Fabrikverkauf.com / Fabrikverkauf / fabrikverkauf-outlets.net

www.fabrikverkauf-outlets.net

wer hat mit denen schon mal zu tun gehabt,meine tochter hat sich dort reg.und jetzt bekomm ich einen erlagschein über €65, ohne deren dienste in anspruch genommen zu haben !
 
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Hallo,

auch ich bin leider auf die Seite fabrikverkauf.com reingefallen, bekam eine Rechnung über 59,00. Nachdem ich das jetzt alles gelesen habe, bleibe ich stark und werde nicht zahlen. Die Gebr. S. sind mit mehrern Seiten aktiv und in ganz Europa bekannt, finden wohl immer neue Opfer, die Angst haben.
Wenn ich auch leicht ins Schwitzen gekommen bin, ich habe per Mail widerrufen und das reicht. Nun bin ich gespannt wie es weiter geht und hoffe, dass ich einen kühlen Kopf behalten werde.
Herzlichen Dank für die hilfreichen Informationen, werde hier selbstverständlich alle auf dem Laufenden halten.

LG noname
 
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hallo,
ich habe denen auch nochmals ein mail geschrieben, bis jetzt keine reaktion, mal sehn was da noch kommt aber nachdem was ich hier gelesen habe müsste das erledigt sein , auf alle fälle zahlen werd ich nicht!!!!
lg ginger

:comphit:
 
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Hallo @ all,

so, heute war es dann soweit, eine Mahnung von einer RA aus München!? Soll ich mit dem ganzen jetzt zum Anwalt gehen? Ich denke das wäre wohl besser oder?! Die wollen € 104,92 von mir haben, zu überweisen an die Kanzlei. Allerdings bin ich da auch nicht die Einzige die von der RA Post bekommen hat siehe hier: [ noparse] [noparse]http://forum.golem.de/read.php?24296,1277095,1437151#headline_thread"[/noparse]
Was soll ich jetzt tun???

Grüße
JoJo02
 
Rechnung/Mahnung von Fabrikverkauf - wie reagieren?

Hallo an alle,

ich habe mich aus Versehen am 05.07.2008 bei [noparse]www.fabrikverkauf.com[/noparse] angemeldet (die Anmeldung aber nicht bestätigt, da ich die Kosten für die Nutzung der Seiten dort gefunden hatte).
Sofort nach der Angabe meiner Daten habe ich eine E-Mail dorthin geschickt und darum gebeten, meine Daten aus ihrem System zu löschen. In meiner E-Mail hatte ich auch geschrieben, dass ich die Anmeldung nicht bestätigt hätte und darum ja kein Vertrag zustande gekommen wäre.
Die Rechnung hatte ich aber trotzdem zugeschickt bekommen. Diese aber nicht beachtet, weil ich natürlich dachte, ich hätte keine Vertrag abgeschlossen.

Zwei Monate später ... also Anfang September ... bekam ich eine Mahnung.

Da die Angelegenheit schon so lange her war, fiel mir meine "versehentliche Anmeldung" (die meiner Meinung nach gar keine war, weil ich diese nicht bestätigt hatte) gar nicht mehr ein und ich hatte meinen damals 13jährigen Sohn in Verdacht, dass er sich mit meinem Namen dort angemeldet hatte.
Demzufolge schrieb ich an die Firma Online Contend Ltd. einen Brief, dass ein Vertrag nicht vorliegen würde, weil mein minderjähriger Sohn sich dort angemeldet hätte.
Nachdem am 22.09.2008 deren Antwort kam, dass dies nichts zur Sache tun würde (mit anderen Worten natürlich), bin ich nun total ratlos. Sie schrieben:

"Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den Betrag in der Ihnen vorliegenden Rechnung zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Wie soll ich mich nun weiter verhalten?
Da ich dachte und dies geschrieben hatte, mein Sohn hätte sich mit meinem Namen angemeldet, habe ich mir bestimmt nun selber geschadet, oder?
Ich sehe einfach nicht ein, 59,00 Euro für etwas zu zahlen , was ich noch nicht einmal genutzt habe. Ich war wirklich nicht ein einziges Mal auf der Seite, nachdem ich die Kosten für die Nutzung entdeckt hatte.
Dies nur leider zu spät, denn ich hatte meine Daten schon angegeben ... eben nur noch nicht die Anmeldung bestätigt. Nach dieser Bestätigung hätte ich vermutet, einen Vertrag eingegangen zu sein und hätte sofort widerrufen.

Hat jemand hier ähnliches erlebt?

Was soll ich nun tun?

Ich habe die Kopie der E-Mail vom 05.07.2008. Soll ich diese mit einem erneuten Brief an diese Firma senden?

Danke im voraus für Eure Meldungen.

Viele Grüße
L.
 
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Hi John, da ich Dich hier auf dieser Seite häufiger finde, möchte ich mich an Dich wenden. Ich habe ein Problem. Ich hoffe, Du kannst mir hilfreiche Tips geben.
Bei einer Anmeldung zu fabrikverkauf.com. , habe ich ausversehen den Aktivierungslink bestätigt. Trotzdem habe ich noch am selben Tag den Vertrag widerrufen. Fabrikverkauf besteht jedoch auf "Erfüllung", da ich lt. AGB´s die Widerrufsfrist mit dem Aktivierungslink selbständig verkürzt habe. Ist dies rechtens ? Gestern habe ich eine Zahlungsaufforderung von denen erhalten. Aber bis heute noch keine Rechnung ?!
Kannst Du einer völlig verzweifelten Mutter helfen ?
Gruß
Conny
Ich habe auch versehentlich bei Fabrikverkauf mich angemeldet und habe eine Rechnung über 56 € erhalten. Nach 3 Monaten kommt ein Schreiben an "Letzte Mahnung" obwohl ich weder die 1. noch die 2. erhalten habe. Ich bezahlte es dann per Bank und erhielt wiederum nach 3 Wochen von einer Anwältin Frau K. G. eine Mahnung mit ihren Kosten.
Nun kann sie mich aber gewaltig. In Zukunft passe ich auf, dass mir so etwas nicht mehr passiert.
 
AW: Fabrikverkauf.com / Fabrikverkauf / fabrikverkauf-outlets.net

Hallo!
Ich bekomme regelmäßig Mahnungen von der netten Firma via e-mail. Oh, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren haben die mir auch schon gedroht.

Aber das Allerbeste ist, das ich das nicht bin, die da regelmäßig angeschrieben wird. Trotz mehrfacher Hinweise darauf und auch darauf, das denen vielleicht ein Fehler unterlaufen sein könnte, lassen die es nicht sein.

Ich habe mich jetzt im Internet schlau gemacht, wie man sich in einem solchen Fall zu verhalten hat, und werde diesen Betrag von 64,95 Euro (59,95 plus 5 euro Mahngebühren)-der dürfte einigen sicher bekannt vorkommen-nicht bezahlen.

Meine Frage ist nun eigentlich, ob Mahnungen per email überhaupt rechtens sind. Ich vermute mal nicht!

Dann kam ich auf die "Bomben"-Idee, den Empfänger einfach zu blocken.....denkste.... die setzten einfach Mahnung@...... davor und schon hatte ich die wieder.

Liebe Grüße
Melanie
 
AW: Fabrikverkauf.com / Fabrikverkauf / fabrikverkauf-outlets.net

Grundsätzlich sind Mahnungen in jeder Form juristisch gültig. Eine andere Frage ist lediglich, ob der Zugang der Mahnung per e-Mail im Streitfall bewiesen werden kann. Und da sieht es für den Versender einer e-Mail schlecht aus.

Darauf kommt es der Nutzlos-Branche aber auch gar nicht an. Denn der gerichtliche Streitfall, in dem sie dann den Zugang der Mahnung bei Dir nachweisen müssten, tritt zu 99.999999999 % Wahrscheinlichkeit nie ein.

Daher versuchen die es weiter mit Mahnungen. Und wenn die Deine Anschrift nicht haben (das ist z.B. in den Fällen oft so, wo ein fremder sich mit Angabe Deiner Mailadresse dort "angemeldet" hat...), dann können die Dir nichtmal einen Brief nachhause senden, geschweige denn einen Mahnbescheid beantragen. Wie sollten die das? Ohne Deine Anschrift? :scherzkeks:

Daher werden halt weiter e-Mails verschickt.
Die kann man aber relativ einfach filtern.
Die Filterung nach Absendern ist nur eine von vielen Möglichkeiten.
Bei den meisten Spamfiltern kann man nach bestimmten Stichworten im Betreff bzw. im Mail-Text filtern.
Oder man kann mit sogenannten "wildcards" arbeiten. D.h., man setzt ein neues Filterkriterium: "Absender/From... enthält...Fabrikverkauf" oder ähnliches. Oder: "Betreff... enthält...Mahnung". (Dann landen allerdings alle Mails, die dieses Wort im Betreff enthalten, im Spam-Ordner. Aber damit kann man IMHO leben.)
Möglichkeiten der Filterung gibt es viele.
 
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