Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

Denen kannste auch Dein Lieblingsrezept oder das Vaterunser schicken - macht keinen Unterschied.
Aber wenn Du Deinen (Dauer)Wohnsitz dort hast wo Du Dich angemeldet hast kann Dir das sowieso ungefähr wenn nicht noch weiter am Allerwertesten vorbeigehen ...
 
Ich habe tatsächlich Rechunungen und Mahnungen der ANTASSIA und des RA TANK ausgesessen; ich habe sofort per Fax und eingeschriebenem Brief mit Rückschein widersprochen, aber n i c h t s ist passiert, Schweigen seit Juli 2010.
Nun eine Rechnung von Tropmi für das angeblich zweite Jahr, ich werde das wieder so machen, ein Fax ist schon abgeschickt; Argument der Firma: Der Widerspruch (am selben Tag!) sei zu spät erfolgt.
Ich hoffe, dass alles so abgeht wie im ersten Akt. Ich werde auch die Ratschläge von RA Warmbach beherzigen, erst bei gerichtl. Mahnbescheid widersprechen.
 
Wenn es welche gäbe, hätten sich sicherlich Betroffene schon längst und vor Jahren mal massenhaft in Foren gerührt.

Und was soll jetzt diese Hysteriemache wegen Mahnbescheide?
 
Hallo zusammen,

mir geht's wie vielen von Euch: zuerst habe ich die Antassia totgeschwiegen (die ja, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, inzwischen juristisch belangt wurde) - jetzt meldet sich als Nachfolger die Tropmi-Bande. Dazu hätte ich eine Frage: Kann man diese Mails nicht als Betrugsversuch ansehen, welcher angezeigt werden kann? Wäre es nicht denkbar, dass sich einige Betroffene über ihre Rechtschutzversicherung an einen Anwalt wenden, der dieser Firma ein wenig einheizt? Ob es das finanzielle Polster des Betreibers aushält, gegen eine solche Klageflut und deren Kosten anzukämpfen? Ich überlege mir schon längere Zeit, diesen Schritt zu tun...

Ich hege auch noch eine weitere Vermutung: der Kontakt mit der Antassia ist ja inzwischen über ein Jahr her - ist die IP heute noch verfolgbar? Versucht man nicht vielmehr mit den neuen Mahnungen eine Antwort zu provozieren, um an eine aktuelle IP zu gelangen? Aus diesem Grund antworte ich erst gar nicht auf diese Mahnungen, zumal ich wohlweißlich fiktive Daten bei meiner Anmeldung angegeben habe - diese aber immer als formelle Anrede in den Mahnungen vorfinde.

MfG

wubro
 
In den letzten 5 Jahren hat sich für alle Fallgrubenbetreiber ein wirksamer Müllfilter im Maileingang als ausreichend erwiesen.
 
Dazu hätte ich eine Frage: Kann man diese Mails nicht als Betrugsversuch ansehen, welcher angezeigt werden kann? Wäre es nicht denkbar, dass sich einige Betroffene über ihre Rechtschutzversicherung an einen Anwalt wenden, der dieser Firma ein wenig einheizt?
Absolut sinnlos. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt, in deren Zuständigkeit sowohl die Drahtzieher als auch der Strohmann ihren "Geschäftssitz" haben, stellten bislang alle Ermittlungsverfahren ein. Der zuständige Oberstaatsanwalt M. sieht einen strafrechtlichen Verstoß nicht als gegeben an.
 
Absolut sinnlos. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt, in deren Zuständigkeit sowohl die Drahtzieher als auch der Strohmann ihren "Geschäftssitz" haben, stellten bislang alle Ermittlungsverfahren ein. Der zuständige Oberstaatsanwalt M. sieht einen strafrechtlichen Verstoß nicht als gegeben an.

Danke für diese Info - das war mir nicht bekannt. Aber wie ist denn damals der Stein bei Antassia ins Rollen gekommen?

MfG

wubro
 
Danke für diese Info - das war mir nicht bekannt. Aber wie ist denn damals der Stein bei Antassia ins Rollen gekommen?

