hallo an alle!
Ich möchte mich möglichst kurz fassen:
Ein Administrator eines Forums hat sich bei mir beschwert und mit seinem Anwalt gedroht, weil ich Kritik in seinem Forum äußerte, die er wohl zu persönlich genommen haben muß.
Dabei sollte ich vielleicht erwähnen das ich den Administrator nicht beleidigt habe...sofern der Hinweis auf mangelhafte Rechtschreibung keine Beleidigung ist.
Kann ich dafür belangt werden?
Ich möchte mich möglichst kurz fassen:
Ein Administrator eines Forums hat sich bei mir beschwert und mit seinem Anwalt gedroht, weil ich Kritik in seinem Forum äußerte, die er wohl zu persönlich genommen haben muß.
Dabei sollte ich vielleicht erwähnen das ich den Administrator nicht beleidigt habe...sofern der Hinweis auf mangelhafte Rechtschreibung keine Beleidigung ist.
Kann ich dafür belangt werden?