dtms nexnet intrum inkasso

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Gut so. Falls die DTMS überhaupt erwidert, solltest du hervorheben, daß die DTMS die Abtretungskette zum Contentprovider nachweisen muß, bzw. eine Einziehungsermächtigung. Interessant hierzu die 0190er AGB der DTMS:
http://www.dtms.de/download.php?id=36 . Aus denen geht doch recht eindeutig hervor, daß DTMS eine fremde Forderung geltend macht.

Betreffend der Intrum kann ich nur das Vorgehen von DerJurist (Moratorium) empfehlen.
 
dtms etc.

Danke für die wertvollen Hinweise! Bei den dtms - AGB stellt sich unwillkürlich die Frage, ob dtms das mit dem Forderungseinzug überhaupt darf, so ganz ohne Inkassozulassung :eek: . Der angebliche "Kunde", Speed Work GmbH, hält sich derweil bedeckt: Kein Telefonbucheintrag, auf Schreiben wird natürlich nicht reagiert, am "Firmensitz" ist telefontechnisch eine ganz andere Firma mit allenfalls ähnlichem Namen gemeldet (Fa. Speed Trans GmbH - eine Speditionsfirma :eek: :eek: ). Meine ganz persönliche Arbeitshypothese: Speed Work ist eine Tarnfirma für dtms. Jetzt muss ich das nur noch beweisen :holy:
 
dtms etc.

Nur weil im HR als Geschäftsführer ein ..... eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, a.) dass Speed Work keine Scheinfirma ist und b.) Herr .... kein Deutsch spricht. Trotzdem danke für den - wenn auch wenig hilfreichen - Hinweis.

Lesen der Nubs hilft :evil: persönliche Daten
 
dtms etc.

Auf meine Aufforderung an dtms, die technische Prüfung gem. § 16 TKV durchzuführen und mir die Dokumentation vorzulegen, hat dtms doch noch reagiert:

"Sehr geehrter klappstuhl,

wir beziehen uns auf Ihr oben genanntes Schreiben und nehmen letztmalig wie folgt Stellung:

Bezugnehmend auf unsere Schreiben vom (Daten) hatten wir bereits Ihre Anfragen dahingehend beantwortet, daß wir die Weiterleitung an die Nexnet GmbH zugesichert hatten.

[...]

Nexnet hat Ihnen umfassende Informationen zu den beanstandeten Verbindungen zugesandt und ferner angeboten, eine nachträgliche Aufschlüsselung der Daten zu erstellen und zuzusenden. Im letzten Nexnet-Schreiben vom 15.07.04 hat Nexnet Ihnen mitgeteilt, daß die Forderung bereits an das Inkassounternehmen (Intrum Justitia Inkasso GmbH ....)abgegeben wurde und Sie gebeten, sich mit diesen in Verbindung zu setzen.

[...]

Wir betrachten Ihre Anfragen nun als hinreichend beantwortet bzw. dtms - seitig als abgeschlossen und bitten die weitere Korrespondenz ausschließlich mit Intrum zu führen.

S.M
Qualitätsmanagerin"


Auch nach mehrmaligem Durchlesen der "Stellungnahme" der dtms kann ich keinen Hinweis darauf finden, dass diese Firma die Prüfung durchgeführt hat. Stattdessen werden Verbindungsdaten ohne Zustimmung des Kunden ("Opfer" wäre angemessener) an Inkassos weitergereicht.
 
Das ist doch mal ein Fall für eine Zitatenversendung:

