TSCoreNinja
Mitglied
Allseits einen schönen Sonntag,
leider muss ich diesen damit verbringen, den Stand meines Widerspruchs von Ende November bei der Telekom in Erfahrung zu bringen.
Habe dank Qoppas Tips ein nettes Schreiben an die Deutsche Telekom zusammengebaut, dass ich morgen abzuschicken gedenke per Fax und Einschreiben mit Rückschein. Da es meinerseits erst einmal fertig ist, können die Sachkundigen Forenteilnehmer gerne konstruktive Änderungsvorschläge machen, und evt dient es auch für andere als Vorlage/Erheiterung. Es sei erwähnt, dass ein paar Details hier auch aus taktischen Gründen weggelassen wurden.
leider muss ich diesen damit verbringen, den Stand meines Widerspruchs von Ende November bei der Telekom in Erfahrung zu bringen.
Habe dank Qoppas Tips ein nettes Schreiben an die Deutsche Telekom zusammengebaut, dass ich morgen abzuschicken gedenke per Fax und Einschreiben mit Rückschein. Da es meinerseits erst einmal fertig ist, können die Sachkundigen Forenteilnehmer gerne konstruktive Änderungsvorschläge machen, und evt dient es auch für andere als Vorlage/Erheiterung. Es sei erwähnt, dass ein paar Details hier auch aus taktischen Gründen weggelassen wurden.
TSCoreNinja an einem Sonntag schrieb:Betr: Entgeltforderungen 0190 Servicenummern, Abrechnung illegaler Dialereinwahl
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Anrede kommt mir nur schwer über die Tastatur, da ich an der Ehrenhaftigkeit der Deutschen Telekom AG und ihrer Töchter stark zu zweifeln begonnen habe. Wenn ich es dennoch schreibe, so nur deshalb, weil ich Ihre Ehrenhaftigkeit nicht mit der Ihres Arbeitgebers gleichsetze. Lassen Sie mich kurz den Vorgang schildern:
-am xx. November 2003 trennte ein illegaler Dialer gegen xxxx Uhr die bestehende normale Internetverbindung, und wählte sich bis xxxx Uhr unter der Nummer 0190-836843 ein. Zwei weitere Einwahlen am xx. November wurden von mir ausgelöst, um die Nichteinhaltung der gesetztlichen Informationspflicht über die Anwahl einer kostenpflichtigen Nummer und der für einen Vertragsschluss über die Erbringung von Dienstleistungen nötigen Mindestvoraussetzungen zu belegen. Deswegen sehe ich keinerlei Zahlungsverpflichtung für diese Verbindungen.
-dieser Dialer ist weder bei der Regulierungsbehörde registriert, noch erfüllt er die hierfür erforderlichen Voraussetzungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung. Die Einwahl wurde durch einen IQ Test ausgelöst, der unter der URL hxxp://xxx.mein-iq.info geringfügig verändert bis zum heutigen Tage vorzufinden ist. Laut Regulierungsbehörde ist diese Rufnummer der Kölner In-Telegence GmbH überlassen, die diese an die RK Medien Verlags GmbH in Hamm weitervermietet hat.
-am 25. November 2003 schickte ich Ihnen per Fax einen Einspruch gegen die Rechnungstellung dieser Posten. Der Empfang dieses Faxes ist von Ihrer Hotline bestätigt worden. Allerdings haben Sie ihn bisher nicht beantwortet.
-Sie haben vermutlich diese 3 Einwahlen in Ihren Rechnungen von November und Dezember 2003 als Verbindungen der Deutschen Telekom ausgewiesen und dreimalig angemahnt. Aus oben genannten Gründen sehe ich keine Zahlungsverpflicht.
Am 13. Februar erhielt ich von dem Inkassounternehmen Seiler & Kollegen eine letzte aussergerichtliche Zahlungsaufforderung sowie die Mitteilung, dass sie die anwaltliche Vertretung der Deutschen Telekom AG betreiben und beauftragt sind zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und der Betreibung der Zwangsvollstreckung.
In aller Deutlichkeit: die Erbringung von Leistungen und deren Abrechnung über kostenpflichtige Servicerufnummern setzt einen Vertragsschluss voraus, der gesetzlichen Regeln folgen muss, die zum Nachweis des Vertragsschlusses belegt werden können müssen. Meiner Auffassung nach haben keine Vertragsschlüsse stattgefunden, und bitte Sie, bei gegenteiliger Auffassung dies hinreichend zu belegen. Hilfsweise fechte ich die geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Deshalb forder ich Sie hiermit auf, mir bis zum 27. Februar 2004 (gesetzte Frist von Seiler & Kollegen für eine aussergerichtliche Einigung) schriftlich folgende Fragen zu beantworten und folgenden Forderungen nachzukommen:
-Ist mein Einspruch vom xx 2003 bei der DTAG zur Kenntnis genommen worden, welches ich per Fax an die Rufnummer 08003301029 geschickt habe? Die Absendung und der Inhalt des Faxes ist per Faxjournal nachweisbar. Warum sind Sie bisher meinen darin aufgeführten Forderungen nicht nachgekommen?
-Erstellen Sie mir kostenlos einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis für die strittigen Forderungen. Wenn nicht, teilen Sie mir die Gründe dafür mit und übermitteln mir die Ihnen vorliegenden Informationen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. den Call Data Record, der zur Abrechnung zwischen Diensteanbietern genutzt wird).
