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Wenn dem so ist, ist das wohl kein "guter" Anwalt und braucht sich nicht wundern wenn ihm die Mandanten weglaufen ^.^
Naja. Bezahlen werd ich 0,garnichts und abbuchen können die bei mir auch nicht.
 
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Wenn dem so ist, ist das wohl kein "guter" Anwalt und braucht sich nicht wundern wenn ihm die Mandanten weglaufen ^.^
Eine bestimmte Sorte Anwälte lebt nahezu ausschließlich von der Vertretung
"spezieller" Mandanten und lebt davon in der Regel recht gut.
Sie können es sich locker leisten auf normale Mandanten zu verzichten.
 
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Ich bin auch unfreiwillig mit dieser "Firma" in Kontakt gekommen. Mittlerweile habe ich auch eine Forderung von der zuständigen Inkassostelle in Höhe von 108,34 € erhalten. Und sollte wohl anscheinend nicht darauf reagieren, wie ich gelesen habe. Seid ihr euch denn ganz sicher das man nichts zu befürchten hat? Ich hab nämlich trotzdem Angst.. Wie lange geht denn dann dieser Briefterror? Wer musste das schon durchstehen?

lg amelie
 
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Wenn nebenan hinter dem Zaun der Köter kläfft, dann hat der weder Anspruch auf ein Leberwurstbrötchen, noch Anspruch auf eine Rechtfertigung dafür, dass er jetzt leider keins kriegt.

Wann der Köter aufhört zu kläffen, ist im wesentlichen davon abhängig, wie schnell er heiser wird. :sun:

So ist es bei dem "Mahnpapierkrieg" der Nutzlos-Telefon-Gewinnbimmelmafia ebenfalls. Wenn der Profit aus weiteren Mahnschreiben gleich Null ist (denn nach der 5. Mahnung werden die, die bisher schon nicht gezahlt haben, wohl auch kaum noch sich zu einer "milden Gabe" an einen notleidenden Wahlschweizer erweichen lassen...) dann hören die schon von selbst irgendwann auf mit ihrer Droh- und Mahnpupserei.
Das kostet die alles nur Porto, Papier, Toner. Sei's drum. Ist doch nicht Dein Problem. :sun:
 
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Netter Text :-D Vielen Dank!
Das beruhigt mich.
Eine Schweinerei, das sowas überhaupt möglich ist.
Die müssten links und rechts ein kriegen!
 
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Sag das Deinem Bundestagsabgeordneten, wenn er das nächste mal wieder von "neuen, innovativen und förderungswürdigen Geschäftszweigen am Wirtschaftsstandort Deutschland" schwafelt, und von den ach so vielen gutbezahlten[TM] Arbeitsplätzen in den Callcentern.
 
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auch ich habe von der inkasso firma ein brief bekommen habe nicht reagiert.dafür jetzt einen zeiten brief innerhalb 5tage zahlen wenn nicht kommen mehr kosten auf mich zu.weis auch nicht mehr wie ich mich verhalten soll sh27
 
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Es spricht bei einer unbegründeten Forderung nichts dagegen, sich so zu verhalten, wie bisher auch. Lies nur mal die letzten paar Seiten hier im Thread, dann weißt Du schon Bescheid.

Übrigens - die Internet Media Ltd., die angeblich den "Millionenexpress" betreibt, ist eine reine Briefkastenfirma, die nicht hinreichend identifizierbar ist. Die Adresse in Tortola, British Virgin Islands, ist die Adresse eines Offshore-Services zur Gründung von Tarnfirmen. Die Adresse in Rostock (Doberaner Straße 110-112) gehört dem Postkasten-Dienstleister "Mail Boxes Etc.", auch das ist also keine ladungsfähige Anschrift, kein Geschäftssitz.