AG Neuss vom 07.05.04 / 77 C 3418/03

Die Klägerin hat weiterhin ein technisches Prüfungsprotokoll der Zedentin nicht vorgelegt, obwohl dieses mehrfach von dem Beklagten gerügt wurde. Wenn die Telekom Mehrwertdienstleistungen abrechnet, so verweist sie auf den Rechnungen hinsichtlich dieser Nummern auf den Anbieter; so auch in diesem Fall (Rechnung vom ....2002). Der Beklagte hat substantiiert und im übrigen unwidersprochen vorgetragen, bereits mit Schreiben vom ....2002 sich an die T. gewandt zu haben, dort Einspruch gegen die Forderung erhoben zu haben, und um Klärung gebeten zu haben. Nachdem von Seiten der T. offenbar keinerlei Reaktion erfolgte, erhob er unter dem ....2002 erneut Einspruch gegen die Forderung und forderte das technische Prüfprotokoll an. Dieses ist, und auch das ist unbestritten, bis heute von der T. dem Beklagten nicht zur Verfügung gestellt worden und von der Klägerin auch nicht vorgelegt worden. Das Anschreiben der Zedentin vom ....2002 ist im übrigen ohne jede Substanz. Insbesondere ergibt sich daraus auch nicht ansatzweise. welchen Inhalt die Überprüfung der Gesprächsdaten wohl gehabt haben könnte, was die T. hier veranlasst hat, und zu welchem konkreten Ergebnis diese Prüfung geführt haben könnte. Es handelt sich erkennbar um ein rein pauschal gehaltenes Schreiben. Keinesfalls lässt sich hieraus schließen, dass eine Prüfung durchgeführt wurde, und dass diese keine Fehler zu Tage gebracht hat. Dabei greift die Argumentation der Klägerin, die Zedentin, also die Diensteanbieterin, sei nicht zur Vorlage eines Prüfberichtes verpflichtet, dies sei nur die DTAG, nicht durch. Denn andererseits verweist die DTAG in ihren Rechnungen darauf, dass man sich wegen Einwendungen gegen die Entgelte des Diensteanbieters an diesen wenden solle. Wenn man dies nun tut, und sich nicht an die DTAG wendet wie vorgesehen, könnte ein Kunde, unterstellt, die Überlegung der Klägerin wäre richtig, nie in den Besitz eines technischen Prüfprotokolls gelangen, und infolgedessen liefen seine Rechte aus § 16 TKV leer. Denn in diesem Fall werden gegenüber der DTAG, entsprechend deren eigenen Vorgaben, keine Einwendungen erhoben, also löscht diese zu Recht die Verbindungsdaten nach 80 Tagen, und der Diensteanbieter müsste auf die Einwendungen in keiner Weise substantiiert reagieren, weil er ja keine Aufzeichnungen führt. Wenn der technische Ablauf so ist wie von der Klägerin behauptet, dann muss eben zwischen DTAG und Diensteanbieter sichergestellt sein, dass im Falle, dass ein Kunde beim Diensteanbieter Einwendungen erhebt, die DTAG die entsprechende technische Prüfung durchführt und die Protokolle übersendet. Wenn dies nicht geschieht, ist das nicht das Problem des Kunden. Aus dem Vortrag der Klägerin erhellt allerdings ohne weiteres, dass die Behauptung des Beklagten, die vorgelegte Zertifizierung beziehe sich nur auf das Qualitätsmanagement der T. und nicht auf die Aufzeichnungs- und Dokumentationsvorgänge, zutrifft. Denn solche finden in dem relevanten Bereich (Anwahl Zugangsprovider) bei der T. ja gar nicht statt nach dem Vortrag der Klägerin. Überdies bedeutet es, dass die T. offensichtlich eine unzutreffende Auskunft erteilt hat mit Schreiben vom ....2002, wenn sie dort mitteilt, sie habe die Gebührenforderung eingehend überprüft und habe keine Fehler entdecken können. Denn nach den Angaben der Klägerin kann die Zedentin eine solche Überprüfung überhaupt nicht vornehmen.

;)
 
dtms etc.

Den Hinweis nehme ich gerne auf. Daher noch ein letztes Schreiben an Dtms:

Sehr geehrte Frau M*****,

ich fordere Sie nochmals auf, das in meinem Schreiben vom 05.08.04 angeforderte Prüfprotokoll - nunmehr unverzüglich - vorzulegen. Aus gegebenem Anlass mache ich darauf aufmerksam, dass die gesetzliche Verpflichtung dazu selbstverständlich Dtms AG als Verbindungsnetzbetreiber betrifft und nicht irgendein von Ihnen beauftragtes Inkassobüro. Da Sie ohne meine Einwilligung meinen Anschluss betreffende Verbindungsdaten an Inkassounternehmen weitergegeben und trotz Widerspruch gegen Ihre Forderung Intrum GmbH mit dem Forderungseinzug beauftragt haben, behalte ich mir davon abgesehen insoweit eine Ihre Person betreffende strafrechtliche Prüfung vor.

