Dialer zeigt Preis nicht an

Smigel schrieb:
Ich würde eher sagen, dass da jemand beim Programmieren des Layouts vergessen hat, dass es Anwender gibt, die die Schriftgrösse im Windows anpassen.

Damit zerlegt es dann das Layout, wenn die Schriftgrösse in Windows nicht auf dem Standardwert steht.
Solche Dialer gibt es, leider zu unrecht auch in der RegTP-DB. Die Wahl der Schriftgröße darf ein Verbraucher sicherlich nach Belieben vornehmen. Das entbindet den Dialerprogrammierer nicht von der Pflicht, seine Angaben lesbar anzuzeigen.

Aaron schrieb:
Aber selbst wenn der Fragensteller hier auch seine Schriftgroesse anders eingestellt hat, bleibt abzuwaegen, ob er denn Recht zum verweigern hat wenn er nicht darueber informiert wurde, dass es soviel aus dem deutschen Festnetz und nirgendwo sonst kostet.
Betroffene, deren Dialer die gesetzlichen Pflichtangaben nicht anzeigt, sollten diesen Dialer bei der RegTP vorlegen, damit die Registrierung entzogen werden kann. Damit entfällt auch die Zahlungspflicht.

Dietmar Vill
 
@dvill

Mein Reden, wenn ich gesetzliche Vorgaben erfüllen muss, dann sollte ich wenigstens Testen ob die auch dann noch erfüllt werden wenn jemand nicht die Standardeinstellungen auf seinem PC verwendet.

@Aaron

Es interessiert einen Richter wahrscheinlich weniger wie der User sein Windows eingestellt hat. Den interessiert nur ob die Preisangabe vorhanden ist oder nicht. In oben genanntem Fall sieht das dann schlecht aus. Es sollte Aufagbe des Dialerherstellers sein solche Probleme auszuschliessen.

Am besten wäre es natürlich wenn man sich im Design mal an den normalen Programmoberflächen orientieren würde.
 
Aaron, bei deinem MP3 und Wetter Angebot ist dies tatsächlich der Fall.
Dort wird der Link zu den weiteren Informationen im Bezugsfenster abgeschnitten.

Bessere es einfach aus, ich denke nicht, dass das Absicht war.
 
plext@r schrieb:
ich denke nicht, dass das Absicht war.
na klar, einfach nur ein Versehen , aber Aaron sollte uns dennoch mal erläutern, was er
er für exotische Browser hält, das Abschneiden passiert im IE , Mozilla , Firebird
nur Opera hab ich nicht getestet, aber das ist normalerweise nicht die Zielgruppe....

cp

PS: @plext@r: wieder bei der ursprünglichen Signatur? alle Zweifel ausgeräumt ?
 
Wenn es Absicht war, warum dann nicht bei allen Angeboten?
Und ich verstehe nicht, warum er nun erst durch mich die betreffenden Seiten erfahren hat? Was wäre so schwer daran gewesen, ihm eine PN mit den URLs zu schicken?

Mit Opera wird übrigens das komplette Fenster angezeigt, habe es gerade getestet. Allerdings fehlen beim x.23 sämtliche Bedienfelder, sodass keine Einwahl erfolgen kann.

Und ja, ich bin wieder bei der alten Signatur - die klingt halt doch besser. ;)
Auch wenn dann wieder irgendwelche Wortspielchen von irgendwelchen gelangweilten Usern folgen werden...
 
... es gibt auch eine Spanne zwischen Vorsatz und Unschuld - Fahrlässigkeit in diversen Stufen, z.B. "sträfliche Nachlässigkeit in eigenen Dingen" oder "unwirksame Schuldverschiebung auf Programmierer, da nicht selbst überprüft" oder so. Hier rein beispielhaft. Aber vielleicht ja zufällig zutreffend ...
 
plext@r schrieb:
Wenn es Absicht war, warum dann nicht bei allen Angeboten?
Sei mir nicht böse , aber tust du nur so oder bist du so naiv ...
plext@r schrieb:
Mit Opera wird übrigens das komplette Fenster angezeigt, habe es gerade
getestet. Allerdings fehlen beim x.23 sämtliche Bedienfelder, sodass keine Einwahl erfolgen kann.
Schrecklich , schrecklich was machen die denn jetzt, ausgeschlossen von den wertvollsten was das WWW
zu bieten hat

@Heiko
dringend! es fehlen die Ironietags!

cp
 
Ich weiß nicht wie naiv ich bin, sags mir, indem du die Frage beantwortest. ;)
Allerdings wurden die Fenster gerade eben in der korrekten Größe angezeigt. Entweder, Aaron hat dies nun geändert, oder es liegt tatsächlich an einem technischen Problem.
 
So.

Ich hab mir das grad eben alles noch mit einem Techniker hier angeschaut. Klartext.

Teilweise war es einfach nur die Fenstergröße, die zuvor vom User selbst im Browser eingestellt hat. In 2 Fällen stimmte es aber, bei diesen allerdings nur in 25% der Seitenaufrufe (rotierende Layouts).
Der Fehler wurde behoben, beim Spam-Schutz-Angebot besteht derzeit leider keine Moeglichkeit auf den Server zuzugreifen, darum wurde der Dialer vorruebergehend deaktiviert.

Im uebrigen kann man auch bei vorgegebener Fenstergroesse scrollen.
 
Aaron schrieb:
..., beim Spam-Schutz-Angebot besteht derzeit leider keine Moeglichkeit auf den Server zuzugreifen, darum wurde der Dialer vorruebergehend deaktiviert.
Ups, wie ist das zu verstehen? Inwiefern kann man nicht auf den Server zugreifen? Läuft der nicht?

Heißt diese Bemerkung eventuell, dass zahlende Kunden nicht die bezahlte Leistung abrufen konnten (bevor der Fehler bemerkt wurde)?
Aaron schrieb:
Im uebrigen kann man auch bei vorgegebener Fenstergroesse scrollen.
Die Mindestanforderungen definieren Pflichtelemente, die permanent sichtbar sein müssen. Hier führen Scrollbereiche zum Unterschreiten der Registrierungsbedingungen.

Dietmar Vill
 
Ich habe die vorstehenden Problemfälle nicht getestet und bringe hier nur allgemeine Betrachtungen ein. Die Mindestanforderungen sagen z.B.
5. Bei Mehrwertdiensten, die eine grafische Nutzeroberfläche bereitstellen, muss in jedem Fenster dieses Mehrwertdienstes eine permanent und deutlich sichtbare, als „Abbrechen“ bezeichnete Schaltfläche bereitgestellt werden. Bei Betätigung dieser „Abbrechen“-Schaltfläche müssen die zugehörigen aktiven Fenster geschlossen und alle damit verbunden Anwendungen und hergestellten Verbindungen abgebrochen werden. Es dürfen auch keine neuen Fenster geöffnet oder Verbindungen hergestellt werden.
In diesem Fall wäre es unzureichend, eine "Abbrechen"-Schaltfläche im verdeckten Scrollbereich anzubringen. Ähnliche Formulierungen beziehen sich auf Preisangaben usw..

Die weiter oben besprochenen Fenster habe ich nicht gesehen. Insoweit nehme ich nur allgemein Bezug auf den Begriff "Scrollbereich", der an entscheidenden Stellen eventuell unzulässig sein kann.

Dietmar Vill
 
sascha schrieb:
Klar zeigt der den Preis an (nach Download und Installatation, aber noch vor der Einwahl, siehe Screenshot, da ganz unten links). Blocktarife bis zu 30 Euro sind lt. Gesetz legal.

