Neues von NEXNET

Re: Urteil gefunden,Amtsgericht Jena

der ohne Rechtschutz schrieb:
Servus

es geht hierbei zwar ums "Schwarzfahren" in Bussen/Bahnen aber die Begründung könnte interessant sein.

Zitat:
Minderjährige dürfen Verträge mit finanziellen Folgen nur mit Erlaubnis der Eltern schließen.Deshalb seien "Schwarzfahr-Verträge" von Kindern rechtlich ungültig (22 C 21/01).

mfg Markus

Hast Du jetzt aus einer Mahnung zitiert. Da bringen manche von den Geldeintreibern das Beispiel vom Busfahren. Allerdings passt das nicht. Denn zu Beginn gibt es beim Bus die Möglichkeit sofort wieder auszusteigen, bei Dialern oft nicht.


Es ist richtig, dass kein Vertrag bei "Schwarzfahrten" von Kindern geschlossen wird, weil selbst beim sog. konkludenten Handeln die Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird. Allerdings ist bei der Schwarzfahrt oft Schadensersatz bzw. das negative Interesse (den Vertragspartner so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er nicht auf den Bestand des Vertrages vertraut hätte) zu zahlen. Da Busse oft nur auf Kostenbasis abrechnen entspricht der Schadensersatz den Kosten für eine Fahrt.
 
Nexnet

Hallo an alle,
:3d:
Ich habe zum Thema NexNet eine Frage.
Ich habe von NexNet ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine seit Oktober 02 angemahnten EVN nicht bearbeitet werden können, da die Leistungsdaten der Telekom nach 180 Tagen gelöscht werden.
Wie passt das zu § 16 TKV?
Außerdem widersprechen sie, dass meine Schreiben jemals bei ihnen eingetroffen seien - obwohl ich von den Faxen Nachweise ausgedruckt habe.
Kann mir dabei jemand einen Rat geben?
:gruebel:
Gruß
GuckyMaus
 
Re: Nexnet

Rechenknecht schrieb:
Hallo an alle,
:3d:
Ich habe zum Thema NexNet eine Frage.
Ich habe von NexNet ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine seit Oktober 02 angemahnten EVN nicht bearbeitet werden können, da die Leistungsdaten der Telekom nach 180 Tagen gelöscht werden.
Wie passt das zu § 16 TKV?
Außerdem widersprechen sie, dass meine Schreiben jemals bei ihnen eingetroffen seien - obwohl ich von den Faxen Nachweise ausgedruckt habe.
Kann mir dabei jemand einen Rat geben?
:gruebel:
Gruß
Rechenknecht

Kurz Schreiben, dass Du den Zugang bei Ihnen zur gegebenen Zeit belegen kannst.

Wenn Du rechtzeitig Widerspruch eingelegt hast gegen den Betrag, sei es Sache der Telekom dafür zu sorgen, dass die Daten noch vorrätig sind.

Dazu sind sie berechtigt und müssen nicht nach 180 Tagen löschen.

Suche mal im Forum unter OLG Dresden im Thread Geldwäsche.

In einem Schreiben an die nexnet habe ich das Urteil bereits verwurstet.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=75 im vierten Posting.
 
keine Zeit

Servus @

habe mich schon lange nicht mehr gemeldet.Aber die NEXNET hat mit euch soviel zu Tun, da bleiben für mich nur noch die Standartschriben ( 3. letzte Mahnung) übrig :unzufrieden: . Auf den Brief vom Anwalt auch keine Reaktion. Nix(Net) Neues also. Aber im September ist doch noch ein Termin (AG Wedding) oder ? Na soviel Zeit hab ich noch :wink2: .

mfg Markus

PS: Anwalt muss nochmal ran ( wollte schließlich auch 90€ )
 
Ein neuer Betrug, aus dem die NexNet sich Forderungen rühmt:

0190.jpg


Gruß
Comedian
 
Frühstückslektüre( heute in der Tageszeitung entdeckt)

