DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Also im Endeffekt bringt nun dieses Forum gar nichts oder?

Es wird nur im den heissen Brei rumgeredet.

Das man gute Tipps bekommt ohne das es gleich eine Rechtsberatung ist, ist wohl nicht drin.

Schade.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Unregistriert schrieb:
Also im Endeffekt bringt nun dieses Forum gar nichts oder?
Es wird nur im den heissen Brei rumgeredet.
Das man gute Tipps bekommt ohne das es gleich eine Rechtsberatung ist, ist wohl nicht drin.
Gute Tipps gibt es hier in Hülle und Fülle, wenn du zu faul bist, sie zu lesen,
ist das dein Bier nicht das des Forums

Gezielte Einzelfallberatung ist nicht erlaubt. Wenn du das für lau haben willst
geh in andere Foren, die sich über Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen
keine Gedanken machen. (Bis sie einschlagen)
cp
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

RedTiger2407 schrieb:
Habt ihr antworten, was mir schlechtesten Falls passieren könnte?
Wenn du nicht zahlst, dann müssen die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Schlimmstenfalls droht also eine Klage bei deinem örtlichen Amtsgericht.
 
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advisor schrieb:
Schlimmstenfalls droht also eine Klage bei deinem örtlichen Amtsgericht.
Die nach den hier vorliegen Kenntnissen noch nie eingereicht wurde. Zunächst
müßte der gerichtliche Mahnbescheid erfolgen. Auch dazu ist nichts bekannt.


cp
 
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Unregistriert schrieb:
Ich hab mich auch ende Februar da angemeldet aber ohne meine Adresse einzugeben, da es nicht erforderlich war.
Heute bekomme ich den üblichen email von denen, wo drauf steht daß meine Widerrufsrecht am 14.03.06 abgelaufen ist.

interessant aber ist es zu wissen daß nach § 312d Abs. 2 BGB "Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung"

deswegen frage ich mich jetzt wie ich als nächste schritt verhalten soll?

1. Soll ich erstmal abwarten bis ich die Ware bekomme und dann die Widerruf mit der Ware per einschreiben mit rückschein zurückschicke?

2. oder soll ich am besten das tun bevor ich überhaupt was bekomme?
Wie willst Du in den Besitz der Ware kommen? Nach Deinen Aussagen (s.o.) hast Du die Adresse nicht angegeben. Demnach kann Dich eine Warensendung ebensowenig erreichen wie eine Rechnung auf dem Postweg, es sei denn, man kann über Deine Mail-Adresse die Postadresse recherchieren (eigene Domain).

Sollte Dich nun wider erwarten eine Sendung mit DVDs erreichen, so kannst Du hier im Thread nachlesen, dass die Widerspruchsfrist erst dann beginnt.

M. Boettcher
 
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Unregistriert schrieb:
Also im Endeffekt bringt nun dieses Forum gar nichts oder?
Es wird nur im den heissen Brei rumgeredet.
Das man gute Tipps bekommt ohne das es gleich eine Rechtsberatung ist, ist wohl nicht drin.
Schade.
Also ich hätte wohl aus den Tipps hier schon die richtigen Schlüsse gezogen.

Absolute Rechtssicherheit bringt halt seit eh und je nur ein Urteil in letzter Instanz (das könnte durchaus auch mal das BVG sein). Diese Rechtssicherheit wird von allen dubiosen Abo-Betreibern wohlweislich aus gutem Grund nicht gesucht.

Warum auch, solange sich derart viele User von Drohungen einschüchtern lassen und letztendlich doch zahlen ? Wenn das Geschäft auch so blüht, warum sollen diese "innovativen Geschäftsleute" dann noch das Risiko eines "juristisches Abenteuers" auf sich nehmen ???
 
