Zweiter Widerspruch Telekom wg Toni Dialer Einwahl

TSCoreNinja

Mitglied
Allseits einen schönen Sonntag,

leider muss ich diesen damit verbringen, den Stand meines Widerspruchs von Ende November bei der Telekom in Erfahrung zu bringen.

Habe dank Qoppas Tips ein nettes Schreiben an die Deutsche Telekom zusammengebaut, dass ich morgen abzuschicken gedenke per Fax und Einschreiben mit Rückschein. Da es meinerseits erst einmal fertig ist, können die Sachkundigen Forenteilnehmer gerne konstruktive Änderungsvorschläge machen, und evt dient es auch für andere als Vorlage/Erheiterung. Es sei erwähnt, dass ein paar Details hier auch aus taktischen Gründen weggelassen wurden.

TSCoreNinja an einem Sonntag schrieb:
Betr: Entgeltforderungen 0190 Servicenummern, Abrechnung illegaler Dialereinwahl


Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Anrede kommt mir nur schwer über die Tastatur, da ich an der Ehrenhaftigkeit der Deutschen Telekom AG und ihrer Töchter stark zu zweifeln begonnen habe. Wenn ich es dennoch schreibe, so nur deshalb, weil ich Ihre Ehrenhaftigkeit nicht mit der Ihres Arbeitgebers gleichsetze. Lassen Sie mich kurz den Vorgang schildern:

-am xx. November 2003 trennte ein illegaler Dialer gegen xxxx Uhr die bestehende normale Internetverbindung, und wählte sich bis xxxx Uhr unter der Nummer 0190-836843 ein. Zwei weitere Einwahlen am xx. November wurden von mir ausgelöst, um die Nichteinhaltung der gesetztlichen Informationspflicht über die Anwahl einer kostenpflichtigen Nummer und der für einen Vertragsschluss über die Erbringung von Dienstleistungen nötigen Mindestvoraussetzungen zu belegen. Deswegen sehe ich keinerlei Zahlungsverpflichtung für diese Verbindungen.
-dieser Dialer ist weder bei der Regulierungsbehörde registriert, noch erfüllt er die hierfür erforderlichen Voraussetzungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung. Die Einwahl wurde durch einen IQ Test ausgelöst, der unter der URL hxxp://xxx.mein-iq.info geringfügig verändert bis zum heutigen Tage vorzufinden ist. Laut Regulierungsbehörde ist diese Rufnummer der Kölner In-Telegence GmbH überlassen, die diese an die RK Medien Verlags GmbH in Hamm weitervermietet hat.
-am 25. November 2003 schickte ich Ihnen per Fax einen Einspruch gegen die Rechnungstellung dieser Posten. Der Empfang dieses Faxes ist von Ihrer Hotline bestätigt worden. Allerdings haben Sie ihn bisher nicht beantwortet.
-Sie haben vermutlich diese 3 Einwahlen in Ihren Rechnungen von November und Dezember 2003 als Verbindungen der Deutschen Telekom ausgewiesen und dreimalig angemahnt. Aus oben genannten Gründen sehe ich keine Zahlungsverpflicht.
Am 13. Februar erhielt ich von dem Inkassounternehmen Seiler & Kollegen eine letzte aussergerichtliche Zahlungsaufforderung sowie die Mitteilung, dass sie die anwaltliche Vertretung der Deutschen Telekom AG betreiben und beauftragt sind zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und der Betreibung der Zwangsvollstreckung.

