In-telegence c/o acoreus AG

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Für weitere Antworten geschlossen.
Anscheinend ist es mal wieder angebracht,die Nutzungsregeln ins Gedächtnis zu rufen:

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Die Wiedergabe persönlicher Daten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der betreffenden Person erlaubt. Bei Angabe persönlicher Daten fremder Personen werden die Moderatoren diese löschen wenn nicht von einem Vorliegen der Erlaubnis auszugehen ist.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob es sich um einen angenehmen oder unangenehmen Zeitgenossen handelt.
Diese Bestimmungen dienen dem Schutz des Forums!!!
Was andere Foren zulassen ist deren Bier und interessiert hier überhaupt nicht!
tf/Moderator
 
technofreak schrieb:
Anscheinend ist es mal wieder angebracht,die Nutzungsregeln ins Gedächtnis zu rufen:

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Persönliche Daten
..

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob es sich um einen angenehmen oder unangenehmen Zeitgenossen handelt.
Diese Bestimmungen dienen dem Schutz des Forums!!!
Was andere Foren zulassen ist deren Bier und interessiert hier überhaupt nicht!
tf/Moderator
Immerhin wurden hier oeffentlich zugaengliche Informationen verbreitet, u.a. Daten, die auch im vorgeschriebenen Impressum der fraglichen Seiten stehen muessen. Man kann's auch uebertreiben...
 
peanuts schrieb:
Man kann's auch uebertreiben...
Whois-Angaben sind öffentlich zugänglich,(nicht mehr lange..) trotzdem ist das Posten des Ergebnis untersagt.
Was Übertreibung ist oder nicht, mußt du schon Heiko überlassen. Da du absolut keine Ahnung hast
was sich "hinter den Kulissen" an (juristischen) Angriffen auf das Forum abspielt, empfehle ich dir,
dich mit solchen Kommentaren zurückzuhalten.
tf
 
technofreak schrieb:
peanuts schrieb:
Man kann's auch uebertreiben...

Whois-Angaben sind öffentlich zugänglich,(nicht mehr lange..) trotzdem ist das Posten des Ergebnis untersagt.
Was Übertreibung ist oder nicht, mußt du schon Heiko überlassen. Da du absolut keine Ahnung hast
was sich "hinter den Kulissen" an (juristischen) Angriffen auf das Forum abspielt, empfehle ich dir
dich mit solchen Kommentaren zurückzuhalten.
tf

Ich kann mir schon vorstellen, was da abgeht. Ich halte aber relativ wenig von voreilendem Gehorsam.

Ich glaube das hier passt ganz gut:
http://www.heise.de/newsticker/resu...ta/hob-16.05.03-000/default.shtml&words=Forum
 
peanuts schrieb:
Ich kann mir schon vorstellen, was da abgeht. Ich halte aber relativ wenig von voreilendem Gehorsam.
Das ist deine Meinung , die dir niemand absprechen will und wird. Solange du hier postest ,
gelten die Spielregeln (NUB) dieses Forums.
Wenn du Einwände hast, wende dich an Heiko.
tf
 
gandalf schrieb:
Hi.


Ich hab mich irgendwann mal auf HILFE-FORUM.INFO angemeldet. Abgesehen davon dass es da nur Blödsinn gibt, hab ich dann ab und an mal ne Mail von ....... bekommen.

Heute dann eine mit dem Hinweis "HALLO ******* KaZaA 2.5 ist da!" Dazu dann ein Link zur Googlesuche, in dem Kazaa-lite.info natürlich ganz oben stand.

Hab dann mal auf den ganzen betreffenden Seiten geguckt, und es ist in ganz vielen Fällen ...... der uns das ganze einbrockt.

Sucht man dann mal unter google nach dem Kerl, dann stößt man in großer Regelmäßigkeit auf Beschwerden.

zum Beispiel hier wird wieder mal vor seinen Seiten gewarnt:

Es ist eindeutig Nepp und Bauernfang. Wäre ich von einem seiner Dialer betroffen, würde ich dem die Hölle heiß machen mit AGB Recht (mangelnde Transparenz der Klauseln, Überrumpelung, irreführende Bewerbung).

