Antwort von der RegTP
Verbraucherservice der Regulierungsbehorde
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank fur Ihre E-Mail. Sie haben einen kurzen, die Absenderkennung
hinterlassenden, "Lockanruf" erhalten. Es wurde damit offensichtlich
beabsichtigt, Sie zu einem kostenpflichtigen Ruckruf zu verleiten. Hierbei
handelt es sich i.d.R. um eine Werbung fur eine nichtgewollte
Dienstleistung, die durch einen Ruckruf in Anspruch genommen werden soll.
Sie mochten wissen, was Sie unternehmen konnen.
Beim Verbraucherservice der Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und
Post geht es in erster Linie darum, dass sich der Endverbraucher uber seine
Rechte auf dem Gebiet des Telekommunikations-Kundenschutzes (Rechtsgrundlage
ist hier die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung) informieren kann.
Bei der Auskunftserteilung bin ich an das Rechtsberatungsgesetz gebunden,
weshalb ich Ihnen nur Fragen beantworten kann, die innerhalb meines
Zustandigkeitsbereiches, also dem Post- und Telekommunikationsrecht liegen.
Auch ein Tatigwerden meiner Behorde beschrankt sich insofern auf diesen
Bereich.
Gestatten Sie mir zu Ihren Ausfuhrungen folgende Anmerkungen:
Die Empfanger unaufgefordert zugesandter Werbemitteilungen haben nach
hochstrichterlicher Rechtsprechung gem. ? 1 Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) bzw. ?? 823, 1004 analog Burgerliches Gesetzbuch (BGB)
grundsatzlich Unterlassungs- und Schadenersatzanspruche gegen die Versender
der Mitteilungen. Dieser Grundsatz gilt entsprechend auch fur
unaufgeforderte Werbeanrufe.
Au?erdem ist nach ? 13a der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
jeder, der einem Kunden eine Mehrwertdiensterufnummer zur Nutzung uberlassen
hat und uber gesicherte Kenntnis hinsichtlich der Zusendung von Werbung fur
die Nutzung dieser Rufnummer entgegen gesetzlichen Vorschriften verfugt,
verpflichtet, unverzuglich geeignete Ma?nahmen zur Unterbindung des
Rechtsversto?es zu ergreifen. Insbesondere hat er nach erfolgloser Mahnung
soweit moglich die missbrauchlich verwendete Mehrwertdiensterufnummer zu
sperren, wenn er gesicherte Kenntnis von einer wiederholten und schweren
Zuwiderhandlung hat.
Insofern sind unter den Voraussetzungen des ? 13a TKV auch die
Netzbetreiber, denen ich Rufnummernblocke aus dem Teilbereich (0)137
originar zugeteilt habe, zur Unterbindung des unverlangten Zusendens von
Werbemitteilungen durch Dritte verpflichtet. Bei dem Erhalt unverlangt
zugesandter Werbemitteilungen empfehle ich daher, die entsprechenden
Netzbetreiber unter Hinweis auf ihre Verpflichtung aus ? 13a TKV in Kenntnis
zu setzen.
Wer der Netzbetreiber ist, konnen Sie auf der Homepage der
Regulierungsbehorde
www.regtp.de ermitteln. Uber die Hyperlinks
"Nummernverwaltung", "0137 MABEZ", kommen Sie zur Liste mit den belegten und
zugeteilten (0)137er Rufnummernblocken. Eine telefonische Auskunft erhalten
Sie uber die Hotline Nummernverwaltung 01803 68 66 37.
Wenn die unzulassige Bewerbung der Mehrwertdiensterufnummer trotz Ihrer
Beanstandung gegenuber dem Telekommunikationsnetzbetreiber fortgefuhrt wird
und der Telekommunikationsnetzbetreiber
a. in angemessener Frist uberhaupt nicht auf Sie reagiert
b. eine Mahnung desjenigen ablehnt, dem er die entsprechende
Mehrwertdiensterufnummer uberlassen hat oder
c. nach erfolgloser Mahnung und erneuter Beschwerde durch Sie
keine Sperre der Mehrwertdiensterufnummer in angemessener Frist vollzieht
konnen Sie zivilrechtliche Schritte gegen den
Telekommunikationsnetzbetreiber gem. ? 1 UWG oder ?? 823, 1004 BGB in
Verbindung mit ? 13a TKV erwagen.
In diesem Zusammenhang ist zum Anwendungsbereich des ? 13 a TKV auf
Folgendes hinzuweisen: Die Vorschrift des ? 13a TKV stellt eine
zivilrechtliche Norm dar, nach der eine Zurechnung der Verantwortlichkeit
fur privatrechtliche Anspruche der Verbraucher gema? ?? 823, 1004 BGB, 1 UWG
an die entsprechenden Netzbetreiber und Diensteanbieter erfolgt.
Neben der Vorgehensmoglichkeit gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber,
bleibt es Ihnen weiter unbenommen, sich gegen den Inhaltsanbieter zu wenden.
Nach ?? 13, 13a Gesetz uber Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und
anderen Versto?en (UKlaG) haben Sie in diesem Fall einen Auskunftsanspruch
gegen die am Telekommunikations-, Tele- oder Mediendiensteverkehr
Beteiligten. Dieser Anspruch soll die Ermittlung desjenigen erleichtern, der
zur Unterlassung der Zusendung oder sonstigen Ubermittlung unverlangter
Werbung verpflichtet ist. Mit der neuen Vorschrift wird verhindert, dass
sich rechtswidrig verhaltene Unternehmen hinter einer Postfachadresse, einer
Faxnummer oder einer Internetadresse "verstecken". Der Verbraucher wird
damit in die Lage versetzt, seine Unterlassungs- und ggf.
Schadenersatzanspruche auch durchzusetzen.
Mit freundlichen Gru?en
Im Auftrag
XXX XXXXXXXXXXX
fon 030 / 22480 XXX
www.regtp.de
mailto:
[email protected]
10.06.04
bla bla bla, nicht zuständig, bla bla bla bla bla :evil: