Umfrage: Muss Dialer hinter Jugendschutz ?

drboe schrieb:
Nein.

M. Boettcher

Das erübrigt jawohl jegliche Diskussion mit euch.
Es beweist lediglich, dass die meisten hier ihr eigenes Leben nicht im Griff haben, und so die Verantwortung für so gut wie alles weitergeben möchten.
Und solche Menschen sind aus Prinzip keine Diskussionspartner.
 
Anonymous schrieb:
drboe schrieb:

Das erübrigt jawohl jegliche Diskussion mit euch.
Es beweist lediglich, dass die meisten hier ihr eigenes Leben nicht im Griff haben, und so die Verantwortung für so gut wie alles weitergeben möchten.
Und solche Menschen sind aus Prinzip keine Diskussionspartner.
Wie meinen? Oben wurde behauptet, dass jemand in einem bestimmten Fall in Erziehung und Aufsichtspflicht versagt hätte und deshalb haften müßte. Weder das eine noch das andere trifft zu, weshalb die klare und eindeutige Antwort gegeben wurde. Du darfst das aber gern anders halten und entweder zahlen oder versuchen mit der Argumentation Ansprüche durchzusetzen. Du solltest Dich im letzten Fall aber bitte nicht wundern, wenn Du auf die Schnauze fällst.

M. Boettcher

--
PS1:
Das erübrigt jawohl jegliche Diskussion mit euch.
Ich bin tatsächlich nur eine Person, spreche ausschließlich für mich, nicht für andere und bestehe nicht auf einer Anrede mit pluralis majestatis :)

PS2: ich bin auch der Meinung, dass eine Diskussion mit Dir keinen Sinn macht. Du hast keinen Namen und weißt einfach zu wenig. Das wäre denn doch zu einseitig.
 
Anonymous schrieb:
Das erübrigt jawohl jegliche Diskussion mit euch.
Es beweist lediglich, dass die meisten hier ihr eigenes Leben nicht im Griff haben, und so die Verantwortung für so gut wie alles weitergeben möchten.
Und solche Menschen sind aus Prinzip keine Diskussionspartner.

LOL

Es ist ja wohl nicht das Problem der Eltern, wenn "Zugangskontrollsysteme" eingesetzt werden., die diesen Namen nicht verdienen und die ein Kleinkind umgehen kann. Eh ihr also die Verantwortung (mal wieder) auf die Eltern abwälzen wollt, solltet ihr lieber mal eure Hausaufgaben machen.
 
@Tobias Huch

Es geht nicht nur um Kleinkinder. Jugendliche können das System schon umgehen. Es kommt mir also schon so vor, als ob die Adult Branche im Glashaus sitzt.
 
Tobias Huch schrieb:
@Antidialer

Ich kenne kein AVS, das durch ein Kleinkind umgangen werden kann.

Bei Kenntnis des Algorithmus ist das Umgehen von über18 und co mit dem Mathewissen der 3. Klasse problemlos möglich. Die Erotikinteressierten Jugendlichen ab 10 - 12 Jahren sollten also damit keine Probleme haben. Dazu braucht man nicht mal einen Taschenrechner. Das meine ich mit "von einem Kleinkind umgehbar".

Daneben gibt es immer noch genügend Seiten, wo man sich gültige Nummern generieren lassen kann.
 
Begründet wird das ja alles damit, dass man nicht verhindern will, dass Jugendliche das System überlisten.
Es soll lediglich vor "ungewollter Konfrontation" mit Pornographie schützen. So wurde es mir gegenüber zumindest mehrfach gesagt.
 
Tobias Huch schrieb:
1. Du setzt also ein Kleinkind vor einen PC mit Internet, damit es Sex.com eintippt?
a) legst Du den Begriff "Kleinkind" zu eng aus.
b) sitzt das Kind ggf. da und tippt Malvorlagen..., oder Hausaufgaben, ...
c) nutzt es eine Suchmaschine, da entfällt die direkte Eingabe von Links

Sag bitte nicht, ein Kind zwischen 6-15 könne das nicht. Der Gegenbeweis wird tagtäglich in den Schulen erbracht, wo Schüler den Lehrern zeigen, wie man PC benutzt.