Gruß
Comedian
 
Dialer

Ich habe jetzt einiges gelesen weis aber immer noch nicht so recht was ich machen soll.Beim Kazaa runterladen habe ich irgend etwas mit angeklickt und dann neu eingewählt. Da ich eigentlich ein vorsichtiger Mensch bin und immer wieder von solchen Sachen höre habe ich mir einen Dialercontroller installiert. Der hat mich auch hingewiesen das ich eine 0190 Nummer anwähle.Da ich bei AOL bin und die auch eine 0191 Nummer haben dachte ich ,das muß so bei Kazaa auch so sein.Gesagt getan. Nach dem ich mich eingewählt habe und die Seite sich aufgebaut hat habe ich mich gleich wieder abgemeldet. Laut Telekomrechnung kostet mich der Spass 80 Euro.Von computer habe ich nicht viel Ahnung und weis nicht wie ich und wo was sichern soll.Lohnt sich der Aufwand bei dem Betrag ß
 
Hallo.

War nicht meine Absicht, hier für Unmut zu sorgen. Hab mal wieder nicht in die AGB´s geguckt... sollte ich mir grundsätzlich angewöhnen.

Werde ab sofort keine derartigen Informationen mehr weitergeben.

Ich hab eben nur im ersten Beitrag Seite 3. "MD aus München" gelesen, und da ist das irgendwie rausgerutscht. Fiel mir auch nicht so schwer, da ich im Moment eine Mordswut auf den Kerl habe.

Ich finde es ist Betrug, wenn mir jemand eine Mail mit dem Hinweis auf ein neues Programm schickt und einen Google Suchlink dazupackt, mit dem ich nur auf seine Neppseiten kommt.

Das tatsächlich nur seine Seiten durchkommen ist ja sichergestellt durch ein hohes Rating der Seite, verursacht durch massige Querverweise seine unendlich vieleen anderen Neppseiten. (http://www.suchmaschinentricks.de/forum/thread.php3?thread=2939&forum=1.)

Hab jetzt erstmal acoreus kontaktiert, und habe vor da auf keinen Fall mitzuspielen.

Grüße und Sorry nochmal,

T.

Ps.: ich hoffe ich hab nicht schon wieder eine Regel verletzt ;)
 
gandalf schrieb:
Hallo.

War nicht meine Absicht, hier für Unmut zu sorgen. Hab mal wieder nicht in die AGB´s geguckt... sollte ich mir grundsätzlich angewöhnen.

Werde ab sofort keine derartigen Informationen mehr weitergeben.

Ich hab eben nur im ersten Beitrag Seite 3. "MD aus München" gelesen, und da ist das irgendwie rausgerutscht. Fiel mir auch nicht so schwer, da ich im Moment eine Mordswut auf den Kerl habe.

Ich finde es ist Betrug, wenn mir jemand eine Mail mit dem Hinweis auf ein neues Programm schickt und einen Google Suchlink dazupackt, mit dem ich nur auf seine Neppseiten kommt.

Das tatsächlich nur seine Seiten durchkommen ist ja sichergestellt durch ein hohes Rating der Seite, verursacht durch massige Querverweise seine unendlich vieleen anderen Neppseiten. (http://www.suchmaschinentricks.de/forum/thread.php3?thread=2939&forum=1.)

Hab jetzt erstmal acoreus kontaktiert, und habe vor da auf keinen Fall mitzuspielen.

Grüße und Sorry nochmal,

T.

Ps.: ich hoffe ich hab nicht schon wieder eine Regel verletzt ;)

Du kannst argumentieren, dass die Preisabrede ungültig ist. Berufe dich auf § 305 c BGB.