In aller Deutlichkeit: die Erbringung von Leistungen und deren Abrechnung über kostenpflichtige Servicerufnummern setzt einen Vertragsschluss voraus, der gesetzlichen Regeln folgen muss, die zum Nachweis des Vertragsschlusses belegt werden können müssen. Meiner Auffassung nach haben keine Vertragsschlüsse stattgefunden, und bitte Sie, bei gegenteiliger Auffassung dies hinreichend zu belegen. Hilfsweise fechte ich die geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Deshalb forder ich Sie hiermit auf, mir bis zum 27. Februar 2004 (gesetzte Frist von Seiler & Kollegen für eine aussergerichtliche Einigung) schriftlich folgende Fragen zu beantworten und folgenden Forderungen nachzukommen:
-Ist mein Einspruch vom xx 2003 bei der DTAG zur Kenntnis genommen worden, welches ich per Fax an die Rufnummer 08003301029 geschickt habe? Die Absendung und der Inhalt des Faxes ist per Faxjournal nachweisbar. Warum sind Sie bisher meinen darin aufgeführten Forderungen nicht nachgekommen?
-Erstellen Sie mir kostenlos einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis für die strittigen Forderungen. Wenn nicht, teilen Sie mir die Gründe dafür mit und übermitteln mir die Ihnen vorliegenden Informationen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. den Call Data Record, der zur Abrechnung zwischen Diensteanbietern genutzt wird).
-Teilen Sie mir mit, ob die geforderten Entgelte durch die Anwahl der Rufnummer 0190-836843 entstanden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, klären Sie mich bitte über die angeblich von mir genutzten Mehrwertdienstleistungen auf, insbesondere ob es sich um einen Datendienst/Dialer oder eine Voice Verbindung handelt, und wer der Mehrwertdiensteanbieter ist, inklusive ladungsfähiger Anschrift.
-Wenn es sich um oben genannte Nummer handelt, erteilen Sie mir Auskunft darüber, ob Sie der Betreiber und Diensteanbieter dieser Mehrwertnummer sind? Wenn nicht, wer sind dies? Teilen Sie mir dann die ladungsfähige Anschrift mit. Belegen Sie für diesen Fall ebenso die Übertragung der Inkassorechte an die DTAG durch Übersendung der gesetzlich erforderlichen Dokumente.
-Führen Sie eine Prüfung gemäß §16 TKV der Abrechnung durch, wenn Sie dies bisher versäumt haben, und übersenden Sie mir das gesetztlich geforderte Prüfprotokoll.
-Weiterhin fordere ich Sie im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen durch das Bundesdatenschutzgesetz §34 dazu auf, mir alle über mich gespeicherten Daten zu übermitteln und mich darüber zu informieren, an wen diese Daten ggf. weitergeleitet wurden. Insbesondere handelt es sich hierbei um Daten zur Abrechnung der von Ihnen abgerechneten Rufnummer, wie z.B. den Call Data Record, ebenso eventuelle Weitergabe von Informationen, die meine Kreditwürdigkeit betreffen.
-Erstatten Sie die von mir versehntlich gezahlten Gebühren für die Mahnung dieser Rechnungsposten, bzw akzeptieren Sie die Kürzung von zukünfigen Rechnungen. Sehen Sie dieses Schreiben auch als Widerspruch gegen diese Gebühren an.

