Neues von NEXNET

der ohne Rechtschutz

Frisch registriert
Servus Leute

am16.05.03 kam die erste Mahnung von NEXNET (betr. 11814).
Forderungsaufstellung:
Verbindungen DTAG, Rech.Nr. ,Datum, 1139 Euro

Zitat:
Sie haben nämlich telefoniert und noch nicht bezahlt.Das kann vorkommen.Jetzt haben Sie noch 4 Tage die Chance zu bezahlen.

Ich habe als erstes (18.04.03) die Abbuchung zurückgeholt,die Telekom aufgefordert mir Einzelverbindungsnachweis zu schicken und Einzug vom Konto untersagt.Reaktion Telekom:
Bis heute keine Nachweise gekommen dafür aber Differenzbetrag abgebucht.
Also habe ich den Differenzbetrag wieder zurückgeholt und mein Telefon selber sperren lassen.

Nächste Woche gehe ich zum Anwalt, dann hört Ihr wieder von mir.

mfg Markus
 
@ der ohne Rechtschutz

An Deiner Stelle würde ich auch bei der nexnet widersprechen und die Aufschlüsselung der Verbindung fordern, und das pronto und nicht erst den Anwaltstermin abwarten.
 
was ist nexnet überhaupt
habe keinen dialer gefunden
wohl aber nen trojaner abgeblockt mit norton antivirus

hatte nichts dialerähnliches installiert
trotzdem 104 euro von nexnet bzw BT Ignite
für einen Tag

und es steht nur "unterhaltungsdienste" aber nicht die auffschlüselung der verbindung und die nummer..tja werde denen mal ne email schreiben, was der scheiss soll?

Kannte die firma-bis jetzt- auch nicht...;(
 
auch geprellt schrieb:
was ist nexnet überhaupt
habe keinen dialer gefunden
wohl aber nen trojaner abgeblockt mit norton antivirus

Nexnet ist eine selbsternanntes Inkassounternehmen...
Dialer sind keine Viren und werden daher nicht von Antivirenprogrammen wie Norton erkannt.
Wenn überhaupt, können Programme wie YAW oder 0190Warner vor Dialern warnen.
Spybot kann vorhandene Reste, Spuren und Installationen entdecken und isolieren oder löschen.
tf
 
Ich kann nur jedem empfehlen ein "anti-Daler Programm" wie z.B. YAW zu installieren. Auch der Virenkiller Antivir (www.antivir.de , privater Gebrauch kostenlos) bietet eine Option gegen Dialer (konfigurieren, unerwünschte Programme) an. Trotzdem ist es immer besser beide Programme auf dem Rechner zu haben und sie auch wirklich aktuell zu halten (Updates), da sonst der Wert schnell gegen 0 sinkt.
 
Doch, diese Funktion ist noch (wieder) vorhanden, aber standartmäsig ausgeschaltet.
Sie muß also erst aktiviert werden.
 
von der Seite www.freeav.de (antivir für den Privatgebrauch)

"Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist es uns untersagt, kostenverursachende Einwahlprogramme (Dialer) als Viren zu erkennen.
Um sich generell vor unerwünschten kostenverursachenden Einwahlprogrammen (Dialer) zu schützen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei der Deutschen Telekom für diesen Nummernkreis sperren zu lassen."

Gruß Martin
 
Genau, Dialer werden nicht als Viren angezeigt, was sie ja auch nicht sind.
antivir.jpg

Aber sie werden gemeldet. Siehe auch den Text im Bild.
 
Anwalt

Servus

habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert, doch der macht mir nicht soviel Hoffnung wie eure Beiträge in diesem Forum :(

Der Unterschied in meinem Fall zu dem vom Jurist ist, daß sich mein Sohn per Telefon bei der 11814 (dtms) eingewählt hat.

Kommt dabei etwa ein Vertrag zustande den ein Minderjähriger gar nicht abschließen kann?

Und was für eine Leistung kann man für ca.€1000 erwarten?

Morgen hab ich einen Termin beim Anwalt. Bin hoffentlich etwas vorbereitet dank eurer Hilfe.

Ich werde natürlich berichten,bis dann.
 
@ der ohne Rechtschutz


Mit dem Anwalt auch die Anfechtung erörtern. Dann musst Du zwar das negative Interesse zahlen, das sind aber nur die "normalen" Telefongebühren.
Allerdings bei der Einwahl per Hand ist die Sache nicht so günstig, wie bei "Dialer"-Befall.

DTMS solle auch aufgefordert werden, das Entgelt nach Verbindungskosten und anderer Leistung aufzuschlüsseln.

Über die andere Leistung müsste dann ein Vertrag vorhanden sein.
 
Beim Anwalt

Servus

Zuerst war er etwas skeptisch was meinen Fall betrift aber als er hörte was NEXNET ( nochmals, dank euren gründlichen Recherchen ) schon alles am Hals hat, möchte er doch gerne mitspielen.

Ich denke es macht mehr Eindruck wenn im Briefkopf Anwaltskanzlei XY steht, anstatt Kleinbürger Häberle. Solls ein paar Euro kosten, druf gschisse.

Ich habs zwar auch nicht dicke, aber die Abzocker und ihren Helfershelfern sollte man gründlich :bash: .

Also bis zur nächsten Mahnung :3d:
 
Re: Beim Anwalt

der ohne Rechtschutz schrieb:
Servus

Zuerst war er etwas skeptisch was meinen Fall betrift aber als er hörte was NEXNET ( nochmals, dank euren gründlichen Recherchen ) schon alles am Hals hat, möchte er doch gerne mitspielen.

Ich denke es macht mehr Eindruck wenn im Briefkopf Anwaltskanzlei XY steht, anstatt Kleinbürger Häberle. Solls ein paar Euro kosten, druf gschisse.

Ich habs zwar auch nicht dicke, aber die Abzocker und ihren Helfershelfern sollte man gründlich :bash: .

Also bis zur nächsten Mahnung :3d:

Bestell ihm einen schönen Gruß von mir: Wenn die Nexnet meiner Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, werde ich Klage gegen die Nexnet einreichen und versuchen, ihr nachzuweisen, dass sie für die BT_Ignite im Hauptgeschäft Rechtsbesorgung betreibt.

Gruß
Comedian
 
Grüße an Anwalt

Servus Comedian1

deine Grüße werde ich weiterleiten.Dennoch möchte ich nicht das ganze Feuerwerk auf einmal abbrennen.

Ich bin doch nur ein kleiner Sadist :fg2: der die Sache nun voll auskostet.
Nachdem ich hier mehrere Vorbilder gefunden habe.

Gruß

Markus
 
Re: Grüße an Anwalt

der ohne Rechtschutz schrieb:
.....
Ich bin doch nur ein kleiner Sadist :fg2: der die Sache nun voll auskostet.
Nachdem ich hier mehrere Vorbilder gefunden habe.

Gruß

Markus


Vorbilder? Hier ? Das kann ich mir gar nicht vorstellen. :rofl:


Sagt der Masochist zum Sadist: "Schlag mich, beiß mich, kratz mich."

Sadist: "Nnnnnnneeeeeeeiiiiiiiiin!"
 
Urteil gefunden,Amtsgericht Jena

Servus

es geht hierbei zwar ums "Schwarzfahren" in Bussen/Bahnen aber die Begründung könnte interessant sein.

Zitat:
Minderjährige dürfen Verträge mit finanziellen Folgen nur mit Erlaubnis der Eltern schließen.Deshalb seien "Schwarzfahr-Verträge" von Kindern rechtlich ungültig (22 C 21/01).

mfg Markus
 
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