Die Unwirksamkeit seiner Bedingungen ergibt sich aus

1. Bewerbung per E-Mail, dass er Software von Kazaa anbietet, obwohl er nur - lt Angabe auf der Seite - Hilfestellungen zum Download anbietet.
2. Höhe des Preises, weil allgemein bekannt ist, dass Kazza-Software und Hilfestellung hierzu jedermann kostenlos vom Sharman Networks angeboten werden. Mit Kosten musstest du daher NICHT rechnen.
3. das äußere Erscheinungsbild der Webseite ist unübersichtlich, was zu Lasten des MD geht. Verweise mit Sternchen usw
4. falls der Dialer groß ein Gratis Download angeboten hat, und daneben der Preis klein gedruckt war, dann liegt hierin ein weiterer Widerspruch. Die drucktechnischen Hervorhebung eines Gratisangebots und die Anordnung der Preisklausel spielt hier eine Rolle. Oftmals ist selbst ein separat unterschriebenes Formular nicht ausreichend, um bei einer solchen Bewerbung das Überraschungsmoment zu beseitigen.

Viel Erfolg!
Conmedian
 
Comedian1 schrieb:
4. falls der Dialer groß ein Gratis Download angeboten hat, und daneben der Preis klein gedruckt war, dann liegt hierin ein weiterer Widerspruch. Die drucktechnischen Hervorhebung eines Gratisangebots und die Anordnung der Preisklausel spielt hier eine Rolle. Oftmals ist selbst ein separat unterschriebenes Formular nicht ausreichend, um bei einer solchen Bewerbung das Überraschungsmoment zu beseitigen.

Viel Erfolg!
Conmedian

So etwa wie im beigefügten Screenshot?
 

Anhänge

  • kazaadialerscreenshot.jpg
    kazaadialerscreenshot.jpg
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Hi.

Comedian schrieb:
1. Bewerbung per E-Mail, dass er Software von Kazaa anbietet, obwohl er nur - lt Angabe auf der Seite - Hilfestellungen zum Download anbietet.

Er macht das schon ganz geschickt! Er bietet den Download in der Mail nicht per Link an, sonder verweist auf Google. wo nur "zufällig :-? " seine Seiten ganz oben im Suchergebnis stehen (warum? siehe oben).

Auf seiner Seite wird dann "Kazaa 2.5 Download*" angeboten. Ob das Sternchen bei meiner Einwahl schon da war kann ich nicht sagen, da sich die Seite ja scheinbar regelmäßig verändert. Jetzt ist es auf jeden Fall da, und verweist ein ordentliches Stück weiter unten auf folgenden Text.

"...Die Benutzung unserer Angebote Hilfen und Downloads kostet vom nationalen Festnetz aus den angegeben Preis von 1,86 €/Min.oder 79,95 € /Stunde...Wichtiger Hinweis: Unsere Download Angebote enthalten NICHT die Programme selbst sondern Hilfe und Informationen zu diesen. Sie müssen unsere AGB akzeptieren bevor Sie unser Angebot nutzen dürfen..."

Das ganze ist so gestaltet, dass es im allgemeinen Textgewirr leicht verloren gehen kann, und ausserdem ein "Scrolltext" so dass nicht der ganze Teil auf einmal zu lesen ist.

Per Klick auf "Kazaa 2.5 Download", gelangt man an die Datei "Kazaa.exe" was auch immer das ist.

Für mich noch relevant ist der Teil 1,86€/min ODER 79,95€/min. soll man sich da was raussuchen? Ich find auf jeden Fall keinen Hinweis auf stündliche Abrechnung, die scheinbar bei vielen Betroffenen abgerechnet wird.

Grüße T.

Ps.: Der Kerl verdient sich garantiert eine goldene Nase. Sogar wenn nur ein Prozent der Geschädigten zahlen. Guckt mal auf seine Counterstatistik : http://www.etracker.de/soverview.php?c=1&name=5917
 
@peanut:

Das ist doch ein tolles Beispiel!

Code:
sind die Einstellungen oben richtig?
verbinden mit Filesharing?

Ist doch eigentlich ganz klar: Mit Drücken des Buttons wirst Du mit Filesharing verbunden, was immer das sein mag. Daneben gibt es unter der Nummer 0190095647 für nur 79,95€ ein ganz tolles Angebot: Charts und Hip Hop und das gleich 65 Minuten lang. Ob eine CD da nicht billiger wäre, als sich das am Telefon ins Ohr dudeln zu lassen?