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JohnnyBGoode schrieb:
Absolute Rechtssicherheit bringt halt seit eh und je nur ein Urteil in letzter Instanz
(das könnte durchaus auch mal das BVG sein).
Absolute Rechtssicherheit gibt es nie, das ist eine Illusion im Leuchtturm.
Wichtig wäre eine eindeutige und klare Rechtslage: Es könnte allerdings eine
lohnenswerte Aufgabe des BVerfG sein, dem Gesetzgeber mal ein paar Nachilfestunden
zu erteilen, wie schon so oft....
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=39820
Gleichzeitig appellierten die Verbraucherschützer an die Bundesregierung,
endlich gegen dubiose Geschäftsmodelle im Internet vorzugehen.
„Hartnäckigen Verstößen“ wie im Fall S. sei nur durch ein energisches
Vorgehen des Gesetzgebers durch härtere Sanktionen zu begegnen.
JohnnyBGoode schrieb:
Wenn das Geschäft auch so blüht, warum sollen
diese "innovativen Geschäftsleute" dann noch das Risiko eines "juristisches Abenteuers"
auf sich nehmen ???
Auf den Tag warten wohl alle, dass einer aus diesem erlauchten Kreis sich vor die Schranken
eines Gerichts wagt.
Da dürfte der Sitzungssaal wohl nicht für die Zuschauer ausreichen...

cp
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hi Wembeley.
Ich habe ihn be,erkt, dadurch das mein rechner alle 10 min neutsart gemacht hatte. und es war ein virus der im internet nirgendsverzeichnet ist. ich hab ihn dann auch nur runterbekommen nachdem ich das betriebssystem komplett neu draufgepackt.

Gruß: Maik


Wembley schrieb:
@Maik

Einmal das wichtigste für dich: Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, braucht auch nichts zu bezahlen. Ich gehe jetzt aber auch nicht davon aus, dass du das vorgehabt hättest. Wie jemand trotzdem in den "Genuss" einer solchen Rechnung kommen kann, gibt es ganz allgemein gesehen, ohne mich konkret auf diesen Anbieter zu beziehen, einige Möglichkeiten. Was deine Vermutung betrifft, ist bei diesem Anbieter zur Zeit darüber nichts bekannt. Allerdings ist es schwierig, von hier aus zu beurteilen, wie das wirklich abgelaufen ist.

Auf alle Fälle gilt für dich, wenn du nie auf der Seite warst: Kein Vertrag - daher kann der Anbieter keine Ansprüche stellen. Aus. Fertig.

BTW: Wie hast du den Virus runterbekommen bzw. wie hat er sich bemerkbar gemacht?

Gruß
Wembley
 
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hallo!!!

mein freund hat sich, mich und seine mutter ende februar bei dvden,de angemeldet, ohne vorher die agb`s zu lesen!
er benutzte für jede anmeldung eine andere email adresse, aber nicht unsere haupt emailadressen, bei diesen emailadressen stehen auch nicht unsere namen sondern einfach nur irgendwelche buchstaben (..........)

erst als die 1 rechnung kam, wusste er was er und da eigentlich eingebrockt hat!!
haben dann per einschreiben wiederrufe geschickt aber die wurden abgelehnt weil die 2 wochen nach anmeldung schon vorbei waren!
ca. 1 woche später kamen die "gratis" dvd`s, die wir alle wieder zurück geschickt haben!

nun kam heute an "meine email" eine mahnung in der steht dass dies die letzte sei bevor sie weitere schritte einleiten!!

und nun?? ich war schon bei der verbraucherzentrale, die sagten mir ich solle es "aussitzen" da ich mich ja nicht selber angemeldet habe sondern mein freund!
sie gaben mir auch einen musterbrief mit den ich dort per einschreiben hin senden soll!

ich sehe es nicht ein diese 108 euro zu bezahlen, allerdings kann mein freund nun wegen betruges dran kommen oder???

ach übrigens, hatte mal probleme mit oxeo.de die haben mir mahnungen geschickt obwohl ich diese seite nicht mal kannte. habe angerufen um das klar zu stellen, die gaben mir eine ip nummer!
die verbraucherzentrale sagte mir dass solche firmen damit nur meinen anbieter rausfinden können und nicht meinen eigentlichen namen+adresse!

dies dürfen sie nur pber einen gerichtlichen beschluss erfahren!!

lg stephanie

Mailadresse entfernt MOD/BR
 
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Unregistriert schrieb:
hallo!!!

...
sie gaben mir auch einen musterbrief mit den ich dort per einschreiben hin senden soll! ...

könntest du uns bitte den Musterbrief veröffentlichen, das wäre sehr hilfreich.
Danke.
 
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guckt ihr mal dieses Screenshot an
--> http://forum.computerbetrug.de/attachment.php?attachmentid=10156&d=1142074716

wenn man die Seite nicht runterscrollt, dann kann man gar nichts über die die 9 euro im Monat lesen, es gibt nicht mal wie es sein muss es kleines hinweis durch ein Stern * oder sonst was das der seite besucher darauf achten muss das unten etwas gelesen muss. können wir eigentlich diese seite nicht anklagen ?!?!
 
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Ich ahbe auch das Problem mit Dvden.de

Habe mal folgende Mail an die Geschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen ist warscheinlich Ihre Rechtslage nicht ganz bewusst.

1. Die Widerrufsfrist beginnt bei DVD-Abos frühestens mit Lieferung der
ersten Warenlieferung. Siehe (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §
355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c
Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim
Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen
nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

2. Benötigen Sie bei mir, da ich noch nicht Volljährig bin, die
Einverständniserklärung meiner Erziehungsberechtigten, die Ihnen allerdings
fehlt. Darum ist der Vertrag Ungültig.
dazu siehe: Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig.
Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des
Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten
Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine
Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung
denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem
Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen
mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig
fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der
Vertrag endgültig unwirksam.



3. Kann ich per Email Widerrufen dazu dies: § 126b BGB setzt wörtlich für
Textform "in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in
Schriftzeichen geeignete Weise" voraus, in der "die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht" wird.

Hierbei genügt nach der Rechtsprechung auch E-Mail oder Computerfax.

Kurzum: Kann per E-Mail bestellt werden - kann auch per E-Mail widerrufen
werden. Alle einschränkenden Mehranforderungen sind AGB-widrig, also nicht
vereinbart und daher nicht zu fordern.

Mit der Absendung dieses Widerrufes ist der Vertrag, wie aus den Oben
angezeigten Punkten erloschen. Da er KEINE Rechtskräftigkeit besitzt.
Mit freundlichen Grüßen

Patrick ******

gestern kam von denen ne Mail: Zitat "Verträge wie dieser ist ab 16 Jahren völlig rechtskräftig." Naja die können da wohl nich gut Deutsch ne^^:-D
 
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Unregistriert schrieb:
können wir eigentlich diese seite nicht anklagen!?!

Wenn es darum geht, irreführende Angebote effektiv zu bekämpfen, ist das Wettbewerbsrecht (UWG) wirksamer und schneller als das Strafrecht. Denn mit Abmahnung und einstweiliger Verfügung kann ein Anbieter erheblich schneller "gestoppt" werden als mit langsamen Ermittlungen und Strafverhandlungen. Siehe dazu Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG? (blaue Schrift anklicken)

Nicht jede "Abzocke" ist zugleich eine Straftat. Planmäßige gewerbliche "Abzocke" ist nach meinem Verständnis aber immer wettbewerbsrechtlich unlauter. Wenn bei einer Werbung keine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit vorliegt, dürfte die Werbung kaum als "Abzocke" zu bezeichnen sein.
 
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hallöchen!!

in dem musterbrief gehts allerdings darum, dass man sich nich selbst angemeldet hat! aber ich veröffentliche ihn gerne trotzdem!!


Unberechtigte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ..............., in dem Sie einen Betrag von ........Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mich Ihnen abgeschlossen.

Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u.a gemäß §312e BGB, bzw. §1 der BGB-Info VO informiert haben.

Äußerst hilfsweise fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertag wegen arglistiger Täuschung an.
Daneben widerrufe ich den geshclossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Mit freundlichen Grüßen



so, das wars!! trotzdem rate ich jedem mal zu verbraucherzentrale zu wandern und seine lage zu schildern!
kostet gar nich viel und die helfen einem da weiter! ich habe 1 stunde mit 2 leuten (einer davon anwalt) gesprochen und habe 2 euro bezahlt ;)

lg stephanie
 
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Unregistriert schrieb:
für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

Wieso schreibst Du "Internet-Serviceleistung"? Steht das so in der Rechnung oder hat man den angeblichen Vertrag bei der Verbraucherzentrale als "Internet-Serviceleistung" bezeichnet?

Wenn das in der Rechnung so bezeichnet wird, ok.

Ansonsten würde ich einen Vertrag über ein DVD-Abo nicht als "Internet-Serviceleistung" bezeichnen. Denn der Begriff "Internet-Serviceleistung" deutet auf eine Dienstleistung hin, bei DVD-Abos handelt es sich aber um einen Warenkauf im Abonnement.
 
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hallo!!

ne das steht nur in dem musterbrief so, aber die meinten ich solle dass so schreiben wie es in dem musterbrief steht!
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Ok, dann liegt das einfach an dem Musterbrief, der offenbar auf möglichst viele Angebote im Internet (Proben-Abos, SMS-Abos etc.) anwendbar sein soll und daher den umfassenden Oberbegriff "Internet-Serviceleistung" enthält.

Bei DVD-Abos würde ich aber nicht von "Internet-Serviceleistung" sprechen, da der Begriff auf eine Dienstleistung hindeutet. Ein DVD-Abo ist jedoch keine Dienstleistung, sondern ein Warenkauf im Abonnement. Und mit Internet hat dieser Warenkauf auch nicht viel zu tun, außer dass der Abschluss eines möglichen Vertrages über das Internet erfolgt ist.

(Zur Illustration: Bei einem telefonisch aufgeschwatzten Zeitschriften-Abo würde auch niemand von einer "Telefon-Serviceleistung" sprechen...)

Ein Nachteil wird aus der missverständlichen Bezeichnung jedoch nicht entstehen, weil die Wortwahl gerade von juristischen Laien nicht auf die Goldwaage gelegt werden darf, sondern ausgelegt werden muss.

Im Übrigen setzt das Musterschreiben meine allgemeinen Handlungsempfehlungen für Online-Abos ("Und was mache ich jetzt?") um, soweit sich ein Volljähriger irrtümlich zu einem Online-Abo angemeldet hat.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hallo!
Ich muss leider zu geben ich bin auch darauf rein gefallen und stecke noch tief drin.Plötzlich bekam ich gestern die Rechnung per E-mail mit dem sofortigen Vermerk Widerrufsrecht wäre seit dem 28.03.2006 erloschen.
Toll muss ich echt sagen, ich wusste bis gestern nicht das ich überhaubt ein Vertrag ein gegangen war oder bin.Die DVD ist bei mir auch noch nicht mal eingetroffen.Natürlich werde ich Dienstag zum Verbraucherschutz gehen und mich da erst mal schlau machen und mich beraten lassen.Normaler weise sollte man sich alle( alle die auf diese Sache rein gefallen sind) zusammen tun,gegen diese Leute vorgehen,für mich ist das [........]!!Alle die hier drauf rein gefallen sind sollten sich einen Anwalt nehmen ( diese Kosten teilen) und mithelfen diesen Leuten das Handwerk zu legen.Ich meine wir sollten alle zusammen rechtskräftig da gegen angehen und an die öffentlichkeit gehen wie Zeitungen, Fehrnseher ( Akte 06 o. Stern TV,)erst letztens, letzte Woche war im Fernsehen auch so ein Bericht nur mit einer X-Box.Wir dürfen uns doch sowas nicht gefallen lassen.Wäre nett und hilfreich wenn sich hier mal einer Meldet der auch evtl. so dagegen angehen möchte denn so kann man auch sehr viel erreichen.Die Menge machts.

Ein Wort aus rechtlichen Gründen editiert. MOD/BR
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Sicherheit-Online.net schrieb:
Was tun als Betroffener in der Abo-Falle?

