dtms etc.
Dtms hat auf meine Aufforderung, den Prüfbericht vorzulegen, tatsächlich reagiert, allerdings in vorhersehbar unzureichender Weise:
"Sehr geehrter klappstuhl,
wir beziehen uns auf Ihr oben genanntes Schreiben und teilen mit, daß wir Ihre Anfrage an unser Inkassounternehmen, Intrum Justitia, zur Prüfung und abschließenden Beantwortung weitergeleitet haben.
Die Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH [...] wird hierzu schriftlich Stellung nehmen."
Da bin ich aber mal wirklich gespannt, wie Intrum hier "Stellung nehmen" soll. Intrum hat ja schon Schwierigkeiten, die Beschwerde beim Bundesverband Deutscher Rechstbeistände zu bearbeiten, vermutlich, weil ihre Textbausteine - Sammlung dafür nichts hergibt.
Konkret: Inturm ist vom Bundesverband aufgefordert worden, sich gemäß meiner Beschwerde zu folgenden Vorwürfen zu äußern:
1. Die fragliche 0190 - Nummer ist bei der RegTP nicht registriert und daher illegal, eine sich darauf stützende Forderung für "Verbindungsentgelte" folglich gegenstandslos; für die Nummer ist überhaupt kein Zuteilungsinhaber registriert;
2. Weiterführung des Inkasssoverfahrens durch Intrum trotz Widerspruch und anhängiger Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der Forderung gegen dtms;
3. bei einer Forderung von rd. 130 EUR werden mit 60 EUR überhöhte Inkassogebühren verlangt.
Die "Stellungnahme" der Intrum, vom Geschäftsführer M***. M*** unterschrieben, ist mir gestern schon mal vorab vom Bundesverband zugefaxt worden. Hier der nichtsagende Wortlaut:
Intrum Justitia Inkasso
v. 23.08.04
"Sehr geehrte Frau ***,
leider teilen Sie in Ihrem o.g. Schreiben nicht unser Aktenzeichen mit. Da wir nur einen Vorgang unseres Kunden Fa. dtms gegen klappstuhl führen, gehen wir davon aus, dass es sich um unser Aktenzeichen 02-2472742 handelt."
(Das musste ja mal gesagt werden. Wer meint, Intrum käme jetzt zur Sache, wird bitter enttäuscht
"Am 29.06.2004 übernahmen wir von unserem Kunden Fa. dtms AG in Mainz den Auftrag, eine Forderung über 128,13 € zzgl. Zinsen und Kosten bei dem Schuldner klappstuhl [...] einzuziehen.
Diese Forderung haben wir mit unserem Schreiben vom 13.07.04 erstmalig beim Schuldner angemahnt.
Daraufhin erreichte uns am 19.07.04 ein Anruf des Beschwerdeführers, in dem er die Forderung pauschal bestritt und einen Einzelverbindungsnachweis anforderte (gelogen, aber egal). Diesen haben wir ihm mit Schreiben vom 20.07.04 zur Verfügung gestellt. Mit Schreiben vom 21.07.04 erhob der Beschwerdeführer nun weitere Einwände (und? Habt ihr die nun nur "zur Kenntnis genommen" ? Oder sogar verstanden? Gibt es bei euch denn kein Wörterbuch, das man bei so schwierigen Wörtern wie "illegal" und "nicht registriert" zur Hand nehmen könnte?").
Um den Vorgang aufklären zu können, haben wir ihn u.a. um Nachweise gebeten, dass sein Telefonanschluss in der fraglichen Zeit ,die sich aus dem bereits übersandten Einzelverbindungsnachweis ergibt, von ihm nicht genutzt wurde.
Am 30.07.04 erhielten wir vom Beschwerdeführer einen Anruf, dass er uns keine Nachweise schicken und statt dessen zur Kripo gehen werde (wieder gelogen, das war ein Vorschlag der Intrum - Mitarbeiterin, die beim Hinweis auf die Rechtswidrigkeit von 0190- Dialern abrupt auf dumpf schaltete :roll: ).
Mit freundlichen (wieder gelogen) Grüßen
Intrum Justitia Inkasso GmbH"
Darauf meine Antwort:
"Beschwerde gegen Dtms - Forderung wegen illegalen Dialers (0190 - ....)
Ihr Schreiben vom 23.08.04
Sehr geehrte Herren M*** und D***,
bitte nehmen Sie in Ihrem eigenen Interessse das beigefügte Schreiben der RegTP vom 24.08.04 zur Kenntnis. Nur weil Sie als Inkassounternehmen arbeiten, heißt das nicht, dass Sie von vorne herein auf jegliche cerebrale Anstrengung verzichten können. Ich darf Sie also darauf hinweisen, dass die Beitreibung der durch den illegalen Dialer verursachten "Verbindungsentgelte" als somit nachweislich rechtswidrige Forderung strafbare Geldwäsche darstellt. Falls Sie irgendetwas an den im übrigen klaren und und eindeutigen Aussagen des RegTP - Schreibens nicht verstehen, zögern Sie nicht, mich zu fragen. Ich kümmere mich um Sie auf jeden Fall.
Ich wäre Ihnen daneben außerordentlich dankbar, wenn Sie auf die Ihnen von Dtms AG zur Beantwortung übermittelten Fragen und meine Beschwerde bei Ihrem Verband mit Substanz antworten würden. Ihr Schreiben vom 23.08.04 an Ihren Verband geht in keiner Weise auf die an Ihre Adresse gerichteten Vorwürfe (Rechtswidrigkeit der Forderung, Fortsetzung des Inkassoverfahrens trotz Widerspruch und anhängiger Klage, mit 60 EUR überhöhte Inkassogebühren) ein und erledigt daher nicht die Beschwerde.
Die von Ihnen geforderte Fairness kann ich bei Ihnen leider bislang nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
klappstuhl" :steinigung: