me too Postings outlets.de

AW: Outlets.de Abofalle Anmeldevorgang ?

...nochmals durch irgendeinen Klick die Anmeldung abzuschließen. Das habe ich aber meines Wissens nicht getan. Kann mir jemand sagen, ob dieser Klick in Bezug auf das neue Fernabsatzgesetz von Bedeutung ist, um die Rechtmäßigkeit dieses Vertragsabschlusses in Frage zu stellen.

Es gibt kein Fernabsatzgesetz, sondern es gibt die Fernabsatzregelungen im BGB. Hier wurde letztes Jahr das Widerrufsrecht neu gefasst (§ 312d BGB).

So oder so kommt bei Webseiten mit versteckter Preiskennzeichnung kein kostenpflichtiger Vertrag zustande (Verstoß gegen Transparenzbestimmungen aus § 312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB, daraus Einigungsirrtum bei überraschender Klausel § 305c BGB, Verstoß gegen Treu und Glauben n. § 307 BGB, u.s.w. u.s.f....).
Das ist völlig unabhängig davon, ob noch ein Bestätigungslink geklickt wurde oder nicht. Selbst, wenn der Link geklickt wurde, entsteht in diesen Fällen kein kostenpflichtiger Vertrag.

Trotzdem drohen, mahnen und pupsen diese Nutzlosanbieter natürlich rum, weil sie die Rechtslage i.d.R. ganz anders darstellen (auch wenn die sich natürlich mit ihrer Auffassung nie vor Gericht trauen).

Das muss man aber alles nicht ernst nehmen.
Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten.
 
AW: me too Postings outlets.de Anmeldeseite

Hallo, hat jemand zufällig von der Anmeldeseite von outlets.de in den Tagen nach dem 11. Juni 2010 ein Screenshot gemacht ? Gleiches gilt für die AGB. Ich habe das leider nicht, habe aber den Eindruck, dass diese Seite inzwischen in Bezug auf den Hinweis auf Kostenpflicht geändert wurden. Danke im voraus !
 
AW: me too Postings outlets.de Anmeldeseite

hat jemand zufällig von der Anmeldeseite von outlets.de in den Tagen nach dem 11. Juni 2010 ein Screenshot gemacht ? Gleiches gilt für die AGB. Ich habe das leider nicht, habe aber den Eindruck, dass diese Seite inzwischen in Bezug auf den Hinweis auf Kostenpflicht geändert wurden.
Es ist nicht Aufgabe des Betroffenen seine "Unschuld" zu beweisen.
Der Forderungssteller hat die volle Beweislast.

Lies dir dazu das hier durch >> http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
 
AW: outlets.de, erste Rate habe ich leider bezahlt

Ich glaubs ja nicht, ist das immer noch bekannt geworden?
Ich hatte am anfang des Jahres das Vergnügen, für mich gilt nach wie vor die beste Lösung:
Die Füße Still halten, nix aber auch wirklich sich auf nix einlassen.
Die können gar nix machen nur laut "Bellen" und nicht Beißen
Mahnungen und Inkassobüro und Bla Bla Bla hat bei mir nicht gezogen.
5 Monate später hatte ich meine Ruhe.
Nur so geht das.

Grüße Hajo
 
AW: me too Postings outlets.de

Internet-Abzocke durch Inkasso-Firma
Internet-Abzocke durch Inkasso-Firma

Dillinger Beraterin der Verbraucherzentrale rät, trotz Urteil und Mahnung nicht zu zahlen

Viele Internetnutzer, auch aus dem Kreis Saarlouis, haben auf der Suche nach billigen Einkaufsmöglichkeiten auf der Seite outlets.de eine Liste mit Outlet-Centern abgerufen. Jetzt behauptet der Anbieter, damit sei ein Vertrag geschlossen worden, der viel Geld kostet. Die Verbraucherzentrale rät, die Mahnungen der Inkasso-Firma zu ignorieren.
 
outlets.de

Habe 2009 an Outlets.de bezahlt, und dann erst mitbekommen was das für ein Verein ist.
Jetzt bekam ich die zweite Rechnung, muß ich weiter Bezahlen.
 
