Hanseaten-Dialer: Inkassofirma erleidet Schlappe vor Gericht

Media Work GmbH

Hallo,

wir haben mit Datum vom 11.11.04 ebenfalls eine Rechnung von Media Work GmbH erhalten und haben Widerspruch erhoben - mal sehen wie das weitergeht.
Auf der Rechnung wird die "Hauptnummer" des ISDN-Telefonanschlusses genannt, der Internetzugang erfolgt aber über eine gesonderte MSN. Ich bin der Meinung, dass bei möglicher Einwahl über einen Dialer die gesonderte MSN weitergereicht wird - stimmt das?
Ich frage mich auch, ob solche Rechnungen nicht auch ohne jede erfolgte Einwahl erstellt werden können - im Grunde reicht ein (automatisierter) Blick ins Telefonbuch. Bei Einträgen mit vollständiger Adresse geht dann eine Rechnung in die Post - Versuch und Irrtum!

Gruß PeMa
 
Re: Media Work GmbH

PeMa schrieb:
Ich frage mich auch, ob solche Rechnungen nicht auch ohne jede erfolgte Einwahl erstellt werden können...
Du beschreibst es - dieser Verdacht ist äußerst naheliegend. Es gibt ettliche Rechungsempfänger, die überhaupt keinen Computer, geschweige denn einen Internetanschluss haben.
 
Re: Dialer --> HAS Erbitte Hilfe

gast schrieb:
Hallo............dringende Frage...wie verhält es sich mit Media Work....habe nun die 2. Mahnung bekommen....was kann ich tun..muß ich bezahlen....obwohl alles total link ist???

Danke!!
Hallo Unbekannt,

habe heute ebenfalls die zweite Mahnung von Media Work erhalten und wolte mich nun bei Dir erkundigen, wie Du weiter vorgegangen bist, bzw. ob Dir Deine Anonce über das Internet etwas gebracht hat. Würde mich sehr freuen, wenn wir gegen dieses Unternehmen etwas machen könnten.

Bitte melde Dich mit schönen Grüßen aus dem Allgäu

Klaus Schöner

Meine Mail-Adresse:

editiert. Bitte NUB beachten. cu, Sascha/Admin
 
Re: Dialer --> HAS Erbitte Hilfe

Klaus Schöner schrieb:
...wenn wir gegen dieses Unternehmen etwas machen könnten.

Nichts, aber auch überhaupt nichts werdet "IHR" tun können, außer dass Ihr Euch schadlos haltet durch Rückhalt und Widerspruch der Forderung.
Aber tröstet Euch - stellvertretend für alle Betroffenen hat das LKA Hamburg, im Auftrag der StA Hamburg, die (zumindest strafrechtlich erforderlichen) Maßnahmen vorige Woche bereits mit einem Ortstermin gekrönt, siehe dazu diesen Thread
> HIER <. ;)
 
Tele hansa & Media works

Hallo Ihr Geschädigten, auch ich habe heute die zweite Mahnung erhalten.
Datiert vom 7.12.04, also scheint die Firma Media works noch recht aktiv zu sein. Hat jemand schon eine Gerichtsverhandlung gehabt ?
Was ist dabei herausgekommen ?
Eine kurze Antwort wäre nett.

Grüsse Guenther
 
Re: Tele hansa & Media works

guenther46 schrieb:
Hat jemand schon eine Gerichtsverhandlung gehabt ?
Was ist dabei herausgekommen ?

Nach unserer Kenntnissen ist es bisher noch nicht einmal zu einem gerichtlichen
Mahnbescheid gekommen, dies geht üblicherweise einem Prozess voraus.

tf
 
hier habt ihr eine musterantwort an die media work gmbh, wg unberechtigter forderungen....


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihre Rechnung vom xx.xx.2004, in dem Sie einen Betrag von 49,00 Euro für eine Serviceleistung verlangen.

Wir haben jedoch nach unserer Überzeugung keinen Vertrag mit Ihnen geschlossen und Ihren Service nicht genutzt. Daher sind wir nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.

Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und damit einen gültigen Vertrag gibt, fordern wir Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie uns in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann wir dieses Angebot angenommen haben.

Hilfsweise fechten wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass wir den Vorgang an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben.

Mit freundlichen Grüßen

hoffe es nützt euch etwas

viele grüße aus berlin
 
:dafuer:
karin schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihre Rechnung vom xx.xx.200x, in dem Sie einen Betrag von xx,xx Euro für eine Serviceleistung verlangen.

Wir haben jedoch nach unserer Überzeugung keinen Vertrag mit Ihnen geschlossen und Ihren Service nicht genutzt. Daher sind wir nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.

Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und damit einen gültigen Vertrag gibt, fordern wir Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie uns in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann wir dieses Angebot angenommen haben.

Hilfsweise fechten wir den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.


Mit freundlichen Grüßen
Bis hierhin klingt das sehr gut, doch...
karin schrieb:
Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass wir den Vorgang an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben.
...das interessiert eigentlich gar niemanden, würde ich ggf. weglassen.
 
Media Work GmbH

Hallo!
Mein kleinerer Bruder (14 Jahre) hat im Internet gesurft. Er ist auf eine Seite der Media Work GmbH gekommen und hat dort eine andere Adresse eingegeben und sollte dann seinen Nummer des Personalausweises eingeben zur Bestätigung das er schon 18 ist. Da er aber keinen hat konnte er das nicht machen und ist raus gegangen. Zwei Tage später haben wir eine Rechnung in Höhe von 49 Euro bekommen. Heute ist die erste Mahnung gekommen. Außerdem hat meine Mutter Einspruch eingelegt und Media Work hat mit einem Rechtsanwalt gedroht! Müssen wir bezahlen? Gebt uns mal ein paar Tips. LG Angie
 
Re: Media Work GmbH

Angie schrieb:
Hallo!
Mein kleinerer Bruder (14 Jahre) hat im Internet gesurft. Er ist auf eine Seite der Media Work GmbH gekommen und hat dort eine andere Adresse eingegeben
Hi Angie,

wie... eine andere Adresse eingegeben. Was verstehst du unter einer anderen Adresse?? nur um mal klarzustellen... hat er eine "falsche" Adresse eingegeben oder richtige Adresse nur mit "Papas" Namen??

Irgendwie hat er doch Eure Adresse angegeben, denn sonst würde ja die Post nicht so ankommen oder?
 
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