Sammelklage - andere Möglichkeit dazu
Hi,
Sammelklagen sieht das deutsche Recht nicht vor, das ist richtig.
Aber: wie wäre es, wenn Geschädigte sich einerseits zwecks Informationsaustausch zusammentun und alle an eine, auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wenden würden, die dann bundesweit die Rechtstreite für die Mandanten betreibt und so gewonnene Erkenntnisse und Beweislagen in den einzelnen Verfahren untereinander austauschen kann. Die olle Telekom hat dafür ja z.B. Seiler und Kollegen - Frage: warum können es Kommunikationsgeschädigte nicht genauso machen.
Nee, ich bin kein Anwalt und arbeite auch nicht für einen. Ich bin selber ein Telekom-Geschädigter, und habe meinen Prozess nach Jahren des Rechtstreits gewonnen und konnte der Telekom eindeutige Falschabrechnung zu meinen Lasten über Monate hinweg nachweisen. Es ging nicht um Dialer, sondern um ganz normale Telefonate, die ich aber nie geführt hatte, mir waren die Verbindungen ander berechnet worden, und teilweise dürften technisch versierte Dritte über meinen Anschluß telefoniert haben...
Der vom Gericht bestellte Gutachter konnte jedenfalls nachweisen, daß die Einzelverbindungsübersichten, die ich von der Telekom bekommen hatte, nicht mit den Prüfprotokollen übereinstimmten, die die Telekom aufgrund meiner Beschwerden erstellt und dann dem Gericht als vermeintliche Beweismittel vorgelegt hatte.
Interessant war daran auch noch, daß mein ISDN-Anschluß seitens der Telekom mit einem Protokollgerät überwacht wurde, das nur für die Protokollierung von Verbindungen über analoge Anschlüsse und _nicht_ für ISDN-Anschlüsse geeignet war, wie ein Mitarbeiter der Telekom als Zeuge in meinem Rechtstreit zugeben mußte.
Ich hatte damals keinen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Telekommunikationsrecht, aber ich hatte das Glück, Bekannte zu haben, denen es ähnlich ergangen war, und die zwar sehr langwierig und mühselig, aber trotzdem viel Material gegen die Deutsche Telekom zusammengetragen hatten, was mein Anwalt Gottseidank bereit war, anzusehen und zu verarbeiten.
Aufgrund meiner und meiner Bekannten Erfahrungen könnte man den Telekommunikationsbetrügern innerhalb und außerhalb der Telekommunikationsanbieter (jau, diese Leute gibt es, das habe ich schwarz auf weiß) am besten dadurch das Handwerk legen, wenn man als Geschädigte gemeinschaftlich vorgeht, zwar getrennt klagt (wie es rechtlich hierzulande zulässig ist) oder sich verklagen lässt, aber alles über ein oder zwei-drei bestimmte Anwaltskanzleien laufen lässt, die technisch wie telekommunikationsrechtlich erfahrene Anwälte haben, und bereit sind, kanzleiübergreifend zusammen zu arbeiten und sich untereinander auszutauschen, und auch ihren jeweiligen Mandanten zu ermöglichen sich untereinander auszutauschen.
Wir haben halt auch erlebt, daß es viele Anwälte gibt, die dermaßen technische Dielettanten sind, daß es jeder Beschreibung spottet, und allein von daher Mandante ablehnen, bei denen es um falsche Telefonrechnungen geht. Gleiches gilt auch für so manche Richter.
Tjo, soweit mal meine Vorstellungen zum Thema "Sammelklage".
Wer dazu Fragen hat, kann mir eMailen:
****@gmx.net