Premium SMS: Bundeskabinett will Kundenschutz verstärken

sascha

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Das Bundeskabinett will den Schutz vor Missbrauch von Mehrwertdienste-Nummern weiter stärken. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute in Berlin beschlossen. Im Mittelpunkt stehen dabei teure Kurzmitteilungen, Premium SMS genannt, Call-by-Call-Verbindungen und 0137-Nummern. Verbraucherschutzverbände begrüßten das Vorhaben als „deutlichen Schritt, Kunden im Bereich der Telekommunikation künftig effektiver zu schützen“. Eher verhalten war das Echo in der Branche selbst. „In vielen Punkten geht der Gesetzentwurf über das Ziel hinaus und behindert seriöse und innovative Diensteangebote, ohne den Kundenschutz spürbar zu verbessern“, erklärte der Branchenverband VATM.

„Mit dem neuen Gesetzentwurf werden bei der Inanspruchnahme so genannter Kurzwahldienste transparente Regelungen geschaffen, die Verbraucherrechte gestärkt und insbesondere der Schutz der Jugendlichen verbessert“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium und erinnerte daran, dass über Premium SMS vor allem Jugendliche Dienstleistungen in Anspruch nähmen. Tatsächlich waren vor allem die Anbieter von Klingeltönen für Handys in jüngster Zeit verstärkt in die Kritik geraten. Kernpunkt dabei war, dass die überwiegend jungen Kunden nicht ausreichend über die entstehenden Kosten aufgeklärt würden.

Der Gesetzentwurf des Kabinetts sieht vor, dass Anbieter von Kurzwahldiensten dem Verbraucher künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen müssen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Der Abonnementvertrag müsse zudem jederzeit kündbar sein. Verbraucher sollen künftig verlangen können, einen Hinweis zu erhalten, wenn die Kosten eines Abonnements per Premium SMS im jeweiligen Monat den Betrag von 20 Euro überschreiten. Bei Kurzwahldiensten ohne Abo-Vertrag muss der Preis in Zukunft bei allen Angeboten vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden, wenn Kosten über einem Euro entstehen. Außerdem muss laut Gesetzentwurf künftig bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei 0137-Rufnummern und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst der Preis angesagt werden.

„Mit der Stärkung der Verbraucherrechte schafft die Neuregelung gleichzeitig angemessene Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Denn auch die Telekommunikationsunternehmen sind auf einen wirksamen Verbraucherschutz angewiesen“, erklärte das Ministerium. Ziel des Gesetzentwurfes sei es daher auch, im Interesse der Telekommunikationswirtschaft unseriösen Anbietern so weit wie möglich Einhalt zu gebieten.“

Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. "Es sieht so aus, dass die Bundesregierung es nach mehreren zaghaften Anläufen nun tatsächlich ernst meint," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. „Der vorgelegte Entwurf ist ein deutlicher Schritt, Kunden im Bereich der Telekommunikation künftig effektiver zu schützen." Seit Jahren stünden in der Verbraucherberatung Beschwerden über irreführende und betrügerische Praktiken im Telekommunikationsbereich oben an. „Nun schickt sich der Gesetzgeber an, einige dieser Lücken durch Ausweitung des Maßnahmen- und Sanktionskatalogs zu schließen," so Müller. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hoffe auch in weiteren Punkten auf Nachbesserung. Dies betreffe vor allem die Umkehr der Beweislast zugunsten des Kunden im Falle eines Streits über die Telefonrechnung. "Die Telefonrechnung weist längst nicht mehr nur Verbindungsentgelte aus, sondern entwickelt sich mehr und mehr zu einem Inkassoinstrument für Anbieter von Mehrwertdiensten", so Müller. Der vzbv fordert daher die Anpassung des Telekommunikationsrechts an die gängigen Regeln des Vertragsrechts. Weiteren Regelungsbedarf sieht der vzbv in Bezug auf die Telefonsperre. Auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten Mobilfunkanbieter im Gegensatz zu Festnetzbetreibern mehr oder weniger nach Belieben einen Anschluss sperren, wenn der Kunde eine Zahlung schuldig geblieben ist. Darüber hinaus rief der vzvb auch die Unternehmen zu wirksameren Maßnahmen gegen die zunehmende Verschuldung von Kindern und Jugendlichen durch Handys auf. Der vzbv fordert die Netzbetreiber auf, im Fall eines Verstoßes gegenüber dem Diensteanbieter durch Entzug der Rufnummer hart durchzugreifen. Auch die Angebote spezieller Jugendtarife und "kindgerechterer" Mobiltelefone dürften in der Branche keine Einzelfälle bleiben.

Branchenverband: „Keine staatliche Überregulierung“

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) erklärte, dass der Gesetzentwurf in vielen Punkten „über das Ziel hinaus“ gehe und „seriöse und innovative Diensteangebote“ behindere. „Wo Wettbewerb für Kundenschutz sorgt, bedarf es keiner staatlichen Überregulierung“, erklärte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Klarere und verbindliche Angaben in der Werbung zu Preis, Anbieter und Leistungsumfang würden zwar vom VATM unterstützt. Zusätzliche Preisansagen der Anbieter seien aber heute bereits gängige Praxis und „innovativer Service im Wettbewerb“. „Gesetzliche Verpflichtungen zur Preisansage sind daher überflüssig und führen zu einer Überregulierung, die letztlich Kundenfreundlichkeit als Differenzierungskriterium im Markt verhindert“, so Grützner. Auch unterstütze der Branchenverband bei Abo-SMS-Diensten ein klares Verfahren bei Vertragsabschluss. Am Markt habe sich das sogenannte Handshake-Verfahren herausgebildet, bei dem der Kunde vor endgültiger Anforderung der Leistung eine Informations-SMS erhält, die er dann bestätigen müsse. Eine Ausdehnung auf andere SMS-Dienste, etwa für den Kauf von Fahrkarten, Kinokarten oder Parkgebühren per Handy, würde die Entwicklung neuer innovative Dienste von vornherein beschränken. Auch eine zusätzliche Kostenkontrolle bei hochpreisigen Premium SMS-Diensten durch sogenannte Warn-SMS werde zwar unterstützt. Eine angemessene Grenze für diese zusätzliche Information liege aber bei 50 Euro, nicht bei 20, wie im Gesetzentwurf vorgesehen.

Auch nach Ansicht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) schießt der beschlossene Entwurf "über das Ziel eines vernünftigen Verbraucherschutzes weit hinaus". "Der Kunde wird nicht beschützt, sondern bevormundet", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Beim Griff zum Telefon traue der Gesetzgeber dem Kunden offenbar kaum Eigenverantwortung zu. Rohleder: "Die wenigen schwarzen Schafe können wir wirksam mit den bestehenden Gesetzen bekämpfen. Hier darf nicht eine ganze Branche mit einem völlig überzogenen Regelwerk zur Rechenschaft gezogen werden."

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums möglichst im Frühsommer in Kraft treten.

cu,

Sascha

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=233
 
sascha schrieb:
Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen

das heißt:

Telekommunikation: Besserer Schutz gegen unseriöse Telefonfirmen
vzbv sieht im Regierungsentwurf einen deutlichen Schritt zu mehr Verbraucherschutz


02.02.2005 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. "Es sieht so aus, dass die Bundesregierung es nach mehreren zaghaften Anläufen nun tatsächlich ernst meint," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Der vorgelegte Entwurf ist ein deutlicher Schritt, Kunden im Bereich der Telekommunikation künftig effektiver zu schützen."

Seit Jahren stehen in der Verbraucherberatung Beschwerden über irreführende und betrügerische Praktiken im Telekommunikationsbereich oben an: Internetusern wird der Spaß am Surfen durch Viren, Würmer, Trojaner und Dialer verdorben. Telefonkunden droht die Abzocke durch Anbieter von Mehrwertdiensten, unzureichende Preistransparenz, teure Auskunftsnummern, Premium SMS (Klingeltöne, Fotos, Logos), provozierte Rückrufe (Chat- oder Flirtlines) oder telefonische Gewinnspiele. Bisherige Versuche des Gesetzgebers, den Verbraucherschutz zu verbessern, seien eher halbherzig und zaghaft gewesen. "Nun schickt sich der Gesetzgeber an, einige dieser Lücken zu schließen durch Ausweitung des Maßnahmen- und Sanktionskatalogs," so Edda Müller.

Positiv bewertet der vzbv vor allem folgende Schritte:

Einbeziehung der Online-Verbindungen in den Einzelverbindungsnachweis

Ausweitung der Preisangabepflicht auf alle Mehrwertdienste

obligatorische Preisansage bei Call-by-Call Verbindungen.