2. Ich kenne kein AVS, das durch ein Kleinkind umgangen werden kann.
a) ist wohl kein AVS bekannt, das nicht umgangen werden kann
b) ist der Blick in den Ausweis der Eltern unkompliziert
c) gibt es die Kochrezepte zum Aushebeln im Netz

3. Haben laut unabhängigen Studien Kinder überhaupt kein Interesse an Pornographie und schalten weg.
Stimmt! Nur lauert das "Problem" unseriöser Anbieter u. a. bei Malvorlagen, Hausaufgabe, CD/DVD usw. usf. Damit erledigt sich Dein Einwand vollständig. Nur zur Erinnerung: es geht hier nicht um pornographische Angebote, sondern um Dialer. Und die finden sich zu Hauf auf völlig hamlos klingenden Seiten, die von Leuten besucht werden, die überhaupt kein Interesse an Schmuddelseiten haben. Wenn auf Seiten z. B. zu Hausaufgabe aber der Hinweis kommt, das das Angebot nicht geeignet ist für Menschen unter 18, muss die Frage erlaubt sein: AVS oder ja? Weil in nach Ansicht des Anbieters ist "Hausaufgaben" dann ja wohl eine besonders perverse Sache, die man Jüngeren nicht zumuten kann und darf.

M. Boettcher
 
Tobias Huch schrieb:
3. Haben laut unabhängigen Studien Kinder überhaupt kein Interesse an Pornographie und schalten weg.

Tobias, deine hin und wieder ins Spiel gebrachten Studien nerven mich ein bisschen (da war doch auch mal die "Pornographie ist unschädlich"-Studie). Das ist eines meiner Schwerpunktthemen während des Studiums gewesen und daher reagiere ich da sehr empfindlich. Könntest Du mir bitte die Studie nennen? Autor, Stichprobe, Kontrollgruppe, halt das, was entscheidet, wie viel eine Studie wert ist.

Grüsse
aka
 
Bei manchen "Angeboten" würde man sich wünschen, die Drücker selbst müssten durch ein AVS den Zugang zum Markt finden. Dann wären die nämlich nicht drin, weil selbst noch minderjährig und ständig in der Sorge, die Eltern könnten erfahren, wie kaltschnäuzig ihre Kinder Altersgenossen abzocken.

Dietmar Vill
 
Nach § 184 StGB ist das Zugänglichmachen von Pornographie gegenüber Jugendlichen schlicht verboten. Das OLG Düsseldorf bewegt sich mit seiner Entscheidung im Gegensatz zu den 'Experten' von Hr Huch auf der Linie der herrschenden Meinung. Das verdeutlichen die Kommentierungen aus dem Leipziger Kommentar zum StGB. Vielleicht sollte sich Hr Huch mal nach neuen Beratern umkucken (vielleicht nicht so ultrahochqualifiziert, aber dafür an der Rechtspraxis orientiert).
 
Sorry , irgendwie trifftet ihr jetzt vom Thema ab.
Meines erachtens ist der einmalige Persozugang mit einem
Lebenslangen Passwort sicherer als ein Blauer USB-Stecker ,
welcher überall liegen gelassen oder untereinander getauscht wird.

Hatte gestern von 10 Rechnern alleine 8 mit Dialern.
davon hatte die Hälfte weil kein DSL schon Zahlungsaufforderungen.

So und jetzt kommt der Hammer !
Orginal-Aussage eine Mädchens , welche sich diesen Dialer eingefangen hatte :
War auf so einer netten Bilderseite , und da kam so ein Werbebanner
und wenn man dort OK eingiebt , verschwindet es erst


Die Eltern , selber noch Neulinge im Internet staunten !
Ob da unten ein Hinweis erst ab 18 schützt , ist fraglich.
 
Müllabfuhr schrieb:
Sorry , irgendwie trifftet ihr jetzt vom Thema ab.
Meines erachtens ist der einmalige Persozugang mit einem
Lebenslangen Passwort sicherer als ein Blauer USB-Stecker ,
welcher überall liegen gelassen oder untereinander getauscht wird.
Wo wurde das problematisiert? Ich dachte, es geht um die Frage, ob ein Dialer-Download auf einer Webseite, die sich nach eigener Aussage an Menschen ab 18 Jahre wendet, erst hinter einem - wie auch immer geartetem - Jugendschutz angeboten werden darf. Man kann sich dabei sicher darauf einlassen zu klären, ob es solche Systeme gibt oder nicht.

Was die Frage der Authentisierung angeht, so basiert die entweder auf Wissen (Accountname, Passwort), Besitz (Codecard, Smartcard) oder Merkmal (Fingerabdruck, Iris-Muster). Nichts davon erreicht zur Zeit eine sichere Identifikation eines Individuums. Wissen kann übertragen werden, Besitz abhanden kommen und Merkmale gefälscht oder die Systeme überlistet werden.

Hatte gestern von 10 Rechnern alleine 8 mit Dialern.
davon hatte die Hälfte weil kein DSL schon Zahlungsaufforderungen.

So und jetzt kommt der Hammer !
Orginal-Aussage eine Mädchens , welche sich diesen Dialer eingefangen hatte :
War auf so einer netten Bilderseite , und da kam so ein Werbebanner
und wenn man dort OK eingiebt , verschwindet es erst


Die Eltern , selber noch Neulinge im Internet staunten !
Ob da unten ein Hinweis erst ab 18 schützt , ist fraglich.

Naja, lesen und verstehen ist eben nicht das Gleiche. Nun schadet der Dailer auf einem ausschließlich über DSL mit dem Web verbundenen PC ja nicht. Viel spannender wird die Frage: wie wurden die installiert? Das die alle brav nur auf Anforderung installiert wurden, wird langsam nämlich immer unwahrscheinlicher.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Was die Frage der Authentisierung angeht, so basiert die entweder auf Wissen (Accountname, Passwort), Besitz (Codecard, Smartcard) oder Merkmal (Fingerabdruck, Iris-Muster). Nichts davon erreicht zur Zeit eine sichere Identifikation eines Individuums.
Naja, bei uns ist ein biometrisches System im Einsatz. In Kombination mit dem Pförtner ist es kaum zu überlisten (selbst wenn der Pförtner den Notdurchlass aufsperrt, dann rückt der Werksschutz an). Zwischen Wissen und Besitz kann man kombinieren (vgl. RSA SecureID). Letzteres hat sich bei uns für den Remote Access bewährt.
 
Tobias Huch schrieb:
Das Problem ist doch folgendes:
Fast alle hier denken an ein Deutsch-Netz und nicht an das Internet.
Mir ist schon klar, dass Sie bzw. Ihre Webmaster durch den äußerst restrikitven Jugendschutz in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil haben. Eine Korrektur oder Rechtsklarheit kann nur der Gesetzgeber in Berlin herstellen. In anderen Staaten geht man andere Wege, dh sieht mehr Verantwortung bei den Eltern (die ja zB Ratingsysteme installieren können).
 

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Naja, lesen und verstehen ist eben nicht das Gleiche. Nun schadet der Dialer auf einem ausschließlich über DSL mit dem Web verbundenen PC ja nicht. Viel spannender wird die Frage: wie wurden die installiert? Das die alle brav nur auf Anforderung installiert wurden, wird langsam nämlich immer unwahrscheinlicher.

Schon mal Active X, Java, Scripting auf Eingabeanforderung gestellt?
Wer dann in bestimmten Ordnern dann mal nach sieht in den
Eigenschaften dieser (Und gleich davon einen Screenshot macht )
Könnten nachher nicht mehr vorhanden sein ;)
 

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