AW: me too Postings outlets.de

[noparse]hallo zusammen,
zu dem Zahlungsaufforderung von outlets.de habe ich heute ein Schreiben zugesandt:
Per Fax zu ICONTENT GmbH
Fax:0180-599317702
Per Fax zu Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V
Fax: 0711 66 91 50
xyz, den 28.10.2010

Widerspruch
auf kostenpflichtige Anmeldung am 19.09.2010 bei www.Outlets.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit bestreite ich meine Zustimmung für eine kostenpflichtige Anmeldung am 19.09.2010 bei der Suche auf Waren unter der Adresse fabrikverkauf-shopping.com in Internet.
Somit halte ich die Zahlungsaufforderung von 21.10.2010 von ICOTENT GmbH
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main,
mit Details:
Rechnungsnummer: RE50-705948
Kundennummer: OU-807566
12-Monatszugang für www.Outlets.de von 96,00€
Zeitraum: 19.09.2010 – 19.09.2011
Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
für UNGÜLTIG und GESETZWIDRIG!
Ich fordere meine kompletten Personaldaten zu LÖSCHEN und NICHT an DRITTEN weiter zuleiten.
Ich verzichte hiermit meine Nutzung auf Outlets & Fabrikverkauf.
Wenn ich zukünftig weitere Aufforderungen/Mahnungen noch bekomme, bin ich gezwungen, auf Gerichtsverfahren durchzuführen, sowie eine Betrugsanzeige bei der Polizei zustellen.
Die daraus entstandenen Kosten tragen allein ICONTENT GmbH.


Hiermit betrage ich bei Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
um:
- Prüfung auf Gesetzgültigkeit von Forderung auf kostenpflichtige Nutzung bei Internetdienstanbieter, Webseitenbetreiber.
- Betrugsverdächtige Vorgehens von der Firma ICONTENT GmbH.
- Maßnahmen für Verbraucher gegen solche Internetbetrugsfälle.


Mit freundlichen Grüßen



Dieses Dokument ist maschinell erstellt
Es genießt die Gültigkeit als Beweismaterial vor dem Gericht
Es wird veröffentlicht bei Computerbetrug.de und Dialerschutz.de - Powered by vBulletin.

Mal sehen, wie es daraus kommt, werde ich es wieder berichten.
Gruß
hohagy[/noparse]
 
AW: me too Postings outlets.de

Auf http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Recht-und-Gerechtigkeit/Liste-gewonnene-Prozesse.html]Urteilssammlung - Gerichtsentscheide
kann man das
http://www.vzbv.de/mediapics/lg_frankfurt_main_outlets_17_06__2010.pdf"]Urteil LG Frankfurt / Main AZ: 2-03 O 556/09
herunter laden!
MfG
hohangy
 
AW: me too Postings outlets.de

Das Urteil reiht sich nahtlos in einer ganze Reihe anderer Unterlassungsurteile ein, die von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen gegen andere Abzocker gefällt wurden.

Und? Was nutzt es?
Danach wird ggf. umfirmiert, und es geht genau so weiter, wie vorher.
Das überkommene deutsche Unterlassungsklagesystem macht es möglich.
Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das? - Antispam e. V.

Das sind alles nur Nadelstiche gegen die Abzocker, immerhin können solche Urteile natürlich zur Beruhigung der betroffenen Verbraucher dienen.

Übrigens scheint mir die Webseite nahezu unverändert zu sein, trotz des Unterlassungsurteils befindet sich nach wie vor die Preisangabe optisch getrennt von der Eingabemaske in Kleinschrift rechts in einem Extrafenster. Der Preis ist nach wie vor nicht hervorgehoben und nicht sofort erkennbar.
Eigentlich müsste doch da die Vertragsstrafe fällig werden. Es sei denn, das Urteil wäre noch nicht rechtsgültig bzw. es wäre Revision eingelegt.
 
AW: me too Postings outlets.de

Hallo,
Heute habe ich den Antrag auf Kontosprrung von outlets.de in Sparkasse Ingolstadt zugesandt.
Per Fax zu Sparkasse Ingolstadt
Rathausplatz 6
85049 Ingolstadt

Telefon: 0841/304-4040
Telefax: 0841/32656

xyz, den 29.10.2010

Betr.: Kto. Nr. 530 623 11 der Firma IContent GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie aus den anliegenden Kopien ersehen können, haben wir eine Rechnung der RE50-705948 erhalten. Dieses Unternehmen betreibt verschiedene Internetseiten, bei denen durch die Gestaltung der Eindruck erweckt wird, die Nutzung der Inhalte auf diesen Internetseiten erfolge kostenlos.
Lediglich im Kleingedruckten wird auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Für 96,00€ pro Jahr wird eine nennenswerte Gegenleistung jedoch nicht erbracht.
Derartige Werbungen sind offenkundig wettbewerbswidrig. Bis Maßnahmen nach dem UWG allerdings greifen, sind oft Wochen vergangen und die unrechtmäßig erlangten Gewinne sind längst beiseite geschafft. Auch Maßnahmen der Strafverfolgung können nicht so schnell ergriffen werden, dass der finanzielle Schaden bei den Opfern begrenzt wird.
Wir möchten daher an Sie sehr dringend appellieren, dazu beizutragen, den Drahtziehern diese Unrechtsgewinne vorzuenthalten:
Kündigen und sperren Sie bitte das Konto!
Diese Maßnahme ist rechtlich zulässig. Wir verweisen auf einen Beschluß des OLG Hamm (13.10.2008 - I-31 W 38/08) und des OLG Karlsruhe (6W31/97), mit dem eine entsprechende Maßnahme abgesegnet wurde.
Sie sind nicht verpflichtet, an einem Wettbwerbsverstoß gemäß § 1 und 3 UWG mitzuwirken. Für eine kurze Mitteilung wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
P.S. Weitere Informationen zu den dubiosen Gerschäftspraktiken dieser Firma finden Sie unter Urteilssammlung - Gerichtsentscheide
Anbei ist die Kopie: Urteil Az. 2-03 O 556/09 vom Landgericht Frankfurt am Main

Dieses Dokument ist maschinell erstellt

Falls es noch weitere Aufforderung/Mahnungen mit anderen Bankverbindungen auftauchen, beantrage ich weitere Kontensperrung
MfG
hohangy
 
AW: me too Postings outlets.de

Ich hab da etwas entdeckt-zu den "merkwürdigen Kopien eines Gerichturteils" die Outlets.de so gern verschickt....

Nochmal etwas zu lesen:(Auszug aus dem HH-Abendblatt)

“Jetzt hat outlets.de – Inhaber ist die Firma IContent, mit der sich bereits mehrere Gerichte beschäftigt haben – einen neuen Weg gefunden, um Kunden, die nicht zahlen wollen, einzuschüchtern. Den Massenschreiben des eingeschalteten Inkassodienstes Deutsches Zentral Inkasso, der die Forderung mit Gebühren auf 153,01 Euro beziffert, liegt unkommentiert die Kopie des Urteils des Amtsgerichts Witten bei. Hier wird ein Verfahren zugunsten von IContent entschieden. Laut dem Heidelberger Fachanwalt für Internetrecht, Sebastian Dosch, sollen auf diese Weise “die Geschädigten noch weiter unter Druck gesetzt werden”. Dosch weiter: “In Wahrheit handelt es sich gar nicht um ein Verfahren, das die IContent angestrengt hat. Hier wollte ein Geschädigter vor Gericht klarstellen lassen, dass ein Vertrag gar nicht existiert. Dabei hat er juristisch so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Wichtig ist, dass hier mitnichten eine Zahlungspflicht festgestellt wurde.” In Foren wird bereits diskutiert, ob hier nicht ein Strohmann ein für IContent günstiges Urteil absichtlich herbeigeführt hat.”

DIE SIND SO DREIST!!!!
 
