Risiken für Private werden eher verschärft als gelockert
Darüber hinaus soll das Angebot öffentlicher WLANs nur dann frei von Haftungsrisiken sein, wenn der Nutzer erklärt "keine Rechtsverletzungen zu begehen". Beim Einloggen bedarf es somit eines Warnhinweises. Dies freut die Juristen, die solche Hinweise formulieren werden. Dass sich ein Straftäter von einem solchen Hinweis jemals hat beeindrucken lassen, ist nicht überliefert.
Noch misslicher als die Regelungen für öffentliche WLANs sind jedoch die geplanten Vorschriften für Privathaushalte. Diese sind überraschend und ohne praktische Notwendigkeit in den Entwurf gelangt. Das BMWi unternimmt damit den Versuch, die bisherige Rechtsprechung des BGH zu korrigieren - ein klares Zugeständnis gegenüber der Contentindustrie.
In Zukunft soll es nicht mehr genügen, dass der Verbraucher sein WLAN durch ein Passwort sichert. Vielmehr soll er auch "die Namen der Nutzer kennen", denen er – durch Überlassung des Passworts – Zugang gewährt. Die Praxisfolgen liegen auf der Hand: Der Verbraucher erhält eine Abmahnung wegen eines Downloads. Wenn er nicht jeden einzelnen Gast einer Party, dem er das Passwort überlassen hat, namhaft machen kann, muss er demnächst die Abmahnkosten tragen. Eine solche Regelung in ein Gesetz hereinzuschmuggeln, das sich Haftungserleichterungen auf die Fahnen geschrieben hat, ist unerhört.