Ferner bitte ich Sie, mir folgende allgemeinere Fragen zu beantworten. Ich weise Sie darauf hin, dass ich gedenke, diese Antworten ggf öffentlich zu machen, und ich auch eine Nichtbeantwortung für aussagekräftig halte:
-Warum betreiben Sie die Einforderung von angefochtenen Verbindungsentgelten mit mehr Nachdruck als die Bearbeitung der Einsprüche? Verstehen Sie dies unter Kundenservice? Nebenbei, auch die Erreichbarkeit Ihrer Hotline lässt erheblich zu wünschen übrig.
-Nachdem Sie durch meinen Widerspruch von der rechtswidrigen Nutzung der Rufnummer 0190-836843 informiert worden sind, gedenken Sie, bei anderen Opfern dieser Runummer die Rechnungslegung zu stoppen und ggf gezahlte Beträge wieder gutzuschreiben? Wenn nicht, warum nicht? Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen, dass Sie sich erneut zu den Handlangern von dubiosen Mehrwertanbietern machen? Aufgrund der Schaltung von Banneradds auf den Portalen von WEB.DE und Freenet ist die Anzahl der Opfer sicherlich erheblich.
-Ich finde es grotesk, dass Sie einerseits das Inkasso für illegale Dialer vornehmen, andererseits aus kostenpflichtigen Abwehrmassnahmen ebenso finanziellen Gewinn ziehen, u.a. die Sperrung von Rufnummerngassen und Bewerbung von Dialerabwehrprogrammen. Dies mag dem Prinzip der Gewinnmaximierung förderlich sein, hinterlässt jedoch an der moralischen Integrität der Deutschen Telekom erhebliche Zweifel. Warum ermöglichen Sie es Kunden nicht, kritische Rufnummerngassen kostenlos zu sperren? Bei einer Mehrwertdiensteabrechnung per kostenpflichtiger Servicenummer kommt es juristisch zu einem Vertragsschluss, ich habe Ihnen dazu nie eine Vollmacht erteilt.
-Sie weisen die Rechnungsposten in der Rechnung als ?Verbindungen zum Service 0190x? aus. Ich halte diese für rechtlich mangelhaft, uninformativ und irreleitend. Die gezahlten Entgelte werden nach derzeitiger Rechtsprechung nicht allein für die Verbindung, sondern hauptsächlich für die Erbringung von Dienstleistungen über die Verbindung gefordert. Ein Hinweis auf den Diensteanbieter und die genutzte Servicerufnummer im Rahmen der Ihnen zur Verfügung stehenden Kenntnisse würde das Zustandekommen dieser Posten erheblich erhellen. Ich gehe davon aus, dass zur Weiterleitung der Gebühren an den Diensteanbieter eine Kenntnis von dessen Identität nötig ist und Ihnen zur Verfügung steht. Insbesondere eine Rechtsbelehrung bezüglich des Widerrufsrecht von Teledienstleistungsverträgen wäre angebracht. Gedenken Sie, diesen Misstand zukünfig zu beheben?

In der Hoffnung, dass Sie meinen Glaubensverlust an die Ehrenhaftigkeit ihres Arbeitgebers durch Beantwortung meiner Fragen entkräften können verbleibe ich,

mit (derzeit lediglich Ihnen gegenüber, und nicht Ihrem Arbeitgeber) freundlichen Grüßen,

TSCoreNinja
 
TSCoreNinja schrieb:
...dass ich morgen abzuschicken gedenke per Fax und Einschreiben mit Rückschein.
Spare Dir und der T-Com das Fax - das produziert dort lediglich zwei Vorgänge, die sich unter Umständen widersprüchlich entwickeln. Man kann nie sagen, wo das Fax tatsächlich raus kommt.
 
Schöner Brief, - vor allem auch der Hinweis auf die eventuelle "Veröffentlichung"!

Nur eine Kleinigkeit: Seiler & Kollegen sind die Rechtsanwälte, das vorgeschaltete Inkassobüro ist die SAF, das aber in jüngster Zeit nicht mehr aufzutreten scheint. Mir wurde gesagt, daß die Telekom jetzt ein verkürztes Mahnverfahren betreibt (=keine zweite Mahnung mehr), --> schwupps, ist die Sache schon beim RA. Mag sogar sein, daß die gehäuften Fiaskos der Inkassounternehmen dazu beigetragen haben ...
 
Qoppa schrieb:
Schöner Brief, - vor allem auch der Hinweis auf die eventuelle "Veröffentlichung"!
Ich weiss es nicht, ob das nötig ist, aber der gute Ton im Internet hat mich das gelehrt.... Danke fürs Kompliment.

Qoppa schrieb:
Nur eine Kleinigkeit: Seiler & Kollegen sind die Rechtsanwälte, das vorgeschaltete Inkassobüro ist die SAF
Aber letztlich treten die doch als Inkassobüro auf? Ich finde es passender, die Herren gemäss ihrer gegenwärtigen Tätigkeit einzuordnen. Rechtsanwalt enthält für mich den Beiklang "Wahrung des Rechts", was ich hier irgendwie nicht gegeben sehe. Aber ist eh nur ein Detail.
TSCoreNinja
 
anna schrieb:
Spare Dir und der T-Com das Fax - das produziert dort lediglich zwei Vorgänge, die sich unter Umständen widersprüchlich entwickeln. Man kann nie sagen, wo das Fax tatsächlich raus kommt.
Guter Tipp, allerdings steht doch auf der Rechnung:
Anfragen und Einwendungen (..) richten Sie bitte an
Telefax 0800-3301029
BTW, gibts eigentlich irgendeine Gesetzesgrundlage dafür, dass ich meine Portokosten von der nächsten T-Com Rechnung abziehen kann?
 
@ TSCoreNinja
aber gerne ...

TSCoreNinja schrieb:
Aber letztlich treten die doch als Inkassobüro auf?

Nein, ein Inkassobüro ist eine eigene Firma, deren Aufgabe es ist, an Gebührenschinderei zu verdienen .... Wenn es vor Gericht geht, muß das ein Rechtsanwalt übernehmen (so auch "Irrtum Iustitia" -> (...)). Ein RA vertritt nur seinen Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten, - darum auch die entsprechende Formulierung in Seilers Brief. Allerdings kann man ihn wohl auch noch bitten, die Vollmacht dazu vorzulegen .... ;)
 
@ TSCoreNinja:

Eine Bekannte von mir ist kürzlich auch auf die Seite mein-iq reingefallen. Nachdem ich die Seite angekcukt habe bin ich der Meinung dass der Dialer dort rechtlich nicht in Ordnung ist.

Wie muss sie vorgehen um sich gegen die Rechnung zu wehren? Die Telekom wies sie ab mit den Worten "Dafür sind wir nicht zuständig".

Melde dich doch bitte mal bei mir:

[email protected]

Danke!

E-Mail Addi gelöscht siehe Nutzungsregeln
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
tf/Moderator
 
@Gast
Ja, der Dialer ist hoechst boesartig und in keinster Weise gesetzeskonform. Bitte Thread http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3934 lesen, sowie sonstigen Postings zum Dialer tscore.exe u Internet Clearing BV (als Suchbegriff verwenden). Fuer allgemeine Fragen gibts den
Erste Hilfe Kasten des Juristen. Wenns dann noch konkrete Fragen gibt, Anmelden, dann kann ich auch per PN antworten.

Noch 2 relevante Punkte: Mein Fall wird von In-Telegence abgerechnet, irgendwann im Dezember oder so haben die aber auf British Telecom umgestellt. Dann ist BT verantwortlich. Wer stellt bei Dir die Rechnung? Telekom muss scheinbar getreten werden, um irgendetwas ausser Mahnungen/Letzten aussergerichtlichen Mahnungen zu verschicken. Kundenservice ist leider wegrationalisiert. Was aber nur bei Rechnungsstellung von Telekom selber relevant ist, BT duerften die relativ schmerzlos ausbuchen.

Gruesse,
TSCoreNinja
 
Widerspruchskosten

@juristisch erleuchtete Forenmitglieder

Nachdem ich vermutlich mal wieder der Telekom mit einem Einspruch wg meines Falles behelligen muss (wg Mahngebuehren und Teil der Dialerforderungen), stellt sich mir zunehmend folgende Frage: Wer bezahlt mir meine Einschreibenskosten? Ich wuerde diese doch gerne der Telekom aufs Auge druecken, motiviert nicht etwa aus finanziellen Gruenden, sondern wegen der vollstaendigen Hilfbereitschaftslosigkeit des rosa Riesen.
Posting Aufwandsentschädigung für Verteidigung bzw Posting von Galdikas besagt, dass mir diese Kosten niemand ersetzt, bzw erst die Gerichtskosten ersetzungsfaehig sind. Das bezieht sich aber auf den Mehrwertdiensteanbieter, weil ich mit dem ein Vertragsverhaeltnis bestreite. Mit der Telekom besteht aber sehr wohl ein Vertragsverhaeltnis (Telefonanschluss). Kann ich in meinen Widerspruch denen gleich mal eine Rechnung ueber die (Porto)Kosten stellen, als Schadenersatz fuer die fehlerhafte Rechnungen? Nach meinem Hinweis auf den Vorgang wissen die Telekomiker doch (s.u.), dass der vermeintliche Vertrag (bzw die Vertraege) nichtig ist, bzw nie zustandegekommen ist. Die haben sich auch nie im Geringsten bemueht, auf meinen Einspruch/Forderungen einzugehen, sondern fahren scheinbar einfach ihren ueblichen Film.

