DVDen.de und andere DVD-Abos

AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Nachtrag zu meinem Beitrag eins drüber:

Ist es eigentlich überhaupt sinnvoll das Paket mit der DVD drin (sollte sie je kommen) anzunehmen? Eigentlich müsste es doch einfacher sein wenn ich es einfach nicht annehm?

Gruß
Manuel
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Hab mal ne Frage, da ich aus der schweiz komme und mich mit dem deutschen recht nicht beschäftigt habe.

Wenn ich einen Vertrag im internet abschlisse (in der schweiz) muess dieser mit einer zusätzlichen unterschrift bestätigt werden, meines wissens sind Vertäge in der schweiz ohne unterschrift der Vertragsparteien ohne grosse probleme anfechtbar. Wie sieht dass in Deutschland aus?

Grüsse aus der schweiz
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Unregistriert schrieb:
Hab mal ne Frage, da ich aus der schweiz komme und mich mit dem deutschen recht nicht beschäftigt habe.

Wenn ich einen Vertrag im internet abschlisse (in der schweiz) muess dieser mit einer zusätzlichen unterschrift bestätigt werden, meines wissens sind Vertäge in der schweiz ohne unterschrift der Vertragsparteien ohne grosse probleme anfechtbar. Wie sieht dass in Deutschland aus?

Wie dies in Deutschland allgemein gesehen aussieht, ist hier gut beschrieben:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131430#post131430

Wie sich die Situation in der Schweiz darstellt, kann ich nicht sagen, aber persönlich glaube ich nicht, dass dies dort grundsätzlich anders aussieht. Überhaupt ist dann im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, welches Recht zur Anwendung kommt.

Gruß
Wembley
 
DVDen.de sind abzocker

ich hätte da auch noch mal ne frage! wenn nicht die share media sondern vanillapay das geld eintreibt...wer klagt dann eigentlich bei einem rechtsfall an? also gegen wen würde ich vors gericht gehen?

ciao
 
AW: DVDen.de sind abzocker

Unregistriert schrieb:
ich hätte da auch noch mal ne frage! wenn nicht die share media sondern vanillapay das geld eintreibt...wer klagt dann eigentlich bei einem rechtsfall an? also gegen wen würde ich vors gericht gehen?
Ich hatte schon einmal die Frage gestellt, ob jemandem überhaupt bekannt ist, dass Vanilla ein Inkassounternehmen ist oder nur eine Zahlungsabrechnungsstelle (also lediglich Rechungsversender) - bislang keine Antwort. Derartige Firmen, selbst wenn sie eine Inkassosozietät sind, gehen i. d. R. nicht vor Gericht.
Dieser DVDen-Sache sollte man ohnehin nicht zu viel Aufmerksamkeit beimessen, da die bekannterweise Nullahnung von deutschem Recht haben und das auch nicht wahr haben wollen. Die zielen genau auf solche Kunden ab, die leichtgäubig noch ahnungsloser sind, als sie selbst. Siehe auch > HIER <, ein paar Seiten zuvor.
 
AW: DVDen.de und andere DVD-Abos

Unregistriert schrieb:
Hab mal ne Frage, da ich aus der schweiz komme und mich mit dem deutschen recht nicht beschäftigt habe.

Wenn ich einen Vertrag im internet abschlisse (in der schweiz) muess dieser mit einer zusätzlichen unterschrift bestätigt werden, meines wissens sind Vertäge in der schweiz ohne unterschrift der Vertragsparteien ohne grosse probleme anfechtbar. Wie sieht dass in Deutschland aus?

Ohne es zu wissen, gehe ich fest davon aus, dass auch in der Schweiz Verträge nicht schriftlich abgeschlossen werden müssen. Oder benötigst Du für jeden Friseurbesuch, Brötchenkauf etc. eine schriftliche Vertragsurkunde?

Die andere Frage ist, ob für Schweizer Verbraucher deutsches oder schweizer Recht gilt, wenn sie bei einer .de-Adresse ihre Daten eingeben. Auch da kenne ich die einschlägigen Bestimmungen des schweizer Rechts nicht. Üblicherweise kommt in solchen Fällen aber zumindest das jeweilige Verbraucherschutzrecht des Herkunftslands des Verbrauchers zur Anwendung.

Bevor Du Dir also als Schweizer möglicherweise unnötige Gedanken über das deutsche Recht machst, solltest Du erst prüfen, ob und inwieweit auf Deine Beziehung zu einem Internet-Anbieter schweizer Recht anwendbar ist.
 
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Unregistriert schrieb:
Hallo Forum,

habe heute auch so eine Rechnung von DVDen.de bzw. Vanilla per Post bekommen, höre allerdings das erste Mal von denen. DVD hab ich auch noch keine bekommen...