Ihren Ausführungen, weshalb Dtms AG Gebühren für eine hier unbemerkt gebliebene Einwahl in deren Verbindungsnetz mittels illegalen 0190- Dialers in Rechnung gestellt hat, sehe ich mit gesteigertem Interesse entgegen.

Weiterhin fordere ich Sie auf, gem. § 34 BDSG die bei Ihnen über mich gespeicherten Daten offenzulegen. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum 24.08.04.

Für den Fall, dass Dtms AG sich weiterhin nicht veranlasst sieht, ihren gesetzlichen Verpflichtungen mir gegenüber nachzukommen, kündige ich schon jetzt die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte gegen Dtms AG an. Die gilt unanhängig von der der gegen Sie bereits angestrengten Zivilklage.

Die Regulierungsbehörde erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen 0:)

klappstuhl


Mal sehen, ob es noch eine allerletztmalige Stellungnahme der Dtms gibt! :-?
 
Re: dtms etc.

klappstuhl schrieb:
...kündige ich schon jetzt die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte gegen Dtms AG an.
:roll:
Das heißt, Du willst die Verantwortlichen der DTMS AG anzeigen. Sowas liest Frau Mer*** täglich und derartige Schreiben produzieren nicht mal mehr ein Fünkchen an Interesse. Ziehe Deine Angelegenheit zivil durch und drohe den Mitarbeitern eines Telefonunternehmens nicht mit untauglichen Mitteln.
 
Re: dtms etc.

Phänomenologe schrieb:
Deine Angelegenheit zivil durch und drohe den Mitarbeitern eines Telefonunternehmens nicht mit untauglichen Mitteln.

Gute Idee, aber auf dem Zivilrechtsweg ist Klappstuhl schon .

Strafrechtlich halte ich für nicht so untauglich wie Du. Das dauert etwas länger, wirkt dann aber umso nachhaltiger. Ich spreche aus eigenen Erfahrungen.
 
Re: dtms etc.

Counselor schrieb:
Der Jurist schrieb:
Strafrechtlich halte ich für nicht so untauglich wie Du.
Wenn die Mainzer Staatsanwaltschaft mit DTMS den gleichen Elan hat, wie die Berliner Staatsanwälte in meinem Fall gegen Nexnet, dann geht das aus wie das Hornberger Schießen, aber probieren kann er es ja (Einstellungsbescheid des Berliner Generalstaatsanwalts.)

Wenn Sie z.B. den SWR in Mainz und das ZDF dort über Ihren Fall informieren hat das durchaus eine gewisse Wirkung auf die Mainzer Plegie der dortigen Justiz-Behörden ...
Verbrauchersendungen machen gerne daraus einen Beitrag.
 
Auskunftsklage? - Nicht schlecht, aber Du wirst sehr darauf achten müssen, daß Du das Gericht von Deinem Rechtsschutzinteresse überzeugen kannst, - vor allem wenn es Auskünfte sind, die die Gegenseite eh zum Beleg der Rechtmäßigkeit ihrer Forderung vorbringen muß.

Ich hatte Ähnliches mit der Telekom vor. Allerdings war bei mir der Hintergrund 0190-Einwahlen auf der Rechnung, die nachweislich nicht von meinem Anschluß stammen konnten (also auch kein Dialer). Wenn es, wie die Telekom beteuerte, kein Fehler des Aufzeichnungssystems gewesen war, kam also nur eine (interne) Manipulation in Betracht, - und zur näheren Aufklärung dieser Straftat hätte ich eben die Auskunft gebraucht, wer Nutznießer dieser Einwahlen war.

Wie auch immer - nachdem ich eine Frist zur Erbringung der Auskünfte gesetzt hatte, hat die Telekom das Handtuch geworfen, auf ganzer Linie. Offenbar war ihr das Prozeßrisiko zu hoch. Also ein schneller Erfolg, - aber die Auskünfte habe ich immer noch nicht :cry: ;)
 
dtms etc.

