RegTP aktiv

Wer bei einem Dialer "Pokemon Karate Orkan" eingibt, sollte ganz dringend einen Arzt aufsuchen. Solche Leute verschlucken auch einen Kugelschreiber - quer.

Hanner
 
Beschreibung eines Dialers: 090090000576

www.tier....de

Beschreibung RegTP:

....um die Verbindung herzustellen und die entstehenden Kosten zu akzeptieren. Nach max. einer Stunde wird die Verbindung automatisch getrennt, während der kostenpflichtigen Sitzung hat der User stets Übersicht über die entstandenen Kosten und die...

und auch ein bildchen als anlage.

Wer es jetzt noch nicht verstanden hat, der tut mir leid. Die RegTP hat nämlich genau im Sinne des Verbrauchers gehandelt, da eine automatische Trennung erst nach einer Stunde erfolgt und nicht nach 30 Minuten.
 

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sorry, Bezug vergessen:

Gast schrieb:
Wenn das Ziel der Regtp ist, die deutschen Anbieter zu Gunsten der Auslandsfirmen in einen Nachteil zu bringen, würde ich sagen:
Ziel zu schon fast 100% erreicht.


Jaja, jetzt kommt wieder das wir-wollen-bleiben-Gerede...Hatten wir alles schon, und die Politik ist drauf reingefallen!!!!
 
gueder schrieb:
Beschreibung eines Dialers: 090090000576

www.tier....de

Beschreibung RegTP:

....um die Verbindung herzustellen und die entstehenden Kosten zu akzeptieren. Nach max. einer Stunde wird die Verbindung automatisch getrennt, während der kostenpflichtigen Sitzung hat der User stets Übersicht über die entstandenen Kosten und die...

und auch ein bildchen als anlage.

Wer es jetzt noch nicht verstanden hat, der tut mir leid. Die RegTP hat nämlich genau im Sinne des Verbrauchers gehandelt, da eine automatische Trennung erst nach einer Stunde erfolgt und nicht nach 30 Minuten.

Die automatische Trennung nach 60 Minuten erfolgt von der Telekom. Die automatische Trennung des Flattarifes erfolgt nach 30 Minuten durch den Dialernbieter. Ist ganz logisch und einfach. Es gibt (oder gab) sogar Dialer , wo man die Trennzeit (nach 5,10,15,20 Minuten) selber bestimmen konnte.

Hanner aus Bln
 
Anonymous schrieb:
weil im Ausland Gangster sitzen, heißt das doch nicht, daß gleiches hier geduldet werden muß,
diese schwachsinnigen Parolen hängen einem langsam zum Halse raus.

Jetzt fehlen noch die verlorengehenden "Arbeitsplätze" und der Schwachsinn ist komplett...

Na 200000 Arbeitsplätze und einige Millionen Euro Steuergelder fehlen dann ja sowieso. Aber da hat die jetzige Regierung ja Übung.

Hanner
 
Anonymous schrieb:
Anonymous schrieb:
weil im Ausland Gangster sitzen, heißt das doch nicht, daß gleiches hier geduldet werden muß,
diese schwachsinnigen Parolen hängen einem langsam zum Halse raus.

Jetzt fehlen noch die verlorengehenden "Arbeitsplätze" und der Schwachsinn ist komplett...

Na 200000 Arbeitsplätze und einige Millionen Euro Steuergelder fehlen dann ja sowieso. Aber da hat die jetzige Regierung ja Übung.

Hanner

Wenn dafür die Millionen, die in den letzten Jahren ergaunert wurden, bei den Leuten bleiben, von denen sie ergaunert wurden, dann dürfte das volkswirtschaftlich kein Schaden sein!

P.S.: ergaunert (ugs.) = (hier:) "mit Hilfe günstiger Gesetze auf halb- viertel- oder zweiunddreissigstel-legalem Wege erwirtschaftet"
 
Anonymous schrieb:
na 200000 Arbeitsplätze und einige Millionen Euro Steuergelder fehlen dann ja sowieso.

Wow soviele Dialerdrücker gibts? das ist ja enorm , wo kann man die Statistik sehen aus der das hervorgeht ?

Schon mal mit richtiger Arbeit versucht? Straßenkehrer oder Müllmann? das wär mal was
vernünftigeres als den ohnehin immer schmaleren Geldbeutel des Normalos zu plündern.

Güllewagenfahrer gibts ja schon mittlerweile 8)
 
@ Gast bzw. hanner aus berlin

Die automatische Trennung nach 60 Minuten erfolgt von der Telekom. Die automatische Trennung des Flattarifes erfolgt nach 30 Minuten durch den Dialernbieter. Ist ganz logisch und einfach. Es gibt (oder gab) sogar Dialer , wo man die Trennzeit (nach 5,10,15,20 Minuten) selber bestimmen konnte.

Das ist absoluter Quatsch.

Die von mir zitierte Beschreibung stammt von der Seite der RegTP und zwar vom Anbieter selbst.
 
gueder schrieb:
@ Gast bzw. hanner aus berlin

Die automatische Trennung nach 60 Minuten erfolgt von der Telekom. Die automatische Trennung des Flattarifes erfolgt nach 30 Minuten durch den Dialernbieter. Ist ganz logisch und einfach. Es gibt (oder gab) sogar Dialer , wo man die Trennzeit (nach 5,10,15,20 Minuten) selber bestimmen konnte.

Das ist absoluter Quatsch.

Die von mir zitierte Beschreibung stammt von der Seite der RegTP und zwar vom Anbieter selbst.

ALLE Mehrwertverbindungen werden nach MAXIMAL!!! 60min von der Telefongesellschaft beendet!
Maximal heíßt aber nicht dass es darunter nichts gibt.
Wäre ja auch etwas dumm, wenn einer einen Flat-Tarif für 30 Minuten nutzt und 30 Minuten surfen kann und der Andere zahlt 15€ und kann auch 30 Minuten surfen...

logisches Denken scheint einigen hier zu fehlen...
 
Anonymous schrieb:
Aber an die Betrüger aus übersee etc. traut sich die regTP nicht heran.

Also Heise hat Consul-Info nicht gefunden, vielleicht weiss der anonyme Schlaumeier ja, wo da eine deutsche Adresse zu finden ist...
 
Anonymous schrieb:
Einige Webmaster (Partner) der 3 Firmen nutzen seit Dienstag schon s.g. Auslandsdialer und 16! verschiedene Satdialer mit über 40 verschiedenen Einwahlzielen und Einwahlcarriern von ausländischen Firmen.

Da hätte ich ja gerne mal Beispiele (wegen der Nutzungsbedingungen hier vielleicht mit ein paar *** - oder per PM).

Wenn das so stimmt, spricht das ja mal wieder Bände...
 
ALLE Mehrwertverbindungen werden nach MAXIMAL!!! 60min von der Telefongesellschaft beendet!

Das ist so nicht richtig. Nur die zeitabhängigen werden nach 60 Min beendet. Die Blocktarife nicht, denn es wäre ja auch möglich mehrstündige Blocktarife anzubieten.
 
Jetzt erklär mir mal bitte jemand, was an der Entscheidung der RegTP zur Wegsurfsperre der Flat-Dialer so dramatisch ist, speziell für die seriösen Webmaster und Dialeranbieter? Ganz ernsthaft, ich verstehe die ganze Aufregung und Postings im Forum nicht wirklich.

Ich spreche jetzt nicht von Stornierungen, weil die Registrierung der betroffenen Dialer entzogen wurde. Ob es dahingehend Auswirkungen für die Anbieter geben wird, kann und will ich nicht beurteilen, dazu fehlt mir der nötige Einblick.

Die Entscheidung hat jedenfalls für den Verbraucher und meiner Meinung nach auch für die Dialerbranche mehr Vorteile als Nachteile.

Juckt es den User, der sich bewusst über einen Flatdialer a´ 30,- € / 30 min. für nur 15 Minuten in einen kostenpflichtigen Content einwählt und die restlichen 15 Minuten für 2 Cent pro Minute surft? Nicht wirklich!

Der seriöse Webmaster / Dialeranbieter zahlt in Zukunft nur die Zeit, die der User für den kostenpflichtigen Content in Anspruch genommen hat, erhält nebenbei mehr Rechtssicherheit und kann sich von unseriösen Angeboten weiter distanzieren.

Wo bitte sind die konkreten Probleme bezüglich der Vorgehensweise und den Entscheidungen der RegTP???

Übrigens:
Ich liebe diese anonymen Feiglinge 8)
Ebenso :D

Gruß jackyw
 
Die Aktivität der RegTP ist in der Tat äußerst vorsichtig und liegt damit weit unter dem Wünschenswerten.

Neue Dialer weisen heute fast freiwillig darauf hin, dass eine Verbindung nur im deutschen Festnetz möglich sei und der Preis im deutschen Festnetz gelte.

Letzteres ist ein klare gesetzliche Forderung gemäß
TKG § 43b schrieb:
Bedingungen für die Nutzung von 0190er- oder 0900er- Mehrwertdiensterufnummern

(1) Wer gegenüber Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder in sonstiger Weise regelmäßig 0190er- oder 0900er-Mehrwertdienste anbietet oder dafür gegenüber Letztverbrauchern wirbt, hat den für die Inanspruchnahme dieser 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer aus dem deutschen Festnetz je Minute oder je Inanspruchnahme zu zahlenden Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zusammen mit der Rufnummer anzugeben. Soweit für die Inanspruchnahme einer 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer nicht einheitliche Preise gelten, sind diese in einer Von-bis-Preisspanne anzugeben. Bei der Preisangabe ist darauf hinzuweisen, dass es ein deutscher Festnetzpreis ist.
Dieses Gesetz ist nicht neu und besteht so seit längerem. Wenn die Einhaltung dieses Gesetzes nun heute für registrierungsfähige Dialer verlangt wird, was ist dann mit Dialern der Vergangenheit, die diese Angabe nicht bringen?

