Hanseaten-Dialer: Kein einstweiliger Rechtsschutz für HAS

sascha

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Hanseaten-Dialer: Definitiv kein einstweiliger Rechtsschutz für die HAS

Der Streit um die Rechnungen der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS) für angeblich geschlossene Erotik-Abonnements im Internet geht weiter. Die Regulierungsbehörde hatte dem Unternehmen Inkasso und Rechnungslegung verboten. Die Firma legte aber Widerspruch ein und bat gleichzeitig um einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln. Die Richter lehnten ab. Zumindest diese Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig geworden, bestätigte die Regulierungsbehörde jetzt gegenüber Dialerschutz.de. Über den eigentlichen Widerspruch ist allerdings noch nicht entschieden.

Die HAS hatte im Frühjahr für massive Verunsicherung gesorgt. Über Wochen hinweg waren Zehntausenden von Internetsurfern Rechnungen ins Haus geflattert, in denen das Unternehmen jeweils 69,95 Euro für ein angeblich abgeschlossenes Erotik-Abonnement einforderte. Die Firma arbeitete dabei mit einer – bis dahin – eher unbekannten Masche: Sie setzte einen Dialer ein, der sich nicht wie üblich über eine Mehrwertnummern einwählte, sondern über eine deutsche Ortsnetznummer (so genannte Hanseaten-Dialer). Der betreffende Dialer installiere sich entweder durch Anklicken eines Buttons auf einer Website oder beim Anklicken von Werbebannern. Das Programm beende dann die bestehende Verbindung ins Internet und baue eine neue Verbindung über die Frankfurter Nummer 069/42 72 69 98 auf. Über Rückverfolgung oder, so Berichte von Betroffenen, durch anschließende Anrufe fand die Firma die Adressdaten ihrer unfreiwilligen Kunden heraus und schickte ihnen dann die Rechnung. Insgesamt wurden damals nach Erkenntnissen der Regulierungsbehörde, die sich auf entsprechende Medienberichte stützten, mehr als 100.000 Rechnungen dieser Art versandt. Die betroffene Firma behauptete in einem Schreiben vom 23. März 2004 an die Regulierer, "nur" 60.000 Rechnungen versandt zu haben.

Ob 60.000 oder 100.000 Rechnungen spiele „im Hinblick auf die Irreführung des Verbrauchers und die Missachtung geltender Rechtsvorschriften aber keine Rolle“, so die Regulierungsbehörde wörtlich. Ende Februar schritt sie gegen das dubiose Geschäftsmodell ein und verbot der Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS) Rechnungslegung und Inkasso, und zwar rückwirkend ab dem 15. August 2003. An diesem Tag war das Mehrwertdienste-Gesetz in Kraft getreten. Es sah vor, dass kostenpflichtige Dialer nur über die Rufnummern 0190 und 0900 betreiben werden dürfen. Seit 14. Dezember 2003 ist in Deutschland sogar nur noch die Rufnummerngasse 09009 für Dialer erlaubt.

Gegen das Verbot der Regulierer zog die HAS vor Gericht – und zog den Kürzeren. Mit Beschluss vom 26. April lehnte das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der Hanseaten ab – mit eindeutiger Begründung: Das Interesse der Firma, vorläufig weiter Rechnungen erstellen zu können, wiege weniger schwer als das öffentliche Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz. „Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Antragstellerin, Rechnungen über zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen zu erstellen“, so die Verwaltungsrichter.

Gegen den Kölner Beschluss hätte die Hanseatische Abrechnungssysteme Beschwerde beim Oberlandesgericht Münster einlegen können. Dies ist aber nicht geschehen. „Nachdem kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VG Köln eingelegt wurde, ist die Entscheidung rechtskräftig“, sagte jetzt Rudolf Boll, Sprecher der Regulierungsbehörde, gegenüber Dialerschutz.de. „Über den Widerspruch des Unternehmens wird demnächst entschieden.“

Ob die Entscheidung dann auch Konsequenzen für andere Firmen mit diesem „Geschäftsmodell“ haben wird, ist ebenfalls noch offen. Der Regulierungsbehörde liegen derzeit – wie berichtet - massenweise Beschwerden von Internetsurfern vor, die Rechnungen und Mahnungen von Firmen namens HFM und Digital Web Media Ltd. erhalten hatten, ebenfalls für angeblich abgeschlossene Erotik-Abonnements. Auch hier wird nach Erkenntnissen von Verbraucherschutzorganisationen und Dialerschutz.de ein Dialer eingesetzt, der sich nicht über die vorgeschriebene Nummerngasse 09009 einwählt. „In diesen Fällen sind wir noch in der Prüfung“, so Sprecher Boll.

http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
 
Hat die DMWL auch Inkassoverbot?

Hallo,

hab wie oft gesagt eine Rechnung der DMWL im höhe 69,95 bekommen.
Unter der Rufnummer 069/....98 hat sicher der Dialer angewählt und meien Daten aussponiert.
Halt eben hat Digital Web Media Ltd. auch ein Verbot zur Inkasso bekommen?

Schönes Wochenende
 
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