Das sind für mich verschiedene Angebote, die keinen Zusammenhang haben und ich hätte überhaupt kein Verständnis dafür, wenn sich jetzt mit Drücken des Buttons ein Dialer einwählt und mich um 79,95€ ärmer machen will...
 
Bei diesen "Angeboten" ist auch immer die Prüfung der "Sittenwidrigkeit" durch den schweinischen Preis zu prüfen.

Die Klüngelvereinigung FST läßt bei Angeboten für Jugendliche einen Preis bis zu 5 Euro pro Verbindung per KODEX zu.

Gerichte sehen bei Jugendlichen 1,86 Euro/Minute i.a. als Grenze an.

Die Angebote mit der falschen Werbung "Kazaa" richten sich klar an Jugendliche. Tauschbörsenteilnehmer sind überwiegend jugendlich, das Dialererscheinungsbild spricht ebenfalls gezielt Jugendliche an.

Diese Überlegungen mit Quellenangaben finden sich in Forum von dialerschutz.de an vielen Stellen, auch in konkreten Bezug zu diesem Fall. Es lohnt sich, einmal "über den Zaun" zu sehen.

Dietmar Vill
 
Für mich ist da kein Zusammenhang erkennbar, dass der Druck auf den "Ja"-Button jetzt 79,95€ kosten soll... Da könnte ich genausogut dem Möbelverkäufer verklickern wollen, dass ich gerade für 5€ die komplette Auslage inklusive Ledersofa und Couchtisch gekauft habe, nur weil das Preisschildchen nicht unmissverständlich am Untersetzer auf dem Tisch befestigt war...
 
Bei diesem Dialer sehe ich auch die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt. Die AGB müssen vor dem "Kauf" angezeigt oder leicht abfragbar gemacht werden.

Der Ausgabetext "Verbraucherinfo / AGB" ist klickaktiv, aber das erkennt man nicht. Er steht nicht auf einer Schaltfläche und der Mauszeiger zeigt dies nicht an.

Das entspricht der Absicht des Programmierers, trickreich zu arbeiten. Aber es ist eben auch genau unzureichend.

Nach der allgemein gültigen Windows-GUI sind aktive Schaltflächen gekennzeichnet. Flächen ohne dieses Erscheinungsbild sind eben für den Benutzer verborgen und gelten als nicht vorhanden.

Weiter verlangen die gesetzlichen Vorschriften, dass der Verbraucher vollständig informiert wird, wie der Kauf ablaufen wird.

Der Dialer wird eine bestehende Internetverbindung beenden. Das steht nirgendwo und ist wesentlich.

Kostenlose Zugangstools können auf bestehenden Verbindungen keine Kosten online abbuchen, nach Trennen der alten Verbindung jedoch wohl.

Außerdem kann ein Opfer offene Verbindungen z.B. zum Onlinebanking haben, die nicht ohne Einwilligung des Opfers gekappt werden dürfen. Das bedeutet für ihn Datenverlust und gegebenenfalls Schlimmeres.

Das Gesetz verlangt eine klare Preisinformation. Informationen erwartet ein Windows-Benutzer in Fensterinhalten, nicht in kryptischer Kurznotation verschleiert auf dem Fensterrand.

Dietmar Vill
 
haudraufundschluss schrieb:
Für mich ist da kein Zusammenhang erkennbar, dass der Druck auf den "Ja"-Button jetzt 79,95€ kosten soll... Da könnte ich genausogut dem Möbelverkäufer verklickern wollen, dass ich gerade für 5€ die komplette Auslage inklusive Ledersofa und Couchtisch gekauft habe, nur weil das Preisschildchen nicht unmissverständlich am Untersetzer auf dem Tisch befestigt war...

Es spricht für sich, dass der rote Rahmen um den 'Ja weiter' Button mit dem Pfeil auf 'kostenlos' deutet. Das zusammen mit dem fetten Download Kostenlos Kazaa sagt alles. Zweimal so ein lenkender Blickfang. Das andere 0190 Angebot könnte genauso eine Aufforderung zum Anfruf bei einer Bestell-Hotline sein. Man kann es leicht für weitere Bewerbung von irgendwas halten. Jedenfalls bereitet das GUI niemanden auf die Trennung der Verbindung vor.