Du glaubst doch nicht im Ernst, ein Briefkasten würde Dich jemals verklagen. ;)

Wenn das tatsächlich passieren sollte (bisher bei den Gewinnbimmlern noch nicht dagewesen), dann beantragt Dein Anwalt als erstes u.a. die Klageabweisung wegen § 253 ZPO (nicht ordnungsgemäße Benennung der klagenden Partei). Dann muss der verantwortliche hessisch-schweizerische Millionentrulli entweder die ladungsfähige Anschrift seiner Kasperbude rausrücken, oder die Klage wird abgewiesen, bevor überhaupt über den Anspruch entschieden wird. Die ladungsfähige Anschrift hat er aber schon bisher nicht rausgerückt, und er weiß auch genau, warum. Also wird er den Teufel tun und aufgrund des Antrags die Anschrift rausrücken. Eher wird die Klage zurückgenommen. Noch eher fängt er das gar nicht erst an.

Selbst, wenn über den Anspruch vor Gericht entschieden werden müsste: dann müsste der Millionentrulli oder einer seiner Strohmänner Dir erstmal nachweisen, dass ein rechtswirksamer Vertrag zustandekam. Wo die "Firma" Dir am Telefon alle erforderlichen Angaben gemacht hat. Das aber wird wohl ganz schwierig. Wenn die sich bei Dir mit "Millionenexpress" gemeldet haben, dann fängt es schon an. Es gibt keinen Millionenexpress, das ist ein Phantasiename, aber keine eingetragene Firma. Also: keine Identifizierung des Vertragspartners, der erste Verstoß gegen BGB-InfoV, kein gültiges Angebot gem. § 145 BGB, da keine Bestimmbarkeit des Vertragspartners.
Ich könnte noch endlos so weitermachen. :-p

Kurz und gut: diese sogenannten "Verträge", die da mit Gewinnbimmlern abgeschlossen werden (falls überhaupt zugestimmt wurde), sind zu 99.9999 % null und nichtig. Und wenn sie mal ausnahmsweise nicht unwirksam sind, könnte immer noch der Widerruf erklärt werden. Auch noch in der Klageerwiderung. Denn entweder gab es nie eine Widerrufsbelehrung, oder diese ist unwirksam aufgrund grober Form- und Inhaltsmängel. Zu 99.9999 % eins von beiden.

Also: der Millionentrulli weiß selbst ganz genau, auf welch dünnem Eis er stehen würde, wenn er sich jemals da drauf begeben würde. Deshalb geht er auch gar nicht erst auf das Eis. Der ist voll und ganz zufrieden mit den armen Würstchen, die sich nicht wehren, die sich von dem Mahngepupse seiner gut bezahlten Inkassokasper einschüchtern lassen und zahlen.
Davon kann er den Ferrari betanken und die Miete für das Schweizer Luxusappartement zahlen.
So und nicht anders funktioniert das Geschäftsmodell.

Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
[ame="http://www.youtube.com/watch?v=xiU58fYCHfo"]YouTube- Das Kalletaler Dreieck[/ame]

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/inkassofirmen-und-ihre-drohungen/

Was tun bei einem Mahnbescheid? (gab es aber noch nie von diesem Millionentrulli)
Mahnbescheid: so sieht er aus
http://www.computerbetrug.de/news/n...ekommen-was-sie-jetzt-wissen-sollten-081219/?

Von diesem Abzocker ist das bisher noch nicht bekannt geworden. Und es ist bei der Nutzlosbranche auch sonst extrem selten.

Grundsatz-Infos zu telefonischen Verträgen:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Verträge
 
