Regulierungsbehörde sperrt fast 30.000 Dialern die Nummer

sascha

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Regulierungsbehörde sperrt fast 30.000 Dialern die Nummer

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat rund 30.000 Dialern die Einwählnummer gesperrt. „Wir haben gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung dieser Nummern“, sagte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. Zu den näheren Hintergründen wollte Boll sich zunächst nicht äußern, „da diese für ein laufendes Verwaltungsverfahren von Bedeutung sind.“

Betroffen von der Anordnung der Regulierungsbehörde sind sieben Nummern. Konkret handelt es sich um die 90090001113, 90090001214, 90090001222, 90090001223, 90090001226, 90090001227 und 90090001228. Über diese waren insgesamt 29.531 Dialer geschaltet. „Die Regulierungsbehörde hat gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung dieser Rufnummern der Intexus GmbH. Daher wurden sie mit Bescheid vom 21. Dezember abgeschaltet“, sagte Boll. Diese „erste Maßnahme“ gehe auf Paragraph 67 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes zurück. Danach solle die Regulierungsbehörde im Fall der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer 0190- oder 0900-Mehrwertdiensterufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Dies sei geschehen.

Zu der von der Regulierungsbehörde erkannten „rechtswidrigen Nutzung“ wollte Boll nichts sagen und begründete dies mit einem „laufenden Verwaltungsverfahren". Das deutet darauf hin, dass die Regulierer aktuell weitere Konsequenzen prüfen. Dies könnte beispielsweise der rückwirkende Entzug der Registrierung der betroffenen Dialer sein – mit der Konsequenz, dass für die Dialer zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung für die Nutzer bestand. Die betroffenen Dialer waren im April 2004 registriert worden und seitdem auf einer Vielzahl von Webseiten eingesetzt worden. Die Sperrung der sieben Nummern führte bei den Anbietern nicht zu Problemen. Wenige Tage vor der Abschaltung wurden die betroffenen 09009-Nummern gegen „neue“ ausgetauscht.

Zweite „Sünderkartei“ geht online

Die betroffenen sieben Nummern sind bereits in der so genannten Sünderkartei aufgeführt, in der die Regulierungsbehörde aufführt, welche Maßnahmen sie wegen Gesetzesverstößen bei Dialern und Mehrwertdiensten ergriffen hat. Diese Kartei wird demnächst „Zuwachs“ bekommen. Auf einer gesonderten Internetseite wollen die Regulierer zusätzlich öffentlich machen, was sie gegen Spamming und Lockanrufe mit Mehrwertdienste-Nummern unternommen haben. „Viele Menschen wissen gar nicht, dass wir auch im Bereich der unlauteren Bewerbung von Mehrwertdiensten zu Maßnahmen befugt sind“, sagte Boll im Gespräch mit Dialerschutz.de. Genau das aber ist der Fall. Nach § 67 des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Regulierungsbehörde seit 2004 unter anderem die Möglichkeit, gegen rechtwidrige Werbung für teure Nummern vorzugehen. So kann sie nicht nur die betroffenen Nummern sperren, sondern auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, etwa, indem sie Bußgelder verhängt. Ein klassisches Beispiel sind die so genannten Ping-Anrufe, die seit Anfang 2003 weit verbreitet sind. Dabei klingeln die Täter wahllos und computergesteuert Handynummern an, wobei sie nach einmaligem Läuten die Leitung unterbreiten. Zurück bleibt auf dem Handy ein „Anruf in Abwesenheit“. Die Abzocker setzen darauf, dass ihre Opfer aus Neugierde oder Unachtsamkeit einfach die Rückruftaste drücken – und dabei übersehen, dass sie damit eine teure 0137- oder 0190-Nummer anrufen.

Auf einer gesonderten Webseite unter www.regtp.de wollen die Regulierer nun „in den nächsten Tagen“ darstellen, was sie konkret in welchen Fällen der unlauteren Bewerbung von teuren Nummern unternommen haben. So soll unter anderem aktuell aufgelistet werden, welche Nummern wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben gesperrt wurden. Dass auch im Bereich der unlauteren Werbung und Lockanrufe Bedarf an konsequentem Vorgehen gegen Missbrauch besteht, zeigt die jüngste Zeit. So zocken unbekannte Täter schon seit Monaten wieder verstärkt mit Gewinn-Versprechen über 0190-Nummern und 0137-Lockanrufen ab.