Verbraucherzentrale siegt vor Gericht: NEXNET muss Telefon-Verbindungsdaten kostenlos herausrücken
Auf Reklamationen der Telefonrechnung reagierte die für viele Fernsprech-Anbieter als Beschwerde- und Mahnstelle tätige NEXNET GmbH auf eigenwillige Art: Von Kunden, die eine exakte Aufstellung ihrer Verbindungsdaten wünschten, verlangte die Gesellschaft, vorab 23,20 Euro zu überweisen. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen Verstoß gegen die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und forderte NEXNET auf, die "gesetzeswidrige Praxis" zu unterlassen.
Weil sich die Firma weigerte, urteilte nun auf Klage der Verbraucherschützer das Landgericht Berlin (Az.:26 O 78/03): Bei Einwendungen gegen die Telefonrechnung muss NEXNET die Telefonate aufschlüsseln - und zwar kostenlos, auch wenn der Kunde vorher keinen Auftrag für einen regelmäßigen Einzelverbindungs-Nachweis erteilt hat.
Wer bereits gezahlt hat, dem rät die Verbraucherzentrale, die 23,20 Euro unter Hinweis auf das Urteil mit einer zweiwöchigen Frist zurückzufordern.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ10566975912554912938/doc8204A.html
 
Re: Frühstückslektüre( heute in der Tageszeitung entdeckt)

Gisela schrieb:
Verbraucherzentrale siegt vor Gericht: NEXNET muss Telefon-Verbindungsdaten kostenlos herausrücken
Auf Reklamationen der Telefonrechnung reagierte die für viele Fernsprech-Anbieter als Beschwerde- und Mahnstelle tätige NEXNET GmbH auf eigenwillige Art: Von Kunden, die eine exakte Aufstellung ihrer Verbindungsdaten wünschten, verlangte die Gesellschaft, vorab 23,20 Euro zu überweisen. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen Verstoß gegen die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und forderte NEXNET auf, die "gesetzeswidrige Praxis" zu unterlassen.
Weil sich die Firma weigerte, urteilte nun auf Klage der Verbraucherschützer das Landgericht Berlin (Az.:26 O 78/03): Bei Einwendungen gegen die Telefonrechnung muss NEXNET die Telefonate aufschlüsseln - und zwar kostenlos, auch wenn der Kunde vorher keinen Auftrag für einen regelmäßigen Einzelverbindungs-Nachweis erteilt hat.
Wer bereits gezahlt hat, dem rät die Verbraucherzentrale, die 23,20 Euro unter Hinweis auf das Urteil mit einer zweiwöchigen Frist zurückzufordern.
:rofl: :rofl: :rofl:


Gisela schrieb:


Ich komm da leider nicht ran. Kannst du mir die Seite evtl. per PN schicken? Nexnet hat schon laenger keine Post mehr von mir bekommen. :bash:
 
:tach: Hallo alle miteinander und schönen Sonntag. :wave:
Ich war leider (endlich mal wieder) in letzter sehr eingebunden und konnte nicht alle Beiträge verfolgen. Interessant sind allerdings die in letzter Zeit ausgesprochenen Urteile GEGEN einige „Erfüllungsgehilfen der im rechtsfreien Raum agierenden Dialerbetreiber“.

Ich hatte die von comedian und der jurist angebrachten Verbesserungen meines Schreibens an die nexnet eingearbeitet.
Und Samstags ist Mülltag – Post von NexNet – hab ich natürlich gleich gescannt.

:fg2:
Berlin, 11. Juli 2003

Buchungskonto XXX (bitte stets angeben)

Sehr geehrter Kerr Rechenknecht,
Zu dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:

Das von Ihnen erwähnte Schreiben vom 16.10.02 liegt hier nicht vor.

Erstmals durch Ihr telefonat vorn 16.10.02 sind uns Einwände gegen die Telekom-
Rechnung vom 14.10.2002 bekannt geworden. Die Rechnungen vorn Mai 2002 bis
September 2002 wurden während 0. g. Telefonat nicht reklamiert.

Mit Ihrem Schreiben vorn 26.05.03 machen Sie erstmal Einwände gegen die TelekomRechnungen vom Mai 2002 bis September 2002 geltend.

Die Reklamationsfrist von 80 Tagen nach Rechnungslegung durch die Deutsche Telekom
Ist für die Rechnungen von Mai 2002 bis September 2002 somit abgelaufen. Die
Datensätze zu dieser Rechnung wurden gelöscht.