Hallo,
ich bin ganz froh, dass ich jetzt auf dieses Forum im Internet gestoßen bin.
Also mir gehts leider wie vielen Geschädigten so. Diese Firma hat bei mir angerufen und mir dann später den Brief geschickt. Blöderweise hab ich denen nur Emails (mit Empfangsbestätigungsanforderung) bisher als Widerruf gesendet. Wie der eine Beitrag meinte, kann ich das jetzt auch noch schriftlich innerhalb von 4 Wochen tun??? Ist das rechtlich gültig??
Der Brief von der Firma wurde am 30.11.09 verfasst, aber ich habe ihn erst am 8.12. erhalten, gilbt dann der im AGB der Firma genannte 2 Wochen Zeitraum ab dem 30.11. oder 8.12.?
Ich denkmal es ist sehr ratsam jetzt noch einen Widerruf, bezeihungsweise gleich noch eine Kündigung des angeblich geschlossenen Vertrages zu schicken. Mit was genau muss ich des bei der Post absenden? Einschreiben mit Rückschein? Hatte sowas zum Glück noch nie in meinem Leben, wär auch das erste mal ,dass ich zur Polizei muss. Dort stellt man Strafanzeige, wie lange dauert so ein Vorgang in der Regel? Auch dürfen heutzutage ja keine Veträge mehr nur telefoinsch abgeschlossen werden (neues Gesetz gibts da irgendwie oder?), ich meinte zu denen auch die sollen mir bitte alles schriftlich zusenden, damit ich des einsehen kann (wurde angeblich auch alles aufgezeichnet)...und dann schickten mir den komischen Brief, dass ich nen vetrag abgeschlossen hätte.
Bin jetzt tierisch fertig und keine Ahnung wie ich weitervafahren muss...
Bei denen diese Sache jetzt schon länger her ist (Mitte und Anfang des jahres), könnt ihr mir sagen, wie ich weiterverfahren soll? Und wie das dann bei euch weiterverlief?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und so schnell wie möglich antworten.
 
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Der Brief von der Firma wurde am 30.11.09 verfasst, aber ich habe ihn erst am 8.12. erhalten, gilbt dann der im AGB der Firma genannte 2 Wochen Zeitraum ab dem 30.11. oder 8.12.?

Wenn die Widerrufsbelehrung erst nach dem angeblichen Vertragsschluss zugestellt wurde, dann beträgt die Widerrufsfrist immer 4 Wochen, egal, was in den Kasper-AGB steht.


Nur so nebenbei: eine Widerrufsbelehrung, die nur eine Postfachadresse (hier: Doberaner Str. 110-112 in Rostock => Postdienstleister: Mail Boxes Etc.) enthält, ist sowieso schon mal gleich ganz unwirksam. Das bedeutet: die Widerrufsfrist hat nie begonnen, ist also quasi unendlich lang.

Ich denkmal es ist sehr ratsam jetzt noch einen Widerruf, bezeihungsweise gleich noch eine Kündigung des angeblich geschlossenen Vertrages zu schicken.

Sofern man überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit dieser Briefkastenfirma anfangen möchte (im Grunde genommen müsste man das gar nicht), schickt man einen Brief mit sicherer Zustellform, d.h. per Einschreiben mit Rückschein.

Man spricht da aber besser nicht von Kündigung. Denn bei diesen albernen Werbegesprächen kommt in aller Regel schon gar kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn es aber schon keinen Vertrag gibt, dann gibt es auch nix zu "kündigen", sondern allenfalls etwas zu "bestreiten" oder zu widerrufen.
Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung - Antispam Wiki

Trotzdem wird man danach wahrscheinlich ein paar Mahnungen von Inkassokaspern erhalten. Diese eignen sich wunderbar als Dekoration des Gästeklos oder zum Kaminfeuern. Nach einigen Mahnungen schläft das dann von selbst ein, auch wenn man gar nicht reagiert.

Was tun bei einem Mahnbescheid (hat der Millionentrulli aber bisher noch nie probiert)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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Vielen Dank für die so schnelle Antwort.
Hab jetzt über fax-senden.de ein Fax mit meinem widerruf für nur 0,65 € an die Faxnummer gesandt. Gilt dieses auch als Beweis, wie ein Einschreiben mit Rückschein? Oder muss ich des trotzdem noch senden?
Auf jedenfall warte ich das alles erstmal jetzt ab... und versuche ruhig zu bleiben...
Wenn sich was neues ergibt werd ich mich nochmal melden! Nochmals vielen Dank!!!!
 
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Ok, also dann werde ich zusätzlich in den kommenden Tagen den Brief vorbereiten und dann mit Einschreiben + Rückschein absenden.
Nochmals Danke :)
 
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Hallo Zusammen,

ich bin leider auch auf die Masche von Millionenexpress reingefallen. Habe allerdings nicht gleich gekündigt, sondern aufgrund der angeblichen Geld-Zürück-Garantie drei Monate mitgespielt und fristgerecht zum 31.12.09 gekündigt.

