Avanio, Callando und die 019351515 Teil 2

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Gast schrieb:
Soll man nun zahlen und widersprechen oder nicht zahlen und widersprechen?

"Soll man" ist schwierig, zumal dir hier keine Rechtsberatung geboten werden kann und darf.

Wenn man zahlt und widerspricht, wird man vermutlich irgendwann die Gutschrift haben und hat somit relativ schnell seine Ruhe. Wie aber schon weiter oben geschrieben, wird dadurch das avanio-Geschäftsmodell nicht in Frage gestellt.

Ich für meinen Teil habe wiedersprochen und nicht gezahlt (bzw. die erste Forderung noch zurückgebucht) und avanio mitgeteilt, dass ich keine Gutschrift erwarte. Da ich ja m.E. keinen Vertrag geschlossen habe, aus dem sich die Forderung der Grundgebühr begründen würde, erkenne ich auch keinen Zahlungsanspruch von avanio, der also auch nicht an callando oder nexnet übergegangen sein kann.
Da avanio aber natürlich die eigene Forderung als rechtens betrachten (sonst wären ja vermutlich sehr, sehr viele Verträge hinfällig) und nur aus "Kulanz" erstatten will, wird man callando/nexnet seitens avanio vermutlich mitteilen, dass die Forderung selbst rechtens ist, somit "glaubt" callando/nexnet, tatsächlich einen Zahlungsanspruch zu haben...
Ich lasse es hier aber lieber auf ein Gerichtsverfahren ankommen, als avanios Geschäftsmodell zu bestätigen. Das Verfahren bedeutet für mich dank RS-Versicherung vermutlich deutlich weniger Risiko als für avanio, deren Geschäftsmodell dann ja auf den Prüfstand käme. Ich fürchte, dass avanio es darauf auch gar nicht ankommen lassen will.

Frage an die Experten, vor allem an "den Juristen": Wenn ich es richtig verstanden habe, ist doch die negative Feststellungklage ein wirksames Hilfsmittel um Forderungen, die jemand unzulässig und penetrant stellt, abzuwehren. Angenommen, man würde nach zwei Mahnungen eines "Mahndienstleisters" trotz Widerspruchs schon zur ersten Rechnung eine solche Klage betreiben - hätte man dann nach eurer privaten Einschätzung die Chance auf eine relativ zügige gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung? Muss bei einer solchen negativen Feststellungsklage der Mahnende die Anwaltskosten des Klagenden zahlen, wenn sich die Forderung als unbegründet erweist?

Gruß
Joachim
 
Nun habe ich mich extra mal angemeldet, aber joachim nahm es mir vorweg.
Auch ich werde nicht zahlen, da ja wie gesagt ich kein Problem mit avanio habe und die nicht mit mir. Denn ich habe eine Kulanzkündigung und noch keine Gutschrift etc. Auch Sie haben kein Geld von mir, zahle auf Rechnung. Nur es nervt wie oben von mir geschrieben. Sicher gehen die Mahnungen weiter. Aber ich werde sehe und abwarten auf die gerichtliche Mahnung.


PS einfach mal Dank an alle hier und auch an den Admin :)
j.
 
Als Community Mitglied, der ein einziges mal im Juni für 2cent mit Callando im Netz war, würde ich wenigstens in den Genuss der "Gratis SMS" kommen wollen. 8)
Hat es eigentlich schon jemand geschafft in den Community-Mitgliederlogin auf der avanio.net HP vorzudringen? Das stinkt doch alles zum Himmel!
Die erste Mahnung von NN liegt bei mir auf dem Tisch. Gezahlt wurde nichts und wird auch nichts bis zu einem gerichtlichen Termin. Habe das Callando und NN per Fax mitgeteilt. Das Geld für ein Einschreiben ist mir diese, meiner Ansicht nach äußerst schräge Sache nicht wert. Dafür habe ich meinen ganzen Bekanntenkreis alarmiert, und siehe da drei sind auch Community Mitglieder wovon zwei brav gezahlt haben da unbemerkt.
 
Tacheles

SO !

