Avanio, Callando und die 019351515 Teil 2

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avanio Internetzugang

und mich hat es auch erwischt.
dabei habe ich seit Juli DSL und habe im August meine ISDN Fritzkarte ausgebaut. Trotzdem soll ich am 25.9. online gewesen sein!!!
Und den Smartsurfer benutze ich seit Juli auch nicht mehr...

das nenne ich [...]
mfg Alexander

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
Auszug aus sat1 d e planetopia /lifestyle_magazine/planetopia/themen/content/05625/

Nachfrage beim Anbieter - die Verantwortlichen dort sehen die Dinge ganz anders. Aber statt des erhofften Interviews erreicht uns nur eine email. Zitat: “Bereits am 29.06.2005 änderten wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Internetseite.“ Und weiter: „Wir informierten bereits Anfang April jeden Kunden auf unserer Internetseite darüber, dass er sich mit einer Einwahl für den MyAvanio.NET Club registriert
 
thx2Avani schrieb:
Septemberrechnung : 4,50 Euro Aviano Internetzugang
Oktoberrechnung : wieder sauber !
Bei Bekannten von mir, die den Tarif vanio.flexi nur im Juni genutzt hatten, war es ähnlich:

-> 5,22 EUR Monatsbeitrag August (29.8.) auf der September-Rechnung
-> Oktoberrechnung wieder ohne avanio ("sauber")
-> 5,22 EUR Monatsbeitrag September (29.9.) dann erst auf der November-Rechnung.

Und das, obwohl avanio bereits Mitte Oktober das sog. "Kulanzkündigungs-Schreiben" geschickt und darin die Rückzahlung angekündigt hat!

Dass die Oktoberrechnung "sauber" ist, kann also allein mit den Rechnungsstichtagen zusammenhängen, der "Monatsbeitrag für September" kann also auch erst auf der November-Rechnung erscheinen!
 
Re: Schreiben an nexnet

Sportfreund2004 schrieb:
"Sehr geehrte Damen und Herren!

Ihr Schreiben vom 02.11.2005 habe ich erhalten. Sie führen darin aus: „Wir betrachten die Ihnen vorgelegte Abtretungsbestätigung von der Callando GmbH als ausreichend.“ (...)
Und um in Ihrem Jargon zu bleiben: „Ich habe Ihren Forderungsverzicht innerhalb der nächsten 7 Tage vorgemerkt.“

Ohne Grußformel
Sehr nett ... :respekt:

Antworten bitte hier veröffentlichen.
 
eben bei der Telekom angerufen...

die Dame hat meinen Widerspruch notiert und das ich meine Rechnung um die 5,22 Euro kürze. Das hätte sie schon öfters machen müssen.
Mal gespannt was jetzt passiert.
mfg Alexander
 
Anonymous schrieb:
eben bei der Telekom angerufen...

die Dame hat meinen Widerspruch notiert und das ich meine Rechnung um die 5,22 Euro kürze. Das hätte sie schon öfters machen müssen.
Mal gespannt was jetzt passiert.
mfg Alexander

ist doch klar was jetzt passiert; genau das, was Zigtausenden auch passiert ist
 
ich habe neben callando gmbh mit dem avanio internetzugang noch einen weiteren betrag auf der rechnung, den ich nicht nachvollziehen kann.
Die Telefonica Gmbh hat einfach so ca. 11€ abgerechnet, dazu steht jedoch nur onlinedienst und nicht welcher internetzugang benutzt wurde.
ich bin mir sicher, dass diese 11€ auch zuviel sind.
hat jemand auch noch das problem?
 
@"Gast",
unter diesem Link kannst du dir die Einzelverbindungsnachweise von deinen Telefonica-Verbindungen anzeigen lassen. Du musst dich allerdings erst registrieren, was aber offensichtlich nix kostet.

Telefonica-Tarife sind übrigens u.a. die meOme-Tarife, welche schon in der Vergangenheit durch wilde Preissprünge negativ aufgefallen sind. Ich hatte sie deshalb vorsichtshalber aus meiner Smartsurfer-Liste entfernt. Leider ist der Discountsurfer bei Weitem nicht so benutzerfreundlich :cry:

Hope this helps ...
 
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Hallo zusammen,

als Betroffener, der sich zuletzt vor den neuen AGBs eingewählt hat, habe ich einmal [...]