Kurzum: Ich kann nicht erkennen, dass in der Betätigung des 'Ja Weiter' Buttons das Einverständnis mit Kosten in Höhe von EUR 79,95 liegt. Die Erklärung ist auf die Wahrnehmung eines halt 'KOSTENLOSEN' Dienstes - wie es Kazaa halt ist - gerichtet.

Schade dass Sharman Networks irgendwo in Ozeanien sitzt. Sonst hätte man mal prüfen lassen können, ob die Herren überhaupt Rechte auf das Markenzeichen 'Kazaa' haben. Wären Sharman in Europa, wären die Strafvorschriften des Markengesetzes einschlägig.

Gruß
Comedian
 
Anonymous schrieb:
Der Dialer wird eine bestehende Internetverbindung beenden. Das steht nirgendwo und ist wesentlich.

Macht er. Praezise: er beendet ohne Vorwahrnung DFÜ-Verbindungen. Ich verbinde mich per VPN über DSL mit dem Netz meiner Firma. Startet man den Dialer, wird VPN sofort beendet.

Kids, don't try this at home. Ich bin mittlerweile mehrfach gegen Dialer geschuetzt, ich darf das. ;)

Kostenlose Zugangstools können auf bestehenden Verbindungen keine Kosten online abbuchen, nach Trennen der alten Verbindung jedoch wohl.

Sie könnten bei ISDN eine zweite Verbindung parallel aufbauen. Ist mir z.B. so passiert, weil der Dialer die Verbindung über Fritz!Web nicht killen konnte.

Außerdem kann ein Opfer offene Verbindungen z.B. zum Onlinebanking haben, die nicht ohne Einwilligung des Opfers gekappt werden dürfen. Das bedeutet für ihn Datenverlust und gegebenenfalls Schlimmeres.

Auch ein interessanter Aspekt.
 
Der Dialer verstösst auch gegen einige FST Richtlinien:

1) Die Servicerufnummer im Einwahlfenster steht nicht in umittelbaren Zusammenhang mit Betätigungsfeldern. Abgesehen davon wählt der Dialer mutmasslich eine andere Nummer
2) keine doppelte Tarifbestätigung
3) Jugendzugangskontrolle ist in die nicht clickaktiven AGBs integriert

Gruß
Comedian
 
Comedian1 schrieb:
Der Dialer verstösst auch gegen einige FST Richtlinien:

1) Die Servicerufnummer im Einwahlfenster steht nicht in umittelbaren Zusammenhang mit Betätigungsfeldern. Abgesehen davon wählt der Dialer mutmasslich eine andere Nummer

Nein macht er nicht. Er versucht zwei mal die Nummer zu wählen, und schlägt dann PaybyCall vor. Dazu muss man eine andere 01908... Nummer wählen und den angezeigten Code eingeben.

Darüber hinaus killt der Dialer erst mal den Internet Explorer. Könnte man daraus Computer-Sabotage oder Datenveränderung konstruieren?

Überhaupt: könnte man auf Grund der vorliegenden Eigenschaften gegen den Webseitenbetreiber wg. versuchten Betrugs vorgehen? So rein gefühlsmässig kommt bei dem Ding doch einiges zusammen...
 
Das wird auch im Nachbarforum diskutiert. Ich habe unter

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1183105&pg=2&a=1&d=90&t=1424438&sr=1

eine Mail an den FST wiedergegeben, die diesem Verein die Gelegenheit gibt zu zeigen, wie ernst sie selbst ihren Kodex nehmen.

Hier eine Kopie der Mail:


Code:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste in der Fassung vom 13.06.2002, zuletzt geändert am 05.11.2002.