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=229

cu,

Sascha
 
Re: Regulierungsbehörde sperrt fast 30.000 Dialern die Numme

„Wir haben gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung dieser Nummern“
Das ist endlich mal eine klare Ansage.

Die Nachricht von der Sperrung ohne weitere Hintergründe war unverständlich, aber nun wird klar, die RegTP ist auf dem richtigen Weg. Es lohnt sich schon einmal, ausreichende Vorräte von Popkorn anzulegen. Das kann heiter werden.

Dietmar Vill
 
Die RegTP hat bekanntlich eine Auszeichnung für die Dialer-Datenbank gemäß Abstimmung unter Verbrauchern erhalten. Das findet sich auch in den RegTP-News Nr. 04/2004 auf Seite 7.

Wenn die RegTP nun genügend Biss hat, den Erkenntnissen der rechtswidrigen Nutzung die angemessenen Konsequenzen folgen zu lassen, verdient sie sich die gleiche Auszeichnung auch für das kommende Jahr.

Dietmar Vill
 
Re: Regulierungsbehörde sperrt fast 30.000 Dialern die Numme

dvill schrieb:
Es lohnt sich schon einmal, ausreichende Vorräte von Popkorn anzulegen. Das kann heiter werden.
Das mit dem Popkorn kann man inzwischen auch allen von einer Dialereinwahl betroffenen raten. Hat jemand eigentlich eine Übersicht, ob es überhaupt nennenswert verbreitete registrierte Dialer aus der Anfangszeit der Registrierung gibt, die nicht de-registriert wurden? Wissenschaftlicher formuliert: was genau ist die De-Registrierungsquote für tatsächlich benutzte Dialer (und die Halbwertszeit der Registrierung). Meiner Einschätzung nach dürften fast keine "alten" Dialer übrig sein. Damit könnten eigentlich fast alle Dialerbenutzer ihr Lehrgeld zurückfordern (oh wenn sie es denn täten...).

@Juristen,
ist ob des Massensterbens der Dialerregistrierung damit nicht eigentlich die Einschätzung der Telekom (Dialer registriert => Zahlungspflicht) nicht höchst wackelig?
TSCN
 
@ TSCoreNinja

Das ganze Registrierungsverfahren ist meiner Ansicht nach bislang ein wackeliges Unterfangen gewesen. Allein der Spruch der RegTP: "... besteht nach Ansicht der RegTP keine Zahlungspflicht ..." zeigt, dass man sich eigentlich nicht in die zivile Forderungsangelegenheit einschalten möchte sondern allenfalls eine Empfehlung abgibt. Auch die Entregistrierung der oben angegebenen Dialernummern - allen voran die 090090001214 - erfolgte nicht ohne Einbeziehung der Betreiber in den Entscheidungsprozess der RegTP.
 
dvill schrieb:
Die RegTP hat bekanntlich eine Auszeichnung für die Dialer-Datenbank gemäß Abstimmung unter Verbrauchern erhalten. Das findet sich auch in den RegTP-News Nr. 04/2004 auf Seite 7.

Wenn die RegTP nun genügend Biss hat, den Erkenntnissen der rechtswidrigen Nutzung die angemessenen Konsequenzen folgen zu lassen, verdient sie sich die gleiche Auszeichnung auch für das kommende Jahr.

Dietmar Vill

Für den Biss fehlt es der Regtp einfach an "Wissen". Wer seine eigene 0180-5 Nummer monatelang ohne Preis bewirbt und dabei gegen geltenes deutsches Recht verstößt, kann nicht beissen. Aber lernen können sie ja. Inzwischen gibt es einen unverständlichen Hinweis auf der Seite:
http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/in_12-00-00-00-00_m/index.html

Bei "tausenden" Anrufen und Beschwerden hat man da richtig Geld an der Dialermafia verdient.

VF
 
Hoffe das wird jetzt nicht zu arg offtopic... 8)

Die Firmengruppe Mainpean/Intexus ist ja nun schon über jedes Maß hinaus durch Deregistrierung, Nummernsperren etc. auffällig geworden - in mehreren hunderttausend Fällen.