-Teilen Sie mir mit, ob die geforderten Entgelte durch die Anwahl der Rufnummer 0190-836843 entstanden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, klären Sie mich bitte über die angeblich von mir genutzten Mehrwertdienstleistungen auf, insbesondere ob es sich um einen Datendienst/Dialer oder eine Voice Verbindung handelt, und wer der Mehrwertdiensteanbieter ist, inklusive ladungsfähiger Anschrift.
-Wenn es sich um oben genannte Nummer handelt, erteilen Sie mir Auskunft darüber, ob Sie der Betreiber und Diensteanbieter dieser Mehrwertnummer sind? Wenn nicht, wer sind dies? Teilen Sie mir dann die ladungsfähige Anschrift mit. Belegen Sie für diesen Fall ebenso die Übertragung der Inkassorechte an die DTAG durch Übersendung der gesetzlich erforderlichen Dokumente.
-Führen Sie eine Prüfung gemäß §16 TKV der Abrechnung durch, wenn Sie dies bisher versäumt haben, und übersenden Sie mir das gesetztlich geforderte Prüfprotokoll.
-Weiterhin fordere ich Sie im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen durch das Bundesdatenschutzgesetz §34 dazu auf, mir alle über mich gespeicherten Daten zu übermitteln und mich darüber zu informieren, an wen diese Daten ggf. weitergeleitet wurden. Insbesondere handelt es sich hierbei um Daten zur Abrechnung der von Ihnen abgerechneten Rufnummer, wie z.B. den Call Data Record, ebenso eventuelle Weitergabe von Informationen, die meine Kreditwürdigkeit betreffen.
-Erstatten Sie die von mir versehntlich gezahlten Gebühren für die Mahnung dieser Rechnungsposten, bzw akzeptieren Sie die Kürzung von zukünfigen Rechnungen. Sehen Sie dieses Schreiben auch als Widerspruch gegen diese Gebühren an.
Ferner bitte ich Sie, mir folgende allgemeinere Fragen zu beantworten. Ich weise Sie darauf hin, dass ich gedenke, diese Antworten ggf öffentlich zu machen, und ich auch eine Nichtbeantwortung für aussagekräftig halte:
-Warum betreiben Sie die Einforderung von angefochtenen Verbindungsentgelten mit mehr Nachdruck als die Bearbeitung der Einsprüche? Verstehen Sie dies unter Kundenservice? Nebenbei, auch die Erreichbarkeit Ihrer Hotline lässt erheblich zu wünschen übrig.
-Nachdem Sie durch meinen Widerspruch von der rechtswidrigen Nutzung der Rufnummer 0190-836843 informiert worden sind, gedenken Sie, bei anderen Opfern dieser Runummer die Rechnungslegung zu stoppen und ggf gezahlte Beträge wieder gutzuschreiben? Wenn nicht, warum nicht? Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen, dass Sie sich erneut zu den Handlangern von dubiosen Mehrwertanbietern machen? Aufgrund der Schaltung von Banneradds auf den Portalen von WEB.DE und Freenet ist die Anzahl der Opfer sicherlich erheblich.
-Ich finde es grotesk, dass Sie einerseits das Inkasso für illegale Dialer vornehmen, andererseits aus kostenpflichtigen Abwehrmassnahmen ebenso finanziellen Gewinn ziehen, u.a. die Sperrung von Rufnummerngassen und Bewerbung von Dialerabwehrprogrammen. Dies mag dem Prinzip der Gewinnmaximierung förderlich sein, hinterlässt jedoch an der moralischen Integrität der Deutschen Telekom erhebliche Zweifel. Warum ermöglichen Sie es Kunden nicht, kritische Rufnummerngassen kostenlos zu sperren? Bei einer Mehrwertdiensteabrechnung per kostenpflichtiger Servicenummer kommt es juristisch zu einem Vertragsschluss, ich habe Ihnen dazu nie eine Vollmacht erteilt.
-Sie weisen die Rechnungsposten in der Rechnung als ?Verbindungen zum Service 0190x? aus. Ich halte diese für rechtlich mangelhaft, uninformativ und irreleitend. Die gezahlten Entgelte werden nach derzeitiger Rechtsprechung nicht allein für die Verbindung, sondern hauptsächlich für die Erbringung von Dienstleistungen über die Verbindung gefordert. Ein Hinweis auf den Diensteanbieter und die genutzte Servicerufnummer im Rahmen der Ihnen zur Verfügung stehenden Kenntnisse würde das Zustandekommen dieser Posten erheblich erhellen. Ich gehe davon aus, dass zur Weiterleitung der Gebühren an den Diensteanbieter eine Kenntnis von dessen Identität nötig ist und Ihnen zur Verfügung steht. Insbesondere eine Rechtsbelehrung bezüglich des Widerrufsrecht von Teledienstleistungsverträgen wäre angebracht. Gedenken Sie, diesen Misstand zukünfig zu beheben?
In der Hoffnung, dass Sie meinen Glaubensverlust an die Ehrenhaftigkeit ihres Arbeitgebers durch Beantwortung meiner Fragen entkräften können verbleibe ich,
mit (derzeit lediglich Ihnen gegenüber, und nicht Ihrem Arbeitgeber) freundlichen Grüßen,
TSCoreNinja