Aufgrund der zahlreichen Berichte mache ich mir allerdings Sorgen, ob ich die 165,- € für die drei Monate je wieder sehen werde. Aktuell kann ich noch die letzten 2 Abbuchungen (vom 01.12. und 31.12.) von der Bank zurück holen lassen.

Ich weiß allerdings nicht ob ich das machen soll und ob seitens Millionenexpres Mahnungen und rechtliche Schrite eingeleitet werden können, da hier scheinbar ein Vertrag zur Stande gekommen ist.

Soll ich nun die 110,- € zurückholen oder erst warten und wenn die die garantierte Summe nicht erstattet eine Anzeige erstatten?

Kann ich denen schreiben, dass ich die Rückbuchung quasi mit der Garantie verrechne?

Übrigens eine Gewinnabrechnung habe ich bisher auch nicht gesehen - ist das rechtlich zulässig, oder ist es seites Millionenexpress schon ein Vertragsbruch?

Bitte möglichst bald antworten, da für den 01.12 die Frist schon bald ausläuft. Danke!!!
 
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Also Loler ich kann dir da nicht weiterhelfen.... aber ich denke es gibt bestimmt wen, der das hier im Forum weiß.

Ich wollte nur mitteilen, dass mein Brief nicht ungeöffnet (wie in den anderen Fällen) zurückkam, sondern bei Adressierung an das Postfach in Frankfurt von einem Herrn K. entgegengenommen wurde. Muss ich jetzt auf eine schriftliche Antwort meines Widerrufs von Millionenexpress warten (hatte um eine schriftliche Bestätigung gebeten)? Falls die Firma das Geld abbucht und bis dorthin keine Antwort kam, soll ich dann den Betrag gleich zurückbuchen?
 
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..ö.und fristgerecht zum 31.12.09 gekündigt.

Wenn Du gekündigt hast, dann hast Du damit möglicherweise (und unnötigerweise) anerkannt, dass ein Vertrag bestand.

Aktuell kann ich noch die letzten 2 Abbuchungen (vom 01.12. und 31.12.) von der Bank zurück holen lassen.

Zumindest alle Abbuchungen für die Zeit nach der Kündigung sollten problemlos rückholbar sein. Bezüglich früherer Beträge besteht ein minimales Restrisiko. Im Zweifel Verbraucherzentrale fragen. Das Risiko, dass vor Gericht geklagt wird, dürfte allerdings sehr gering sein, angesichts der Tatsache, dass sich das Unternehmen mit einer Briefkastenadresse auf den britischen Jungfraueninseln tarnt.

Soll ich nun die 110,- € zurückholen oder erst warten und wenn die die garantierte Summe nicht erstattet eine Anzeige erstatten?

Wer hat Dir die Summe "garantiert"? Wo steht das?
Wenn das nur im Werbegespräch versprochen wurde: vergiß es. Kannst Du nie beweisen.
Wenn es in der Auftragsbestätigung steht: naja.

Und gegen wen willst Du Anzeige erstatten? Gegen eine Briefkastenfirma auf den britischen Jungfraueninseln? Vergiß es. Es gibt nicht einmal ein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und dieser Insel. Die könnten sich ebensogut auf dem Mars befinden.

Kann ich denen schreiben, dass ich die Rückbuchung quasi mit der Garantie verrechne?

Wenn Du es grundsätzlich auch für sinnvoll erachtest, mit einer Parkuhr über die Vorzüge des europäischen Einigungsprozesses zu diskutieren, kannst Du sicherlich einen Brief mit was auch immer an diese Briefkastenfirma schreiben. Was auch immer Du Dir davon versprichst.

Ansonsten, wenn einem das grad zu blöd ist, dann bucht man zurück und basta.

Übrigens eine Gewinnabrechnung habe ich bisher auch nicht gesehen - ist das rechtlich zulässig, oder ist es seites Millionenexpress schon ein Vertragsbruch?

Die Frage ist bei solchen Geschäftsmodellen doch, ob überhaupt irgendein bindender Vertrag besteht, und wenn ja, was da vereinbart wurde.