Gibt es denn keine Möglichkeit für uns Steuerzahler bei einer zuständigen Stelle nachdrücklich und mit Ausscht auf Konsequenzen zu äußern, dass man nicht mehr gewillt ist, die Registrierungsanträge dieser Firma mit so vielen z.T. vorsätzlichen Verfehlungen über seine Steuern zu finanzieren?
Ich meine doch, dass das erhebliche Verwaltungskosten generiert, für die wir Steuerzahler aufkommen, solange der Registrierungsvorgang nicht vom Antragssteller z.B. über eine Gebühr selbst bezahlt wird.
Wo müsste man so eine Beschwerde vortragen? Beim Finanzamt? Bei der RegTP? Beim Verbraucherschutz?
Oder ist die einzige Möglichkeit tatsächlich vor Gericht zu ziehen? Welche Behörde / Institution wäre dann der Gegner vor Gericht?
Das Ziel wäre es, ein grundsätzliches Registrierungsverbot gegen die Firma zu erreichen. Als Analogie könnte man ja das Verkehrssündererfassungssystem in Flensburg nehmen: Dort ist ja dann auch nach einer bestimmten Anzahl von Verfehlungen Schluss und führt zum Entzug der Fahrerlaubnis...

Gruß
Matthias
 
Für den Biss fehlt es der Regtp einfach an "Wissen".
Der Biss der RegTP wurde schon mehrfach unterschätzt. Offensichtlich wurden aus den letzten Deregistrierungen mit Inkassoverbot nicht die notwendigen Lehren gezogen. Die RegTP bereitet gerade die nächste Lerneinheit vor.

Dietmar Vill
 
Ich meine doch, dass das erhebliche Verwaltungskosten generiert, für die wir Steuerzahler aufkommen, solange der Registrierungsvorgang nicht vom Antragssteller z.B. über eine Gebühr selbst bezahlt wird.

Die Regulierungsbehörde hätte seit sieben Monat die Möglichkeit, für die Dialer-Registrierung Gebühren und Auslagen zu verlangen. Dass dem bis heute nicht so ist, liegt allerdings nicht an der RegTP, sondern am Bundeswirtschaftsministerium, in dem die Preise festgelegt werden. Ich hab dem BMWA erst vergangene Woche eine Anfrage gestellt, wann man da zu Potte kommen will. Die Antwort steht noch aus...
 
Wenige Tage vor der Abschaltung wurden die betroffenen 09009-Nummern gegen „neue“ ausgetauscht.
Wie kann denn sowas möglich sein? Ich meine, die "rechtswidge Nutzung" kann doch eigentlich nur durch einen Dialer erfolgen, oder sehe ich da etwas falsch? Warum teilt man dann neue Rufnummern zu?

Gruß
Christian
 
Für mich stellt sich auch die Frage, wiso die Steuerzahler die Dialerregistrierungen zahlen dürfen. In allen anderen Bereichen ist es üblich, das für derartige Kosten die Hersteller aufkommen müssen.

Daneben ist das ganze Prozedere der Dialerregistrierung unsinnig. Nützen tut sie niemanden, im Gegenteil, sie schwächt nur die Position des Verbrauchers.

Bsp:
Ich strick mir einen Autodialer, lass ihn registrieren, verbreite ihn gut und freue mich dann, das 3 Monate lang die Kasse klingelt. Die Telekom sorgt ja dafür, das das Geld reinkommt, selbst wenn die Dialerregistrierung schon noch nicht bestandskräftig wiederrufen ist.

Solange die Dialer einfach nur in eine Datenbank aufgenommen werden ist dem Betrug weiterhin Tür und Tor geöffnet.

Wiso werden die Dialer nicht wirklich getestet, inc Quellcode Analyse? Die Kosten dafür trägt wie sonst auch der Hersteller, der es sich dann 2 mal überlegen wird, nicht den Vorschriften entsprechende Dialer registrieren zu lassen.
 
Es ist seit Tagen spannend, die Dialoge im DC-Forum zu lesen. zB einen Thread mit dem Titel "Hausdurchsuchung". Ein konkretes Problem (Hausdurchsuchung bei einem webmaster am 20.1.05), ungläubiges Staunen, praktische Ratschläge, DialerD* wird philosophisch und zitiert Einstein ("Das Problem ist, dass das Nichtvorhandensein von Beweisen, nicht beweist, das sie nicht existieren"), Zweifel am Wahrheitsgehalt der Geschichte,..., sieht alles ein bisschen nach Verunsicherung aus.

Threads zur Misere ("5000 user und keine Anwahl, früher wären es 100 gewesen") landen beim Thema Glatteis.

Einige Dialeranbieter erwähnen, Fußballschiedsrichter zu werden, die Keldkrapscherin von chat.de will nur PP-Betreiber sein, nicht Inhaber [selbst Dayr Dayleranbieter schlechthin wird als Inhaber vermutet], und im Heiseforum rätselt jemand, ob Dialerschutz.de zu dialerfreundlich sei ;)

Trouble in paradise?

Lustige Tage...

P.S.: Die Meldung, dass Nummern abgeschaltet werden, die nicht mehr in Benutzung sind, naja, natürlich besteht Hoffnung, dass da noch was nachkommt. Aber bisher ist das doch eher ein Grund zum Kopf schütteln - inzwischen sind doch längst die neuen Nummern im Gebrauch. Wenn das alles ist, was in dieser Sache passiert, ist es doch bloss heisse Luft, oder? Hat doch keine Folgen. Versteh ich nicht...
Wenn man davon ausgeht, dass des Schwanthalers Dialerschleuder einen ungefähren Überblick gibt, sind im Moment die Nummern -1243 und -1255 die Gelddruckmaschinen.
Die 1243 ersetzte schon seit Dezember die "alte" Nummer.
anormalerD schrieb:
Die Mehrwertnummer 090090001214 wurde im Dezember 2004 überraschend gegen die Nummer 090090001243 ausgetauscht. Eine Nachfrage von mir bei Intexus ergab als Antwort, dass dies nicht aufgrund der möglichen Unregelmäßigkeiten sondern aufgrund einer Umstrukturierung der Rufnummernverwaltung geschah.Dies geschah kurz nachdem der öffentliche Druck gewachsen war.
 
Ist die Anzahl der legalen Dialer von MP/Intexus eigentlich größer oder kleiner, als die Anzahl der Dialer, deren Registrierung zurück genommen wurde. Kann man das irgendwie ermitteln? Also, hat die Firma mehr legale als illegale Dialer bislang in Umlauf gebracht?

Gruß
Matthias

P.S.: Dass es zu so einer Fragestellung üerhaupt kommen kann, ist ja eigentlich ein Witz. Eigentlich dürften gar keine illeageln Dialer im Umlauf sein, aber inzwischen gehört es fast schon zur Normalität.......im Dialer-Geschäft läuft grundsätzlich was völlig falsch...... :(
 
Re: Regulierungsbehörde sperrt fast 30.000 Dialern die Numme

TSCoreNinja schrieb:
Wissenschaftlicher formuliert: was genau ist die De-Registrierungsquote für tatsächlich benutzte Dialer (und die Halbwertszeit der Registrierung).
für (nicht nur) solche Spielchen hätte ich ja zu gerne eine Kopie der RegTP-Datenbank. Lässt sich das machen? ;)
 
hxxp:/ /www.diaxxxxxxxxx.de/ ist die Antwort auf alle Fragen.....

Keine Links zu komerziellen Seiten siehe NUB BT/MOD 18.25h
 
Gebührenpflichtigkeit von Dialern

@Sascha:
Sascha schrieb:
Die Regulierungsbehörde hätte seit sieben Monat die Möglichkeit, für die Dialer-Registrierung Gebühren und Auslagen zu verlangen. Dass dem bis heute nicht so ist, liegt allerdings nicht an der RegTP, sondern am Bundeswirtschaftsministerium, in dem die Preise festgelegt werden. Ich hab dem BMWA erst vergangene Woche eine Anfrage gestellt, wann man da zu Potte kommen will. Die Antwort steht noch aus...

Wieso soll das Bundeswirtschaftsministerium zuständig sein? Gem. §1 der "Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem TKG" (TKGÜbertrV) wurde die Befugnis auf die RegTP übertragen.
 
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