So läuft das natürlich nicht in D. Es braucht schon eine gewisse Verfahrenssicherheit, die wir hier gern immer wieder erklären:
Das ist immer so, wenn ein Anfangsverdacht und konkrete Verdächtigungen vorliegen.
Das machen die aller wenigsten, zumal zumeist die behördlichen Internetzugänge dafür gesperrt sind. Betrachte man aber die Berge an Vorgängen bei so einem staatlichen Anwalt, dann ist leicht zu erahnen, warum neben der Aktenlage keine Zeit für Onlinespielerei mehr ist. Staatsanwälte neigen allenfalls dazu, die Polizei mit solchen Recherchen zu beauftragen.
Die Argumentationskette setzt sich aus dem Sachverhalt, den Tatbestandsmerkmalen und den einschlägigen Gesetzen zusammen. Foren, Facebook & Co. sind aller höchstens unbedeutende Randerscheinungen.
Moin Rüdiger,
Diskussionen gewinnen nach meiner Erfahrung ungemein, wenn sich die Antworten auch konkret auf vorher wirklich geschriebenes beziehen!
Das ist hier leider nur begrenzt der Fall, Du schweifst vom konkret gesagten ab und arguemntierst mit begrenztem Bezug auf den Zusammenhang. Das mag dann am Ende sogar "richtig" sein, aber es hat auch keiner dem widersprochen,
Zu
"So läuft das natürlich nicht in D":
Doch genau so läuft das! Jedenfalls dann, wenn Du
mein Anliegen im Auge behälst und mir nicht davon abschweifend den allgemeinen Weg der Strafanzeige erläutern willst, nach dem ich nicht gefragt habe, weil ich ihn kenne. Ich wollte lediglich von der Staatsanwaltschaft den Weg erfahren, wie ich denen ihre Arbeit möglichst leicht machen kann, indem ich Ihnen die relevanten Links auf elektronsichem Wege zur Verfügung stelle. Da das auf derr Webseite nicht herauszufinden war, hab ich den Sachverhalt grob umrissen und um die benötigten Kontaktdaten gebeten, die Email ging an die Poststelle der Staatsanwaltschaft. Daraufhin hätten sie nicht zwingend ein Ermittlungsverfahren eröffnen müssen (ich hatte gefragt, an wen ich die Strafanzeige am sinnvollsten richte), da es dazu noch zu unkonkret war, was ich geschrieben hatte. Jedoch haben sie offenbar bereits darin genügend Anhaltspunkte für eine Straftat erkannt und ein Ermittlungsverfahren eröffnet.
Mein Anliegen in meiner Email war zu erfahren, wie ich die weiteren Infos am sinnvollsten loswerde, es geht ja teilweise um recht kryptische Links. Das habe ich erfahren, also kann man festhalten: So läuft das in D.! Ich habe mich insofern mißverständlich ausgedrückt, soweit ich von "meiner Strafanzeige" geschrieben habe. Im Grunde war es nur eine Anfrage an die Postelle, wohin ich die mit Links etc. richten kann, es wurde dann als Strafanzeige aufgefasst - das mag verwirrt haben. Aber auch dann: So löuft das trotzdem, denn ich habe doch alles erreicht, was ich mit der Email erreichen wollte, soll da denn Deiner Ansicht nach "nicht gelaufen" sein?
"Das ist immer so, wenn ein Anfangsverdacht und konkrete Verdächtigungen vorliegen."
Das ist mir durchaus bekannt, ich kenne den Weg. Ich stelle lediglich erfreut fest, dass die Staatsanwaltschaft in den wenigen Angaben meiner Email bereits einen ausreichenden Anfangsverdacht erkennt!
"Das machen die aller wenigsten, zumal zumeist die behördlichen Internetzugänge dafür gesperrt sind. Betrachte man aber die Berge an Vorgängen bei so einem staatlichen Anwalt, dann ist leicht zu erahnen, warum neben der Aktenlage keine Zeit für Onlinespielerei mehr ist. Staatsanwälte neigen allenfalls dazu, die Polizei mit solchen Recherchen zu beauftragen."
Das mag und wird so sein, aber darum ging es hier ja nicht. Das der Staatsanwalt nicht persönlich googelt ist sicher anzunehmen, dennoch wird er in Fällen, in denen es relevant ist (!), auch Erkenntnisse, die durch Recherche in Foren zustande gekommen sind, heranziehen. Nach meiner Auffassung wäre auch alles andere als "schlampige Arbeitsweise" einzuordnen. Wer da letztlich tippt, ist ja irrelevant, jedenfalls kommen ggf. relevante Erkenntnisse in die Akten. Wenn dann einer hier schreibt "die Staatsanwaltschaft liest mit", kann man sich doch denken, wie das gemeint ist eben im Sinne von "Erkenntnisse werden dort verwertet". Es wäre eher überraschend (und letzlich sogar dumm), wenn das nicht so wäre. Im Einzelfall wäre es ja auch schlicht als "schlampige Arbeitsweis"e zu werten, wenn das nicht geschehen würde. Kommt sicher vor, aber das bedeutet nicht, dass es nie geschieht, was der Begriff "Novum" ja impliziert.
"Die Argumentationskette setzt sich aus dem Sachverhalt, den Tatbestandsmerkmalen und den einschlägigen Gesetzen zusammen. Foren, Facebook & Co. sind aller höchstens unbedeutende Randerscheinungen."
Die Aussage halte ich in dieser pauschalen Form für falsch. Der erste Teil ergibt sich von selbst, der zweite Teil kann aber wesetntlich Bestandteil des ersten sein. Und daher kommt es ganz sicher auf den konkreten Einzelfall an.
Letztlich ging es aber am Ende um Deine ursprüngliche Aussage, die da lautete:
Sicher nicht, das wäre a) ein Novum und b) Ablenkung bis zur Befangenheit.
Und dem widersprichst Du ja jetzt in vorherigem Zitat selbst, denn selbst wenn Du es nur als Randerscheinung ansiehst ist es damit a) kein Novum mehr und b) sieht es ja nun mal so aus, dass es den Fall der Befangenheit des Staatsanwalts in unserem Rechtssystem gar nicht gibt!
Langer Rede kurzer Sinn:
- Mit meiner Email habe ich genau das erreicht, was ich wollte, also geht das so!
- das Staatsanwaltschaften direkt oder über die ihr zur Verfügung stehenden Organe auch über Foren recherechiert ist alles andere als abwegig (wäre im Einzelfall sogar grob nachlässig im SInne von "schlampig ermittelt")
- gibt es den Fall der Befangenheit eines Staatsanwalts gar nicht
Ich bin ja für Hilfe dankbar, aber das Fahrradfahren braucht man mir nun auch nicht mehr erklären
Nichts für ungut...