Deren Homepage habe ich auch nie besucht, geschweige denn mich dort eingetragen - Emails habe ich auch noch keine bekommen, deshalb gehe ich auch davon aus dass mich da ein Scherzkeks angemeldet hat...

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man ja erst eine Email bestätigen damit das ganze anläuft. Und da ich nie eine bekommen/bestätigt hab muss es ja wohl jemand anderes gewesen sein.

Hab meine Rechnung mit den geposteten Screenshots genau verglichen, hat sich nichts verändert. Nur die Rechnungsnummer ist mehr als 3680 Einträge höher... Zahlungsziel ist bei mir der 30.4. sprich die haben in 26 Tage knapp 4000 "Kunden".

Werd jetzt mal dank eurer Hilfe hier im Forum ein Einschreiben und dazu noch ne Email vorbereiten, so dass ich schnell reagieren kann wenn ich die DVD oder die zweite Zahlungsaufforderung bekomme.

Nochmal ein FETTES DANKE an alle Helfenden hier im Forum!

Gruß
Manuel

Hallo Manuel

Auch ich habe bis zum 30.04.06 bei dieser Fa. einzuzahlen. Ich werde es aber auf keinen Fall tun. Ich habe mich mal bei den Jura Studenten etwas umgesehen und mir ihre Meinungen zu dieser Angelegenheit eingeholt.Am besten man ignoriet das ganze. Ich werde sehen was dabei raus kommt.Meine Rechnungsnr. ist die 76xx
Mal sehen was so im Forum für Meinungen sind.

Gruß Steffen
 
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Unregistriert schrieb:
Ist es eigentlich überhaupt sinnvoll das Paket mit der DVD drin (sollte sie je kommen) anzunehmen? Eigentlich müsste es doch einfacher sein wenn ich es einfach nicht annehm?
Du kannst das getrost annehmen. Betrachte es als unverlangt zugesandte Ware. Der Sender kann es bei Dir ja wieder abholen lassen - auf seine Kosten. Wenn man zur Warensendung schweigt, stellt dies keine Annahmeerklärung dar. Selbst dann nicht, wenn der Absender erklärt, er werde Schweigen als Zustimmung bewerten. Zudem ist der Empfänger nicht zur Rücksendung verpflichtet. Auch nicht, wenn ihm dies durch Rückporto nahegelegt wird. Unverlangte Warensendungen muss der Verbraucher, anders als früher, auch nicht mehr aufbewahren.

M. Boettcher
 
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Hallo,

ich bin gerade durch google bzw. einem Freund aufmerksam gemacht worden und bin dann hier gelandet und habe alle Seiten gelesen.

Als erstes möchte ich mich recht herzlich hier bedanken für alle die dazu beitragen das solche [.....] schnell aufgedeckt werden und auch sehr viel Rat angeboten wird.

Ich bin auch reingefallen nur habe ich noch ein viel dummeren Fehler gemacht und mir ist es etwas peinlich hier zu schreiben. :roll:

Ich habe mich am 19.02 registriert und habe dann zwei Monate später eine Rechnung erhalten (1-2 Wochen zuvor erhielt ich die kostenlose DVD die mich daran wieder erinnerte), die mich natürlich wie auch viele andere überrascht hat. Ich habe natürlich vorher versucht per E-Mail eine Stornierung durchzuführen etc aber natürlich ohne Erfolg.
Als ich dann eine Rechnung erhielt habe ich überwiesen aus Bange der Inkasso oder drohenden Anwaltskosten. Und ich hatte nichts dagegen, dass ich dann doch das Abo habe. (-> aber natürlich immer noch ungewollt)

Und jetzt kommts:
Da ich keine Gratis DVD bekam (war wohl zu ungeduldig) habe ich nochmal über einen Monat später am 28.03. eine Bestellung durchgeführt.
Anzumerken dabei ist das ich keine Bestätigungsemail oder einen Link anklicken musste...
Die Rechnung erhielt ich auch schon aber bezahlen werde ich nichts. Eine gratis DVD ist auch noch nicht gekommen.
Ich schrieb gestern eine E-Mail zu dvden.de mit der Bitte die neuere Bestellung zu stornieren, da ich ja schon bestellt hatte. Natürlich bis jetzt noch keine Rückmail.

Was ist in meinen Fall euer Tipp? Könnt ihr mir einen Rat geben?
Mein Vorschlag ist: - wenn die GratisDVD bzw. die erste DVD des zweiten Abos kommt einfach annehmen, Anschreiben auf setzen mit Inhalt ähnlichen Inhalt "Die Widerrufsfrist beginnt ... bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung... . etc" und dann wieder zurück senden?