TomBo


Staatsanwaltschaft Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
Fax 0351-4462070

Strafanzeige wegen Betruges gegen die Firma avanio
avanio GmbH & Co. KG
Webergasse 01
Haus C/3
D-01067 Dresden

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Rechnung der Deutschen Telekom für den xx.09.2005 (Anlage 1) erhielt ich u. a. eine Forderung der Firma
callando Telekom GmbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
über einen Internet-by-Call Zugang der oben genannten Fa. avanio in Höhe von €4.50 zzgl. USt., mithin €5,22 für den 29.8.2005.
Die Fa. callando Telecom GmbH betreibt die Abrechnung für diverse Internetanbieter.
Durch diese erfuhr ich, daß es sich um die monatliche Grundgebühr des Tarifes vanio.flexi handelt, bei dem seit dem 02.08.2005 eine monatliche Grundgebühr erhoben wird, welche immer rückwirkend in Rechnung gestellt wird. Zu weiteren Fragen müsse ich mich an die Fa. avanio wenden.
Von der Fa. avanio erfuhr ich, daß ich durch erstmaliges Einwählen über die Internet-by-Call (IbC) Nummer 019351515 Mitglied in der avanio.net Community geworden bin.
Ich habe jedoch mit dieser Firma, die erst seit dem 1.8.2005 im HR Dresden eingetragen ist, zu keiner Zeit irgendeinen Vertrag abgeschlossen. Die Abrechnung dieser Grund­gebühr erfolgt über einen gefälschten Kommunikations-Datensatz oder Call Data Record (CDR), da ich mich zum besagten Zeitpunkt, dem 29.8.2005 00:00-00:01h, nicht unter der oben genannten Nr. eingewählt habe.
Ich benutze seit Jahren einem sogenannten Least Cost Router, wie WebLCR, discountsurfer oder SmartSurfer von WEB.DE, um mich in das Internet einzuwählen. Ich habe zuletzt am xx.06.2005 hh:mm h die Nummer 019351515 gewählt. Damals wurde die Nummer noch von der Fa. callando direkt mit dem Tarif vanio.flexi auf der Deutschen Telekom abgerechnet. Der Name avanio ist darauf nicht vermerkt.
Dabei war mir nicht bekannt, daß ich durch einmalige Einwahl einen längerfristigen Vertrag abschließe. Dies war auch nicht von Bedeutung, da die Nummern 0191 - 0194 von der Bundesnetzagentur nur für Online-Dienste zugelassen sind, bei denen ausschließlich Verbindungs­leistungen abgerechnet werden. Diese werden im Sekunden- oder Minutentakt abgerechnet.
Zu keinem Zeitpunkt hat sich eine Fa. avanio oder Fa. callando, wie in den AGB von Fa. avanio dargestellt, bei mir mit Angeboten oder anderem gemeldet.
So habe ich weder eine Registrierung bei diesen Firmen veranlaßt oder gar selbst durchgeführt, noch hat die Fa. avanio mir, wie in ihren AGB aufgeführt, das Zustandekommen eines Vertrages per E-Mail oder auf andere Art und Weise mitgeteilt. Ich habe dort weder eine E-Mail Adresse, noch bin ich Mitglied irgendeiner Community, also eines Clubs. Siehe dazu auch Anlage 2, Punkt 1.2.2 a-c
Diese Bedingungen waren mir bis dahin unbekannt.
Offenbar sind in Deutschland eine Vielzahl von Internetnutzern ebenfalls von dem Vorgang betroffen, da ich allein aus meinem persönlichen Umfeld XX weitere Geschädigte kenne.
Der Sachverhalt stellt sich so dar, daß offenbar eine einzelne Einwahl mit der genannten Einwahlnummer ausreichte, um ohne Wissen des Nutzers von der Fa. callando bzw. avanio registriert zu werden. Für Einwahlen vor dem 2.8.2005 übernahm die Fa. avanio die Kundendaten von der Fa. callando.
Ab dem 02.08.2005 war das bis dahin grundgebührfreie Angebot durch die Fa. avanio einseitig geändert worden, woraus sie den Nutzern nun mit der Septemberrechnung jeweils den Betrag von 5,22 Euro in Rechnung stellte.
Es ist davon auszugehen, daß von dieser Handlungsweise in Deutschland tausende Internetnutzer betroffen sind, so daß die Einnahmen in entsprechender Höhe fließen werden.
Inwieweit die Fa. callando Telekom hierin möglicherweise involviert ist, entzieht sich meiner Kenntnis, scheint jedoch sehr wahrscheinlich, da sie zuvor die fragliche IbC Nummer mit dem gleichen Tarif vani.flexi angeboten hat (siehe Anlage 4). Außerdem wurde mein Fax mit dem Einspruch zur Rechnung an die Fa. avanio auf die Fax-Nr. der Fa. callando weitergeleitet, wie ich dem Sendeprotokoll entnehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
TomBo

Anlage:
1 Bundesnetzagentur zu Online-Diensten
2 Auszug aus den AGB der Fa. avanio
3 Auszug Rechung Deutsche Telekom vom xx.9.2005
4 Auszug Rechung Deutsch Telekom vom xx.7.2005

Anlage 1:
Bundesnetzagentur zu Online-Diensten:
Rufnummern aus den Gassen (0)191 bis (0)194 werden von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für das Angebot von Online-Diensten zur Verfügung gestellt.
Online-Diensterufnummern müssen für einen Telekommunikationsdienst, der den Zugang zu Datendiensten (z.B. Internet) ermöglicht, genutzt werden. Online-Dienste sind grundsätzlich frei tarifierbar, d.h. der jeweilige Diensteanbieter kann den Preis seiner TK-Leistung selbst festlegen. Eine Nutzung für die Abrechnung von Inhalten ist nicht zulässig.
Der Zuteilungsnehmer bleibt auch dann für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der zugeteilten Online-Diensterufnummer verantwortlich, wenn er über diese einem Wiederverkäufer den Zugang zu einem Datennetz ermöglicht.
Eine Zuteilung ist wie folgt auflösend bedingt: Eine Online-Diensterufnummer kann vom Antragsteller bis zu dem Zeitpunkt genutzt werden, zu dem die Rufnummern aller Anbieter von Online-Diensten im Rahmen der Strukturierung des Nummernraumes in einen anderen Nummernbereich verlagert werden.
Unbenommen davon endet das Nutzungsrecht, wenn innerhalb einer von der Reg TP bei der Zuteilung festgesetzten Frist der Online-Dienst nicht genutzt wird. Die Rufnummer gilt in diesem Zusammenhang als genutzt, wenn durch ihre Wahl ein Online-Dienst erreicht werden kann.
Ein Fragebogen, der gleichzeitig mit dem Zuteilungsbescheid dem Antragsteller zugeleitet wird, muss innerhalb einer gesetzten Frist von diesem ausgefüllt an die Reg TP zurückgesandt werden und dient als Beweis für die Einhaltung der oben genannten Frist zur Erreichbarkeit des Online-Dienstes.
Für Rufnummern für Online-Dienste gibt es noch keine Zuteilungsregeln. Die Reg TP teilt aber auf Antrag im Sinne von Einzelfallentscheidungen Rufnummern der Struktur (0)19 xx xx zu, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er kurzfristig einen Online-Dienst anbieten will.
Die Gebühr für die Zuteilung einer Online-Diensterufnummer beträgt 2600,- Euro.
Anträge können an folgende Anschrift gerichtet werden:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat 117
Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefax: 0 228 14-6117


Anlage 2:
Auszug aus den AGB der Firma avanio:
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
der avanio GmbH & Co. KG, Webergasse 1, 01067 Dresden, Germany (nachfolgend avanio genannt).
avanio ist ein Anbieter von Internet-Zugängen über das Telefonnetz der Deutschen Telekom AG (nachfolgend T-Com genannt). Die nachstehende Vereinbarung ist für Nutzer, die sich im Schmalbandbereich über avanio in das Internet einwählen, verbindlich. Sie regelt ferner die Nutzung der von avanio angebotenen Dienste (u.a. der avanio.net Community).

1. INTERNETZUGANG
1.1 Die Nutzung der Diensten kann nur erfolgen, wenn der Nutzer über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt, und er seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.

1.2 avanio bietet den Nutzern über www.avanio.net den schmalbandigen Zugang zum Internet an. Hierfür stehen mehrere Tarife zur Auswahl. Der Zugang erfolgt je nach Tarif über unterschiedliche Benutzerkennungen (=Benutzernamen). Die Tarife, ihre Voraussetzungen sowie die dazugehörigen Benutzernamen sind unter www.avanio.net/tarife.html abrufbar. Durch den Nutzer wählbare Tarifarten gliedern sich in Tarife ohne vorherige Registrierung des Nutzers (klassisches Internet Call-by-Call ohne Registrierung) und registrierungspflichtige Tarife mit vereinbarter Mindestlaufzeit:

1.2.1 Tarife ohne vorherige Registrierung des Nutzers:
Der Vertrag über den Zugang zum Internet kommt im Internet-by-Call-Verfahren mit der Einwahl zustande und wird für die Dauer der jeweiligen Verbindung geschlossen. Dem Nutzer werden Nutzungsentgelte für die Dauer der tatsächlichen Nutzung berechnet, d.h. die Gebühren fallen sofort ab Verbindungsaufbau an.