Der vzbv hob auch die Initiative von Bundesverbraucherschutzministerin Künast hervor, Jugendliche, Kinder und deren Eltern besser vor hohen Kosten durch Premium-SMS und Chat-Dienste zu schützen. So muss laut Entwurf bei Angeboten von mehr als einem Euro der Nutzer vorab über den Preis informiert werden. Bei "neuartigen Diensten" ist die Preisinformation aber erst ab drei Euro Pflicht. Da bislang niemand genau weiß, was "neuartige Dienste" sind, wird den Unternehmen damit eine Hintertür geöffnet, die Preisinformation doch zu umgehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hofft auch in weiteren Punkten auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Dies betrifft vor allem die Umkehr der Beweislast zugunsten des Kunden im Falle eines Streits über die Telefonrechnung. "Die Telefonrechnung weist längst nicht mehr nur Verbindungsentgelte aus, sondern entwickelt sich mehr und mehr zu einem Inkassoinstrument für Anbieter von Mehrwertdiensten", so Edda Müller. Der vzbv fordert daher die Anpassung des Telekommunikationsrechts an die gängigen Regeln des Vertragsrechts. "Wer eine Leistung erbringt, muss auch belegen, dass diese erfüllt wurde, nicht umgekehrt". In vielen Fällen sei es aber für den Telefonkunden unmöglich zu beweisen, dass er eine bestimmte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hat.

Weiteren Regelungsbedarf sieht der vzbv in Bezug auf die Telefonsperre. Auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten Mobilfunkanbieter im Gegensatz zu Festnetzbetreibern mehr oder weniger nach Belieben einen Anschluss sperren, wenn der Kunde eine Zahlung schuldig geblieben ist.

Darüber hinaus rief der vzvb auch die Unternehmen zu wirksameren Maßnahmen gegen die zunehmende Verschuldung von Kindern und Jugendlichen durch Handys auf. Der vzbv fordert die Netzbetreiber auf, im Fall eines Verstoßes gegenüber dem Diensteanbieter durch Entzug der Rufnummer hart durchzugreifen. Auch die Angebote spezieller Jugendtarife und "kindgerechterer" Mobiltelefone dürften in der Branche keine Einzelfälle bleiben.

Quelle: vzbv.de

und

sascha schrieb:
Branchenverband: „Keine staatliche Überregulierung“

das heißt:

Kundenschutz darf nicht bevormunden

02.02.2005BITKOM: Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verbraucherrechte in der Telekommunikation schießt über das Ziel hinaus

Berlin, 2. Februar 2005 – Weite Teile des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Kundenschutzes in der Telekommunikation sind in der Branche auf heftige Kritik gestoßen. Nach Ansicht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) schießt der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf über das Ziel eines vernünftigen Verbraucherschutzes weit hinaus. „Der Kunde wird nicht beschützt, sondern bevormundet“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Beim Griff zum Telefon traue der Gesetzgeber dem Kunden offenbar kaum Eigenverantwortung zu.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Preise für ein Telefonat nicht nur deutlich in der Werbung angegeben, sondern vor vielen Gesprächen nochmals angesagt werden müssen. Das betrifft unter anderem alle Call-by-Call-Verbindungen, obwohl diese heute teilweise weniger als einen Cent pro Minute kosten. Auch der Bezug so genannter Premium-SMS, die zum Beispiel Börsennachrichten oder Stauinformationen aufs Handy liefern, wird komplizierter: Kosten sie einen Euro oder mehr, muss der Kunde erst eine Zwischennachricht mit nochmaliger Preisangabe abwarten und diese bestätigen. Eine zusätzliche Warn-SMS soll fällig werden, wenn der Rechnungsbetrag bei Abonnements 20 Euro im Monat überschreitet. Damit werde der Kunde zu oft mit der Frage „Wollen Sie das wirklich?“ belästigt, kritisierte Rohleder.

Diese „staatlich verordnete Bevormundung“ koste Geld, das an anderer Stelle fehle. Innovative Weiterentwicklungen würden so behindert. Der Kundenschutz sei schon aus purem Eigeninteresse ein zentrales Anliegen der Unternehmen, weil er die Verbreitung neuer Dienste fördert. Rohleder: „Die wenigen schwarzen Schafe können wir wirksam mit den bestehenden Gesetzen bekämpfen. Hier darf nicht eine ganze Branche mit einem völlig überzogenen Regelwerk zur Rechenschaft gezogen werden.“

Quelle: bitkom.org

Wie unterschiedlich doch die Wahrnehmung sein kann... :roll:
 
Branchenverband: „Keine staatliche Überregulierung“

bezieht sich auf "„Wo Wettbewerb für Kundenschutz sorgt, bedarf es keiner staatlichen Überregulierung“, erklärte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM."

Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen

bezieht sich auf "Der Verbraucherzentrale Bundesverband hofft auch in weiteren Punkten auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren."