Und wenn da was versprochen wurde: wen willst Du verklagen? Eine Briefkastenfirma in Tortola? - Viel Spaß. Vergiß es.
 
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Liesel@ Mein Einschreiben mit Rückschreiben kam nach Monaten mit dem Vermerk: Empfänger nicht bekannt zurück.

Zuvor hatte ich denen E-Mails und Widerrufe per post und mail zugesandt und denen mitgeteilt, dass nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
merkwürdigerweise hat die fa. millionenexpress dann irgendwann mal mir eine E-Mail geschrieben, in der stand, dass sie kulanterweise vom Vertrag zurücktreten.
Seitdem habe ich vor dieser Firma Ruhe.
Zwischenzeitlich habe ich nur noch 2 Anrufe anderer Lottofirmen mit gleicher Masche bekommen, aber man hat ja gelernt.
Gleich auflegen und nicht ins Gespräch kommen.

Zwischenzeitlich wurde auch meine Strafanzeige eingestellt, da die Firma in den Bahamas oder irgendwo da in der Nähe ihren Sitz hat und eine Weiterermittlung , aufgrund des geringen bzw. bei mir ja keines Schadens, nicht im Verhältnis zu den Kosten steht.

Die Experten raten nur bei Gerichtlichen Mahnbescheid mit Widerspruch per Einschreiben antworten.

Und immer wieder das abgebuchte geld zurückbuchen lassen.
Zu einem Gerichtsverfahren wird es vermutlich nie kommen, denn die wissen das sie dieses höchstwahrscheinlich verlieren würden.
 
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Vielen Dankfür die so schnelle Antwort!
Bin dann mal gespannt was jetzt dann kommt :) Immerhin ist der Brief ja bei der Firma ME angenommen worden...
Bisher haben die ja auch noch nichts abgebucht, aber der 15. kommt ja noch. Hab denen ja auch mit Anzeige bei Polizei gedroht, wenn sie das trotz des Wiederufs wagen sollten.
Ich hoffe die schicken mir auch so ne mail und der schnulli hat sich gegessen.
Danke für die Infos :)
 
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Wenn Du gekündigt hast, dann hast Du damit möglicherweise (und unnötigerweise) anerkannt, dass ein Vertrag bestand.

ja, woher hätte ich das wissen sollen. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit einem seriösen Anbieter spiele.

Ganz nebenbei. In der Wiederrufsbelehrung ist folgende Adresse angegeben:

Postanschrift:
MillionenEXPRESS
Postfach 185
Doberander Straße 110-112
18057 Rostock
w*w.millionenexpress.com

Laut Googlemap existiert so eine Adresse nicht. Damit wäre eine Wiederrufsblehrung und somit der Vertrag eigentlich nichtig, oder?


Zumindest alle Abbuchungen für die Zeit nach der Kündigung sollten problemlos rückholbar sein. Bezüglich früherer Beträge besteht ein minimales Restrisiko. Im Zweifel Verbraucherzentrale fragen. Das Risiko, dass vor Gericht geklagt wird, dürfte allerdings sehr gering sein, angesichts der Tatsache, dass sich das Unternehmen mit einer Briefkastenadresse auf den britischen Jungfraueninseln tarnt.


Ich habe heute den Antrag auf die Rückbuchung der letzten zwei (vom 31.12 und 01.12) Abbuchungen gestellt und auch die erste vom 30.10 versucht die Postbank zurückbuchen zu lassen (habe die Situation erklärt). Ich lasse es mal drauf ankommen. Immerhin habe ich auch eine Forerung an der in Höhe des Spieleinsatzes, die mir schrilficht garantiert wurde. Wenn Sie nachweisen können, dass ich mehr gewonnen habe und ich das Geld auf dem Konto habe, werde ich die Teilnehmergebühren sofort wieder zurück überweisen. Mal sehen, was jetzt passiert...


Wenn es in der Auftragsbestätigung steht: naja.

Ja, steht drin. Sogar noch auf einem Extrablatt.

/Auch ja, vielen Dank für die Rückmeldung
 
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