Nexnet & Co.

A

Anonymous

Hallo,
nach den üblichen Mahnungen der nexnet GmbH und zwei Schreiben
der SAF mbH habe ich nun einen "Drohbrief" der RAe Seiler & Kollegen
aus Heidelberg bekommen, die die "Letzte außergerichtliche Zahlungs-
aufforderung" beinhaltet. Dies scheint eine neue Variante des Geldein-
treibens zu sein.
Natürlich kann ich durch Überweisung einer Rate in Höhe von 15,00 €
eine Ratenzahlungsvereinbarung beantragen und gleichzeitig gerichtliche Schritte vermeiden! Für wie blöd halten die uns eigentlich?
Die Gebühren für ihre Tätigkeit haben sie auch gleich mit 21,56 €
berechnet.
Werde den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten um dann in Widerspruch zu gehen.
An dieser Stelle vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung von Jurist.
So long - Uwe.
 
RichardUwe schrieb:
Hallo,
nach den üblichen Mahnungen der nexnet GmbH und zwei Schreiben
der SAF mbH habe ich nun einen "Drohbrief" der RAe Seiler & Kollegen
aus Heidelberg bekommen, die die "Letzte außergerichtliche Zahlungs-
aufforderung" beinhaltet. Dies scheint eine neue Variante des Geldein-
treibens zu sein.
Natürlich kann ich durch Überweisung einer Rate in Höhe von 15,00 €
eine Ratenzahlungsvereinbarung beantragen und gleichzeitig gerichtliche Schritte vermeiden! Für wie blöd halten die uns eigentlich?
Die Gebühren für ihre Tätigkeit haben sie auch gleich mit 21,56 €
berechnet.
Werde den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten um dann in Widerspruch zu gehen.
An dieser Stelle vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung von Jurist.
So long - Uwe.

Nach meiner Einschätzung ist der Auftrag von der nexnet an die SAF rechtlich nicht wirksam. Siehe in "Geldwäsche ..... "
 
Das stimmt sicherlich, allerdings gehen die RAe auf die SAF mbh gar nicht ein, sondern sie vertreten anwaltlich "die oben genannte Gläubigerin" - und das ist die "Forderungssache nexnet GmbH".
 
RichardUwe schrieb:
Das stimmt sicherlich, allerdings gehen die RAe auf die SAF mbh gar nicht ein, sondern sie vertreten anwaltlich "die oben genannte Gläubigerin" - und das ist die "Forderungssache nexnet GmbH".


Es ist die nexnet die nicht rechtswirksam handelt. SAF ist zugelassen zum Inkasso, wenigsten behaupten die das.

Da die nexnet bisher nur rechtsunwirksam gehandelt hat, ist mit dem Schreiben der RAe erstmals eine "richtige" Mahnung eingegangen, wenn, ja wenn sie nicht von der nexnet in Auftrag gegeben wurde.
 
Hi,
genau diese vorgehensweise wurde bei mir auch betrieben!
Werde auch abwarten und dann Wiederspruch einlegen.
Bin ja mal gespannt wie die angeblichen Anwälte "seiler und co" darauf reagieren.
 
Jojoac schrieb:
Hi,
genau diese vorgehensweise wurde bei mir auch betrieben!
Werde auch abwarten und dann Wiederspruch einlegen.
Bin ja mal gespannt wie die angeblichen Anwälte "seiler und co" darauf reagieren.

Hallo,
wir sollten über dieses Thema hier in Kontakt bleiben, da weitere Geschädigte wohl noch nicht so weit sind.
 
Bei mir ist es noch nicht ganz soweit. Die SAF scheint noch geduldig mit mir umzugehn. Habe heute Post bekommen, hier in Auszügen:
Selbst wenn die Verbindung durch das Herunterladen von Wählprogrammen hergestellt wurden, liegt die Installation alleine in Ihrem Verantwortungsbereich. Die Gefahr, die aus der Nutzung des Internets resultiert, sind in der Öffentlichkeit bekannt.
Die Installation der Dialer-Programme setzt grundsätzlich ein aktives Tun des Internetnutzers voraus. Dieser hat, um die Installation solcher Wählprogramme zu verhindern oder zu erschweren, erforderliche Vorkehrungen zu treffen. Hierzu stehen dem Internetnutzer zahlreiche, vielfach auch kostenlose Sicherheitsprogramme zur Verfügung. Die Entscheidung, welches Programm der Nutzer aus dem Internet lädt, auf seinen Rechner installiert und ausführt, liegt alleine bei dem Nutzer.

