Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

AW: Bestellung ohne Auftrag und Rechnung Magolino

Dieser Thread sollte auf gar keinen Fall geschlossen werden. Die Untersuchungen der Sta Erlangen beziehen sich darauf, daß User bei der Anmeldung nicht ausreichend darüber informiert werden, daß Magolinos Angebote kostenpflichtig sind. Ich selbst jedoch und viele Andere sowohl in diesem als auch in etlichen anderen Foren haben nie etwas von einer Fa. Magolino gehört, geschweige denn, daß sie irgendwo Ihre Daten hinterlassen hätten und haben von denen plötzlich eine Rechnung bekommen. Magolino hat seit der Untersuchung durch die Sta Erlangen zweifellos seine [ edit] Machenschaften geändert bzw erweitert. In den Besitz meiner Daten können die nur dur den illegalen Handel mit Daten gelangt sein. Die Daten, mit denen Magolino mich kontaktiert, (Kombination von Mail- und Postadresse) habe ich nur ein einziges mal an anderer Stelle weitergegeben, so daß mich mir ausrechnen kann, wer da meine Daten weitergegeben hat. Magolino ist und bleibt eine [ edit] , die sich leider bislang geschickt aus der rechtlichen Verantwortung ziehen konnten. Dieser Thread ist und bleibt wichtig
 
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Die Daten, mit denen Magolino mich kontaktiert, habe ich nur ein einziges mal an anderer Stelle weitergegeben, so daß mich mir ausrechnen kann, wer da meine Daten weitergegeben hat.
Wer war das, bzw. wo hattest du die Daten angegeben. Bei mir > HIER < war es das selbe Thema. Ich hatte mich vor einigen Jahren mal bei dem kostenlosen Songtexteportal von golyr.de angemeldet und die Daten damals wegen eines Feldversuchs explizit gespeichert und nie wieder woanders genutzt.
Die Untersuchungen der Sta Erlangen beziehen sich darauf, daß User bei der Anmeldung nicht ausreichend darüber informiert werden, daß Magolinos Angebote kostenpflichtig sind.
Das ist nicht richtig, da die StA Erlangen im Verfahren 901 Js 143721/08 genau das strafbare Verhalten des GF der Magolino GmbH hinsichtlich meiner Sache - die mit dem Datenmissbrauch - geprüft hat. Ein weiteres Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem BDSG sollte mit der Einstellungsverfügung anschließend gegen den Initiator von Golyr eingeleitet werden. Schade nur, dass Golyr nicht alleine da steht sondern offensichtlich eng mit der Saleshouse AG geschäftlich verbunden ist, die wiederum die Datensätze bei Magolino beeinflusst.
Mit der Saleshouse AG wären wir bei den Datendieben in Frankfurt --> Internet Service AG, Netsolution FZE usw. Der StA Erlangen wird an dieser Stelle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit längst die Luft ausgehen!
 
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Das ist nicht richtig, da die StA Erlangen im Verfahren 901 Js 143721/08 genau das strafbare Verhalten des GF der Magolino GmbH hinsichtlich meiner Sache - die mit dem Datenmissbrauch - geprüft hat.

Automatisierte Eintragsverfahren mit gephischten Daten starten mit z.B. "Einladungsmails" mit vergifteten Links. Der scheinbare "Normalfall" ist immer lupenrein.
Durch Einzeltests wird nichts aber auch gar nichts bewiesen. Es ist vergebliche Liebesmüh
das völlige Versagen und Unfähigkeit der Sta zu beschönigen. Dieser Thread wurde bereits über 86000 Mal aufgerufen, was wohl mehr als deutlich darauf hinweist, das hier ein Massenphänomen vorliegt.
 
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So hallo Leuts ,ich meld mich mal wieder . Also das letzte Ultimatum das mir von MAgolino Gesetzt wurde ist am 17.7 abgelaufen. jetzt bin ich etwas entäuscht von denen ,da ich dachte ich bekomme schtreiben vom Inkassobüro oder dem Gericht:cry:. Bin am überlegen ob ich Magolino nicht anschreiben soll wie sieh nun gedenken weiterzumachen:-D. Na mal abwarten ,das Jahr is ja noch nicht vorbei. Bis dahin Kopf hoch und nicht ahlen:-D
 
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Sorry für das deutsch . Bin noch ein bischen müde. Man sollte hier ne Editfunktion einführen.
 
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Wer war das, bzw. wo hattest du die Daten angegeben. Bei mir > HIER < war es das selbe Thema. Ich hatte mich vor einigen Jahren mal bei dem kostenlosen Songtexteportal von golyr.de angemeldet und die Daten damals wegen eines Feldversuchs explizit gespeichert und nie wieder woanders genutzt.
Das ist nicht richtig, da die StA Erlangen im Verfahren 901 Js 143721/08 genau das strafbare Verhalten des GF der Magolino GmbH hinsichtlich meiner Sache - die mit dem Datenmissbrauch - geprüft hat. Ein weiteres Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem BDSG sollte mit der Einstellungsverfügung anschließend gegen den Initiator von Golyr eingeleitet werden. Schade nur, dass Golyr nicht alleine da steht sondern offensichtlich eng mit der Saleshouse AG geschäftlich verbunden ist, die wiederum die Datensätze bei Magolino beeinflusst.
Mit der Saleshouse AG wären wir bei den Datendieben in Frankfurt --> Internet Service AG, Netsolution FZE usw. Der StA Erlangen wird an dieser Stelle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit längst die Luft ausgehen!
Hallo, zu deiner Frage: ich habe mich vor 2 Jahren in einem Anfall von Unvorsichtigkeit bei genealogie.de angemeldet und werde seitdem mit Rechnungen und Mahnungen von denen bombardiert. u.a. auch von der mittlerweile berüchtigten Abmahnanwältin [ edit] . Ich bin mir ziemlich sicher, meine Post- und MailAdresse in dieser Kombination nur dort herausgegeben zu haben. Das es bereits ein Verfahren gegen Magolino wg. Datenmißbrauch gab, war mir nicht bekannt.
 
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vor 10 Minuten bekam ich folgende Mail von den [ edit] :

[FONT=Tahoma, Arial]Ihr Magazin Abonnement bei Magolino.de[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxxxxx,[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]herzlichen Dank für Ihr Schreiben.[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Aus den uns vorliegenden technischen Daten ergibt sich, dass Sie unseren Dienst in Anspruch genommen haben. Am xx.05.2008 wurde das Winnerking-Eintragsservice nach ausdrücklichem Hinweis auf den Umstand, dass nach Ablauf der Probezeit ein Abonnement entstehen würde, abgerufen. Details dazu erfahren Sie in Ihrem Kundenbereich.[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Historie[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Erstanforderung:[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Ihre Erstanforderung erfolgte am xx.06.2008 (IP-Adresse: xxx.xxx.xxx.xxx) von Ihrer Emailadresse xxxxxxxxxxxxx.[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Widerruf:[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Probezeit ( xx.06.2008 bis xx.06.2008 )
Kein schriftlicher Widerruf von Ihrer Seite.
[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Nachweis:[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Sie erhielten von uns eine ausführliche Dokumentation als Beleg Ihrer Inanspruchnahme unserer Leistung. Diese Daten sind jederzeit für Sie in Ihrem Kundenbereich einsehbar. [/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Versendete Schreiben an Sie:[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Auftragsbestätigung:[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]per Email am xx.06.2008 , per Post am xx.06.2008 [/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Zahlungserinnerung:[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]per Email am xx.06.2008 , per Post am xx.06.2008 [/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Erste Mahnung:[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]per Email am xx.07.2008 , per Post am xx.07.2008 [/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Zweite Mahnung:[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]per Email am xx.07.2008 , per Post am xx.07.2008 [/FONT][FONT=Tahoma, Arial]Dritte Mahnung:[/FONT][FONT=Tahoma, Arial]per Email am xx.08.2008 , per Post am xx.08.2008 [/FONT]​
[FONT=Tahoma, Arial]Ihr Zahlstatus: Abonnementgebühr i.H.v 104.88 EUR offen.[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Bitte beachten Sie: Bislang ist kein Ausgleich der offenen Forderung erfolgt. Desweiteren sind uns bislang keine ausreichend belegten Gründe für eine Aufhebung der Forderung vorgeführt worden, so dass wir weiterhin auf der Deckung unserer berechtigten Forderung bestehen und bei Nichtzahlung des Abonnementbetrages leider gezwungen sind, die Einforderung an eine Inkassogesellschaft weiterzureichen. Bei Bedarf behalten wir uns vor, einen Rechtsanwalt einzuschalten.[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial]Wir empfehlen Ihnen sich um eine zeitnahe Deckung der Forderung zu bemühen. Nichts liegt uns mehr am Herzen als eine zufriedenstellende Lösung dieser Angelegenheit.[/FONT]

