. ä. Da muss dann der StA tätig werden. Ob's was bringt, bleibt abzuwarten. Nach meinen persönlichen Feststellungen geht eher einer in den Knast, der serienweise die Fahrkarte im Nahverkehr nicht zahlt, und damit einen jährlichen Schaden von vielleicht 500-1.000 EUR verursacht, als einer, der mit betrügerischen Maßnahmen andere systematisch um Haus, Hof und Vermögen bringt. Meine Prognose ist daher, dass bei dieser Masche den Hintermännern kaum etwas passieren wird.

M. E. zeigt sich gerade an solchen Fällen bewußter Täuschung, dass die Politik, die diese Form des Deppenfangs erst ermöglicht hat, damit offenbar direkt die Neuauflage der Sendung "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" fördern wollte. Gerade in den letzten Tagen vor der Europawahl wurde so viel vom Verbraucherschutz gefaselt. Da, wo der sich mit leichter Mühe verbessern liesse, schläft man aber gern ausdauend und sehr tief.

M. Boettcher
 
Re: digitalwebmedia

drboe schrieb:
Ich selbst lege unberechtigte Forderungen immer erstmal ab. [...] Wenn nicht, mag der andere einen Mahnbescheid erwirken oder klagen. Spätestens dan muss er seien Deckung verschiedener Tarnadresen verlassen, wird erreichbar und muss erstmal löhnen (ans Gericht). Ich bezweifle, dass die tatsächlich so dämlich sind, es darauf ankommen zu lassen.
Ein Mahnbescheid kostet nur minimale Gebühren und kann bei vielen Gerichten in einem automatisierten (Massen-) Verfahren beantragt werden.
Es genügt aber, gegen den MB Widerspruch einzulegen. Der muss, um wirksam zu werden, noch nichtmal begründet werden. Nur fristgerecht muss er erfolgen.
M. E. ist in diesem Fall jede Hoffnung, man würde sein Geld zurückerhalten, vergeblich. Du kannst es natürlich versuchen, aber das Geschäftsmodell der Leute basiert auf Lug und Trug. Da zuzufassen ist aufwendig, mithin teuer und meist hoffnungslos. Es gibt Leute, die stellen Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug o. ä.
Beides halte ich für sinnlos. Firmen, die derartige Geschäfte betreiben, wechseln Adressen und Geschäftsführer meist öfter, als ihre Socken.
M. E. zeigt sich gerade an solchen Fällen bewußter Täuschung, dass die Politik, die diese Form des Deppenfangs erst ermöglicht hat, damit offenbar direkt die Neuauflage der Sendung "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" fördern wollte.
In der Politik sitzen überwiegend Juristen. Was erwartest Du von denen?
Die sorgen sich nicht um den Verbraucher- sondern um den Juristenschutz und die Schaffung von Rechtsverhältnissen, die eine möglichst hohe und anhaltende Prozessflut gewährleisten.

Gruss A. John
 
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