me too Postings outlets.de

http://hagendorff.org/2012/09/14/ag...-von-e-mail-stalking-durch-abofalle-12-000-e/
Nachdem es anerkannt ist, dass ein Unterlassungsanspruch für unerlaubte e-mail Werbung gegeben ist, müsste erst recht ein solcher bei untergeschobenen Verträgen und Mahnungen mit solchen Forderungen, die der Absender selbst nicht für plausibel halten darf, per e-mail gelten. Wir sind also gespannt und für weiterhelfende Hinweise anderer “Leidensgenossen” von Abofallenstalking dankbar.
Inkassostalking ist eine unzumutbare Belästigung von Wegelagerern, die als total durchgeknallte Netzbanditen unberechtigte "freiwillige" Zahlungen erpressen wollen.
 
http://www.vzbv.de/10423.htm
Ordnungsgeld gegen IContent GmbH verhängt
Der vzbv hatte gegen die Betreiberin der Internetseite www.outlets.de bereits in der Vergangenheit auf Unterlassung geklagt. Mit Urteil vom 17. Juni 2010 hatte das LG Frankfurt dem Unternehmen unter anderem untersagt, auf der Internetseite eine Klausel zu verwenden, wonach die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus berechnet wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen mehrfach, woraufhin jetzt das Ordnungsgeld festgesetzt wurde.
 
Die nur 9000 Euro wird MB schon noch übrig haben und das trotz ausgiebiger Reisen nach Südamerika und den USA in den letzten paar Monaten.
 
Der total durchgeknallte Netzganove bekommt Nachhilfe vor Gericht:

http://hagendorff.org/2012/12/11/bu...ssungsurteil-des-lg-frankfurt-vom-10-12-2012/
Das Gericht hat die Betreiberin der Webseite outlets.de gestern 10.12.2012 sinngemäß verurteilt,
1. es zu unterlassen, die e-mail Adresse des Widerklägers (eines Verbrauchers, der
bestritten hatte, sich bei outlets.de angemeldet zu haben) bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 25.000 € ersatzweise Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, zu nutzen,
insbesondere an die e-mail Adresse [email protected] (Name hier natürlich
geändert) Zahlungsaufforderungen und Mahnungen wegen einer angeblichen Anmeldung bei outlets.de zu senden,
ohne die Anmeldung verifiziert zu haben und
hierbei einen negativen Schufa-Eintrag in Aussicht zu stellen.
2. Die entstandenen Anwaltskosten aus der Abmahnung in Höhe von (Betrag liegt noch nicht vor) zu erstatten.
3. festgestellt, dass die von dem Beklagten geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht bestehen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin (Widerbeklagten) 95 % und der Beklagte (Widerkläger) 5 %.
Merke: Die IP-Adresse beweist nichts.
 
Die Katze lässt das Mausen nicht, der Abzocker lässt das Mahnen nicht!

Der Alt-Matador von outlets.de wurde ja aus der Schußlinie herausgelöst, was macht dann das Abzockgeflecht mit den vielen vielen schönen offenen "Forderungen" in deren hinterrücks erschlichenes angebliches Zustandekommen ja ach so viel investiert worden ist?

Rüschtisch, man aktiviert den NN und seine Schwester AN und macht munter weiter, als wäre nie etwas geschehen: Klick (2. Beitrag)

Frage: man hört vom Revisionsverfahren des Alt-Matadoren vor dem BGH so wenig?
 
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