British Telecom rechnet Internet Clearing Dialer ab?

So, bin jetzt endlich an dem betroffenen PC und konnte gleich mal die interessanten Daten aus der Registry auslesen.

Im Laufe des Tages poste ich (zumindest Teile) eines Schreibens der Nexnet, welches meine SE gestern erhalten haben. Angeblich war die Einwahl und die Rechnungsstellung rechtmäßig. Dazu aber später mehr.


Auszug aus der Registry zu "TSCash". Ich habe einige Infos verschlüsselt:


[HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\TSCash]

[HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\TSCash\v4]
"modem"="AVM NDIS WAN CAPI Treiber"
"prefix"=dword:00000000

[HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\TSCash\v4\Contacts]

[HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\TSCash\v4\Contacts\45080]
"name"="w*w.m*in-iq.i*fo"
"user"="TS**********"
"dial"="019359130"
"desc"="mein-iQ.info bietet Ihnen die Möglichkeit Ihren iQ online zu testen. Prüfen Sie wie gut Sie bei unseren Tests aus den Bereichen: - Allgemeinwissen - Logik - Mathematik bestehen. Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr [mein-iQ.info] - Team!"
"cost"="36€/Call max 1Std. BT"
"euro"="Gebühr bezahlt! Nicht auflegen!"
"url"="http://w*w.m*in-iq.i*fo"
"msdial"="N"
"land"="DE"
"tariftype"="2"
"mintime"="0"

[HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\TSCash\v4\Contacts\45241]
"name"="w*w.iqfi*der.i*fo"
"user"="TS*********"
"dial"="019359130"
"desc"="Auf IQ-Finder.info können Sie Ihren IQ testen. Hier müssen Sie verschiedene Fragen richtig beantworten und können danach Ihre Freunde und Kollegen zu einem IQ-Duell herausfordern. Viel Spaß und Erfolg!"
"cost"="36€/Call max 1Std. BT"
"euro"="Gebühr bezahlt! Nicht auflegen!"
"url"="http://w*w.iqfi*der.i*fo"
"msdial"="N"
"land"="DE"
"tariftype"="2"
"mintime"="0"
 
Wende Dich bitte an die RegTP, Name kommt per PN, und beziehe dich auf meine Beschwerde bzgl. gut-kochen (ID kommt per PN). Vor ein paar Tagen bin ich mit der RegTP so verblieben, dass ich mich nicht mehr melde, aber was an neuen Infos in den letzten Tagen kam... Die können mir doch nicht erzählen, dass sie aus Angst vor Regressansprüchen nichts tun, das kann ich nicht nachvollziehen...

Wenn Du Dioch (habs nicht im Kopf) dort schon gemeldet hast, dann gilt diese Aufforderung allen, die's noch nicht gemacht haben.

Grüsse
cicojore
 
Gerry71 schrieb:
Im Laufe des Tages poste ich (zumindest Teile) eines Schreibens der Nexnet, welches meine SE gestern erhalten haben. Angeblich war die Einwahl und die Rechnungsstellung rechtmäßig. Dazu aber später mehr.
Wie kommt die Nexnet denn bitte ins Spiel? Wo bleibt die BT?
Gruesse,
TSCoreNinja
 
TSCoreNinja schrieb:
cj schrieb:
Die können mir doch nicht erzählen, dass sie aus Angst vor Regressansprüchen nichts tun, das kann ich nicht nachvollziehen...
???? Das ist nicht Dein Ernst. Die RegTP??? Oder geht es um den Eintreiber?

telefonische Auskunft der RegTP von vor ca. 2 Wochen, sinngemäss zitiert, meine Tel.gespräche mit der RegTP zeichne ich nicht auf... ;) Es ging dabei u.a. um den iq-test!


by the way
du-weisst-schon-wer hat so viele Namen wie ich. aber nicht unendlich viele... aber die neue Spur verläuft im roten Sand belgischer Dachziegel :(
 
@ cj: Danke für die Infos. Ich habe den Fall aber schon vor einer Woche der RegTP gemeldet (schriftlich).

@ TSCoreNinja: Die NEXNET-GmbH aus Berlin hat keine Erklärung oder Vollmacht beigefügt.