1.2.2 Registrierungsspflichtige Tarife (avanio.net Community):
a. avanio bietet mit avanio.net Community eine Clubmitgliedschaft an. Die Registrierung erfolgt bei der ersten erfolgreichen Einwahl über die Einwahlnummer 019351515 oder einer anderen veröffentlichten Einwahlnummer. Die für die Registrierung erforderlichen Benutzerkennungen sind auf der Internetseite www.avanio.net/zugang.html abrufbar.
b. Nach erfolgreicher Registrierung und Vertragsannahme durch avanio erhält der Nutzer eine kundenindividuelle E-Mail-Adresse zugewiesen. Die dem Kunden zugeteilte E-Mail Adresse gilt als Vertrags-E-Mail-Adresse. Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag, werden von avanio an diese E-Mail-Adresse gesandt. Der Nutzer stimmt dem Erhalt sämtlicher von avanio zur Durchführung dieses Vertrages gesandten Emails zu. Informationen zu den Diensten und Leistungen von avanio.net Community erhält der Kunde unter www.myavanio.com.
c. Die Annahme durch avanio erfolgt durch schriftliche Bestätigung per Mail, spätestens mit der Erbringung der Dienstleistungen und Einwahl ins Netz.
d. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und bedarf der Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
e. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen des Vertrages durch eine der Parteien;
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das das Vermögen des Nutzers oder Dritter, insbesondere Netz­betreibern, deren sich avanio zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient;
- die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse oder die Nichterbringung der geschuldeten Leistung dieser Dritten durch andere, nicht von avanio zu vertretenen Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von diesen Dritten zu erbringenden Leistungen für avanio nicht möglich oder zumutbar ist.
f. Kündigt der Nutzer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund nicht vor, so erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Der Nutzer ist zur Zahlung der für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Entgelte verpflichtet.
g. Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Nutzer seinen Telefonanschluss kündigt oder dieser gesperrt wird.

1.3 Die Übertragungsgeschwindigkeit ist von der jeweiligen Hardware des Nutzers abhängig. avanio kann den Einwahlzugang über das Internet nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass es u. U. zu einer Überlastung des Netzes kommen kann. In diesen Fällen kann eine Einwahl kurzfristig nicht möglich sein. avanio bemüht sich, den Einwahlknoten den jeweiligen Anforderungen des wachsenden Kundenkreises anzupassen. avanio gewährleistet darüber hinaus nicht, dass der Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungs­geschwin­digkeit erfolgen kann.

1.4 avanio ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, nur unter den Voraussetzungen der §§ 9, 10 Teledienstegesetz (TDG) verantwortlich. avanio weist jedoch darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte im Sinne des Teledienstegesetzes dennoch bestehen kann und avanio unter Maßgabe der nachstehenden Vorschriften hiervon auch Gebrauch machen wird. Das Herunterladen, die Installation und die Verwendung von fremder Software, erfolgt auf Gefahr des Nutzers.

[Wegen rechtlicher Bedenken editiert - bitte NUBs beachten! Da du den Text selbst verwandt hast, kannst du darüber berichten. Vorschläge für andere Nutzer wären wegen unerlaubter Rechtsberatung ggf. kritisch zu sehen und zu editieren.] - modaction.sep
 
@tombo
ausgezeichneter text, ich hab mir's schnell kopiert, da es wahrscheinlich sehr bald von den admins gelöscht wird,
die idee, den straftatbestand mit dem gefälschten datensatz zu begründen, finde ich sehr gut, da es eine richtige argumentation ist, diese schiene mit der grundgebührabrechnung durch manuelle einpflegung als einminütige verbindung muss man gar nicht akzeptieren, insofern ist das durchaus richtig, hier von einer fälschung zu sprechen,
eine kleine anmerkung noch: man sollte vorsichtig sein "betrug" anzuzeigen, sondern besser "verdacht auf betrug", da gibts nämlich irgendsowas, dass man dann auch belangt werden kann (die juristen können dir das genauer erklären),
außerdem muss man die firmen immer mit dem korrekten und vollständigen namen mit gesellschaftsform (gmbh usw.) bezeichnen, oder man muss abkürzende bezeichnungen vereinbaren

