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Übertrag aus: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135689#135689
Zweite Runde, die T-Online gibt nicht auf!
Heute in der AZ:
Qoppa schrieb:hängt vom Internetprovider und Tarif ab. Bei Flatrate darf eigentlich gar nicht gespeichert werden (es gab da ein Urteil AG Darmstadt gegen T-Online).was wird nun geloggt und gespeichert und was nicht?!?
Zweite Runde, die T-Online gibt nicht auf!
Heute in der AZ:
dpa schrieb:Heute Entscheidung zu Datenspeicherung bei T-Online
Das Landgericht Darmstadt will heute sein Urteil zur Speicherung von Verbindungsdaten beim Internet-Anbieter T-Online verkünden. Das Verfahren ist bereits in der zweiten Instanz, nachdem das Amtsgericht dem Unternehmen aufgegeben hatte, die bei der Einwahl vergebene Internetadresse (IP- Adresse) seiner Kunden nach der Abrechnung zu löschen.
Das Gericht folgte damit der Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Mit Hilfe der IP-Adresse lässt sich das Verhalten von Internet-Nutzern lückenlos nachvollziehen. Dem ersten Urteil zufolge darf T- Online zwar keine IP-Adressen mehr speichern, wohl aber sämtliche Abrechnungsdaten wie etwa Beginn und Ende der Verbindung sowie die übertragene Datenmenge.