Ich weiss, dass hier über alles ausfühlich diskutiert wird.
Nichts desto trotz stelle auch ich erneut die entscheidene, einfache Frage:

Ist es irgendjemanden gelungen, herauszufinden, welche Tarifinformationen und AGBs es zum Tarif "vanio.flexi" oder der dazugehörigen Einwahlnummer von avanio od. callando - od. von wem auch immer - vor 1.August 2005 gab? Gab es einen solchen Tarif überhaupt? Zu wem gehörte er wirklich? Kannte irgendjemand Fa. avanio vor diesem magischen Datum? Ich habe mittlerweile die verschiedensten Unternehmen und HP-Betreiber von Tarifseiten angeschrieben. Niemand kann mir darüber Auskunft geben. Niergens seien diese Informationen in den Archiven. Dabei ist das doch ein einfaches Anliegen - oder etwa nicht?

Es wird an mehreren Stellen von einer Tarifänderung zum August 2005 gesprochen. Warum ist nichts über den "alten" Tarif herauszufinden?
:holy:
 
Hallo abstract, ich habe den SmartS. schon am 1.11.05 verärgert
deinstalliert, weil die Tarife so gestiegen sind. Vielleicht hängt das mit dem Verkauf von Web.de an COMBot zusammen zum 31.10.05.
Dann den discountsurfer installiert und für 0,03 € mit
„01019 Telefondienste“ ziemlich lange gesurft.
Die Webseiten haben sich so schnell aufgetan, dass ich dachte, ich hätte DSL.
Den auch wieder deinstalliert, jetzt teste ich den SenseConnect bei w*w*.senseconnect.de für 30 Tage, danach wohl nur einmalig 15,-€.
Bin sehr zufrieden, da dieser Gebührenwächter sehr komfortabel aufgebaut ist; surfe im Moment mit Congster – Night Hawk von 1 - 6 Uhr für 0,24 Cent (30 Min.= 0,07 €, was er auch immer durch Schieberegler, der verändert werden kann, anzeigt).
Hier sind Tarife drin, die nicht alle 2 Stunden geändert werden.
Ich fühle mich mit Sense C. einfach sicherer.
Der einzige Haken ist, man muß, wenn man die Gebühren nach Anbietern sortieren will, in Excel bearbeiten.
Wenn Interesse besteht, schreibe ich, wie es funktioniert.
 
laterna schrieb:
Die Webseiten haben sich so schnell aufgetan, dass ich dachte, ich hätte DSL.
Aber hallo ! Das kann ich voll bestätigen :D

Ich habe aber Probleme bekommen, als ich den Smartsurfer vor einigen Monaten schon mal deinstallieren wollte, da sich das Programm ziemlich tief in die Registry hineinfräst. Hat da jemand Erfahrung mit den neueren Versionen gemacht ?

Zu letzt: Melde hiermit mein "Interesse" an ;)
Ich denke aber, dass dafür - und für die Frage "Gibt es ein Leben nach dem Smartsurfer?" - ein neuer Thread aufgemacht und diese Beiträge dann dorthin verschoben werden sollten.
 
Schreiben an nexnet

Ich hatte heute Post von nexnet und da ich wegen Schnupfens nicht schlafen kann, hab ich mal bissel was geantwortet und wollte vor dem Abschicken erfragen, ob man das so lassen kann. Ich bitte also um Meinungen. Okay, oben hab ich bissel geklaut, dem Juristen sei dank :)



"Sehr geehrte Damen und Herren!