Dann wird auf mehrere Urteile verwiesen....

Es wird ausdrücklich bestritten, daß sich das Wählprogramm, wie von Ihrer Seite behauptet unbemerkt und ohne Ihr Zutun installiert hat.

Mir bleibt ob solcher Dreistigkeit irgendwie die Spucke weg!
Ich weiss nicht mehr, was ich denen noch schreiben soll :-?
 
Hallo sed,
nach ausführlichem Schriftverkehr werde ich jetzt einfach abwarten,
bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt - dann wird widersprochen
und abgewartet. Bin gespannt ob die wirklich wegen einem Betrag von
unter 100 € klagen werden - und wenn ja, ist es mir der "Spass" wert.
Werde hier jedenfalls weiter berichten, was passiert!
So long - Uwe.
 
@Der Jurist: Natürlich habe ich Lust, denen Nachhilfe zu geben*g*. Superdanke für die Links! :D

@RichardUwe: Ich habe keine Asche es soweit kommen zu lassen;) Ausserdem widerstrebt jede einzelne Zelle in mir, daß ich mich da in irgendweiner Weise schuldig fühlen soll. Die sind für mich die personifizierte Unmoral.......nein, ich denke darüber jetzt nicht weiter, das ist einfach zu absurd!

Gruß
*sed
 
sed schrieb:
@Der Jurist: Natürlich habe ich Lust, denen Nachhilfe zu geben*g*. Superdanke für die Links! :D

.......
Gruß
*sed

Nichts zu danken. Dafür ist das Forum da, zum Erfahrungsaustausch und sonst nix :lol:

Was dann aus den gemachten Erfahrungen gemacht wird , ist eine andere Sache. So macht schließlich nexnet auch ganz neue Erfahrungen mit den Nutzer, die sie Kunden nennt, obwohl Opfer oft zutreffender wäre. :evil:
 
na viel spass beim abwarten der klage :(
ich bin noch am überlegen,ob ich zahle oder ob ich eine klage abwarte,nachdem meine anwältin mir erzählt hat,daß wenn ich den prozess verlieren sollte,nicht nur die dailergebühren,sondern alle weitere kosten wie z.b kosten der gegenpartei,mahngebühren etc. zu meinen lasten fallen.wenn ich pech habe werden aus 47 €uro schnell über 500 €uro die ich zahlen muss :bigcry:
 
Tja genau das ist das Vorgehen der unseriösen Dialer-Betreiber. Sie nutzen eine nicht genau definierte Gesetzeslage, setzen den geforderten Betrag gerade so hoch an, dass er vielleicht noch zu verschmerzen ist und üben dann mit dem versteckten Hinweis auf das Prozessrisiko und dessen Kosten Druck aus.
Die simple Überlegung dabei, dass genau solche Leute wie Du, resignieren und zahlen.
Ich möchte gar nicht wissen, wie hoch diese Dunkelziffer ist, da wird mir speiübel!
:evil:
 
ja türlich ist es mist,wenn die leute lieber zahlen,als ein gerichtsurteil abzuwarten.aber wer kann es sich heutzutage noch leisten,sich eine abfuhr einzufangen, um dann noch viel höhrere beträge zu zahlen?
und wenn ich mir durchlese wieviele urteile es zugunsten der dailerbetreiber gibt,dann wird auch mir bange :(
wenn ich wenigstens im vorfeld wüsste,wie meine chancen stehen,dann würde ich das risiko auf jeden fall eingehen.aber so :holy:
 
teilweise habe ich hier im internet nachgelesen,aber das meiste habe ich von meiner anwältin mitbekommen.die können das irgendwie abfragen.
 
Tinka schrieb:
teilweise habe ich hier im internet nachgelesen,aber das meiste habe ich von meiner anwältin mitbekommen.die können das irgendwie abfragen.

Interessant, dann lass' doch mal bitte ein paar Aktenzeichen o.ä. hören von diesen vielen Pro-"Dialer"-Urteilen. Danke im voraus.
 
Tinka schrieb:
teilweise habe ich hier im internet nachgelesen,aber das meiste habe ich von meiner anwältin mitbekommen.die können das irgendwie abfragen.

Deine Anwältin sollte mal Nachhilfeunterricht im Internetrecht nehmen, und ohne Angabe deiner angeblichen Quellen
nimmt dir das hier keiner ab , entweder du nennst deine Quellen, oder unterlaß solche Pauschalbehauptungen
tf
 
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