Münchner Dialer-Anwalt mahnt Verbraucher-Forum ab

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Ich sehe das in zeitlichem Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 43c der RegTP.

Dialer ohne Registrierung müssen nach Ansicht der RegTP nicht bezahlt werden. Die Firma des Abmahners ist mehrfach und aktuell vertreten.

Das Forum schafft Transparenz und verbreitet das Wissen um die Rücknahme der Registrierungen und klärt Verbraucher auf, ihr Recht zu bekommen.

Also soll das Forum mundtot gemacht werden. Da ist jede Begründung recht.

Dietmar Vill
 
Counselor schrieb:
Das Verbot altruistischer Rechtsberatung (falls überhaupt Rechtsberatung vorliegt) ist europarechtlich höchst umstritten:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=34944#34944
Und geht auf die Nazizeit in Deutschland zurück. Siehe zB. den Aufsatz Die Entstehung des Rechtsberatungsgesetzes im NS-System und sein Fortwirken.
123Recht schrieb:
Ich finde es doch sehr aussagekräftig, dass Herr S. dieses Relikt aus dieser Zeit für die Maximierung seines Gewinns instrumentalisiert...
Gr,
TSCoreNinja
 
Jetzt ist auch heise dran.
Da wird's wohl sehr bald rund gehen im Forum.

Sorry für das Doppelposting...meines kann gern gelöscht werden.
 
Rechtsberatungsabmahnung

Vielleicht hilft dies hier:

Forschungsprojekt Rechtsberatungsgesetz

Wir begrüßen Sie auf der Website des Forschungsprojekts Rechtsberatungsgesetz des Instituts für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.

Diese Homepage soll zunächst den derzeitigen Stand unserer Untersuchungen einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen. Darüber hinaus soll Gelegenheit zu Bewertung und Diskussion der Ergebnisse geboten werden. Neben der Auswertung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zielt das Projekt auf die Erfassung solcher Formen der Rechtsbesorgung, die weder zur Kenntnis der Gerichte gelangt sind noch veröffentlicht wurden.

Hier sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen! Sollten Sie mit dem Rechtsberatungsgesetz in Konflikt geraten sein, wären wir Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie und dies mitteilen könnten.



http://www.rechtsberatungsgesetz.info
 
Abmahnung der Dialerbranche

Irgendwann war so eine Aktion zu erwarten. Denn bei der Dialerbranche wird die Luft immer dünner. Denn zunehmend wird die Rechtssprechung restriktiver und die Regulierungsbehörde entzieht fleißig Registrierungen.

Doch die Konfrontation mit dieser Branche ist ein ungleicher Kampf. Ich musste das vor einem Jahr selbst erfahren. Auf der Dialer Seite geht es um Geld - um sehr viel Geld - häufig mit allen, auch unlauteren Mitteln. Und solche Pfründe werden auch mit allen Mitteln verteidigt. Da wird versucht die Webseiten zu hacken, zu fluten oder die Betreiber anonym einzuschüchtern.

Ich hatte auch das volle Programm, überfluten der Webseite, nächtliche Anrufe zuhause und schließlich eine Klage eines Dialer-Anbieters am Hals. Die Sache ging unentschieden aus - ich hatte damals einen weiteren Prozessfortgang aus finanziellen Erwägungen gescheut, die Kosten waren trotzdem horrend.

Denn auf Seiten der "Aufklärer" gibt es keine finanziellen Interessen. Die Webseiten verlangen kein Eintrittsgeld, auf Werbung wird aus Gründen der Unabhängigkeit weitgehendst verzichtet. Die Betreiber haben nur Kosten und zusätzlich einen großen Zeitaufwand.

Hier auf diesen Seiten wuirde vielen Dialeropfern geholfen. Ich will hoffen, dass sich mancher daran erinnert. Und auch den einen oder anderen Euro für die Unterstützung im Rechtsstreit gegen Syndicus & Kollegen übrig hat.

Gruß OskarMaria
 
Ich habe zwar keine Ahnung von der Materie, aber wenn das Posting mit der gezielten, aus- und nachdrücklichen Frage nach Rechtskonformität

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=5499

nachweislich (IP) vom Herrn RA selbst erstellt wurde, könnte das dann nicht evtl., ob seiner rechtlichen Bildung eine Anstiftung zum Begehen einer Straftat/Ordnungswidrigkeit sein?

Nur so ein Gedanke...

Grüße
 
Nach dem Wortlaut der Global-Netcom-Postings schrieb das nicht der Chef, sondern ein Mitarbeiter.
Es war ja später im Thread die Rede davon, dass er pünktlich am nächsten Tag wieder zur Arbeit müsse.
Nicht böse sein - aber mein Chef schlägt mich wenn ich morgen wieder mit Augenrändern ins Büro komme.