Ihr Schreiben vom 02.11.2005 habe ich erhalten. Sie führen darin aus: „Wir betrachten die Ihnen vorgelegte Abtretungsbestätigung von der Callando GmbH als ausreichend.“
Wie Sie selbst richtig bemerken, nur Sie betrachten das als ausreichend, der Gesetzgeber bzw. die Judikative sieht das allerdings anders. Der Nachweis über eine wirksame Abtretung ist nur dann geführt, wenn die Originalabtretungsurkunde übersendet wird und damit den Anforderungen des § 410 BGB genügt – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99. Die Vorschrift des § 410 BGB verlangt die Aushändigung einer Urkunde, d. h. einer verkörperten Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und den Aussteller (§ 126 BGB) erkennen lässt. Das ist bei einer Fotokopie nicht der Fall, auch wenn das Original vorgelegen hat. Außerdem hat § 410 BGB den Zweck, dem Schuldner ein Beweismittel an die Hand zu geben, um die Rechtsposition, die er nach § 409 BGB erlangt hat, auch leicht beweisen zu können. Diesem Zweck genügt aber ebenfalls nur die Aushändigung des Originals (vgl. § 420 ZPO; Staudinger/Kaduk, 12. Aufl. 1994, § 410 Rn. 8 f)
Bis zur Vorlage der Originalabtretungsurkunde durch Sie steht mir das Leistungsverweigerungsrecht des § 410 I BGB zu.
Die bisher von der nexnet vorgelegte Fotokopie einer generellen Abtretungsurkunde der Callando GmbH genügt diesen Anforderungen nicht. Eine Abtretungsurkunde der Avanio GmbH an die Callando GmbH wurde mir bislang überhaupt nicht vorgelegt.
Soviel erstmal zur offensichtlichen Lage, die Ihnen eigentlich bekannt sein müsste.

Sie schreiben gerne von „Kosten sparen durch zahlen“, ich glaube allerdings, dass ich die meisten Kosten sparen kann, indem ich NICHT zahle. Ich bin, so weiss ich aus diversen Internetforen, nur einer von vermutlich Tausenden, denen die Firma Avanio eine „Clubmitgliedschaft“ ohne wirksame Einbeziehung ihrer AGB’s unterjubeln wollte, ohne sämtlichen Rechte, die das BGB bei einem Vertragsabschluss über das Internet vorsieht. Es geht da NICHT um eine Internet Call-by-Call Rechnung, sondern um einen Monatsbeitrag für eine Clubmitgliedschaft, die überhaupt nicht als Verbindung abgerechnet werden darf.
Sie sollten davon abrücken, eine offensichtlich unbegründete Forderung einer Firma, die anscheinend Datenmanipulation betrieben hat, die sich im allgemeinen durch sich immer wieder ändernde Ausreden vor dem Eingestehen von Fehlern drückt und deswegen nicht nur in meinen Augen den Vorwurf des Vorsatzes machen lassen muss.
Ich war bisher der Meinung, dass der Sachverhalt von einem Unternehmen, das von sich selbst behauptet, es wäre ein „neutrales Abrechnungshaus“, auch neutral bewertet wird. Darin habe ich mich allerdings getäuscht. Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass Sie sich, sollten die Ermittlungen gegen Avanio eine strafrechtliche Relevanz ergeben, dem Verdacht der Geldwäsche (§261 StGB) aussetzen. Diesen Verdacht können Sie durch einen Forderungsverzicht ausräumen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, entsprechende Ermittlungen prüfen zu lassen. Ich bin da sicher nicht der erste.
Ich werde auch die Aussage in Ihrem Brief „… so wird die Forderung von der Deutschen Telekom AG an die nexnet GmbH gemeldet…“ auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen lassen.
Und auch über die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage beginne ich langsam zu grübeln, denn ich sehe keinerlei Gesprächsbereitschaft Ihrerseits.

Ich denke, die Ansichten, die Sie in Ihrem Brief vertreten, sind durchweg „Ihre“ Ansichten. Es fehlt jegliche rechtliche Grundlage für diese Ansichten.

- Wo steht, dass eine Forderung, die zurückgenommen wurde und somit nicht mehr existent ist, trotzdem bezahlt werden muss?
- Wenn Sie Inhaber der Forderung sind, dann sind alle Rechte und Pflichten auf Sie übergegangen, wieso soll ich mich bei der Reklamation nicht an Sie wenden. Sie wollen doch Geld von mir und dagegen reklamiere ich. Avanio will doch gar kein Geld mehr von mir. Damit sind Sie mein Ansprechpartner.

Der Widerspruch bei Callando/Avanio ist längst eingelegt, anscheinend kommen
die mit dem Antworten gar nicht mehr nach, ist ja auch kein Wunder bei der Masse
der Betroffenen.