Gruesse,
TSCoreNinja


PS: Die Details zum Vorgang:
-Einwahl am 10. November
-2 kurze Einwahlen am 12. November zwecks Dokumentation/Beweissicherung des Vorgangs
-Telefonat mit Telekom Hotline, wir koennen jetzt noch nichts machen, EVN gegen Gebuehr und gekuerzt, den ich dann nicht wollte, auch nicht die mir ans Herz gelegte kostenpflichtige Sperrung der 0190
-Telekom hat als eigenen Posten(!) den IQ Test abgerechnet, auf zwei unterschiedlichen Rechnungen. Wg gekuerzetem EVN ist der Anbieter laut Telekom nicht zu ermitteln.
-habe in einem ersten Widerspruch auf Rechnung der Telekom klipp und klar gesagt: es handelt sich um einen illegalen Dialer, wir zahlen den Betrag fuer die 3 Einwahlen nicht, dies ist die Nummer, RegTP informiert, kein Dialer auf Nummer zugelassen blub blub blub, und den Betrag fuer die 3 Einwahlen abgezogen
-diverse Telefonate mit Telekomikern, die alle wenig Informationen erbrachten
-daraufhin hat die Telekom lustig 3 Mahnungen verschickt, zunaechst fuer die 1. Einwahl, dann fuer alle 3 Einwahlen
-weitere lustige Telefonate mit der Telekom Hotline, Auskunft: prima, wir buchen den Betrag aus, dann hoeren Sie vom Anbieter, die Mahngebuehren koennen Sie auch abziehen, das hat alles seine Richtigkeit
-ich habe dann statt vom Anbieter von den RAs der Telekom eine letzte aussergerichtliche Zahlungsaufforderung erhalten, natuerlich plus deren BRAGO Gebuehern, aber diese bezieht sich lediglich auf die erste Einwahl
-daraufhin Widerspruch per Einschreiben an die Seilschaften der Telekom
-Mahngebuehren auf der aktuellen Rechnung, und 2. u 3. Einwahl werden als negativer Kontostand verbucht
 
Antwort Seiler

Nachdem der am Anfang geschilderte Brief in zwei Teile gespalten bei Seiler/Telekom gelandet ist, haben wir heute die Antwort erhalten
RA Seiler schrieb:
Betr: Forderungssache DTAG
Sehr geehrte Frau ******
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die obige Angelegenheit erledigt ist.
Es werden keine weiteren Ansprüche mehr in dieser Sache gegen Sie geltend gemacht.
Zumindest gibts in unserem Falle keine Tankfuellung fuer Tonis Porsche zum Reisen zwischen NL, Dortmund und der Schweiz. Die Formulierung klingt zwar nicht gerade einsichtig, aber was erwartet man von [.....] (ups, sorry, Fehler meinerseits, sollte heissen, der Telekom).

Schoenen Abend,
TSCoreNinja

(der ueber einen neuen Nick nachdenkt, hey CJ, nicht nur Du bist eine multiple Persoenlichkeit ;) )

[Virenscanner:Vorsichtshalber ein paar Wörter gelöscht]
 
Re: Antwort Seiler

TSCoreNinja schrieb:
(der ueber einen neuen Nick nachdenkt, hey CJ, nicht nur Du bist eine multiple Persoenlichkeit ;) )

cicojore ist ja exponentiell multipel, da cico@arrob*****.com von mehreren Personen und Firmen genützt wird und "jore+Nummer" ebenfalls. Sogar multinational, ja, sogar multikontinental...

_____________

with regards

cj


@Betrugsvorwurf bei
wiso schrieb:
Wie sieht's da mit Verjährungsfristen aus??? Könnte man nicht abwarten, was von alleine passiert und wo man nachhelfen muss?
 
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