Hier nun das Schreiben an meine Schwiegereltern von Nexnet (obwohl ich alles gleichzeitig abgewickelt habe, gibt es noch kein Schreiben an meine Eltern). Aus dem Schreiben geht leider nicht hervor, ob Bezug auf mein Widerspruchsschreiben an die BT vom 13.02.2003 genommen wurde. Es könnte sich auch um die Bearbeitung meiner Beschwerde bei der BT-Hotline handeln.
Sieht für mich aber eher nach einem Standard-Abfertigungs-Schreiben aus. Es geht daraus nicht einmal ein Sachbearbeiter hervor.

Mehrwertdienstegesetz und TKG sollen nicht anwendbar sein !? :roll:


"
Buchungskonto ***********

Sehr geehrter Herr ...,

wir haben Ihr Anliegen nochmals geprüft und teilen Ihnen mit, dass die betreffende Verbindung eindeutig von Ihrem Anschluss aus zustande gekommen ist. [Anm.d.A.: war nie strittig !]

Sollten Sie diese persönlich nicht in Anspruch genommen haben, ist dies für die Erhebung der Entgelte ohne Belang. Als Anschlussinhaber befinden Sie sich für die von Ihrem Anschluss genutzten Leistungen in der Zahlungspflicht.

Die BT (Germany) GmbH & Co.oHG verfügt über ein eigenes Netzwerk, das sie verschiedenen Internet-Providern für deren Dienste zur Verfügung. [Anm.d.A.: Da hat wohl jemand das Wörtchen "stellt" vergessen] BT erbringt in diesen Fällen lediglich eine technische Verbindungsleistung für verschiedene Produkte von Resellern (Wiederverkäufern). Für Inhalt und Gestaltung des abgerufenen Dienstes ist der Anbieter selbst verantwortlich. Im vorliegenden Fall (Art.-Nr. 87396) handelt es sich um das Produkt www.incif.biz.

Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde [Anm.d.A.: Dies spricht eindeutig für eine Bezugnahme des Schreibens auf eine Beschwerde bei der BT-Hotline und nicht auf mein Widerspruchsschreiben an die BT), können Sie umfangreiche Informationen über die Internet-Seite des Anbieters www.icinf.biz abrufen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, mittels eines Kontaktformulars und unter Eingabe Ihrer vollständigen Rufnummer eine Auflistung der in Anspruch genommenen Dienste abzurufen. Dieser Service ist kostenfrei. [Anm.d.A.: Schon alles erledigt]

Bei dem Anspruch genommenen Service handelt es sich um ein Einwahlprodukt, das nicht unter die Vorschriften des Mehrwertdienstegesetzes fällt.

Die entsprechenden Vorschriften im Telekommunikationsgesetzt [Anm.d.A.: Das scheint man jetzt wohl so zu schreiben] (TKG) finden hier keine Anwendung, da diese nur Dienste über die Rufnummer 0190 und 0900 betreffen. Die in Rechnung gestellten Beiträge werden dem Kunden allein für den Zugang zur entsprechenden Plattform berechnet.

Im vorliegenden Fall wurde eine Zugangs-Software genutzt, die Ihnen das Anwählen einer bestimmten Rufnummer abnimmt. [Anm.d.A.: "abnimmt" !? Wie nett und zuvorkommend] Diese Software hat eine 0193-Rufnummer angewählt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat bestimmte Zuteilungsregeln aufgestellt, wonach Rufnummern im Bereich 0191x- bis 0194x- für Online-Dienste verwendet werden dürfen und frei tarifierbar sind. Diese Bestimmungen wurden von dem Anbieter der von Ihnen genutzten Rufnummer eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Customer Service Team
"
 
Gerry71 schrieb:
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat bestimmte Zuteilungsregeln aufgestellt, wonach Rufnummern im Bereich 0191x- bis 0194x- für Online-Dienste verwendet werden dürfen und frei tarifierbar sind. Diese Bestimmungen wurden von dem Anbieter der von Ihnen genutzten Rufnummer eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Customer Service Team
"

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?Id=1464360&t=1293717&m=6267468&d=30#6267468