[Es gibt keinen Grund zum Löschen.] - modcomment.sep
 
entchen schrieb:
Als Community Mitglied, der ein einziges mal im Juni für 2cent mit Callando im Netz war, würde ich wenigstens in den Genuss der "Gratis SMS" kommen wollen. 8)
Hat es eigentlich schon jemand geschafft in den Community-Mitgliederlogin auf der avanio.net HP vorzudringen? Das stinkt doch alles zum Himmel!
*ironie an*
und vergiss nicht die weiteren attraktiven zusatzdienste, wie gratis e-mail!!! und kostenloser einzelverbindungsnachweis...
*ironie aus*
ich hab's auch noch nicht geschafft mich da einzuloggen, vielleicht liegt's aber auch daran, dass man nur in diesen bereich hineinkommt, wenn man sich mit einer av*nio-zugangsnummer eingewählt hat, ich rate allerdings von einem selbstversuch ab... ;)
 
Grundgebühr

Bei meiner Recherche über Callando bin ich noch darüber gestoßen: FAQ von Callisa/Callando.
Gibt es einen monatlichen Mindestumsatz oder eine Grundgebühr, den oder die ich erzielen muss?

Nein, Sie sind an keinen Mindestumsatz gebunden. Sie zahlen nur die Minuten, die Sie auch wirklich im Internet mit uns sind. Eine Grundgebühr fällt auch nicht an.
Wie wär's, wenn Callando noch diesen eigenen Dienst Callisa zur weiteren Verwirrung ins Spiel brächte ... :vlol:
 
gast schrieb:
Zum Thema teure Einschreiben versenden oder ein Fax hilft vielleicht dieser Link weiter:

http://www.vnr.de/vnr/werbungkommunikation/korrespondenz/praxistipp_01011.html

Da wir ja alle damit rechnen dass Callundo/Avanio nicht vor Gericht gehen wird, sollte ein Fax ausreichend sein. Mein Faxgerät druckt auf dem Sendebericht mit Inhalt aus.

Also: nicht ärgern, nicht zahlen und faxen ! (und gelassen auf den Mahnbescheid warten :lol: )
Sendebericht mit der ersten Seite des Inhalts ist ausreichend.
 
Re: Anzeige

TomBo schrieb:
...
Strafanzeige wegen Betruges gegen die Firma a*anio
...
Würde sicherheitshalber "wegen des Verdachts des Betrugs" schreiben.

Was haltet Ihr denn von einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz respektive die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten, wenn C*llando tatsächlich rechtswidrig Daten an A*anio weitergegeben haben sollte - wie es bei manchen ja danach aussieht?
 
Re: Anzeige

Revilok schrieb:
TomBo schrieb:
...
Strafanzeige wegen Betruges gegen die Firma a*anio
...
Würde sicherheitshalber "wegen des Verdachts des Betrugs" schreiben.

Was haltet Ihr denn von einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz respektive die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten, wenn C*llando tatsächlich rechtswidrig Daten an A*anio weitergegeben haben sollte - wie es bei manchen ja danach aussieht?
Denk an das Fernmeldegeheimnis.
 
tarifkontrollierer schrieb:
...eine kleine anmerkung noch: man sollte vorsichtig sein "betrug" anzuzeigen, sondern besser "verdacht auf betrug", da gibts nämlich irgendsowas, dass man dann auch belangt werden kann
... der genaue Straftatbestand muss den Anzeigenerstatter nicht interessieren, der wird letztendlich von der StA festgestellt. Allein ein Text und dass man sich z. B. betrogen fühlt sowie die Angabe eines Schadens ist ausreichend. Dieses "irgendwas", von wegen selbst belangt zu werden, ist unsinnig - jeder, der sich betrogen fühlt, kann selbstverständlich eine Anzeige erstatten.

tarifkontrollierer schrieb:
...außerdem muss man die firmen immer mit dem korrekten und vollständigen namen mit gesellschaftsform (gmbh usw.) bezeichnen, oder man muss abkürzende bezeichnungen vereinbaren
...man muss als Anzeigenerstatter dahingehend überhaupt nichts. Es ist die Sache der ermittelnden Behörden, die Umstände, Tasachen und genauen Konstruktionen festzustellen. So ist es z. B. falsch, eine Anzeige gegen eine Firma zu erstatten, da die Verfolgung juristischer Personen nicht möglich ist, sondern nur deren Vertreter (z. B. ein Geschäftsführer). Aber wie schon gesagt, derartige Details vorzuermitteln ist nicht die Aufgabe eines Anzeigenerstatters.
 
Und dann gibt´s bei der Strafanzeige natürlich noch die möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen einer Falschanzeige zu beachten ;) und nun auf zur nächsten Polizeidienststelle.
VdHL
 
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