[FONT=Tahoma, Arial]Ihr Kundenservice
[ edit]
[/FONT]
[FONT=Tahoma, Arial][/FONT]KONTAKT UND IMPRESSUM

[ edit] ist ein Service der: Magolino GmbH - Strümpellstr. 8 - 91052 Erlangen
image;jsessionid=33D9796FD2D6FE10231FFA1521B4725B.TC160a
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Telefon:
Fax:01805 - 1234 - 130
01805 - 1234 - 131
(beide: 14 cent/min) Ihr Zugang: [ edit]
Kundennummer: [edit]
Passwort: [edit] Zeiten:Mo - Fr , 8-17 Uhr Direktlogin:[[ edit] Mit einem Klick hier einloggen[/URL] Registergericht:Fürth HRB 10631Bankverbindung:Konto: [edit], BLZ: 76070024Geschäftsführer: [ edit] Steuernummer:216/132/00727, UID: DE248732208
wahrscheinlich kommt in den nächsten Tagen das gleiche schriftlich per Post, wobei ich bei Magolino mittlerweile die Annahme verweigere. Was mir aufgefallen ist, die Anschrift hat sich geändert - Strümpelstraße 8.
 
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Hallo alle zusammen,
Full quote gekürzt, dafür gibt es den Link modinfo


Hallo riudesign, ich weiß, ich antworte sehr spät auf deinen Beitrag, aber der Gedanke, an die privaten Daten dieses Herrn zu kommen, ist mir auch schon gekommen. Bist du da weitergekommen? Evtll könnte da eine Anfrage beim zuständigen Handelsregister helfen, dort muß ein Geschäftsführer mit postalischer Addresse vermerkt sein. Allerdings ist eine solche Anfrage kostenpflichtig, und die Gefahr besteht, daß er dort auch nur mit der Addresse der Magolino registriert ist. Andere Quellen wie Telefonbücher aus dem gesamten Erlanger Raum und andere bekannte Personenregister habe ich schon abgeklappert kein Entrag für A***** Y****. Wenn man sich bei der Suche nach dem Namen A***** Y***** nicht nur auf deutschsprachige Seiten beschränkt, bekommt man sehr viele Treffer von türkischen Seiten, auf denen der Name auftaucht. Ich muß dazu erstmal ein paar türkische Freunde befragen, wie geläufig der Name A**** Y**** ist und um eine Übersetzung der gefundenen Seiten bitten. Ansonsten suche ich weiterhin nach allen Möglichkeiten, an private Daten diese Herrn zu kommen, damit er sich nicht weiterhin hinter der Anschrift der Fa. Magolino verstecken kann.
 
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Hallo hier ist Felex.In der Zwischenzeit hab ich mit Magolino einiges zu be-
stehen gehabt. Im Aug. hab ich gleich 2 Briefe aus Erlangen ungeöffnet
und Postwendent zurückgeschickt. Am 30.08. bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft in Cottbus.Ich zitiere:
"Sehr geehrter Herr...:smile:
Es wird mitgeteilt,daß das Verfahren gegen magolino an die Staatsanwalt-
schaft Nürnberg-Führt,Zweigstelle Erlangen,abgegeben worden ist."
Heute (06.09.) bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Zweigstelle Er-
langen. Sie schreiben volgendes. "Sehr geehrter Herr...das Ermittlungsver-
fahren hab ich mit Verfügung vom 02.09.08 gemäß §170 Abs.2 Strafprozeß
ordnung eingestellt. Gründe: Entweder erfolgt die Bestellung über die Hom-
epage der Firma magolino. In diesem Fall wurde festgestellt,daß im Rahmen
des Bestellvorganges durch die Eingaben von Adess-und Namensdaten
eindeutig klar wird,daß mit der Bestellung eine rechtsverbindliche Willens-
erklärung für eine kostenpflichtige Leistung der Firma magolino abgegeben
wird.Lediglich hilfsweise sei für den Einwand der fehenden Verdeutlich-
ung einer kostenpflichtigen Bestellung bemerkt,daß diese fehlende Ver-
deutlichung allenfalls die zivilrechtliche Unwirksamkeit der Bestellung zur
Folge haben kann.Der Nachweis einer eine Strafbarkeit begründenden Täu
schungsabsicht ist deshalb keinesfalls möglich.Die Kriminalpolizeiinspektion
hat in einem anderen gegen den Beschuldigten geführten Ermittlungsver-
fahren einen Selbstversuch unternommen,bei welchem die Seite ohne end-
gültigen Abschluß der Bestellung durch Anklicken der Kenntnisnahme des
Widerrufsrechtes verlassen wurde.Eine Rechnungsstellung erfolgte in diesem Fall nicht,so daß die Ermittlungen gerade nicht ergeben haben,daß die Rechnungsstellung schon bei bloßem Besuch der Seite ohne die aus-
drückliche Bestellung erfogt.:eek:
Altenativ erfolgt die Bestellung über eine Webmail.Dazu kauft die Firma magolino Anschriften und E-Mail -Adressen.Der Verkäufer versendet dann
eine Webmail an die jeweiligen E-Mail-Adessen.In diesen Webmails wird auf
die Kostenpflicht und das Widerrufsrecht des folgenden Angebots hinge-
wiesen.Der obige Hinweis hinsichtlich der Verdeutlichung gilt entsprechend.
Auf dieser E-Mail befindet sich ein Feld in welchem der Besteller erklärt,
das Angebot anzunehmen.:wall: Über einen Link erfogt die automatische weiterleitung auf die Anmeldeseite von magolino,in der zum einen die Adressdaten einschließlich E-Mail-Adresse vor eingetragen sind,und welche
zum anderen nicht mehr anders verlassen werdenkann,als die Bestellung zu
tätigen.Es befindet sich aber ein deutlicher Hinweis auf die Kostenpflicht
und Widerrufsmöglichkeit auf dieser Seite.Anschließend wird von der Fa.
magolino eine Bestätigungsmail versandt,in welcher noch einmal auf die
Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wird.Unter diesen Umständen liegt eine
Tatsachenentscheidung oder-unterdrückung nicht vor.Auch liegt keine
Täuschung über ein bestehendes Vertragsverhältnis durch das Zusenden
einer Rechnung vor.Zwar wird dieses Bestehen eines den Vergütungsan-
spruch rechtfertigendes Rechtsverhältnis durch die Zusendung der Rech
nung zugrunde gelegt,jedoch fehlen Anhaltspunkte,daß der Beschuldigte
von der zivilrchtlichen Unwiksamkeit-sofern diese überhaupt vorliegt -
positiv weiß oder diese in Kauf nimmt.Die Ermittlungen haben ergeben,daß
aufgrund einer unbewussten Fehlprogrammierung in einigen Fällen der
hinter dem Feld "Mitmachen" liegende Link über die halbe Seite galt,so das
es schon nicht möglich war,die E-Mail ohne Anmeldung zu verlassen.
In diesem Fall läge bei Rechnungslegung eine Täuschung über ein bestehen
des abrechenbares Rechtsverhältnis vor,jedoch kann nicht insoweit der subjektive Tatbestand nicht nachgewiesen werden.Den der Beschuldigte
hat,nachdemer von der Kriminalpolizeiinspektion Erlangen auf diesen Fehler
im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung hingewiesen worden war,diesen
sofort abstellen lassen.Daher kann nicht nachgewiesen werden,das der
Beschuldigte von diesen Fehler wußte.
Dahe liegt in keiner Bestellalternative eine strafbare Handlung vor.Anhalts-
punkte dafür,daß der Beschuldigte die Anmeldungen selbst vornimmt,best-
ehen nicht.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht
berührt.
gez. [ edit] Staatsanwalt als Gruppenleiter
 
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Hallo Felex

wirst du jetzt bezahlen müssen ? oder wie wirds weitergehen?
LG I.*
 
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wirst du jetzt bezahlen müssen ?
Warum sollte er? Die Sta sieht sich lediglich nicht im Stande das strafbare der Vorgehensweise
des Nutzlosanbieters zu erkennen, aber Justizia ist ja bekanntlich blind...
oder wie wirds weitergehen?
Sta schrieb:
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht
berührt.
Was das Bezahlen unberechtigter Forderungen betrifft, hat sich absolut nichts durch diese
fragwürdige Entscheidung geändert
 