Welche mich betreffende Daten bei dtms gespeichert sind, möchte ich schon wissen (na ja, meistens sind es ja immer die selben... ;) ), schließlich habe ich bisher niemals die "Dienste" dieser Herrschaften in Anspruch genommen (gegen weitere Aufdringlichkeiten dieses "Dienstleisters" oder besser gesagt, [], habe ich mich inzwischen durch eine 0190/0900 - Sperrre geschützt, so dass ich mit dtms hoffentlich nie wieder in Berührung komme). Was die Vorlage des Prüfprotokolls angeht, könntest du natürlich recht haben. Die Aufforderung dazu macht trotzdem Sinn, weil - dtms jetzt mal weglesen - gerichtsverwertbar, wenn von meinen Mainzer Freunden nichts geliefert wird. Ich denke weiter nach... :-?

[Virenscanner: Ein Wort vorsichtshalber entfernt]
 
Re: dtms etc.

klappstuhl schrieb:
Welche mich betreffende Daten bei dtms gespeichert sind, möchte ich schon wissen (na ja, meistens sind es ja immer die selben... ;) ), schließlich habe ich bisher niemals die "Dienste" dieser Herrschaften in Anspruch genommen (gegen weitere Aufdringlichkeiten dieses "Dienstleisters" oder besser gesagt, [], habe ich mich inzwischen durch eine 0190/0900 - Sperrre geschützt, so dass ich mit dtms hoffentlich nie wieder in Berührung komme). Was die Vorlage des Prüfprotokolls angeht, könntest du natürlich recht haben. Die Aufforderung dazu macht trotzdem Sinn, weil - dtms jetzt mal weglesen - gerichtsverwertbar, wenn von meinen Mainzer Freunden nichts geliefert wird. Ich denke weiter nach... :-?

Unterlagen, die für den jetzigen Zivilprozess alleine benötigt werden, dürften kein gesondertes Auskunftsinteresse mehr haben - will man sich verteidigen, muss man ja den Anspruch belegen - Auskunft da.

Der Auskunftsanspruch nach dem BDSG steht auf anderem Papier - dieser könnte (muss geprüft werden) unabhängig bestehen.

Aber wirklich: Vorsicht mit dem Rechtsschutzbedürfnis - ggf. teure Falle!
 
dtms etc.

Dtms hat auf meine Aufforderung, den Prüfbericht vorzulegen, tatsächlich reagiert, allerdings in vorhersehbar unzureichender Weise:

"Sehr geehrter klappstuhl,

wir beziehen uns auf Ihr oben genanntes Schreiben und teilen mit, daß wir Ihre Anfrage an unser Inkassounternehmen, Intrum Justitia, zur Prüfung und abschließenden Beantwortung weitergeleitet haben.

Die Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH [...] wird hierzu schriftlich Stellung nehmen."

Da bin ich aber mal wirklich gespannt, wie Intrum hier "Stellung nehmen" soll. Intrum hat ja schon Schwierigkeiten, die Beschwerde beim Bundesverband Deutscher Rechstbeistände zu bearbeiten, vermutlich, weil ihre Textbausteine - Sammlung dafür nichts hergibt.

Konkret: Inturm ist vom Bundesverband aufgefordert worden, sich gemäß meiner Beschwerde zu folgenden Vorwürfen zu äußern:

1. Die fragliche 0190 - Nummer ist bei der RegTP nicht registriert und daher illegal, eine sich darauf stützende Forderung für "Verbindungsentgelte" folglich gegenstandslos; für die Nummer ist überhaupt kein Zuteilungsinhaber registriert;

2. Weiterführung des Inkasssoverfahrens durch Intrum trotz Widerspruch und anhängiger Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der Forderung gegen dtms;

3. bei einer Forderung von rd. 130 EUR werden mit 60 EUR überhöhte Inkassogebühren verlangt.


Die "Stellungnahme" der Intrum, vom Geschäftsführer M***. M*** unterschrieben, ist mir gestern schon mal vorab vom Bundesverband zugefaxt worden. Hier der nichtsagende Wortlaut:

Intrum Justitia Inkasso
v. 23.08.04

"Sehr geehrte Frau ***,

leider teilen Sie in Ihrem o.g. Schreiben nicht unser Aktenzeichen mit. Da wir nur einen Vorgang unseres Kunden Fa. dtms gegen klappstuhl führen, gehen wir davon aus, dass es sich um unser Aktenzeichen 02-2472742 handelt."