Danke für einen Rat
 
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Dir hier was zu raten, sprengt die Möglichkeit des Forums. Aber bedenken würde ich an deiner Stelle mal, dass du zwar das erste Abo wissentlich durchgeführt hast, dich jedoch nicht über den Preis im klaren warst. Beim zweiten Abo wusstest du sehr wohl, dass das mit Kosten verbunden ist.
 
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Reducal schrieb:
Dir hier was zu raten, sprengt die Möglichkeit des Forums. Aber bedenken würde ich an deiner Stelle mal, dass du zwar das erste Abo wissentlich durchgeführt hast, dich jedoch nicht über den Preis im klaren warst. Beim zweiten Abo wusstest du sehr wohl, dass das mit Kosten verbunden ist.

Hallo Reducal,

ich bin mir keinerlei Kosten bewusst bzw. Vertragseingehungen bewusst geworden - weder beim ersten Abo noch beim zweiten. Erst nach Erhalt der 1. Rechnung ist mir dies bewusst geworden. Bin also auch darauf reingefallen wie jeder andere hier auch.
 
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Maat schrieb:
Was ist in meinen Fall euer Tipp? Könnt ihr mir einen Rat geben?
...
Danke für einen Rat
Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.

Grundsätzlich ist daran zu denken, dass Versandkosten anfallen, wenn man mit dem Widerruf wartet, bis der Anbieter die erste kostenpflichtige DVD schickt. Zwar darf der Anbieter nicht die Hinsendekosten in Rechnung stellen, die Kosten für die Rücksendung trägt aber (bei einem Warenwert bis 40 EUR) der Widerrufende. (Siehe auch Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 28.12.2005)

Wenn man den Widerruf noch vor der Lieferung erklärt, dann muss man keine Rücksendekosten tragen.

Einen Widerruf zu formulieren ist keine Kunst, er muss auch nicht begründet werden. Die bloße Begründung, warum eine Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist aber nicht in jedem Fall zugleich als Erklärung des Widerrufs auszulegen. Deutlich wird die Absicht, dass man widerrufen möchte, wenn die Worte "ich widerrufe hiermit" enthalten sind und der Vertragsgegenstand erkennbar ist (anhand einer Bestellnummer oder Rechnungsnummer oder ähnlichem).
Die Angabe eines Widerrufsgrundes ist zur Wirksamkeit des Widerrufs nicht erforderlich. Ausreichend ist die Formulierung „hiermit widerrufe ich die Bestellung XY, “ unter Hinzufügen Ihrer Daten (Bestellnummer, Name, Adresse)
Quelle: Euro-Info-Verbraucher e. V.

Ob im konkreten Einzelfall neben dem Widerruf noch das Bestreiten des Zustandekommens eines entgeltlichen Vertrags noch eine Verweigerung der Genehmigung durch die Eltern oder eine Anfechtung (z.B. wegen Irrtums) in Betracht kommen, kann und darf im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos kann man >HIER< (blaue Schrift anklicken) nachlesen.
 
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Ich danke dir sehr für deine Hilfe. Du hast mir sehr geholfen.

Übrigens hat DVDen gerade Probleme mit ihrer Seite -> man kann nirgends mehr einen Hyperlink (z. B. Impressum oder Teilnahmebedingungen) anschauen und wenn dann nur in einer komischen Darstellung.
 
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Captain Picard schrieb:
Reducal schrieb:
Unregistriert schrieb:
....vanillapay .... die sind ja "amtlicher" ....
DIE sind überhaupt nicht amtlich, siehe > HIER <. Ein Zahlungssystemanbieter, der für DVDen anscheinend die Abwicklung des Forderungsmanagements in D macht. Dass die z. B. eine Inkassoerlaubnis hätten, wäre mir neu.
über die "Verflechtungen" hat sich hier schon mal jemand Gedanken gemacht
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=138133#post138133

cp

Hallo!
Also wir habe allen e-mails geschrieben, crudi, vanilla und share media. In der Vanilla Rückmail fiel wenigstens ein name,sonst kommen die mails immer ohne namen. Dazu nannte er sich noch Risk-Manager, wasauchimmer.

Die meinten jedenfals das vanilla quasi nur das geld eintreibt da sie von dem und dem den auftrag dazu bekommen haben. (Tipp: Vanilla läßt einiger maßen mit sich reden,vieleicht an die schreiben,wegen beschwerden).