Sie schreiben dort als Zitat 1:

"II. Spezielle Dienste

1.
Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige

Angebote, die zur Zielgruppe Minderjährige haben, sind nur bis zu einem maximalen Preis von 5,00 Euro je Anruf zulässig. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen."

und weiter als Zitat 2:

"8.
Onlinedienste

Soweit Premium-Rate Rufnummern oder Rufnummern, bei denen faktisch eine Auszahlung erfolgt, für die Nutzung in Kombination mit Onlinediensten eingesetzt werden, sind folgende Vorgaben zu beachten:

- Bevor die Nutzung einer Premium-Rate-Rufnummer oder einer Rufnummer, bei der faktisch eine Auszahlung erfolgt, durch einen Computer gestartet/ aktiviert wird, sind in dem Anwahl- oder Freigabemenü der Preis in Euro je Minute und/ oder Event, die gemäß Abschnitt A IV Abs. 1 des Verhaltenskodex erforderlichen Angaben zum Dienste- und ggf. Informationsanbieter und die vollständige Rufnummer in unmittelbarem Zusammenhang mit den "Bestätigungsfeldern" feststehend anzuzeigen. Die Angaben zum Dienste- und ggf. Informationsanbieter können auch über ein Dialerimpressum vorgehalten werden.

- Die verwendete Schriftfarbe für den Tarifhinweis muss sich klar vom Hintergrund abheben. Die verwendete Schriftgröße muss der größten Zeichengröße im Freigabebereich entsprechen und mindestens acht Punkt groß sein. Es muss eine klar lesbare und zum Hintergrund kontrastreiche Schriftart verwendet werden."

Ich fand im Internet das Angebot gemäß Bild1 der Anlage namens werbung.gif mit einem Impressum gemäß Bild2 der Anlage namens impressum.gif.

Der zugehörige Dialer gemäß Bild3 namens dialer.gif enthält versteckt die AGBs:

"Verbraucherinfo / AGB

... ausgelassen an dieser Stelle ..."

Diese Angaben sind deshalb versteckt enthalten, weil es keine beschriftete Schaltfläche gibt, die der Benutzer finden kann. Abweichend von der normalen Erscheinung von Windowsprogrammen wurde das Klickfeld nicht als solches gekennzeichnet und auch der Mauszeiger zeigt das Klickfeld nicht an.

Dieses Angebot verstößt in zwei Punkten gravierend gegen Ihren Kodex.

Zu Punkt 1:

Das Angebot richtet sich im wesentlichen an Jugendliche und Kinder. Die Werbeseiten sind durch "aktive Massnahmen" des Betreibers in allen Suchmaschinen oben gelistet mit Stichworten, die typisch für Minderjährige sind.

"Charts", "Hip Hop", "MP3", "Techno Ambient", "Rock & Pop" sprechen die Jugend an. Teilnehmer in Tauschbörsen wie Kazaa sind bekannterweise zu einem sehr großen Teil Minderjährige.

Nach Ihrem Kodex wären hier 5 Euro pro Anruf zulässig, das hier besprochene Angebot überschreitet diese Grenze um das 15-Fache.

Zu Punkt 2:

Die Preisinformation muss hinreichend klar sein, in unmittelbarem Zusammenhang mit den "Bestätigungsfeldern" feststehend angezeigt werden, und die verwendete Schriftgröße muss der größten Zeichengröße im Freigabebereich entsprechen.

Hiervon kann keine Rede sein. Eine kryptische Kurznotation steht weit weg von den Bestätigungsfeldern unleserlich am Fensterrand in viel kleinerer Schrift als die irreführenden Texte, die kostenlose Downloads versprechen.

Auch hier liegt ein klarer Verstoß gegen Ihren Kodex vor.

Ich bitte Sie daher, den gravierenden Verstoß gegen den Kodex in zwei wichtigen Punkten durch geeignete Maßnahmen zu beenden, weil die Verantwortlichen als Mitglied Ihres Vereins dem Kodex zwingend unterworfen sind.

Ich sehe ein großes Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, ob die möglichen Maßnahmen zum Schutz der Jugend auch tatsächlich angewendet werden.

Ich werde daher diese Beschwerde sowie auch Ihre Antwort in geeigneten Internetforen oder Medien bekannt machen.

Ich sehe Ihrer Rückantwort mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Vill
 
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