Wer nach Registrierung bei einem vermeintlichen "Gratis"-Angebot unerwartet eine hohe Rechnung erhält, ist oft ratlos, was er nun unternehmen soll - und unternehmen kann. Hier ist der Gang zum Anwalt oder zur örtlichen Verbraucherzentrale dringend anzuraten. Denn nur diese können den jeweiligen Einzelfall prüfen und die optimale Vorgehensweise einschätzen. Grundsätzlich möglich sind folgende Schritte:

* Beweise sichern: Alle Korrespondenz sichern, soweit möglich die Gestaltung der Anmeldeseiten zum Zeitpunkt der Eingabe der Daten sichern (Screenshots). Die Erinnerung schriftlich fixieren: wann kam ich wie auf welche Anmeldeseite, an welche Inhalte und eingebenen Daten kann ich mich erinnern. Was derzeit noch im Gedächtnis ist, kann in wenigen Wochen schon verblassen.

* Wer den Eindruck hat, dass ihm ein Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, kann schnellstmöglich folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden: Bestreiten des Abschlusses eines kostenpflichtigen Vertrages, bei Minderjährigen zudem Verweigerung der Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten, dazu hilfsweise Erklärung des Widerrufs und hilfsweise Erklärung der Anfechtung wegen Irrtums und hilfs-hilfsweise ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. "Hilfsweise" gibt man die Erklärungen deshalb ab, weil man ja bereits bestreitet, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung dagegen würden einen Vertrag voraussetzen.

* Nach dem schriftlichen Bestreiten eines Vertrages besteht zunächst kein weiterer Handlungsbedarf mehr. Der Anbieter dürfte zwar mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert.

* Wer sich sicher ist, von einem dubiosen Anbieter getäuscht oder abgezockt worden zu sein, kann einem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, sollte aber spätestens dann auch einen Anwalt einschalten. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In dieser wird zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen (bei einem gerichtlichen Mahnbescheid wird nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht). Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen haben hier in der Vergangenheit meist in letzter Minute einen Rückzieher gemacht und auf die Forderung im Einzelfall verzichtet. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt.


Hallo!
Ich muss leider zu geben ich bin auch darauf rein gefallen und stecke noch tief drin.Plötzlich bekam ich gestern die Rechnung per E-mail mit dem sofortigen Vermerk Widerrufsrecht wäre seit dem 28.03.2006 erloschen.
Toll muss ich echt sagen, ich wusste bis gestern nicht das ich überhaubt ein Vertrag ein gegangen war oder bin.Die DVD ist bei mir auch noch nicht mal eingetroffen.Natürlich werde ich Dienstag zum Verbraucherschutz gehen und mich da erst mal schlau machen und mich beraten lassen.Normaler weise sollte man sich alle( alle die auf diese Sache rein gefallen sind) zusammen tun,gegen diese Leute vorgehen,für mich ist das [........]!!Alle die hier drauf rein gefallen sind sollten sich einen Anwalt nehmen ( diese Kosten teilen) und mithelfen diesen Leuten das Handwerk zu legen.Ich meine wir sollten alle zusammen rechtskräftig da gegen angehen und an die öffentlichkeit gehen wie Zeitungen, Fehrnseher ( Akte 06 o. Stern TV,)erst letztens, letzte Woche war im Fernsehen auch so ein Bericht nur mit einer X-Box.Wir dürfen uns doch sowas nicht gefallen lassen.Wäre nett und hilfreich wenn sich hier mal einer Meldet der auch evtl. so dagegen angehen möchte denn so kann man auch sehr viel erreichen.Die Menge machts.


Halt uns auf die leufenden, und ich wäre als erster der mitmachen würde wenn so eine Aktion gestart könnte. ich sag einfach ich bin dabei
 
bei mir versuchen sie es auch

hallo zusammen

ich bekam auch am freitag einen email mit der rechnung von 108 euro, obwohl ich mich niemals dort angemeldet haben. auf der rechnung haben sie sogar meine erste wohnadresse rausgefunden (vor 10 jahren) und eine IP adresse wo gar nicht mit meiner jetztigen übereinstimmt. [.....]
und bis heute nie etwas schriftlich erhalten und weder eine dvd, aber geld wollen diese. und das peinliche daran. Besellung in Deutschland, und für die Rechnung ist Traun Oesterreich zuständig, und die bank in St Gallen Schweiz

gruss

i.f.

Unbewiesene Tatsachenbehauptung entfernt MOD/BR
 
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