Die Rechnungsdaten dürfen bis zu 180 Tagen nach Rechnungslegung durch die Telekom gespeichert werden. Da uns nur Einwände gegen die Rechnung vom 14.10.02 vorlagen und alle Rechnungen bezahlt wurden, bestand keine Veranlassung die Datensätze der anderen Rechnungen längerfristig zu speichern.

Wir haben daher nicht mehr die Möglichkeit auf diesbezügliche Fragen zu den Rechnungen vom Mai 2002 bis September 2002 einzugehen.

Anliegend erhalten Sie die gewünschte Abtretungserklärung zur Kenntnisnahme.

Als neutrales Abrechnungshaus arbeiten wir auch für verschiedene andere Verbindungsnetzbetreiber.

Bei Art und Umfang dieses Geschäftes ist es uns nicht möglich, mit unseren Vertragspartnern jedesmal eine individuelle Abtretungserklärung aufzusetzen.

EASYNET nutzt die von BT Ignite zur Verfügung gestellten Leitungen. EASYNET ist einen
Reseller von BT Iginite. Wenn Sie die Services von EASYNET nutzen, dann nutzen Sie über
EASYNET indirekt ein Produkt von BT Ignite.

Ursache dafür, dass in der Rechnung der Deutschen Telekom AG genannte Abrechnungszeitraum nicht den tatsächlich abgerechnten Leistungsdaten entspricht ist, dass die einzelnen Verbindungsdaten kumuliert werden, d.h. die einzelnen OnIine- Verbindungen werden zusammengefasst. Dies führt dazu, dass der in der Telekom- Rechnung angegebene Verbindungszeitraum vom tatsächlichen Verbindungszeitraum abweichen kann.

Mit freundlichen Grüßen
(überhaupt nicht mehr lesbare Unterschrift)
Ihr Customer Service Team Der NEXNET GmbH
:devil2:
Wieder einmal behaupten sie, dass sie keine Kenntnis haben. :schuettel: Wird wohl so sein – man sieht ja wie wenig die Leutchen von den für Ihren Job erforderlichen Fertigkeiten und juristischen Belangen verstehen.
:roll:
Allerdings habe ich den Verbindungsausdruck von der FritzFax-Logdatei.
:banned:
Das bei einer „kumulierten Rechnung“ Leistung und Leistungszeitraum und Rechnungshöhe von einander abweichen können ist mir neu.
:gruebel: :rofl: :rotfl: :kotz: Ups: diese Bewegungen waren wohl zu viel.

Spaß beiseite. Jetzt werde ich wohl andere Geschütze auffahren müssen um der nixnet ähm nixnutz ähm nexnet klarmachen zu können wo der Hammer hängt. :bash: :splat:

Jetzt wären einige Ratschläge hilfreich wie, und mit welchen Argumenten und Hilfsmitteln, ich gegen die „Erfüllungsgehilfen der im rechtsfreien Raum agierenden Dialerbetreiber“ vorgehen kann.
:oops: 0:)
Jetzt werde ich erst mal lesen was in der letzten Woche so alles los war.
Bis nachher.
:magic:
 
EVN

Servus

nachdem ich diesen MSB32-Wurm wieder los bin, kann ich meine Sache mit Nexnet auf den aktuellen Stand bringen.

Mein Anwalt forderte von Nexnet ein EVN und Legitimation von Dtms.

Antwort Nexnet:Datenschutzerklährung unterschreiben und zurückschicken ( ohne Gebührenforderung ! ). Als Legimitation war diese Kopie vom 19.09.01 ( unterzeichnet Jochen Fürbeth) dabei.

Ansonsten noch das übliche "ich bin selber schuld,Dtms stellt lediglich eine technische Verbindung, eine frist und die Drohung zu Klagen.

Die EVN hatte ich erstaunlich schnell im Briefkasten und das noch kostenlos.Bei dem Anschreiben ist der Satz ( Rechnung zur Erstellung der nachträglichen Aufschlüsselung einzelner Verbindungsdaten) unter Anlagen mit Kugelschreiber durchgestrichen!

Nun werde ich erstmal abwarten, hab ja Zeit.

mfg Markus
 
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