(Das musste ja mal gesagt werden. Wer meint, Intrum käme jetzt zur Sache, wird bitter enttäuscht:)

"Am 29.06.2004 übernahmen wir von unserem Kunden Fa. dtms AG in Mainz den Auftrag, eine Forderung über 128,13 € zzgl. Zinsen und Kosten bei dem Schuldner klappstuhl [...] einzuziehen.

Diese Forderung haben wir mit unserem Schreiben vom 13.07.04 erstmalig beim Schuldner angemahnt.

Daraufhin erreichte uns am 19.07.04 ein Anruf des Beschwerdeführers, in dem er die Forderung pauschal bestritt und einen Einzelverbindungsnachweis anforderte (gelogen, aber egal). Diesen haben wir ihm mit Schreiben vom 20.07.04 zur Verfügung gestellt. Mit Schreiben vom 21.07.04 erhob der Beschwerdeführer nun weitere Einwände (und? Habt ihr die nun nur "zur Kenntnis genommen" ? Oder sogar verstanden? Gibt es bei euch denn kein Wörterbuch, das man bei so schwierigen Wörtern wie "illegal" und "nicht registriert" zur Hand nehmen könnte?").
Um den Vorgang aufklären zu können, haben wir ihn u.a. um Nachweise gebeten, dass sein Telefonanschluss in der fraglichen Zeit ,die sich aus dem bereits übersandten Einzelverbindungsnachweis ergibt, von ihm nicht genutzt wurde.

Am 30.07.04 erhielten wir vom Beschwerdeführer einen Anruf, dass er uns keine Nachweise schicken und statt dessen zur Kripo gehen werde (wieder gelogen, das war ein Vorschlag der Intrum - Mitarbeiterin, die beim Hinweis auf die Rechtswidrigkeit von 0190- Dialern abrupt auf dumpf schaltete :roll: ).

Mit freundlichen (wieder gelogen) Grüßen

Intrum Justitia Inkasso GmbH"


Darauf meine Antwort:

"Beschwerde gegen Dtms - Forderung wegen illegalen Dialers (0190 - ....)
Ihr Schreiben vom 23.08.04

Sehr geehrte Herren M*** und D***,

bitte nehmen Sie in Ihrem eigenen Interessse das beigefügte Schreiben der RegTP vom 24.08.04 zur Kenntnis. Nur weil Sie als Inkassounternehmen arbeiten, heißt das nicht, dass Sie von vorne herein auf jegliche cerebrale Anstrengung verzichten können. Ich darf Sie also darauf hinweisen, dass die Beitreibung der durch den illegalen Dialer verursachten "Verbindungsentgelte" als somit nachweislich rechtswidrige Forderung strafbare Geldwäsche darstellt. Falls Sie irgendetwas an den im übrigen klaren und und eindeutigen Aussagen des RegTP - Schreibens nicht verstehen, zögern Sie nicht, mich zu fragen. Ich kümmere mich um Sie auf jeden Fall.

Ich wäre Ihnen daneben außerordentlich dankbar, wenn Sie auf die Ihnen von Dtms AG zur Beantwortung übermittelten Fragen und meine Beschwerde bei Ihrem Verband mit Substanz antworten würden. Ihr Schreiben vom 23.08.04 an Ihren Verband geht in keiner Weise auf die an Ihre Adresse gerichteten Vorwürfe (Rechtswidrigkeit der Forderung, Fortsetzung des Inkassoverfahrens trotz Widerspruch und anhängiger Klage, mit 60 EUR überhöhte Inkassogebühren) ein und erledigt daher nicht die Beschwerde.

Die von Ihnen geforderte Fairness kann ich bei Ihnen leider bislang nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

klappstuhl" :steinigung:
 
dtms etc.