Seltsam , die RegTP sieht das schon seit geraumer Zeit (16.04.03) anders:
Boll: Das genaue Zitat lautet: „Die Nutzung der Rufnummerngasse (0)191 bis (0)195 für Dialer entspricht nicht dem Zuteilungsbescheid für diese Nummern, ist deshalb nicht zulässig und wird von der Regulierungsbehörde auch untersagt. Erste Verfahren laufen bereits.“

tf
 
Um das Ganze zusammenzufassen:
RegTP schrieb:
Ihr müsst uns an unsere Regeln halten, sonst besteht nach unserer Rechtsauffassung kein Zahlungsanspruch. Wenn Ihr das nicht tut, können wir auch nichts tun, da wir ggf bei anderweitiger Auslegung des Rechts regresspflichtig gemacht werden könnten.
Dubioser Dialeranbieter schrieb:
Wir halten uns nicht an die Regeln der RegTP, und fordern trotzdem das Geld. Die meisten zahlen eh, und Sanktionen gibts nicht. Vielleicht finden wir auch den einen oder anderen Richter, der sich unserer kunstvoll gestalteten und teuer bezahlter Rechtsverdrehung anschliesst, um dann das Urteil auf dem Inkassoschreiben aufführen zu können
Staatsanwaltschaft schrieb:
Wir sind nicht zuständig, da muss sich die RegTP drum kümmern.

Zu gut Deutsch: Bananenrepublik Deutschland, in der Firmeninteressen vor die Interessen der Verbraucher gesetzt werden.
 
@Gerry71, faxt Du mir bitte das Schreiben im Nachgang zu den anderen?

Das was hier geschrieben wurde ist schlichtweg eine einzige Zumutung für den geschulten Betrachter und wird die RegTP sicherlich brennend interessieren.
 
anna schrieb:
@Gerry71, faxt Du mir bitte das Schreiben im Nachgang zu den anderen?

Klar, sobald ich am Dienstagabend wieder an mein Faxgerät komme.

anna schrieb:
Das was hier geschrieben wurde ist schlichtweg eine einzige Zumutung für den geschulten Betrachter und wird die RegTP sicherlich brennend interessieren.

Ich konnte auch nicht glauben, was ich da lesen musste.
Allerdings ist bis heute noch keine Rechnung von der BT bzw. Mahnung von der Nexnet eingegangen.

Ich faxe mein BT-Widersspruchsschreiben im Anhang zu einer weiteren Erklärung am Dienstag direkt an die NEXNET. Konnte über das INet deren Fax-Nr. ausfindig machen. Stand nicht auf dem Briefkopf.
 
@ Gerry71

die Nexnet hatte immer schon eigenwillige Auffassungen. Frag sie doch auch mal, ob sie mittlerweile eine Inkassoerlaubnis haben :D :D

Aber vermutlich sind sie ja vollauf mit wichtigeren Dingen beschäftigt. Z.B. eine Vollstreckung über € 13 Portogebühren zu verhindern ...
 
Telefonat mit der Regulierungsbehörde

Hallo,

nun da ich ein wenig mehr weiss, als noch am Ende letzter Woche habe ich heute morgen einige Anrufe getätigt.

Erst bin ich nach so einigen Versuchen zur BT durchgedrungen und habe die Einwahlnummer erfahren.

Diese ist eine 0193 591...

Und dann habe ich ein langes Gespräch mit der Regulierungsbehörde geführt, die mir erklärten, die Nummer sei NICHT ILLEGAL und das war so ziemlich alles, was als informativ aus diesem Gespräch übrig blieb.

Ist das war? Diese Nummer ist legal und darf benutzt werden?

welche Schritte kann man noch gehen???

Danke Caja
 
Re: Telefonat mit der Regulierungsbehörde

cajaw schrieb:
Diese ist eine 0193 591...

Und dann habe ich ein langes Gespräch mit der Regulierungsbehörde geführt, die mir erklärten, die Nummer sei NICHT ILLEGAL und das war so ziemlich alles, was als informativ aus diesem Gespräch übrig blieb.

Negative Feststellungsklage anstreben?

BTW, wenn es doch "nur" um einen Internetzugang geht, wie wäre es mit Anzeige §291 Wucher Strafgesetzbuch gegen BT? Es wird ja nur ein Internetzugang abgerechnet. Sonstige Tipps?