Aber natürlich muss sich der Chef die Äußerungen eines Mitarbeiters inhaltlich zurechnen lassen, der hier offiziell als GN auftrat.
 
Für Meinungsfreiheit, gegen Dialerabzocker

:D
Hallo, Kopf hoch, mit diesen Unsinn kommt Syndikus eh nicht durch, diese tolle Kanzlei aus München ist doch schon oft genug vor Gericht gescheitert mit ihren Abzockerabmahnungen.( Ich erinnere an "Explorer" und "Wepspace" Abmahnungen)
Mehr zum Thema Maulkorb für Dialerschutzforum (Bericht):

http://www.internetfallen.de/Aktuell/a31/a31.html




:p
 
Gegenangriff

Einen Gegenangriff in Form einer negativen Feststellungsklage würde ich unterstützen.

Bin zum ersten Mal hier und werde in ein paar Tagen noch mal nachsehen, ob das weitere Befürworter findet.
 
Klagen ist IN

Klagen ist mittlerweile nichts neues und recht populär geworden, wobei Rechtsklagen gemeint sind und weniger das Jammern und Wehklagen umsatzeinbußenbedrohter Rechtsanwälte und Sozietäten mit Nebeneinkünften: SCO und Darl McBride machen es mit Klagen gegen die globale Linux-Gemeinde mit fadenscheinigen und nicht beweisbaren Unterstellungen vor; ein deutscher Rechtsanwalt zieht nach. Klagen wie gegen Linux sprechen sich natürlich gerade in der Rechtsberatungsszene herum, da es hier um das geht, was einem Rechtsanwalt wichtig ist.

Rechtsberatung hin oder her, die Freiheit der Meinungsäußerung ist grundlegender als jeder noch so geschickte Versuch, sich lächerlich zu machen. Und auch wenn es derzeit in Deutschland nicht den Anschein haben mag, hat hier mit Sicherheit der Bürger den längeren Arm.

Man sollte es wie Linus Torvalds halten, der Darl McBride schrieb: "Wir warten mit angehaltenem Atem darauf, endlich konkret informiert zu werden, wovon Sie faseln."

Weiter so... (womit das Forum gemeint ist)
 
News schrieb:
Komisch, wenn ich in das hauseigene Forum der Global Netcom gucke (leider nur nach Registrierung möglich), finde ich dort alles Mögliche, was mir nach Rechtsberatung aussieht.

Zur Sache geht's auch bei den Branchenkollegen von MP.
Die haben sogar eine spezielle Rubrik "Recht & Co."

Apropos Eigentor --- gibt es denn in den Foren der Dialerbetreiber klare Richtlinien für die Frage, ob Rechtsberatung erlaubt ist?

Ich meine z.B. so:

Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen, die von Betreiber, Moderatoren oder Benutzern im Forum gegeben werden, sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen und beruhen ausschließlich auf eigenen Einschätzungen und Erfahrungen. Sie sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes oder garantiert funktionierende Schutz- und Reparaturanleitungen an Hard- und/oder Software. Die praktische Umsetzung dieser Tips geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Betreiber des Forums haftet keinesfalls für etwaiige rechtliche oder finanzielle Konsequenzen, die aus der Befolgung der Ratschläge entstehen.
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#11

PS: im Unterschied zu diesem Forum haben die der Dialerbetreiber ja einen gewerblichen Hintergrund. Na, und wenn mir jetzt noch ein Jurist die Feinheiten des Rechtsberatungsgesetzes erläutert ....
 
Der kennt wohl nicht die eBay Foren

Also wenn ich irgendwo dauernde kostenlose Rechtsberatung lese, dann in den Foren des Auktionshauses eBay, speziell Unterforum "Sicherheit".
Da wird der geprellte Käufer oder auch mal verkäufer mit Beratungen zugeschüttet, wie er sich nun verhalten soll.
Ich werd mal eBay kontaktieren, ob die sich dem Kampf gegen diesen Rechts..... anschliessen wollen.

aus rechtlichen Gründen editiert tf/mod
 
Auch Onlinekosten.de hat einen schönen bissigen Bericht:

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/14638

Syndikus erfolgreich?

Ob die Kampagne des Anwalts Erfolg hat wird sich zeigen. Doch scheinen seine Argumente bisweilen weit hergeholt: So sollen Rittelmeier und Borowski nicht die "erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung" zur Führung eines solchen Forums besitzen. Eine Formulierung, die Syndikus offenbar aus dem ersten Paragraphen des Rechtsberatungsgesetzes abgeschrieben hat. Abmahnung per Copy & Paste. Wie praktisch.
 
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