Ihre Standardtextbausteine sollten sie des weiteren überarbeiten, darin befinden sich teilweise haarsträubende grammatikalische Fehler („Unabhängig der Ausgang der Reklama…“). Obwohl, damit unterstreichen Sie nur den semiprofessionellen Auftritt Ihrerseits.

Und um in Ihrem Jargon zu bleiben: „Ich habe Ihren Forderungsverzicht innerhalb der nächsten 7 Tage vorgemerkt.“

Ohne Grußformel
 
avanio

Als Betroffener folgender Sachstand.
Einwahl erst und letztmalig 16.07.2005, über 019351515,

Bereits über 2 Monate September/ Oktober Telekomrechnung abgerechnete 4,50 avanio Zugangsgebühren. Rechnung um strittigen Betrag bereits 2 mal gekürzt. Schreiben von Callando und Nexnet.

Da erst ab 02.08. wie oben beschrieben überhaupt ein Vertragsverhältnis entstehen konnte liegt hier eine strafrechtliche Handlung vor. Das kann kein Zufall sein. Wenn nähere informationen gebraucht werden um Klage einzureichen kurze Info.
Ich werde für meinen Teil keine Zeit für diese Buden verschwenden. Erst wenn der Mahnbescheid eintrudelt muss ich was unternehmen.
Viele Grüße
 
Avanio / Nexnet

Eines ärgert mich bei der ganzen Angelegenheit. avanio hat seinen Zahlungsverkehr angeblich an callando abgetreten. Die verweisen aber bei Problemen ständig an avanio. nun wiederrum lassen die ihre forderungen von nexnet eintreiben. laut gesetz wurde hier nach § 408 BGB eine weitere abtretung vorgenommen. doch die verweisen bei problemen an callando. doch eines scheint denen entgangen zu sein. wenn mir nexnet eine rechnung schickt bin ich schuldner und die gläubiger. Nach § 404 BGB darf ich meine einwendungen (einspruch etc.) dem neuen gläubiger entgegensetzen. somit ist nexnet garnicht berechtigt an andere zu verweisen. die müssen die einwendungen bearbeiten!

so ein blöder verein..echt ma..hab denen das heut auch per einschreiben mitgeteilt. :-?
 
Re: Avanio / Nexnet

gast puddis schrieb:
so ein blöder verein..echt ma..hab denen das heut auch per einschreiben mitgeteilt. :-?
Wem? Doch nicht etwa nexnet ?!? Das wäre doch echt verschwendetes Geld ... :eek: :eek: :eek:

Solange callando auf der Rechnung steht, bleibt callando auch mein "Anspechpartner", egal auf welche Zu- und Nichtzuständigkeiten die sich berufen. Für alle Fälle habe ich noch um eine Weiterleitung meines Wiederrufs an avanio gebeten - seit wann bin ich zur Recherche nach deren Adresse verpflichtet, wo die Rechnung doch von callando kommt ? - , alle "Gutschriften" ohne korrekte Rechnung zurückgewiesen und auch alle weiteren zukünftigen avanio-"Mitgliedsgebühren" wiederrufen. Solange von denen jetzt nichts Handfestes mehr kommt, reagiere und zahle ich auch nicht.

nexnet ist allenfalls ein lästiger Trittbrettfahrer, der einfach vollkommen ignoriert werden sollte, solange die nicht UNAUFGEFORDERT ein gültiges Dokument vorweisen, wonach der Posten an sie übergegangen ist ...

Damit unterläuft man deren Chaos-Strategie immer noch am besten, indem man gar nicht erst darauf eingeht ;)
 
Eines vorweg: ich werde nicht zahlen... ;)

Davon war bisher noch gar nix hier zu lesen (bitte korrigieren, falls nicht richtig):

Avanio/Callando/Nexnet/wasweißichnochwer möchte Geld von mir. Avanio hat mir eine Gutschrift in Aussicht gestellt.
Theoretisch: Wäre dann nicht eine Aufrechnung möglich gem. §§387 BGB? Oder scheitert es schon allein am §393, wonach gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nicht aufgerechnet werden kann?
Damit würde ich im Endeffekt ja noch bestraft werden, da ich zwar aufrechnen will, aber nicht darf. :roll:

War eh nur so'n Gedankenspiel...
 