Also kann man nur über die share media kündigen, aber die blocken ja alles von sich ab.
Langsam haben wir auch keine Lust mehr, immer kommen die gleichen e-mails zurück "Wiederruf abgelaufen"! Heute melden wir uns doch beim Verbraucherschutz, geht echt nicht anderst.
Ich hab das Forum von hinten bis vorne gelesen, alle Tipps befolgt, bringt nichts, wahrscheinlich kennen die das forum selbst und lassen sich nicht einschüchtern.
Viel Glück noch allen.
Gruß, Maja
 
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Maat schrieb:
man kann nirgends mehr einen Hyperlink (z. B. Impressum oder Teilnahmebedingungen)
Doch. Geht wieder. Aber man liest Erstaunliches, wenn man auf "Teilnahmebedingungen" klickt.
Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen in Textform (per Fax) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
Widerruf ist zu richten an:

Fax für Deutsche Kunden: 0900 50000577 (2,00€ / min)
Fax für Österreichische Kunden: 0900 51069711 (2,17€ / min)
Mir fällt nur mehr Saschas ehemalige Signatur ein.

Gruß
Wembley
 
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Hier übrigens die Antwort E-mail von Vanilla:

Hallo,

der Vanilla Verlag GmbH betreibt unter vanillapay.com ein Payment-Internetservice. Wir wurden von der Firma Share Media Ltd., Birmingham,UK beauftragt sämtliche Forderungen in Ihrem Namen und auf Rechnung für das Internetangebot von dvden.de abzuwickeln.

Die Vanilla Verlag GmbH, betreibt nicht das Angebot!!!!

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bestellung, Abwicklung und Probleme bei dvden.de haben, wenden Sie sich bitte an Share Media Ltd., bzw. per Email an: info[at]dvden.de

Nur die Firma Share Media Ltd., Birmingham,UK ist berechtigt Ihre Forderungsakte bei uns zu schließen. Sollten Sie Fragen rund um die Rechnung, bzw. Sie nicht in der Lage sein die Rechnung innerhalb der gesetzten First zu bezahlen, bitten wir Sie höflichst sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Viele Grüsse :)
Armin
Risk Management
Vanilla Verlag GmbH

Links und Mailadresse deaktiviert MOD/BR
 
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Wembley schrieb:
Der Widerruf ist zu richten an:

Fax für Deutsche Kunden: 0900 50000577 (2,00€ / min)
Fax für Österreichische Kunden: 0900 51069711 (2,17€ / min)

Für das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen kann gem. § 355 BGB keine "strengere" Form als die Textform vereinbart werden:
§ 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, [...]. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (§ 126b BGB) oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Dieses Formerfordernis kann nur zugunsten des Verbrauchers vertraglich abgeändert, also "abgemildert" werden. Eine Beschränkung auf eine 0900-Telefaxnummer ist als Verschärfung nicht zulässig.

Der Widerruf kann daher nach freier Wahl des Kunden per email, Telefax oder Brief erfolgen.
 
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rolf76 schrieb:
Wembley schrieb:
Dieses Formerfordernis kann nur zugunsten des Verbrauchers vertraglich abgeändert, also "abgemildert" werden.

Mit Abmilderung wäre also gemeint. Widerruf innerhalb von 21 Tagen etc, richtig?

Eine zweite Frage habe ich auch noch. Wenn ich einen Harken setze auf der Webseite bei: "Ja, ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen" ist mir dadurch doch nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden oder doch?
Die Bedinungen sind doch sowie hinfällig bzw. ungültig da sie schlechter gemacht worden sind, richtig?
 
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Maat schrieb:
Mit Abmilderung wäre also gemeint. Widerruf innerhalb von 21 Tagen etc, richtig?
Das ist eine Abmilderung, aber nicht der Form. Eine Abmilderung der Form wäre, wenn der Anbieter auch einen telefonischen Widerruf zulässt.

Maat schrieb:
Die Bedinungen sind doch sowie hinfällig bzw. ungültig da sie schlechter gemacht worden sind, richtig?
Eine unrichtige Widerrufsbelehrung wirkt sich nur auf den Beginn der Widerrufsfrist aus. Die Widerrufsfrist wird bei unrichtigen Widerrufsbelehrungen nicht in Gang gesetzt. Bei DVD-Abos beginnt sie ja ohnehin nicht vor Zusendung der ersten DVD. Wurde zudem nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, dann beginnt die Widerrufsfrist auch nicht durch Zusendung der Ware.

Auf die Wirksamkeit von AGBs hat das im Übrigen aber keinen Einfluss.
 
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Ach du bist Jurist. :-p Mich wundert schon warum du dich so gut mit den §§ auskennst.

Aber in dem Falle von DVDen.de, wie würdest du einen Widerruf ausführen oder wozu raten? Per Fax an die angegebene Nummer oder an den Absender der Warensendung (= durch die Zurückschickung der Ware mit Anschreiben?) oder durch ein Einschreiben an die:
Share Media Ltd.
69 Great Hampton Street
B18 6EW Birmingham
United Kingdom
Company No. 5537389

Da ist natürlich die Frage in welcher Sprache und wie hoch das Porto kostet oder halt per E-Mail an die [email protected]

Die Ware habe ich auf alle Fälle noch nicht erhalten.
 
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