Hier in aller Deutlichkeit für die Geschädigten: Der dahintersteckende Dialer tscore.exe hat keine Registrierung. Er erfüllt auch in keinerweise die Vorschriften der TKV, insbesondere halte ich Ihn für ein Vergehen gegen §303a Datenveränderung, da er eine Komponente enthält, die einem per Gutdünken auf Webseiten schickt und
beliebige Programme zu Installieren. Wer hierzu Infos braucht -> PN. Dies ist unabhängig von der Legalität der Einwahlnummer.

@anna:
Wenn Cajaws Aussage bezüglich der Aussagen RegTP so zutrifft, wozu gibt es die überhaupt, die erklären sich doch Schachmatt? Dann können wir doch gleich die Leute einsparen? Das ist meines Erachtens ein politischer Skandal! Wenn Tonis Lieblingsdialer heiter unter 0193-hastenichtgesehen einwählt und das legal ist, ist die Änderung der TKV von August 2003 eine Farce.
 
Antwort von BT

Ich habe heute per eMail so ziemlich das gleiche Schreiben bekommen wie Gerry's Swiegereltern. Bei mir fehlt der Satz mit
Die BT (Germany) GmbH & Co.oHG verfügt über ein eigenes Netzwerk, das sie verschiedenen .....
dafür steht bei mir nachfolgendes
Im vorliegenden Fall handelt es sich um offenes „Internet-by-Call“. Dies bedeutet, dass ein Vertragsverhältnis fallweise durch Nutzung der entsprechenden Internet-Einwahl zu Stande kommt und durch Trennung der Verbindung beendet wird. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Nutzung dieses Angebotes immer erst nach Bestätigung durch den Nutzer möglich ist.

Bei dem in Anspruch genommenen Service handelt es sich um ein Einwahlprodukt, das nicht unter die Vorschriften des Mehrwertdienstegesetzes fällt.

Mal sehen was mir die RegTP zu meinem am Freitag abgeschickten Brief mit Datenträger schreibt.
Jochen
 
Habe auch Probleme mit BT (Germany)...
Einwahl über Dialer TSCore. Laut log-Datei des Dialers unter webinstall eine 0193-Nummer. Eingewählt am 07.01.2004. In der Registry stand die berüchtigte IQ Testseite.
Habe bei Telekom angerufen und den Betrag aus der Abbuchung streichen lassen.
Registry, Dialer, Windows-Ordner auf CD gespeichert.
Mehr habe ich noch nicht getan.
Laut I-Net-Seite der Regtp müsste ich nicht zahlen (wenn ich das richtig verstanden habe)
Zitat: "Kostenpflichtige Dialer dürfen ab dem 14. Dezember 2003 nur noch über die Rufnummerngasse (0)900 9 betrieben werden. Alle kostenpflichtigen Dialer, die nach dem 13. Dezember 2003 über andere Rufnummerngassen als (0)900 9 betrieben werden, sind nicht registrierfähig und somit illegal. Bei nicht registrierten Dialern besteht nach Rechtsauffassung der RegTP keine Zahlungspflicht."
 
cajaw schrieb:
Diese ist eine 0193 591...

Und dann habe ich ein langes Gespräch mit der Regulierungsbehörde geführt, die mir erklärten, die Nummer sei NICHT ILLEGAL und das war so ziemlich alles, was als informativ aus diesem Gespräch übrig blieb.
Mit wem hat den cajaw gesprochen - wer erdreistet sich derartigen Unsinn entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zu behaupten, außer den BT / Nexnet / TSCore - gesetzesuntreuen Paten?

@TSCoreNinja - ich glaube es nicht, was hier gerade für ein Ding, unter den Augen "aller" Behörden abläuft.

Recon83 liegt hier völlig richtig:
Recon83 schrieb:
Laut I-Net-Seite der Regtp müsste ich nicht zahlen (wenn ich das richtig verstanden habe)
Zitat: "Kostenpflichtige Dialer dürfen ab dem 14. Dezember 2003 nur noch über die Rufnummerngasse (0)900 9 betrieben werden. Alle kostenpflichtigen Dialer, die nach dem 13. Dezember 2003 über andere Rufnummerngassen als (0)900 9 betrieben werden, sind nicht registrierfähig und somit illegal. Bei nicht registrierten Dialern besteht nach Rechtsauffassung der RegTP keine Zahlungspflicht."
 
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