Uniscore ist dafür bekannt, regelmäßig Abzockerforderungen nicht nur von Internet-Abofallen, sondern auch von Telefon-Gewinnbimmlern aufzukaufen.
Der echte Mahnbescheid ist ein gelber Brief und kommt immer von einem Amtsgericht als Absender, mit Postzustellungsvermerk auf dem Umschlag. Ansonsten sind das nur normale Mahn-Bläh-Briefe mit Absender von Uniscore, auf die man nicht reagieren muss, auch wenn da "Mahnbescheid" im Betreff steht.
Bekannt ist aber auch, dass Uniscore in einigen Fällen tatsächlich gerichtliche Mahnbescheide beantragt. Wenn so ein Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht) kommt, ist es wichtig, dass man innerhalb von 14 Tagen den Widerspruch erklärt. Dazu reicht das Kreuzchensetzen bei "Widerspruch...insgesamt" auf dem Formular des Mahnbescheids, begründen muss man das nicht. Unterschrift nicht vergessen, und dann per Einschreiben ans Gericht zurückschicken (nicht an Uniscore). Jetzt kann Uniscore nicht mehr mit dem gerichtlichen Mahnverfahren weitermachen, der Gerichtsvollzieher kann nicht kommen, es gibt keinen Titel, das Verfahren ist blockiert.
Wenn jetzt Uniscore wirklich was will, müssten sie Überleitung ins streitige Verfahren beantragen. Das machen die soweit bekannt aber weder in den Fällen der Abofallen noch in den Gewinnbimmlerfällen. Kein Wunder, denn die sogenannte "Vertragsgrundlage" bei diesen albernen Gewinnspieleintragungssystemen ist in aller Regel nicht gegeben, und Uniscore wird schon den Beweis für die Vertragsgrundlage nicht führen können. Das wissen die auch, daher klagen die nicht.
In einigen Fällen haben die Betroffenen zusammen mit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid selbst Überleitung ins streitige Verfahren beantragt. Damit wird Uniscore peinlicherweise in genau den Prozess hineingezwungen, in den die eigentlich nie rein wollen. Man sieht dann regelmäßig, dass Uniscore die Klage zurücknimmt (und also auf die Forderung verzichtet), das kostet die aber dann eine schöne Gerichtsgebühr plus die Anwaltskosten des Betroffenen. In einigen Fällen hat Uniscore keine Klageschrift eingereicht, dann gab es deshalb Urteile im vereinfachten Verfahren gegen Uniscore, in einigen Fällen sind sie nicht zum anberaumten Prozesstermin erschienen, dann gab es Versäumnisurteile gegen Uniscore. Kurzum: die kneifen, wenn es hart auf hart kommt, und die glauben selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung.
Nach widersprochenem Mahnbescheid nölen sie dann noch ein oder zweimal herum und schicken noch böse Briefe, und dann war es das, und man hört dann nichts mehr davon.
Daher gilt die übliche Taktik seit Jahren als erfolgreich: nicht reagieren, gegen den Mahnbescheid Widerspruch, und basta.