MfG

wubro
Dazu muss man wissen, dass Strafrecht und Zivilrecht zwei paar Stiefel sind. Das Strafrecht sah bislang in der Aboabzocke keinen strafrechtlichen Tatbestand. Doch zivilrechtlich trauen sich die Aboabzocker nicht, die angeblich geschuldeten Beträge geltend zu machen, da sie dabei womöglich Schiffbruch erleiden. Dieses Risiko geht man nicht ein.

Im Fall Antassia erwirkte wohl die Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung. In der Regel beerdigen die Abzocker dann die Firma und gründen eine neue, und das Spielchen beginnt wieder von vorn!
 
Vergess den Quatsch mit der IP. War schon damals so und heute erst recht und Nein, eine IP von von Jahren kann man heute nicht mehr nachverfolgen. Dies hätten eh nur Ermittlungsbehörden machen können und keine Nutzlosfirmen.

Und Anzeige wegen Betrugs bringt noch nichts. Wird zu 100% leider wieder eingestellt.

Ansonsten wurde alles schon zur Genüge geschrieben. Fragen dürften eigentlich gar nicht mehr bestehen, wenn man mal alles durchliest. ;)
 
Du kannst anzeigen was du willst, egal wie dünn der Sachverhalt auch ist. Bei Fällen, wie deinem spricht man von "Massenphänomenen". Die zuständigen Staatsanwaltschaften (Darmstadt, Mainz, usw.) haben sicherlich Anzeigen zum Säue füttern. Allein das Aufstellen einer Forderung ist aber keine Straftat, weshalb Anzeigen (wie von dir geschildert) eingestellt werden müssen. Es geht immer nur um die ursächliche Forderung - wurde der Preis angezeigt oder nicht bzw. wer hat die Forderung mit dem Befüllen der Anmeldemaske ausgelöst?

Das mit dem Anwalt einheizen ist der gleiche Schwachsinn! Zum einen haben das nun wirklich schon einige versucht (z. B. der Bundesverband der Verbraucherzentralen) und andererseits setzt diese Partisanengehabe einzelner Betroffener ohnehin keiner ernsthaft um - die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten nicht, zumal der Streitwert kaum die Selbstbeteiligung übersteigt. Gehe mal zu einem Anwalt, der für lau deine Gedanken umsetzen soll - der wird dir schon einheizen aber nicht den seit nun schon einigen Jahren bestens vertretenen Anbietern.
 
Scheinbar also niemand, dem ein Mahnbescheid ins Haus flatterte.
Die Idee mit der Klage ist nicht schlecht, ich werde bei Gelegenheit davon Gebrauch machen. Ich habe einen guten Rechtsanwalt.
 
Was nützt ein guter Rechtsanwalt, wenn der Richter nicht gut ist und keine Ahnung von der Materie hat und der Nutzlosbranche wieder nur ein Trophäenurteil zum Einschüchtern schenkt.

Lasst es einfach mit dem Klagen.
 
Ansonsten muss ich wohl Rüdiger Kunz Recht geben und mich korrigieren: es hat wenig Sinn, einen Rechtsanwalt zu beschäftigen,
zumal der Streitwert sehr gering ist.
Sollte aber tatsächlich ein ger. Mahnbescheid eintrudeln, werde ich das wohl tun müssen, zweifle aber, dass es so weit kommt.
 
Ich bin ebenfalls vor einem Jahr in die Abogefalle getreten. Ich hatte eine kurze Absprache mit meinem Anwalt deswegen (der fasst selber drauf reingefallen wäre, wenn er die AGB nicht studiert hätte) Er meinte, dass man nur um rechtlich ein wenig mehr abgesichert zu sein, dennoch an die Herren ein Schreiben schicken soll, in dem steht warum man nicht bezahlt und warum ( Betrug, böswillige Täuschung, etc.) Auch ich habe heute eine neue E-mail bekommen, von Tropmi Payment, obwohl ich seit knapp einem Jahr nichts mehr gehörte habe davon. Dieses Mal werde ich meine Zeit nicht damit verschwenden. Wenn ich ein E- Mail schreibe, dann an die "Akte 2011" Redaktion. Die freuen sich ja immer, wenn sie über so etwas berichten können :D
 
Zurück
Oben