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Hallo Ingrid, Hier meldet sich Felex.Danke für deine Frage.Ich kann Dir im
Moment noch nicht viel sagen.Da ich Morgen (08.09.) erst die Staatsanwaltschaft in Erlangen anrufen will,um Klarheit in diesem Fall zu
bekommen.Also werd ich mich am nachmittag zu diesen Fall melden.:roll:
 
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Sie haben am 15.06.2008 unter Angabe Ihrer persönlichen Daten unser Angebot für 14 Tage zur Ansicht angefordert. Mit einem aktiven Klick des Anfoderungs-Buttons innerhalb unseres Werbeangebots haben Sie Zugriff auf Ihren persönlichen Kundenbereich genommen und waren damit in der Lage, unseren Dienst jederzeit zu nutzen.
Nach Ablauf der zur Kenntnis genommenen Widerspruchsfrist von 14 Tagen wurde Ihr Probeabonnement in ein kostenpflichtiges umgewandelt. Daraufhin haben Sie am 30.06.2008 eine Auftragsbestätigung per Email erhalten. Unsere Auftragsbestätigung mit beiliegender Rechnung wurde Ihnen außerdem auf dem Postweg zugestellt. Leider haben Sie auf Zahlungserinnerungen und mehrfachen Mahnungen nicht reagiert

Wir konnten zu unserer Rechnung keinen Zahlungseingang feststellen und haben Sie darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben wurde und eine gerichtliche Klage bevorsteht. Eine Klage zieht weitere finanzielle Konsequenzen nach sich. Wir sind sicher, dass auch Sie an einer außergerichtlichen Erledigung interessiert sind und weiteren Aufwand und Kosten vermeiden möchten. Überweisen deshalb unverzüglich! Sollten wir innerhalb der Mahnfrist bis zum 24.09.2008 keinen Zahlungseingang verzeichnen, sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten.
spacer.gif
Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements wie folgt zu berechnen:
spacer.gif
spacer.gif
Rechnungsnr.Laufzeit:12 MonateKundennummer:[FONT=Tahoma, Arial]K-****** [/FONT]
spacer.gif
Abojahresgebühr:104.88 € (inkl. 15,00 € Mahngebühr) Zahlungsziel:bis zum 24.09.2008Verwendungszweck: [FONT=Tahoma, Arial]MAGOLINO K-*****[/FONT]
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BankverbindungInhaber:Magolino PGK AGFür Überweisungen Sie bequem an unserer sicheren Online-Zahlung:

Mein letztes Schreiben v. Magolino, jetzt werden gerichtliche Schritte eingeleitet.
LG I.*
 
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Hallo Ingrid, danke für deine Antwort. Meine ist nicht so rosig. Habe eben-,
falls von magolino meine 2.Mahnung auf dem Rechner. Soll bis 14.09. an die 100,00€ bezahlen. Dann haben sie den gleichen Text wie bei Dir gesch-
rieben. Das sie wenn kein Geld fließt eine gerichtlliche Klage einreichen.
Erstens hab ich das Geld dafür nicht und zweitens bekommen die :rolleyes:auch
keinen Pfifferling von mir.Nur möchte ich gerne wissen,was die Kripo von
Erlangen ermitteln,wenn der ganze Rummel von vorn los geht!!! Angerufen
hab ich nach 11.00Uhr. Sekrätärin war dran. Sagte nur das MEIN Fall
abgeschlossen wurde. Ich werde jetzt an Magolino eine Künigung
schreiben. Vieleicht hilft das. Aber so lange wie kein Schotter fließt machen die mit dir was sie wollen. Ich jedenfalls bleibe Hart.:wall:
 
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.....mal schauen , ob sich die Staatsanwaltschaft auch für mich interessiert......:roll:

Was soll denn dieser Blödsinn? Die Sta interessiert sich für keinen User. Felex hat von sich aus Strafanzeige erstattet, die abschlägig beantwortet wurde.
(falls er es hier richtig berichtet hat ) War nicht anders zu erwarten.

Hab den Eindruck, hier soll Panik geschürt werden.
 
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Captain Picard, könnte es nicht sein, dass Magolino Anzeige bei der Staatanwaltschaft macht, weil ich nicht bezahle?
LG I.*
 
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weswegen? Hast du jemand erschlagen oder Einbruch begangen?
magolino behauptet eine zivilrechtliche Forderung zu haben. Deswegen rennt man nicht zum Sta.

Sehr viele User können Strafrecht und Zivilrecht nicht unterscheiden.
 
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