Re: Avanio / Nexnet

gast puddis schrieb:
laut gesetz wurde hier nach § 408 BGB eine weitere abtretung vorgenommen. ... Nach § 404 BGB darf ich meine einwendungen (einspruch etc.) dem neuen gläubiger entgegensetzen. somit ist nexnet garnicht berechtigt an andere zu verweisen.

Meine Meinung zu den Einwendungen gegenüber demjenigen, der eine eigene oder fremde Forderung einzieht, habe ich weiter oben dargelegt und nochmal erklärt.
 
abstract schrieb:
hab smartsurfer soeben deinstalliert da ja mittelrweile nur überhöhte tarife drin sind! und web.de irgendwie ´ne ganz seltsame firma ist !

das billigste ist 0.66 ohne einwahl!

naja werds mal mit dem discountsurfer probieren oder kann jemand einen anderen empfehlen ?!
okay,okay... is etwas "OT"...
- soviel ich gelesen hab' sind die d*scount-"surfer" auch in den genuss der av*nio-community gekommen
- ich glaube beim d*scounts... gibt es keine "tarifpolicy" und auch kein gültigkeitsdatum der tarife, was ihn potenziell angreifbar à la av*anio/c*llando-system macht
- sm*rtsurfer hat zumindest jetzt (nachdem das kind schon in den brunnen gefallen ist) die tarifpolicy eingeführt, aber nicht zu früh freuen, die nächste innovative geschäftsidee von internetprovidern mit finanzbedarf kommt so sicher wie das amen in der kirche
- mein tip: manuelle dfü-verb. erstellen und schön (TÄGLICH!) die tarife auf den entsprechenden websites kontrollieren (wie mein name ja schon sagt *grins*)
 
knocker schrieb:
Avanio/Callando/Nexnet/wasweißichnochwer möchte Geld von mir. Avanio hat mir eine Gutschrift in Aussicht gestellt.
Theoretisch: Wäre dann nicht eine Aufrechnung möglich gem. §§387 BGB? Oder scheitert es schon allein am §393, wonach gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nicht aufgerechnet werden kann?
§ 393 BGB verbietet nur die Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, eine Aufrechnung mit einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist dagegen möglich. Grund: Wenn ein völlig Vermögensloser im Pizza-Tempel für 50 EUR schlemmt und den Wirt nachher nur frech angrinst, worauf der Wirt aus Rache den Mantel seines vermögenslosen Gasts in den Pizzaofen wirft, dann soll der Wirt sich der Schadensersatzforderung nicht durch eine Aufrechnung gegen die Forderung aus dem Verzehr entziehen können.

Was ich aber nicht verstanden habe: Du möchtest mit einem Dir möglicherweise gegen Avanio zustehenden Rückzahlungsanspruch gegen eine angebliche Forderung von nexnet aufrechnen? Oder hast Du bisher noch gar nichts an avanio bezahlt und deshalb ohnehin keinen Rückzahlungsanspruch gegen avanio?
 
Aufrechnung

rolf76 schrieb:
Oder hast Du bisher noch gar nichts an avanio bezahlt und deshalb ohnehin keinen Rückzahlungsanspruch gegen avanio?

Trotzdem, dass man an avanio/callando nichts gezahlt hat, sind einem durch die Widersprüche Porto-, Kopier- und Telefonkosten entstanden.

Diese würde ich nur zu gerne avanio/callando in Rechnung stellen.
Aufrechnen läßt sich da nichts, da ich denen nichts schulde. Vielleicht sollte ich auch dann im Anschluss gleich das Mahnverfahren durch Nexnet einleiten lassen. Das fände ich schon richtig cool :evil:
 
Hallo allerseits,

ich beschreib mah kurz meinen Fall, habe jetzt erst davon erfahren:
Septemberrechnung : 4,50 Euro Aviano Internetzugang
Oktoberrechnung : wieder sauber !
Ich habe nix unternommen !
Wie ist das zu bewerten ?
Soll ich jetzt noch was unternehmen ...
Vielleicht noch Novemberrechung abwarten ...

Mfg
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben