Auskunftnr. von dtms und Talkline Problem

Hi,

ich werde das Schreiben Morgen hier in den Ordner reinsetzten. Gucken ob ich es hin kriege. (kann ich betimmt einfach so hineinkopieren)

Ein Protokoll der Abrechnungssysteme nach §5 TKV ist zwar auch dabei aber bei dem einen Schreiben steht extra Technische Überprüfung §16TKV

Mal schauen, vielleicht kiege ich es heute noch auf die Reihe.

Danke al.phantom mal schauen was ich auf der Seite für mich nützliches finde

Gruß claudia
 
Hier setz ich noch zusätzlich das Schreiben von Talkline rein. Das Zertifikat laut §5TKV spar ich mir.

Schreibt mir was ihr davon haltet..


Gruß Claudia
 

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Zu dem Protokoll gibts hier ein Urteil:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=80402#80402

AMTSGERICHT KREFELD 70 C 541/03 schrieb:

Soweit im Laufe des Prozesses die technische Prüfung nachgeholt und eine Dokumentation mit Schriftsatz von 22.03.2004 zu den Akten gereicht wurde, so genügt diese nicht den Anforderungen an eine Dokumentation nach § 16 TKV. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die Durchführung einer technischen Prüfung nach einem derart langen Zeitraum überhaupt noch der vorbezeichneten Vorschrift entspricht, denn jedenfalls läßt das „technische Prüfprotokoll“ nicht erkennen, wer wann was genau überprüft hat. Allein die Erklärung, es seien "unsere Logfiles über unseren Server und unser Verpreisungssystem überprüft“ und keine abrechnungsrelevanten Fehler festgestellt worden, ist hierfür nicht ausreichend. Vielmehr wäre eine detailliertere Dokumentation vorzulegen gewesen.
 
Hallo,

habe das Protokoll zur RegTP geschickt, mal schauen nach der Stellungnahme. Ob sie dies überhaupt machen?!

Ich wollte mich erkundigen. Talkline weißt ausdrücklich auf deren HP darauf hin das wenn ich Probleme mit Mehrwertdiesnten habe mich direkt an den Betreiber wenden soll.

Zitat von der Talkline HP www.rechnungsinfo.de

"Richten Sie Fragen oder Einwendungen zum Inhalt einer abgerechneten Dienstleistung bitte immer direkt an den Inhaber einer Rufnummer. Dieser ist für den Dienst bzw. die gewählte Servicerufnummer verantwortlich und damit der richtige Ansprechpartner für Sie."

Dieses habe ich auch getan. Jedoch melden die sich nicht so wie ich es erwartet hätte. Jetzt habe ich mal wieder einen Kontakt mit einem Auskunftsanbieter. Also sollte TL doch das Geld nicht eintreiben, oder?
Immer hin schreiben die so etwas nicht umsonst auf Ihre HP.


Gruß ichclaudia
 
118xx schrieb:
Zu dem Protokoll gibts hier ein Urteil:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=80402#80402

AMTSGERICHT KREFELD 70 C 541/03 schrieb:

Soweit im Laufe des Prozesses die technische Prüfung nachgeholt und eine Dokumentation mit Schriftsatz von 22.03.2004 zu den Akten gereicht wurde, so genügt diese nicht den Anforderungen an eine Dokumentation nach § 16 TKV. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die Durchführung einer technischen Prüfung nach einem derart langen Zeitraum überhaupt noch der vorbezeichneten Vorschrift entspricht, denn jedenfalls läßt das „technische Prüfprotokoll“ nicht erkennen, wer wann was genau überprüft hat. Allein die Erklärung, es seien "unsere Logfiles über unseren Server und unser Verpreisungssystem überprüft“ und keine abrechnungsrelevanten Fehler festgestellt worden, ist hierfür nicht ausreichend. Vielmehr wäre eine detailliertere Dokumentation vorzulegen gewesen.

Die Auskunft aber nur vorlegen, wenn sie dem oben zitierten Urteil entspricht, sonst auf das Urteil verweisen. Denn Logfiles prüfen ist nicht die technische Anlage. Diese ist vermutlich eh nur durch die T-Com zu prüfen, da es ihre Leitungen sind.
 
Was mich wundert: *Jeder* Amtsrichter weiß haarscharf, dass die vorgelegten Unterlagen nicht den Anforderungen des § 16 genügen, *kein* Amtsrichter hat meines Wissens mal geäußert was denn nun ausreichend wäre.

Allgemein gefragt: Wo ist präzise definiert, worin der Nachweis nach § 16 bestehen soll und wer welche Nachweise erbringen muss (teilnehmernetzbetreiber / Verbindungsnetzbetreiber).

Es ist doch weder für Anbieter noch für Kunden zumutbar, ein solches Roulette zu spielen, oder?
 
§ 16 Abs. 3 TKV schrieb:
Dem Anbieter obliegt der Nachweis, die Leistung bis zu der Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet zu haben.

Das ist doch bereits eine recht deutliche Aussage. Das Papier von Talkline spricht amüsanterweise von einer technischen Prüfung nach "§ 16 Abs. 1 TKV". Der Aal, der sich windet...

Der Jurist schrieb:
Die Auskunft aber nur vorlegen, wenn sie dem oben zitierten Urteil entspricht, sonst auf das Urteil verweisen. Denn Logfiles prüfen ist nicht die technische Anlage. Diese ist vermutlich eh nur durch die T-Com zu prüfen, da es ihre Leitungen sind.
Zumindest ist auch dieser Teil nachzuweisen. Mit einem Richter, der mir ein "Ich hatte ja entschieden..." an den Kopf wirft, muss ich ja leben. Aber eine Partei, die ihren selbst erzeugten Schriftverkehr (Wir haben zu ... unsere Logfiles über unsere...) zum Beweismittel erheben will? Na, ich weiß ja nicht. Demnächst basteln die sich noch ihre ISO-Zertifikate selbst.
 
*Jeder* Amtsrichter weiß haarscharf, dass die vorgelegten Unterlagen nicht den Anforderungen des § 16 genügen

Erstmal ist es ja so, dass in den weitaus meisten Prozessen gar nix vorgelegt wird was ner Doku ähnlich sieht.
Gar keine Dokumentation ist jedenfalls auch keine i.S.v. §16TKV.
Auch ein Zettel mit der Überschrift "Doku nach §16" "alles geprüft herzlichen Glückwunsch keine Fehler" dokumentiert nix.
Wer die Pflicht zu erfüllen hat (Teilnehmer oder Verbindungsnetzbetreiber) ist auch klar, nämlich der der die Kohle haben will.

*kein* Amtsrichter hat meines Wissens mal geäußert was denn nun ausreichend wäre.

Die 4-5 seitige Doku der DTAG reicht z.B. Gerichten regelmässig aus.
 
Der Hinweis von Rex Cramer ist richtig:

Das vorgelegte Papier bezieht sich nur auf den Einzelverbindungsnachweis nach § 16 Abs. 1 TKV und ist kein Prüfprotokoll nach § 16 Abs. 3 TKV. Das hatte ich übersehen, Asche auf mein Haupt. :rotfl:
 
Jurist,

dann müsste ich eigentlich eine Technische Überprüfung laut §16 TKV Abs.3 fordern. Vielleicht war den das zu Allgemein, immerhin habe ich ja nur eine technische Überprüfung laut §16TKV gefordert.

Soll die nun einfach ignoerieren und warten bis was kommt oder soll ich denen ein Antwortschreiben basteln?
 
Wobei es ja immer noch keine Dokumentation ist, weil die ja die einzelnen Schritte der Prüfung dokumentieren sollte. Da nützt es sicherlich auch nichts, wenn plötzlich neben dem "Teamleiter Billing" und dem "Fachbereichsleiter Production" die "Servicefachkraft Cleaning" den Wisch unterschreibt. Was macht eigentlich der Fachbereich Production in dieser ominösen Firma?
 
ichclaudia schrieb:
Jurist,

dann müsste ich eigentlich eine Technische Überprüfung laut §16 TKV Abs.3 fordern. Vielleicht war den das zu Allgemein, immerhin habe ich ja nur eine technische Überprüfung laut §16TKV gefordert.

Soll die nun einfach ignoerieren und warten bis was kommt oder soll ich denen ein Antwortschreiben basteln?

Kurze Anforderung nach § 16 Abs. 3 TKV.
 
Ja was sollen sie denn sonst machen, wenn nirgendwo definiert ist, was denn nun eine solche Prüfung ausmachen soll?
 
Hat überhaupt schon einmal jemand so ein technische Überprüfung gesehen? Diese überprüfung soll ja bis zum Hausanschluß gehen, stimmts?
Kann das die Talkline überhaupt überprüfen oder nur die Telekom, immerhin bin ich Kunde der Telekom.

Steht mir eigentlich auch die Information von TL oder zb 1,2,3 Multimedia, Q1 (Inhaber der Aukunftnr.) zu wo diese Firmen Ihre Werbung für die Nummern schalten?

Denn bei 11891 z.b kann ich im Netz nichts finden, also müssten die Ihr Werbung anders Schalten. Würd mich interessieren wo :)

Naja, ich muss dann mal wieder nach Hause.

Gruß ichclaudia
 
ichclaudia schrieb:
Hat überhaupt schon einmal jemand so ein technische Überprüfung gesehen? Diese überprüfung soll ja bis zum Hausanschluß gehen, stimmts?
Kann das die Talkline überhaupt überprüfen oder nur die Telekom, immerhin bin ich Kunde der Telekom.

Genau da liegt das Problem. Diese Prüfung kann Talkline nicht selbst vornehmen und sie übersteigt wahrscheinlich meist den Wert der Forderung.
 
dtms

Genau das behauptet dtms auch immer, außerdem wüssten sie nicht, in welcher Weise (Internet, Telefon) der "Kunde" das Netz genutzt hat. Ist aber nachweisbar, dass sie noch in 2004 (!) 0190- Dialer verwendet haben. Vielleicht liegt der Fall hier ja ebenso.
 
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