AW: me too Postings outlets.de

Hallo,
Dank für nützliche Infos.
Man muß sich sorgfältig voebereiten, bevor man zum Gericht kommen.
Heute hab ich ein Antwort von Sparkasse Ingolstadt erhalten.
Sie nehen die Sache sehr ernst und überprüft die Sache gründlich.
Demnächst werde ich über die Endgültige Entscheidung wissen.
Auf jedenfall muß man stur auf weitere Mahnungen/Drohungen... ignorieren! und bloß nichts zahlen!
MfG
Hohangy
 
AW: me too Postings outlets.de

Die Sternfahrt nach Ingolstadt - die Idee gefällt mir !

hohangy, ärger den noch ein bißchen daß ers tut ;)
 
AW: me too Postings outlets.de

Hallo, ich geselle mich mal dazu *g*

Habe nach einer Cocuh im Netz gesucht und wurde auf outlets.de verbunden. Habe meine Daten eingegeben, die AGBs nachgeschaut (nix von Kosten gesehen) und mich angemeldet. Habe dann gesehen, das alle Anegbote nur in D sind und habs dann auch wieder vergessen. Bin on Ö zuhause. Nunja, letztes Monat am 21.10.10 kam dann diese Mail:

ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau *****,

wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am 28.09.2010 bei www.Outlets.de,
der umfangreichen Datenbank mit über 1800 Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf und Sonderangeboten.

Da Sie nach der Anmeldung das Ihnen eingeräumte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen haben,
freuen wir uns, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung zu stellen.

Kundennummer: *****
Rechnungsnummer: *****
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12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR
Zeitraum: 28.09.2010 - 28.09.2011 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
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zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00 EUR
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Habe dann im Netz nachgeschaut und in der Verbraucherzentrak´le entdeckt, das das Betrüger sind. Ein vorgefertigtes Schreiben habe ich an outlets gesendet:

Betrifft Ihre unberechtigte Forderung – Ihr Schreiben vom 21.10.2010
Kundennummer: *****

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 21.10.2010 machen Sie mir gegenüber einen Betrag in Höhe von 96 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung geltend.

Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass ich die geltend gemachte Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vollumfänglich bestreite. Es fehlt an einem entsprechenden Rechts¬grund, da ich mit Ihnen keinen rechtswirksamen Vertrag, der eine Kostenpflicht auslösen würde, abgeschlossen habe. Sie trifft insoweit die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.

Vorsorglich und lediglich hilfsweise widerrufe ich den vermeintlichen Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ebenso hilfsweise erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich auch die Anfechtung wegen eines Inhalts-Irrtums und hilfsweise kündige ich fristlos.

Ihrer Zahlungsaufforderung werde ich nach alledem nicht nachkommen und gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit hiermit erledigt hat. Bitte löschen Sie unverzüglich meine bei Ihnen gespeicherten Daten.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser ausdrücklich bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Mit freundlichen Grüßen

*****


Leider hat das nix gebracht und ich bekam gestern ein weiteres Schreiben von denen:

ZAHLUNGSERINNERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau *****,

leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung RE50-714410 vom 21.10.2010 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
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12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR
Zeitraum: 28.09.2010 - 28.09.2011 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
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zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00 EUR
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Zu Ihrer Information:

Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Outlets.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse eingetragen.

Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.

Insbesondere ist ein Widerruf nach Aktivierung der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB.
Bitte beachten Sie hierzu die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten und auf der Seite www.Outlets.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationen über das Widerrufsrecht.

Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie jederzeit unter http://Outlets.de/request_password Ihre Daten erneut anfordern.

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5993177-01 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Minute) zur Verfügung.

Im Anhang finden Sie die Zahlungserinnerung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.

Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html


Mit freundlichen Grüßen,


IContent GmbH
Buchhaltung







Ich werde so oder so nicht zahlen, aber: können die mir wirklich was?????
 
AW: me too Postings outlets.de

Nein,die können dir nichts-die werden irgendwann aufhören sich zu melden.Eine Nutzen/Kosten Frage bei denen... Zuletzt hab ich dieses ominöse "Wald-und Wiesengerichtsurteil" (mein Kommentar von 3. Nov.) per Post bekommen.Hab nicht reagiert und es ist seit dem Ruhe.

Ich hab gehört, dass IContent jetzt auch unter "Fabrikverkauf.de" versucht neue Opfer zu finden...
 
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