Um meine so schweigsamen Freunde aus Mainz ein wenig aus der Reserve zu locken, habe ich folgende Beschwerde an den Deutschen Direktmarketing Verband (DDV) geschickt, bei dem dtms Mitglied ist:

Deutscher Direktmarketing Verband e.V.
Herrn M***
Hasengartenstr. 14

65189 Wiesbaden


Sehr geehrter Herr M***,

auf der Rechnung der Telekom vom 14.04.04 erschien zum ersten Mal ein Posten "Verbindungen über dtms AG (z.Hd. NEXNET)" in Höhe von rd. 130 EUR. Da ich mit Ihrem Mitgliedsunternehmen niemals irgendwelche Vertragsbeziehungen eingegangen bin und dies auch nicht in Zukunft vorhabe, habe ich dieser Forderung selbstverständlich widersprochen und um Erläuterung gebeten.

Immerhin übersandte mir das ungeachtet meiner Einwände gegen die Forderung von Ihrem Mitgliedsunternehmen inzwischen beauftragte Inkassounternehmen einen "Einzelverbindungsnachweis" (an dieses ohne meine Einwilligung übermittelt), der in Kopie beigefügt ist.

Danach sollen am 25.03.04 zwei Verbindungen über das Netz der dtms AG mittels Dialers unter der Verwendung der Rufnummer 0190 016073 hergestellt worden sein.

Wie Sie aus dem ebenfalls beigefügten Schreiben der RegTP vom 24.08.04 entnehmen können, ist unter dieser Rufnummer nicht einmal ein Zuteilungsinhaber, auch nicht für sogenannte "Sprachdienste", registriert.

Mit anderen Worten: Ihr Mitgliedsunternehmen fordert Entgelte für einen unzulässigen angeblichen Verbindungsaufbau, was rechtswidrig ist. Ich gehe davon aus, dass auch nach Ihrer Auffassung es nicht unbedingt den strengen moralischen und ethischen Vorgaben :holy: des DDV an seine Mitglieder entspricht, dass sich dtms AG hinsichtlich ihrer Forderung gegen mich auf den angeblichen Verbindungsaufbau durch eine nicht registrierte und somit illegale Rufnummer stützen will.

Da dtms AG als DDV - Mitglied also den strengen moralischen und ethischen Vorgaben Ihres Vereins unterliegt und Sie ja z.B. in Ihrer Lobbyarbeit stark das Element der Selbstregulierung :vlol: propagieren, werden Sie sicher gerne dtms AG insoweit zu einer erhellenden Stellungnahme auffordern, die mir von diesem Unternehmen bislang leider verwehrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

klappstuhl
 
dtms etc.

Habe folgendes Schreiben vom 09.09.04 der Dtms AG auf meine Beschwerde beim Deutschen Direkt-Marketing Verband erhalten (grammatische Fehler habe ich korrigiert zwecks besserer Lesbarkeit):

"Sehr geehrter klappstuhl,

wir nehmen Bezug auf Ihr obiges Schreiben und richten auf Wunsch des Verbandes die Stellungnahme direkt an Sie:

(es folgt das übliche Bla Bla zu Funktion der Dtms als Netzbetreiber, der für "Inhalte" nicht verantwortlich zeichnet, ich überspringe das daher)

[...] für eine Stornierung / Rückerstattung der Forderung seitens dtms gegenüber Ihnen können wir somit dem Grunde und der Höhe nach keine Anspruchsgrundlage erkennen.

Den Nachweis für die berechtigte Forderung können Sie sowohl der Telefonrechnung Ihres Teilnehmernetzbetreibers entnehmen sowie dem Ihnen seitens Intrum zugesandten Einzelverbindungsnachweis.

Aus Kulanzgründen jedoch, sowie um die arbeits- und kostenintensive Korrespondenzen zu beenden, haben wie die Forderung der offenen Beträge stornieren lassen. Dies ist eine Einzelfallentscheidung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

[...]

Mit freundlichen Grüßen

dtms - Deutsche Telefon- und Marketing Services AG"


Also liebe dtms - Gequälte: Daraus ist folgende Lehre zu ziehen: Begründete Beschwerde gegen dtms beim Deutschen Direkt - Marketing Verband, Hasengartenstr. 14, in 65189 Wiesbaden einreichen und die Demütigung der dtms in vollen Zügen genießen. Ein wirklich tolles Gefühl! :lol:
 
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