Wenn neue Dialer ohne diesen Zusatz nicht gesetzmäßig sind, können es meiner Meinung nach die alten auch nicht gewesen sein.

Es ist eine klar zu beantwortende Frage, ob dieser Zusatz für gesetzeskonforme Dialer notwendig ist oder nicht. Wenn er notwendig ist, sollten alle Dialer, die ihn nicht bringen oder gebracht haben, aus der RegTP-DB entfernt werden.

Dietmar Vill
 
Diese Angabe ist EXTREM WICHTIG für den sich im Netz nach Sexfilmchen umsehenden DAU. Schön finde ich auch den NATIONALEN Klang: AUS DEM DEUTSCHEN FESTNETZ. Ich bin für: Hier dürfen nur DEUTSCHE rein aus dem DEUTSCH-NATIONALEN NETZ.
Habt Ihr alle eine Macke?

Flo
 
Dienste-Verguetung: keine ohne verordnungskonforme Dialer

dvill schrieb:
Wenn die Einhaltung dieses Gesetzes nun heute für registrierungsfähige Dialer verlangt wird, was ist dann mit Dialern der Vergangenheit, die diese Angabe nicht bringen?

Im Zweifel sind die Voraussetzungen fuer einen vertraglich begruendeten Verguetungsanspruch vom vermeintlich Verguetungsanspruchsberechtigten eben nicht schon dadurch dargelegt, dass der nur auf eine dialerveranlasste Anwahl einer Mehrwertnummer hinweist, zu welcher bei der RegTP ein Einwahlprogramm registriert worden ist!

Wenn neue Dialer ohne diesen Zusatz nicht gesetzmäßig sind, können es meiner Meinung nach die alten auch nicht gewesen sein.

Ein Verguetungsanspruch gegen den Anschlussinhaber ist meiner Meinung nach nicht (schon) dadurch belegt, dass zwischen dessen Anschluss und einer Mehrwertnummer eine Verbindung hergestellt worden ist, und dass zu dieser Mehrwertnummer die Registrierung eines Anwahlprogramms bei einer Behoerde vorgenommen wurde.

Umgekehrt duerfte ein Verguetungsanspruch fuer die Erbringung irgendeiner Leistung bereits allein dann ausgeschlossen sein, wenn zu deren Abrechnung ein Anwahlprogramm benutzt worden sein sollte, dessen Verwendung nicht die gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes erfuellt. Jedenfalls stellt aber weder die Registrierung, noch die Abgabe der Versicherung, eine rechtswidrige Nutzung sei ausgeschlossen, einen ausreichenden Nachweis der Voraussetzungen fuer einen vertraglichen Verguetungsanspruch dar!

Der Anbieter der Mehrwert-Dienstleistung muss in jedem Fall fuer einen Verguetungsanspruch mehr belegen, als dass einem behoerdlich registrierten Einwahlprogramm (noch) nicht wieder die Regstrierung entzogen worden ist.

Kein Dienste-Verguetungsanspruch bei Nicht-Verwendung gesetzeskonformer Abrechnungs-Anwahlprogramme ---> das Umgekehrte gilt nicht!

gal.
 
Anonymous schrieb:
Habt Ihr alle eine Macke?

Flo
Nein, ich zumindest nicht dass ich davon wüsste. Neben dem deutschen gibt es übrigens auch noch sehr viele andere Festnetze, fast genau so viele, wie es andere Länder auf der Welt gibt - es kommt wirklich auf die genaue Definition an und die ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
 
gast schrieb:
Der Anbieter der Mehrwert-Dienstleistung muss in jedem Fall fuer einen Verguetungsanspruch mehr belegen, als dass einem behoerdlich registrierten Einwahlprogramm (noch) nicht wieder die Regstrierung entzogen worden ist.

Kein Dienste-Verguetungsanspruch bei Nicht-Verwendung gesetzeskonformer Abrechnungs-Anwahlprogramme ---> das Umgekehrte gilt nicht!

gal.

:thumb:

Sehe ich auch so... Ich nehme zwar stark an, dass das von den Erfindern nicht so gedacht war, aber wenn sich diese Deine Ansicht in juristischen Kreisen durchsetzen könnte, wäre das ein großer Erfolg.

Seit der Einführung der Registrierung wird die ganze Debatte auf registriert vs. nicht registriert reduziert, als ob es vor der Registrierung kein BGB gegeben hätte... (und als ob das BGB im Internet - seit dem - außer Kraft gesetzt wäre...)

Das war ein genialer Schachzug, Respekt and die Mehrwertlerjuristen...
 
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