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Liebe Forengemeinde!
Eine Billigfluglinie, die Tickets über das Internet vertreibt, geht zurzeit gegen einige User vor.
Der Fall: Durch das einfache Austauschen eines einzigen Buchstabens in der URL war es möglich, Flüge zu buchen, die sonst nur als Prämie angeboten werden, also deutlich günstiger waren.
Nun gibt es a) Leute, die von Hand in der URL den besagten Buchstaben ausgetauscht haben und b) Leute, die eine fertige URL mit neuem Buchstaben zugeschickt bekommen und auch gebucht haben.
In keinem der Fälle wurde angezeigt, dass Prämienbuchungen getätigt werden, auch im Ausdruck nicht.
Die Linie lässt sich nun durch einen rennommierten Anwalt vertreten und verlangt Unterlassung und droht mit Strafanzeige wegen Computerbetrugs.
Zurecht?
Bin gespannt auf Eure Meinungen.
Eine Billigfluglinie, die Tickets über das Internet vertreibt, geht zurzeit gegen einige User vor.
Der Fall: Durch das einfache Austauschen eines einzigen Buchstabens in der URL war es möglich, Flüge zu buchen, die sonst nur als Prämie angeboten werden, also deutlich günstiger waren.
Nun gibt es a) Leute, die von Hand in der URL den besagten Buchstaben ausgetauscht haben und b) Leute, die eine fertige URL mit neuem Buchstaben zugeschickt bekommen und auch gebucht haben.
In keinem der Fälle wurde angezeigt, dass Prämienbuchungen getätigt werden, auch im Ausdruck nicht.
Die Linie lässt sich nun durch einen rennommierten Anwalt vertreten und verlangt Unterlassung und droht mit Strafanzeige wegen Computerbetrugs.
Zurecht?
Bin gespannt auf Eure Meinungen.