Offline Billing über Ortsnetznummern

AW: Offline Billing über Ortsnetznummern

Die angebotene Leistung stellt IMHO keinen Fernabsatz im eigentlichen Sinn dar.

Die angebotene "Leistung" besteht darin, dass der "Premium-Dienstleister" dem Anrufer das Recht einräumt, eine Ortsnetznummer anzurufen zu dürfen, um den dortigen Geräuschen in der Telefonleitung zu lauschen.

Diese Leistung wird aber bereits bei dem Telefonprovider über die Telefonrechnung bezahlt. Ein Fernabsatz-Geschäft (Zeitschrift, Lotto, Gewinnspieleintragung, Beratung, was auch immer...) findet meiner Meinung nach gar nicht statt, da nichts in die Ferne abgesetzt wird.

Die "Dienstleistung" besteht zunächst darin, eine Ortsnetznummer anrufen zu dürfen. Für diese Telefonverbindung kann nicht ein zweites Mal eine Gebühr verlangt werden. Das anfallende Verbindungsentgelt wurde bereits beim Telefonprovider bezahlt.

Ist die Verbindung zu einer solchen "Mehrwert-Ortsnetznummer" erfolgreich zustande gekommen (wofür bereits bezahlt wurde), landet man automatisch in einer Bandansage, die seltsame Geräusche in die Telefonleitung einspeist. Jeder Anrufer hört die gleichen Geräusche der Tonaufzeichnung hyperventilierender Falschdamen.

Der Geräuschverursacher könnte an dieser Stelle eine Zugangsbeschränkung anhand der übertragenen Rufnummer vornehmen. Zahlende Kunden dürfen sich das Band anhören, die anderen werden um Bezahlung gebeten. Die Technik dafür ist vorhanden und dient dem Anbieter dazu, den Anrufer zwecks Rechnungslegung ausfindig zu machen.

Das macht der Betreiber aber nicht. Statt dessen spielt er bei jedem Anrufer seine Tonaufzeichnung ab und behauptet hinterher, dass dies eine kostenplichtige Dienstleistung war. Selbst das zufällige Reinhören (und sei es noch so kurz) würde den Abschluss eines Abo-Vertrags bedeuten.

Das ist natürlich Blödsinn und würde so vor keinem Gericht durchgehen. Aber man kann es es ja mal versuchen...
 
Zurück
Oben