Gericht lehnt Schutz für 0190-Spammer ab

sascha

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Gericht lehnt Schutz für 0190-Spammer ab

Effektiver Verbraucherschutz ist wichtiger als die Fortführung dubioser Geschäftsmodelle. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt einem Telefon-Spammer mit 0190-Nummern eine juristische Abfuhr erteilt.

Die niederländische Firma hatte mit einer Masche ihr Geld gemacht, die vielen Handybesitzern nur zu gut bekannt ist. Sie rief wahllos Menschen in Deutschland an und gestaltete ihre Anrufe durch eine spezielle Technik so, dass bei den Betroffenen eine 0190-Nummer im Display erschien. Die Anrufe wurden dann unmittelbar nach Zustandekommen der Verbindung unterbrochen. Mit diesem Trick sollten die Betroffenen verleitet werden, die im Display stehende Nummer zurückzurufen, und so nach einer Ansage hochtarifierte Dienste in Anspruch zu nehmen. Nachdem sich verschiedene Opfer über diese Anrufe bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) beschwert hatten, untersagte die RegTP der Firma unaufgeforderte Anrufe dieser Art, sofern nicht dauerhafte Geschäftsbeziehungen mit dem Angerufenen bestehen oder dieser dem Anruf von vornherein zugestimmt hat. Gegen den Bescheid der Regulierer beantragte das Unternehmen einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln. Sprich: Sie wollte also mit ihrer Masche weitermachen.

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag allerdings ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, das Interesse der Antragstellerin an der Fortführung ihres Geschäftsmodells wiege weniger schwer als das allgemeine Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz. Der Verbraucher müsse vor Anrufen, bei denen der eigentliche Anrufer in der Anrufkennung nicht auftauche, geschützt werden. Zumal, auch das erwähnte das Gericht, die Firma einige Betroffene selbst in der Nachtzeit teilweise 70 bis 80 Mal anrief. Die weiteren Rechtsfragen blieben der Klärung im Hauptsacheverfahren überlassen, so der Verwaltungsgericht in einer heute veröffentlichten Erklärung. Gegen diesen Beschluss (Az.: 11 L 801/04) kann das niederländische Unternehmen jetzt Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster erheben. Juristen halten die Erfolgsaussichten der Spammer allerdings auch in diesem Fall für sehr gering.

http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html

cu,

Sascha
 
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