Das e.V. macht aus einer - ich nenns mal Interessengemeinschaft die eine GbR darstellt und jedes Mtglied voll mit dem Privatvermögen haftet einen Verein bei dem das einfache Mitled nur mit seinem Vereinsbeitrag haftet. Nur der Vorstand kann bei grober Fahrlässigkeit mit seinem Vermögen herangezogen werden.
Was Du meinst ist die Gemeinnützigkeit >>> https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinnützigkeit
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