Wer hier in das Feld

"Damit Sie den Inhalt dieser Webseite uneingeschränkt nutzen können, tippen Sie in das folgene Feld OK ein [......]"

ein O gefolgt von einem K eintippt, der dürfte meines Erachtens (noch) seine Erklärung gegenüber dem Fernabsatz-Diensteanbieter widerrufen können, wenn sie denn überhaupt schon zu einem Vertragsschluß geführt haben sollte. Denn eine solche Gestaltung dürfte nicht als klare, deutliche und unzweideutige Information rechtzeitig vor Vertragsschluß über die zu einem e-commerce-Fernabsatzvertrag führenden Schritte gelten können. Dies ist jedoch gesetzliche Voraussetzung (§312e BGB) für den Beginn der gesetzlichen Widerrufsrechts-Ausübungsfrist. Der e-commerce-Diensteanbieter wird sich auch nicht darauf berufen können, daß es keine Rolle spiele, ob seine unklaren, merhdeutigen Mitteilungen den Beginn der Frist gehemmt haben könnte, bis zu deren Ablauf noch ein Widerrufsrecht ausgeübt werden könne, weil dieses Widerrufsrecht ohnehin schon vorzeitig erloschen sei - und zwar durch die angeblich ausdrückliche Zustimmung des OK-Tippers zur vorzeitigen Erbringung der angeblich schon -mit diesem OK- vereinbarten Vertragsleistung.

Ein noch Widerrufsberechtigter müßte nach einem Widerruf höchstens das Erlangte herausgeben (bzw. dessen Wert ersetzen), und auch nur an den Diensteanbieter als den Vertragspartner. Also nichts (wenn er nichts erlangt hat, und/oder wenn der Fordernde (wer immer das auch sein mag) nicht den Nachweis erbringt, selbst Inhaber des möglichen Herausgabe- bzw. Wertersatzanspruchs zu sein, bzw. diesen vom eigentlich Berechtigten durch Abtretung erworben zu haben.)

gal.
 
dvill schrieb:
Ups, wie ist das zu verstehen? Inwiefern kann man nicht auf den Server zugreifen? Läuft der nicht?

Vielen Dank fuer Ihre Sorgen.
Darunter ist zu verstehen, dass unser Programmierer die Zugangs-Daten hat und ich keine Lust hab zu suchen.

"Zahlende Kunden" können sich darum derzeit weder mit dem Dialer verbinden, noch sonstwas (ausser ueber PayByCall, sowas gibt es auch falls sie es noch nicht wussten... dabei muss ein Telefongeraet benutzt werden, und diese Zahlungsart wird gerne von DSL-Nutzern benutzt...)
 
Aaron schrieb:
So.

Ich hab mir das grad eben alles noch mit einem Techniker hier angeschaut. Klartext.

Teilweise war es einfach nur die Fenstergröße, die zuvor vom User selbst im Browser eingestellt hat. In 2 Fällen stimmte es aber, bei diesen allerdings nur in 25% der Seitenaufrufe (rotierende Layouts).
Der Fehler wurde behoben, beim Spam-Schutz-Angebot besteht derzeit leider keine Moeglichkeit auf den Server zuzugreifen, darum wurde der Dialer vorruebergehend deaktiviert.

Im uebrigen kann man auch bei vorgegebener Fenstergroesse scrollen.

Diese Aussage ist nicht dein Ernst oder?
Wenn ich mir die Konfigurationsmöglichkeiten beim Dialeraufruf anschaue, dann kann ich nicht so ganz glauben, was Du da beschreibst.

Aber egal, jeder muss wissen was er macht. Nur bitte nicht aufregen, wenn die RegTP dem Dialer wegen solcher Möglichkeiten wieder die Registrierung entzieht.
 
Smigel, man kann die Fenstergröße nicht direkt als Parameter an das Dialerscript übergeben.
Nur Dinge wie PID, Tarif oder Layout (farbliche/grafische Gestaltung) kann als Paramter übergeben werden.
 
Smigel, man kann die Fenstergröße nicht direkt als Parameter an das Dialerscript übergeben.
Nur Dinge wie PID, Tarif oder Layout (farbliche/grafische Gestaltung) kann als Paramter übergeben werden.

Hmmm, aber wenns bei der Fenstergröße unter Umständen Probleme gibt, sollte man das nachbessern, oder?
 
Natürlich, nur liegt hier der Fehler nicht bei der Dialer-Technik sondern scheint es ein Fehler vom Techniker gewesen zu sein.
 
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