In Zwischenüberschriften, die vor allem der Textgliederung dienen, lassen sich eben keine 20 Zeilen unterbringen. ;)
 
sascha schrieb:
„Wo Wettbewerb für Kundenschutz sorgt, bedarf es keiner staatlichen Überregulierung“, erklärte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
Das ist so intelligent wie der Klassiker: "Nachts ist es kälter als draußen."

Es geht gerade um einen Bereich, wo der Wettbewerb den Kundenschutz nicht fördert. Damit ist der abgeleitete Rest hinfällig.

Dietmar Vill
 
Zum Topic dann noch ein Nachsatz.

Der dringende Regulierungsbedarf zeigt sich in einem Markt, in dem sich der Wettbewerb frei und hemmungslos entwickeln durfte. Der Wettbewerb steuert schnurgerade auf krasse Fehlentwicklungen hin, die unter anderem dazu führen, dass viele Jugendliche in die Verschuldung geraten.

In dieser Situation warnt ein Lobbysprecher vor Überregulierung und grölt Loblieder auf die Selbstregelungskräfte eines freien Wettbewerbs.

Das ist der blanke Hohn.

Dietmar Vill
 
sascha schrieb:
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums möglichst im Frühsommer in Kraft treten.
Kristallkugel hervorhol:
Herauskommen wird wohl wieder einmal ein Wust beliebig interpretierbarer Gummiparagraphen.
Davon profitieren werden, neben den Abzockern, v.A. Heerscharen spitzfindiger Winkeladvokaten, die sie in zahllosen, jahrelangen Prozessen ihrer ohnehin schwachen Wirkung berauben werden. (ABM = Anwalts-Beschäftigungs-Maßnahme).
Kristallkugel einpack.

Bodenlos naiv sind Appelle an die Verantwortung von Firmen und Netzbetreibern.
Im Mehrwertnummernbereich werden, wie zB. auch in der Alkoholbranche Regularien trickreich umgangen. (-> Alcopops).
Weil aber bei der Telefonabzocke das Ergebnis nicht für jedermann sichtbar auf der Strasse liegt, wird es wohl erst dann zu wirksamen Verboten kommen, wenn der Verschuldungsgrad zu einer spürbaren Belastung der öffentlichen Kassen führt.

Gruß A. John
 
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,339884,00.html
Die betroffenen Branchenvereinigungen lehnten die Einschränkungen erwartungsgemäß ab. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten kritisierte die mögliche Kostenwarnung ab 20 Euro. Die angemessene Grenze liege bei 50 Euro, da 20 Euro bereits heute in vielen Fällen der üblichen Nutzung entsprechen würden. Die Preisansagen gehörten schon heute zur gängigen Praxis, sofern der Kunde dies wünsche. Gesetzliche Verpflichtungen zur Kostenansage nannte der Verband überflüssig.

Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) erklärte, der Gesetzentwurf schieße über das Ziel eines vernünftigen Verbraucherschutzes hinaus.
no comment....

j.
 
Das Ganze wird vor allem unter folgendem Aspekt spannend:

(3) Die Regulierungsbehörde kann die Registrierung von Dialern ablehnen, wenn Tat-
sachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller schwerwiegend gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen oder wiederholt eine Registrierung durch falsche Angaben erwirkt hat
 
Bundeskabinett glaubt den Kundenschutz in 2005 zu erstärken

sascha schrieb:
Premium SMS: Bundeskabinett will Kundenschutz verstärken - Reaktionen geteilt
Eigentlich ist schon alles zum aktuellen TKG-Novelierungsverfahren (2005) im Forum
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=9297
gesagt worden.
Die gravierenden Aspekte werden u.a. aus der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Interessen deutlich. Jetzt sind die Parlamentarier gefragt. Möglicherweise muss das betroffene Volk sich hier noch stärker einbringen und auf die zuständigen Abgeordneten im Wahlkreis (per eMail, Telefax, Anschreiben) zugehen. Sonst werden die TK-Kunden zukünftig nur noch mehr ausgenommen.


http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=233
 
Android-Malware abonniert Premium-SMS-Dienste

Android-Malware abonniert Premium-SMS-Dienste

Einige Apps aus dem Android Market haben es darauf angelegt, Smartphone-Nutzer, die sich in in China aufhalten, ungefragt bei Premium-SMS-Diensten anzumelden.

Laut Sophos ist der Abschluss des Abos nur erfolgreich, wenn das Android-Smartphone in ein chinesisches Handynetz eingebucht ist.


Was das Bundeskabinett da dann in China ausrichten will, ist schleierhaft.
 
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