SMS, MMS, USSD, und International Inbound Roaming Dienste
hier: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für elektronische Kommunikation der CEPT
Mitteilung 47/2004 vom 03.03.2004 (Reg TP Amtsblatt 5/2004)
Mit dem Short Message Service (SMS) können Textnachrichten bis zu 160 Zeichen in Telekommunikationsnetzen versendet und empfangen werden.
Der Multimedia Messaging Service (MMS) ermöglicht den Versand und Empfang von vielseitigen multimedialen Nachrichtensequenzen.
Unstructured Supplementary Service Data (USSD) ist ein eigens für GSM entwickelter Übermittlungsdienst, der andere als die durch die GSM-Signalisierung implementierten Zusatzdienste unterstützt und eine einfachere Nutzung der Mobilfunkzusatzdienste ermöglicht. Die Zugangsnummern für Dienste, die auf USSD basieren, haben das Format Ú1nn#, wobei "Ú" und "#" für die Stern- bzw. die Rautentaste auf dem Handgerät stehen und "1nn" drei mit 1 beginnende Dezimalziffern sind. Über USSD-Dienste kann man zum Beispiel Zugang zu vorkonfigurierten betreiberspezifischen Diensten erhalten.
Ein International Inbound Roaming Dienst, wie er in Mobilfunknetzen angeboten wird, ermöglicht es dem Nutzer, während des Roamings in anderen Mobilfunknetzen Dienste wie z.B. den Zugang zur Sprachmailbox über die vertrauten (Kurzwahl-) Nummern seines Heimatnetzes in Anspruch zu nehmen. Dies ist ein benutzerfreundlicher Dienst, der allerdings Auswirkungen auf den nationalen Rufnummernplan des Gastlandes oder auf andere Rufnummern, die im Gastnetz normalerweise zugänglich sind, haben könnte.
Für die Erbringung dieser Dienste werden von den Netzbetreibern in Europa in aller Regel "eigene" Nummerierungs- und Adressierungsressourcen verwendet. Diese Ressourcen werden nicht von den nationalen Regulierungsstellen kontrolliert oder verwaltet. Diese Tatsache beschränkt die Möglichkeit der Einflussnahme in Fällen des Missbrauchs oder bei Konflikten zwischen Netzen. Zudem wurde festgestellt, dass die Nutzung der Nummernressourcen durch Dritte (Diensteanbieter) teilweise zu wettbewerbshinderlichen Bedingungen erfolgt.
Die Arbeitsgruppe "Numbering, Naming and Addressing" (NNA) des Ausschlusses für elektronische Kommunikation (Electronic Communications Committee, ECC) der CEPT führt vor diesem Hintergrund anhand eines Konsultationspapiers zu der Nutzung von Kurzwahlnummern für die o. g. Dienste eine europaweite öffentliche Anhörung durch. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nimmt die Abfrage und deren Zusammenfassung in Deutschland vor. Die Ergebnisse der einzelnen nationalen Regulierungsbehörden werden vom Europäischen Funkbüro (ERO) in Kopenhagen / Dänemark zentral ausgewertet.
Die Anhörung zielt darauf ab, die gegenwärtigen Bedingungen und Umstände zu untersuchen, wie die Nummernressourcen für die oben aufgeführten Dienste genutzt werden. Sie soll auch darüber Informationen liefern, ob ein Bedarf an der Schaffung eines einheitlichen, transparenten und fairen Rahmenwerks für die Verwaltung dieser Nummernressourcen besteht.
Das Konsultationspapier kann unter folgender Anschrift angefordert werden:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat 117
Postfach 80 01
53105 Bonn
Fax: (0228) 14-61 17
E-Mail an Referat 117
Interessierte Kreise können ihre Stellungnahmen bis zum 13.04.2004 an die genannte Adresse senden.